BT-Drucksache 16/12907

1.zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen -16/8834- Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2007 - Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes - (Jahresrechnung 2007) 2. zu der Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes -16/11000, 16/11478 Nr.1.2 - Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2008 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2007)

Vom 6. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12907
16. Wahlperiode 06. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
– Drucksache 16/8834 –

Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2007
– Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes –
(Jahresrechnung 2007)

und

2. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
– Drucksachen 16/11000, 16/11478 Nr. 1.2 –

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2008
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
(einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2007)

A. Problem

1. Das Bundesministerium der Finanzen hat gemäß Artikel 114 Abs. 1 des
Grundgesetzes und § 114 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung die Haushalts-
und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2007 dem Deut-
schen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt und gebeten, eine Entschei-
dung über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.

– Drucksache 16/8834 –

2. Der Bundesrechnungshof hat die vorgelegten Rechnungen sowie die Wirt-
schaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsfüh-

rung der Bundesregierung gemäß Artikel 114 Abs. 2 des Grundgesetzes und
§ 97 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung geprüft und seine Bemerkungen
2008 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

– Drucksache 16/11000 –

3. Der Bundesrat hat der Bundesregierung in seiner 854. Sitzung am 13. Februar
2009 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 erteilt.

Drucksache 16/12907 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Der Deutsche Bundestag erteilt der Bundesregierung gemäß Artikel 114 Abs. 1
des Grundgesetzes in Verbindung mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung für
das Haushaltsjahr 2007 die Entlastung.

Die Bundesregierung wird zugleich aufgefordert, den Feststellungen des Haus-
haltsausschusses Rechnung zu tragen und unter Berücksichtigung seiner Ent-
scheidungen Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in die Wege zu
leiten oder fortzuführen.

Weiter wird die Erwartung ausgesprochen, dass die Bundesregierung alle Be-
richtspflichten fristgerecht erfüllt, um eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse
bei den Haushaltsberatungen zu ermöglichen.

Bundesregierung und Bundesrechnungshof werden gebeten, den Haushaltsaus-
schuss laufend über solche Prüfungsergebnisse zu unterrichten, die zu gesetzge-
berischen Maßnahmen geführt haben oder für anstehende Gesetzesvorhaben
von Bedeutung sind.

Zustimmung zu der Entlastung der Bundesregierung für das Haushalts-
jahr 2007 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2008 zur
Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Fest-
stellungen zur Jahresrechnung 2007)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12907

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Bundesregierung wird gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes in Verbin-
dung mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung aufgrund

a) des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen auf Drucksache
16/8834 und

b) der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2008 auf Drucksache
16/11000

die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 erteilt.

Die Entlastung umfasst auch die Rechnung der Sondervermögen des Bundes,
für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert,

a) bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Fest-
stellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundes-
rechnungshofes zu befolgen,

b) Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung
der Entscheidungen des Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen und

c) die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwer-
tung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen gewährleistet ist.

Berlin, den 6. Mai 2009

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
Vorsitzender Berichterstatter

2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD

und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Entlas-

Unnötige Mehrkosten von 18,1 Mio. Euro
bei geplanter Bundesstraße bei Bad Kissingen 14

Falsche IT-Bestände und unnötige Ausgaben
Drucksache 16/12907 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Bernhard Brinkmann (Hildesheim)

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf
Drucksache 16/8834 wurde in der 163. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 29. Mai 2008 dem Haushaltsaus-
schuss überwiesen.

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes auf Druck-
sache 16/11000 hat der Präsident des Deutschen Bundes-
tages am 19. Dezember 2008 gemäß § 80 Abs. 3 der
Geschäftsordnung (Drucksache 16/11478, Nr. 1.2) federfüh-
rend dem Haushaltsausschuss sowie zur Mitberatung dem
Innen-, dem Sport- und dem Finanzausschuss, dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss für
Arbeit und Soziales, dem Verteidigungsausschuss, dem Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Aus-
schuss für Gesundheit, dem Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung sowie dem Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

II. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Bemerkungen des Bundesrech-
nungshofes in seiner 91. Sitzung, der Sportausschuss in sei-
ner 72. Sitzung, der Finanzausschuss in seiner 126. Sitzung,
der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie in seiner
91. Sitzung, der Ausschuss für Arbeit und Soziales in
seiner 120. Sitzung, der Verteidigungsausschuss in seiner
104. Sitzung, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend in seiner 84. Sitzung, der Ausschuss für Ge-
sundheit in seiner 117. Sitzung, der Ausschuss für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung in seiner 85. Sitzung so-
wie der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung in seiner 87. Sitzung – jeweils am
22. April 2009 – zur Kenntnis genommen.

III. Beratungsverlauf und -ergebnisse im federführen-
den Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat beide Vorlagen zur Vorberatung
an seinen Unterausschuss Rechnungsprüfungsausschuss
überwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den
Antrag des Bundesministeriums der Finanzen und die Be-
merkungen des Bundesrechnungshofes in seinen Sitzungen
am 30. Januar 2009, 13. Februar 2009, 6. und 27. März 2009
sowie am 24. April 2009 beraten und dem Haushaltsaus-
schuss in Abwesenheit des Mitglieds der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Mitglieder der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthal-
tung des Mitglieds der Fraktion DIE LINKE. die Entlastung
der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2007 vorgeschla-
gen und die Bemerkungen zur Kenntnis genommen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 98. Sitzung am 6. Mai

destag Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrech-
nungshofes zu empfehlen.

B. Besonderer Teil

Feststellungen des Haushaltsausschusses

I n h a l t s ü b e r s i c h t Nummer

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Teil I

Feststellungen zur Haushalts- und Vermögens-
rechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2007 1

Finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes –
Haushalt zukunftsfest gestalten 2

Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens 3

Teil II

Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt

Unzureichende IT-Strategie und keine messbaren
Handlungsziele bei IT-Maßnahmen des Bundesarchivs 4

Auswärtiges Amt

IT-Outsourcing mit unnötig hohen Risiken 5

Bundesministerium des Innern

Zögerliche Einführung eines umfassenden
Qualitätsmanagements 6

Bundesministerium der Finanzen

Entschädigungseinrichtung der Wertpapier-
handelsunternehmen ist reformbedürftig 7

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Flugfunk-Prüfungen weiterhin nicht kostendeckend 8

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Zu große Büros kosten Deutsche Renten-
versicherung Bund jährlich Millionenbeträge 9

Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung

Bundesministerium untätig trotz finanzieller
Nachteile für den Bund 10

Einhaltung einer Finanzierungsvereinbarung
unzureichend geprüft 11

Bundesministerium übergeht Parlament 12

Bund investiert Milliarden auf Grundlage
veralteter Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 13
tung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2007 zu
empfehlen. Einvernehmen herrschte, dem Deutschen Bun-

von über 480 000 Euro beim Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung 15

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12907

I n h a l t s ü b e r s i c h t

Bundesministerium der Verteidigung

Die mit der Errichtung eines Bundesamtes für
Informationstechnik gesteckten Ziele teilweise
nicht erreicht 16

Bundeswehr muss Technische Materialprüfung
zügig neu organisieren und verbessern 17

Bundeswehr mietet ungeeignete Flugzeug-
schlepper und zahlte dafür bereits 2,7 Mio. Euro 18

Steuerung der Forschungs- und Technologie-
programme der Bundeswehr verbesserungsbedürftig 19

Fachschulausbildung an Luftwaffenschule jährlich
rund 2 Mio. Euro teurer als an zivilen Ausbildungs-
einrichtungen 20

Soldaten jahrelang ohne Vertrag und Ausbildungs-
plan bei der Industrie beschäftigt 21

Lehrkräftebedarf der Luftwaffenschulen zu hoch
angesetzt 22

Beschaffung mobiler Radargeräte trotz fehlender
Leistungsnachweise 23

Unterstützungshubschrauber wird verspätet
ausgeliefert, ist deutlich teurer und leistet
weniger als geplant 24

Fehlerhafte Weisung verursacht Mehrausgaben
für Bahnfahrkarten 25

Allgemeine Finanzverwaltung

Erfassung der im Inland steuerpflichtigen
britischen Limiteds sicherstellen 26

Bundesministerium informierte Bundestag im
Gesetzgebungsverfahren unzureichend 27

Ausländische Einkünfte vollständig dem
Solidaritätszuschlag unterwerfen 28

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Teil I

Bemerkung Nr. 1

Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung
des Bundes für das Haushaltsjahr 2007

1. Der Bundesrechnungshof hat die Ordnungsmäßigkeit der
Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung 2007
geprüft. Er hat hinsichtlich des kassenmäßigen Ergebnis-
ses keine für die Entlastung wesentlichen Abweichungen
zwischen den Beträgen festgestellt, die in diesen Rech-
nungen und in den Büchern aufgeführt sind. Dies gilt
auch für die Rechnungen der Sondervermögen. Soweit
die Einnahmen und Ausgaben stichprobenweise geprüft
wurden, waren diese im Allgemeinen ordnungsgemäß
belegt. Es wurden formale Fehler festgestellt, die jedoch
keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen hatten.
Dennoch hat der Bundesrechnungshof den Fehleranteil
im Hinblick auf den notwendigen sorgfältigen Umgang
mit den Vorschriften und Grundsätzen über die ordnungs-

2. Unter Berücksichtigung des im Dezember 2007 be-
schlossenen Nachtragshaushalts, mit dem die Vorausset-
zungen für das neue Sondervermögen „Kinderbetreu-
ungsausbau“ geschaffen und Zuschüsse für national
bedeutsame Kulturinvestitionen bewilligt wurden, lag
das Haushaltssoll bei 272,3 Mrd. Euro und die Ermächti-
gung zur Nettokreditaufnahme bei 14,4 Mrd. Euro. Im
Haushaltsabschluss lagen die Ausgaben um 1,9 Mrd.
Euro unter dem Soll bei 270,4 Mrd. Euro. Durch eine tat-
sächliche Nettokreditaufnahme in Höhe von 14,3 Mrd.
Euro bei Investitionsausgaben von 26,2 Mrd. Euro wurde
die Regelverschuldungsgrenze des Artikels 115 Abs. 1
des Grundgesetzes eingehalten.

Das Bundesministerium hat Bedenken des Bundesrech-
nungshofes gegenüber zu hohen Restkreditermächtigun-
gen im Haushalt aufgegriffen. Ab dem Haushalt 2008
werden zunächst die Kreditermächtigungen des aktuellen
Haushaltsgesetzes in Anspruch genommen, bevor auf
Restkreditermächtigungen des Vorjahres zurückgegriffen
wird. Ungenutzte Restkreditermächtigungen verfallen im
Regelfall nach einem Jahr.

Die Gesamtverschuldung lag Ende 2007 bei 922,1 Mrd.
Euro und damit nur um 5,5 Mrd. Euro höher als ein Jahr
zuvor.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben entsprachen
mit rd. 0,2 Prozent des Haushaltssolls der Größenord-
nung des Vorjahres. In elf Fällen kam es zu Haushalts-
überschreitungen im Umfang von insgesamt 10,8 Mio.
Euro ohne die notwendige Zustimmung des Bundes-
ministeriums. Gegenüber dem Vorjahr ist damit ein leich-
ter Anstieg festzustellen.

Die für 2007 gebildeten Ausgabereste in Höhe von
5,7 Mrd. Euro waren gegenüber dem Vorjahr weiter rück-
läufig.

Die Haushaltsrechnung wies Ende 2007 in das Jahr 2008
übertragbare Mittel von 8 Mrd. Euro aus.

Die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen wur-
den 2007 zu 46 Prozent genutzt. Der Bundesrechnungs-
hof wertete dies als mögliches Anzeichen für eine zu ho-
he Veranschlagung. Insgesamt beliefen sich die bis Ende
2007 eingegangenen Verpflichtungen auf 120 Mrd. Euro.

3. Die Vermögensrechnung weist Ende 2007 einen Vermö-
gensbestand von 142,9 Mrd. Euro aus. Beim Liegen-
schaftsvermögen ist darin jedoch lediglich das bereits
von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über-
nommene Grundvermögen berücksichtigt.

4. Die Jahresrechnung 2007 weist 14 Sondervermögen aus,
darunter das ERP-Sondervermögen, dessen Fördertätig-
keit 2007 neu strukturiert wurde.

5. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium der Finanzen – als die für die
Rechnungslegung zuständige Stelle – wird aufgefor-
dert, gemeinsam mit den Ressorts die Beachtung der
gemäße Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln als zu
hoch angesehen.

für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden
Vorschriften und Grundsätze sicherzustellen.

Drucksache 16/12907 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 2

Finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes – Haus-
halt zukunftsfest gestalten

1. In seiner Bemerkung stellt der Bundesrechnungshof sei-
ne Analyse wesentlicher Zahlen des Bundeshaushaltes
zum Stand Mitte September 2008 dar. Auch nach der
deutlichen Verschlechterung der Eckdaten durch die Fol-
gen der Wirtschafts- und Finanzkrise haben einige we-
sentliche Aussagen nach wie vor Gültigkeit. Konsumtive
Ausgaben übertreffen die für Investitionen und andere
zukunftsrelevante Bereiche um ein Mehrfaches. Sozial-
und Zinsausgaben nehmen rechnerisch den überwiegen-
den Teil der Steuereinnahmen des Bundes in Anspruch.
Auf die Sozialausgaben entfällt allein etwa die Hälfte des
Haushaltsvolumens. Die Leistungen des Bundes für die
Rentenversicherung und die Grundsicherung für Arbeit-
suchende verblieben trotz der bis 2008 günstigen Wirt-
schaftsentwicklung auf hohem Niveau. Der Rückgang
der Arbeitslosigkeit führte vor allem zu einer Entlastung
beim Haushalt der Bundesagentur für Arbeit. Die Zins-
ausgaben werden weiter steigen. Bei einer Erhöhung des
Zinsniveaus droht eine zusätzliche ernste Belastung.
Trotz zurückgenommener Einnahmeerwartungen im
Nachtragshaushalt 2009 wachsen die Steuereinnahmen
zwischen 2005 und 2009 um fast 23 Prozent. Der Bun-
desrechnungshof sieht angesichts dieser Entwicklung
kein Steuereinnahmeproblem.

2. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung erwartet
der Bundesrechnungshof für das Jahr 2009 eine zusätzli-
che Kreditbelastung des Bundes unter Einschluss der bei-
den neuen Sondervermögen „Sonderfonds Finanzmarkt-
stabilisierung“ sowie „Investitions- und Tilgungsfonds“
eine zusätzliche Kreditbelastung von über 50 Mrd. Euro.
Für das gesamtstaatliche Defizit rechnet der Bundesrech-
nungshof nun für 2009 mit einer Defizitquote von min-
destens 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Vor dem
Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen hält der
Bundesrechnungshof die von der Föderalismuskommis-
sion II vorgeschlagenen Maßnahmen zur wirksamen Be-
grenzung der Neuverschuldung in den Hauhalten des
Bundes und der Länder für richtig.

3. Um das Parlament rechtzeitig über seine Bestandsauf-
nahme und Bewertung der Haushaltslage zu informieren,
wird der Bundesrechnungshof die Feststellungen zur fi-
nanzwirtschaftlichen Entwicklung dem Deutschen Bun-
destag ab 2010 bereits im September jeden Jahres als Un-
terlage für die Haushaltsberatungen übermitteln.

4. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Im Bundeshaushalt bestehen nach wie vor strukturelle
Herausforderungen, die durch die aktuelle Wirt-
schafts- und Finanzkrise verstärkt werden. Nach Ende
der Krise ist der konsequente Konsolidierungskurs im
Bundeshaushalt wieder verstärkt fortzusetzen Dies
sollte durch ein effizientes Verfahren der Haushalts-

c) Das Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts ohne
Nettokreditaufnahme darf nicht aufgegeben werden.
Die Vorschläge der Bund-Länder-Föderalismuskom-
mission II für eine wirksame Schuldenregel und ein
Frühwarnsystem vor Haushaltskrisen sollten noch in
dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Damit
wird die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte ver-
bessert und die Vorgaben des Europäischen Stabili-
täts- und Wachstumspaktes können dauerhaft einge-
halten werden.

Bemerkung Nr. 3

Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens

1. Der Bundesrechnungshof hat in seinen Bemerkungen
2008 einen besonderen Schwerpunkt auf seine Empfeh-
lungen und Hinweise gelegt, die aus seiner Begleitung
der Reform des Haushalts- und Rechnungswesens er-
wachsen sind. So sollen bei den Ausgabetiteln die Mög-
lichkeiten der fachpolitischen Steuerung gestärkt und der
Haushalt strukturell gestrafft werden. Bei der Ausbrin-
gung von Deckungsvermerken soll ersichtlich bleiben,
für welche Aufgaben die Mittel verwendet werden sollen.
Die unmittelbar nach außen gerichteten Leistungen sol-
len mit den Mitteln, insbesondere Personal und Sachmit-
tel, die zur Erstellung dieser nach außen gerichteten Leis-
tungen dienen, verknüpft werden. Dadurch sollen die
Gesamtausgaben einzelner Politikfelder deutlicher her-
vortreten.

Der Funktionenplan, der Einnahmen und Ausgaben nach
Aufgabenbereichen gliedert, hat derzeit keine wesent-
liche Bedeutung für die Haushaltssteuerung. In einem für
Bund und Länder einheitlichen Produktrahmen sollen
hier Mindestinhalte definiert und eine Vergleichbarkeit
der Daten gesichert werden. Der Bundesrechnungshof
hat darauf hingewiesen, dass alle Geschäftsbereiche in
dem Produktrahmen angemessen abgebildet werden
müssten, damit eine Grundlage für einen ergänzenden
produktorientierten Teil des Haushaltes des Bundes ge-
schaffen wird.

Der Bundesrechnungshof spricht sich schließlich dafür
aus, Haushaltsmittel bei den sie verursachenden Organi-
sationseinheiten zu veranschlagen. Dies wurde etwa bei
den Versorgungsausgaben inzwischen realisiert. Bisher
fehlt jedoch eine umfassende Regelung für die Zusam-
menführung der Fach- und Finanzverantwortung.

2. Das Bundesministerium der Finanzen hat ein Reform-
modell für die Modernisierung des Haushalts- und Rech-
nungswesens vorgelegt, das eine erweiterte Kameralistik,
basierend auf einem produktorientierten Haushalt vor-
sieht. Es soll zunächst erprobt und ab 2013 stufenweise in
der gesamten Bundesverwaltung eingeführt werden.
Durch die Novellierung des Haushaltsgrundsätzegeset-
zes (Bundestagsdrucksache 16/12060) soll ein Nebenein-
ander unterschiedlicher Systeme für das Rechnungswe-
sen ermöglicht und innerhalb dieser Systeme ein
Mindestmaß einheitlicher Vorgaben gesetzt werden. Der
Bundesrechnungshof geht davon aus, dass das Bundes-
ministerium den Reformzielen, wirtschaftliches Handeln
aufstellung sowie eine stärker ergebnisorientierte
Haushaltssystematik und -struktur unterstützt werden.

zu fördern, den Ressourcenverbrauch auszuweisen, die
Transparenz des Haushalts zu erhöhen, die Kosten und

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/12907

Ergebnisverantwortung zu stärken sowie die Aufgaben-
kritik zu unterstützen, hohe Priorität einräumt.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er unterstützt die vom Bundesministerium der Finan-
zen eingeleiteten Reformen und fordert es auf, die
Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswe-
sens konsequent und zügig fortzusetzen.

Bemerkung Nr. 4

Unzureichende IT-Strategie und keine messbaren Hand-
lungsziele bei IT-Maßnahmen des Bundesarchivs

1. Das Bundesarchiv, das nach Einschätzung des Beauftrag-
ten der Bundesregierung für Kultur und Medien ein na-
tional wie international vorbildliches Online-Angebot
unterhält, möchte den Zugang zu den Archivalien durch
ein Archivportal weiter verbessern. Der Bundesrech-
nungshof bemängelt, dass zur Umsetzung eine klare IT-
Strategie fehlt und keine messbaren Handlungsziele ge-
setzt wurden. Dadurch habe der Erfolg der ergriffenen
Maßnahmen nicht nachgewiesen werden können. Erst für
Maßnahmen ab 2010 ist ein entsprechendes Planungs-
und Steuerungsverfahren vorgesehen. Kritisiert wird
außerdem ein auf zu viele Gremien zersplittertes IT-Ma-
nagement im Bundesarchiv.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert den Beauftragten der Bundesregierung auf,
dafür Sorge zu tragen, dass das Bundesarchiv

– strategische Ziele umgehend in eine mit klaren
Zeitvorgaben unterlegte IT-Strategie und danach
in messbare Handlungsziele umsetzt,

– das geplante Bewertungsverfahren auch auf lau-
fende Projekte anwendet und hierzu messbare
Handlungsziele festlegt und

– die Anzahl seiner IT-Gremien deutlich reduziert
sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten der ver-
bleibenden Gremien klar regelt.

c) Der Beauftragte der Bundesregierung wird gebeten,
dem Ausschuss über die Ergebnisse bis zum 31. Mai
2009 zu berichten.

Bemerkung Nr. 5

IT-Outsourcing mit unnötig hohen Risiken

1. Das Auswärtige Amt hat 1999 Teile seines IT-Betriebes
an einen externen Leistungserbringer vergeben. Hinter-
grund war ein Kostenvergleich, nach dem ein solches IT-
Outsourcing über einen Zeitraum von drei Jahren gegen-
über dem Eigenbetrieb 0,8 Mio. Euro einsparen könne.
Der 1999 geschlossene Rahmenvertrag hatte jedoch eine
fünfjährige Laufzeit und wurde nach einer Verlängerung

des Bundesrechnungshofes 2007 gekündigt. Der Bundes-
rechnungshof kritisiert die zu lange Vertragslaufzeit und
fehlende Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit der
Erweiterungen sowie der Verlängerung des Vertrages.
Wegen der Gefahr einer verstärkten Abhängigkeit und
daraus resultierender überhöhter Preise sei der Nachweis
der Wirtschaftlichkeit bei längerfristig bindenden Rah-
menverträgen besonders bedeutsam.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Auswärtige Amt auf,

– umgehend eine Erfolgskontrolle des IT-Out-
sourcings nachzuholen und

– darauf aufbauend das Konzept zu überarbeiten,
um die Risiken einer Abhängigkeit bei einer mög-
lichen Neuausschreibung des IT-Outsourcings zu
reduzieren.

c) Das Auswärtige Amt wird gebeten, dem Ausschuss
über die dazu unternommenen Schritte und erzielte
Ergebnisse bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten.

Bemerkung Nr. 6

Zögerliche Einführung eines umfassenden Qualitätsma-
nagements

1. Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Programm „Zu-
kunftsorientierte Verwaltung durch Innovation“ zu einem
umfassenden Qualitätsmanagement als wichtigem Instru-
ment für die nachhaltige Verbesserung behördlicher Leis-
tungen bekannt und einen Ausbau angekündigt. Der
Bundesrechnungshof hat jedoch festgestellt, dass das
Qualitätsmanagement in der behördlichen Praxis noch
keine den Einschätzungen des Programms entsprechende
Bedeutung erlangt hat. Es ist nicht gelungen, die Notwen-
digkeit entsprechender Maßnahmen und die erforder-
lichen Instrumente in ausreichendem Umfang zu vermit-
teln. Der Bundesrechnungshof führt dies u. a. auf
konzeptionelle Schwächen und auf eine zu geringe Mit-
telausstattung zurück. Falls nennenswerte Fortschritte
weiter ausblieben, solle auch eine Abkehr von der bisher
praktizierten ausschließlich freiwilligen Teilnahme erwo-
gen werden.

2. Das Bundesministerium des Innern hat auf das vorgese-
hene Konzept zur flächendeckenden Einführung von
Qualitätsmanagement und die Ressortverantwortung für
die Mittelausstattung hingewiesen.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis. Er fordert
die Bundesregierung auf, der Verankerung von Qua-
litätsmanagement in der Bundesverwaltung mehr
Aufmerksamkeit zu schenken.

b) Der Ausschuss erwartet, dass dieses zentrale Projekt
der Verwaltungsmodernisierung angemessen unter-
um weitere drei Jahre sowie einer erheblichen Auswei-
tung des Leistungskataloges erst nach wiederholter Kritik

stützt und gefördert wird, um die Ziele des Regie-
rungsprogramms zu erreichen.

Drucksache 16/12907 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium, bis zum
31. Dezember 2009 zu berichten, welche konkreten
Schritte zur Einführung eines umfassenden Qualitäts-
managements in der Bundesverwaltung unternom-
men worden sind.

Bemerkung Nr. 7

Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsun-
ternehmen ist reformbedürftig

1. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandels-
unternehmen (EdW) soll auf gesetzlicher Grundlage dem
Schutz privater Anleger dienen. Dazu erhebt sie Beiträge
von Wertpapierhandelsunternehmen, die für Entschädi-
gungsfälle zur Verfügung stehen sollen. Der Bundesrech-
nungshof hat darauf hingewiesen, dass die Ziele der EdW
nicht erreicht werden können, da das Beitragsvolumen
weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist und für
anstehende Entschädigungen nicht ausreicht. Auch der
hohe Verwaltungskostenanteil, der aus dem niedrigen
Beitragsvolumen folge, sowie eine niedrige Verzinsung
des Sondervermögens behinderten einen nachhaltigen
Vermögensaufbau. Die Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde und das Bundes-
ministerium der Finanzen hätten erkannte Probleme über
Jahre nicht gelöst. So sei zum Zeitpunkt der Prüfung des
Bundesrechnungshofes 2007 über etwa 500 Widersprü-
che gegen Beitragspflicht und Beitragshöhe, die teilweise
aus dem Jahr 1998 stammten, noch nicht entschieden
worden.

2. Das Bundesministerium hat ein Gutachten zur Reform
der Anlegerentschädigungseinrichtung und Einlagen-
sicherungssysteme in Deutschland erstellen lassen. Das
Kabinett hat am 18. Februar 2009 eine Novellierung der
gesetzlichen Grundlagen für die EdW beschlossen. Der
Bundesrechnungshof kritisiert, dabei würden Vorschläge
der Gutachter nur teilweise aufgegriffen. Rechtsgrundla-
gen und Organisation der EdW sollten auf Grundlage der
Ergebnisse des Gutachtens sowie des Ausgangs anhängi-
ger Gerichtsverfahren überprüft werden. Zudem sollten
die Verwaltungskosten reduziert und die Verzinsung des
Vermögens erhöht werden.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– die Anlegerentschädigung im Bereich des Wertpa-
pierhandels umfassend zu überprüfen und eine
neue bestandsfähige Regelung zu entwickeln,

– ein wirtschaftliches Modell zu der Verwaltung des
Sondervermögens und der Anlage seiner Finanz-
mittel zu entwickeln,

– zusammen mit der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht ein Konzept für die Ver-
besserung der Aufsicht über die Entschädigungs-

– dem Bundesrechnungshof bis zum 30. März 2010
zu berichten.

Bemerkung Nr. 8

Flugfunk-Prüfungen weiterhin nicht kostendeckend

1. Die Bundesnetzagentur ist die für die amtlichen Flug-
funkzeugnisse zuständige Prüfungsbehörde. Das Luft-
verkehrsgesetz schreibt vor, dass für die Abnahme der
Prüfung Gebühren erhoben werden, die den mit den
Amtshandlungen verbundenen Personal- und Sachauf-
wand decken. Der Bundesrechnungshof hat 2003 und
erneut 2007 festgestellt, dass die in der Flugfunkver-
ordnung festgelegten Gebühren bei weitem keine Kos-
tendeckung erreichen. Zwar hat das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie im Dezember 2008 den
Entwurf für eine Novellierung vorgelegt, der eine erheb-
liche Anhebung der Sätze vorsieht. Auch hierdurch wird
jedoch keine vollständige Kostendeckung erreicht. Zu-
dem sind nicht alle anfallenden Kosten in die Kalkulation
einbezogen worden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, auf Grundlage
der Ergebnisse der detaillierten Kostenerfassung des
Jahres 2009 eine erneute Überprüfung der Gebühren-
sätze in der Flugfunkverordnung hinsichtlich der Kos-
tendeckung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang
soll das Bundesministerium auch die notwendigen
Schritte einleiten, um die im Luftverkehrsgesetz fest-
gelegte Gebührenobergrenze von 100 Euro je Amts-
handlung an- oder aufheben zu lassen.

c) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium, ihm bis
zum 30. September 2010 über die Ergebnisse zu be-
richten.

Bemerkung Nr. 9

Zu große Büros kosten Deutsche Rentenversicherung
Bund jährlich Millionenbeträge

1. Bei einer Prüfung der Raumnutzung durch die Deutsche
Rentenversicherung Bund (DRV Bund) 2006 stellte der
Bundesrechnungshof fest, dass die in den eigenen Richt-
linien – obwohl diese Richtwerte deutlich über denen des
Bundes vorsahen – festgelegten Bürogrößen in zahlrei-
chen Fällen überschritten wurden. In zwei Außenstellen
standen weite, mit Mobiliar und IT-Geräten ausgestattete
Büroflächen über Jahre leer. Die DRV Bund will ihre
Raumplanung neu organisieren und hat den Flächenüber-
hang nach der Prüfung durch den Bundesrechnungshof
reduziert. Der Bundesrechnungshof hält es für erforder-
lich, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
auf eine Anpassung der Richtwerte hinwirkt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
einrichtungen sowie der Zusammenarbeit zu
erarbeiten und

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/12907

b) Er fordert das Bundesministerium auf, dafür zu sor-
gen, dass die DRV Bund bei ihrer Raumnutzung die
Hinweise des Bundesrechnungshofes beachtet, insbe-
sondere dass sie

– die Büroflächen für die leitenden Bediensteten und
für die obersten Führungsebenen unter Beachtung
der Richtwerte des Bundes festlegt,

– die Planung ihrer Raumnutzung an den Richtwer-
ten für Büroflächen ausrichtet,

– durch eine wirksame Steuerung und Überwachung
der Raumnutzung sicherstellt, dass in allen Abtei-
lungen die Richtwerte eingehalten werden und

– noch leer stehende Büroflächen aufgibt oder ver-
mietet.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,
dem Bundesrechnungshof bis zum 15. Mai 2009 über
die von der DRV Bund getroffenen Maßnahmen und
die erzielten Flächeneinsparungen zu berichten. Der
Ausschuss bittet den Bundesrechnungshof, die Ange-
legenheit in eigener Zuständigkeit weiterzuverfolgen
und ihn zu gegebener Zeit über evtl. weiterhin beste-
hende Mängel bzw. über den Abschluss des Verfah-
rens zu unterrichten.

Bemerkung Nr. 10

Bundesministerium untätig trotz finanzieller Nachteile
für den Bund

1. Auf der Grundlage von Prüfungen aus dem Jahr 2003 in-
formierte der Bundesrechnungshof 2004 das Bundesmi-
nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über
mehrere Fälle, in denen Eisenbahninfrastrukturunterneh-
men der Deutschen Bahn AG Bundesmittel für Investi-
tionen in Personenverkehrsanlagen abgerufen hatten,
grundlegende Förderkriterien dabei jedoch nicht einge-
halten wurden. So wurde in Anlagen investiert, die für die
Bundesschienenwege nicht notwendig waren. Erst zwei
Jahre später erfolgte seitens der Unternehmen und der
Wirtschaftsprüfer, die die ordnungsgemäße Verwendung
der Bundesmittel testieren sollten, eine Stellungnahme.
Das Bundesministerium seinerseits bezog wiederum erst
über zwei Jahre danach und nach mehrfacher Aufforde-
rung durch den Bundesrechnungshof zu dessen Feststel-
lungen und den vorliegenden Stellungnahmen Position.
Es räumte darin ein, dass die Testate der Wirtschaftsprü-
fer von falschen Voraussetzungen ausgehen. Die Verzö-
gerungen wurden mit Umzügen, Personalwechseln und
vorrangig zu erledigender Aufgaben im Tagesgeschäft
begründet. Der Bundesrechnungshof zweifelt angesichts
dieser Erklärungen daran, ob mit der geforderten Sorgfalt
gearbeitet werde. Bemängelt wird weiterhin, dass nach
wie vor keine näheren Angaben zu möglichen Rückfor-
derungen gemacht werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

zeit in Prüfung befindlichen finanzierten Personen-
verkehrsanlagen zügig zu Ende zu führen und ent-
sprechende Rückforderungen einzuleiten.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium da-
rüber hinaus auf, sich künftig nach den gesetzlichen
Vorgaben innerhalb einer vom Bundesrechnungshof
bestimmten Frist zu den Prüfungsergebnissen zu
äußern.

d) Er fordert das Bundesministerium auf, dem Bundes-
rechnungshof bis zum 31. Dezember 2009 umfassend
über das Veranlasste zu berichten. Insbesondere hat
das Bundesministerium zu berichten, welche Folge-
rungen es aus den Prüfungsergebnissen des Bundes-
rechnungshofes für die Zukunft ableitet.

Bemerkung Nr. 11

Einhaltung einer Finanzierungsvereinbarung unzurei-
chend geprüft

1. Aufgrund einer entsprechenden Finanzierungsvereinba-
rung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung hat die Deutsche Bahn AG die neue
Bahnstrecke zwischen Köln und dem Rhein-Main-Gebiet
errichtet. Der in der Vereinbarung festgelegte Förde-
rungshöchstbetrag wurde von der Deutschen Bahn AG,
die 2002 die Fertigstellung der Strecken gemeldet hat, ab-
gerufen. Nach den Feststellungen des Bundesrechnungs-
hofes wurde der vereinbarte Streckenabschnitt Wiesba-
den-Ost jedoch nur unvollständig gebaut. Obwohl dies
dem Bundesministerium seit Anfang 2004 bekannt war,
verzichtete es auf die vom Bundesrechnungshof empfoh-
lene Schlussabnahme. Erst 2007 erklärte es, die Rückfor-
derung von 44 Mio. Euro, die als Wert der ausstehenden
Restarbeiten ermittelt worden war, einleiten zu wollen.

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte bereits im März
2008 in Zusammenhang mit der Neubaustrecke ein ge-
eignetes Vertragsmanagement gefordert.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,

– alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um
die 44 Mio. Euro zurückzufordern,

– dem Bundesrechnungshof bis zum 30. September
2009 zu berichten (gemäß dem Beschluss des
Rechnungsprüfungsausschusses zu Punkt 12 a der
Tagesordnung der 24. Sitzung vom 14. März
2008). Dieser Bericht soll Vor- und Nachteile die-
ses Verfahrens und Folgerungen für die Verträge
zur Finanzierung sowie ein Vertragsmanagement
darstellen.

Bemerkung Nr. 12

Bundesministerium übergeht Parlament
b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,
die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu allen der-

1. Seit dem Jahre 1993 ist der Ausbau der Bahnstrecke zwi-
schen Köln und Aachen unverändert im Bedarfsplan für

Drucksache 16/12907 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

die Bundesschienenwege, der vom Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegt wird
und der Bestandteil des Bundesschienenwegeausbauge-
setzes ist, festgeschrieben. Die DB Netz AG baut zusätz-
lich zu den dort beschriebenen Abschnitten auch die Stre-
cke zwischen Aachen und der Landesgrenze zu Belgien
aus, die nicht im Bedarfsplan enthalten war. Nach Auf-
fassung des Bundesrechnungshofes fehlte daher für die-
sen Abschnitt die notwendige gesetzliche Grundlage.
Auch liegt insofern der nach § 9 der Bundeshaushaltsord-
nung vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsnachweis nicht
vor.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,
die Vorhaben zu ermitteln, bei denen die zu finanzie-
rende Strecke von der genauen Bezeichnung im Be-
darfsplan abweicht, und diese im Rahmen der Be-
darfsplanüberprüfung anzupassen.

Bemerkung Nr. 13

Bund investiert Milliarden auf Grundlage veralteter
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

1. Vor der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan ana-
lysiert das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung das Verhältnis des Nutzens eines
Vorhabens zu dessen Kosten. Nur wenn der Nutzen
überwiegt, ist das Vorhaben wirtschaftlich und darf
aufgenommen werden. Der Bundesrechnungshof hat
festgestellt, dass das Bundesministerium diese Wirt-
schaftlichkeitsuntersuchung für den Neu- und Ausbau
der Schienenwege auch dann nicht mehr aktualisiert hat,
wenn seit der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan
längere Zeitabschnitte vergangen waren. Änderungen bei
den Kosten und bei der Verkehrsentwicklung fanden so
keine Berücksichtigung. Das Bundesministerium ver-
zichtet auch darauf, die Vorhaben nach dem Maß zu
reihen, in dem im Einzelfall der Nutzen die Kosten über-
wiegt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, im Rahmen der
Bedarfsplanüberprüfung gravierende Änderungen der
Vorhaben zu erläutern.

c) Er fordert das Bundesministerium auf, dem Aus-
schuss bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten, wie
im Rahmen der laufenden Bedarfsplanüberprüfung
die Bewertungen vorgenommen werden sollen. In
dem Bericht soll auf das Anliegen des Bundesrech-
nungshofes eingegangen werden, dass vor Realisie-

d) Er fordert das Bundesministerium auf, im Rahmen der
Bedarfsplanüberprüfung durch geeignete Sensitivi-
tätsbetrachtungen die Stabilität der Bewertungsergeb-
nisse zu überprüfen.

Bemerkung Nr. 14

Unnötige Mehrkosten von 18,1 Mio. Euro bei geplanter
Bundesstraße bei Bad Kissingen

1. Für den Neubau der Bundesstraße 286 bei Bad Kissingen
plant das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung eine Realisierung mit aufwendigen Ausbau-
standards, etwa Kreuzungen mit Unter- oder Überführun-
gen und zusätzlichen Fahrstreifen. Außerdem soll ein
zusätzlicher Streckenabschnitt gebaut werden, der nicht
in dem vom Bundestag beschlossenen Bedarfsplan für
die Bundesfernstraßen enthalten ist. Die Maßnahmen
führen insgesamt zu Mehrkosten von 18,1 Mio. Euro ge-
genüber dem Vorentwurf.

2. Das Bundesministerium begründet den Ausbaustandard
mit den Verkehrsbelastungen, die sich aus seiner Bedarfs-
planprognose des Jahres 2006 ergeben. Der Bundesrech-
nungshof hält dem entgegen, diese Prognose teile das
Bundesgebiet zu grobmaschig ein und lasse nur eine gro-
be räumliche Differenzierung der Verkehrsentwicklung
zu. Andere Verkehrsgutachten aus den Jahren 2004 und
2006, die sich auf das Projekt bezögen, prognostizierten
eine rückläufige Verkehrsbelastung. Das Bundesministe-
rium ist weiter der Auffassung, für die Planung des zu-
sätzlichen Streckenabschnittes sei ausreichend, dass der
Neubau grundsätzlich im Bedarfsplan enthalten ist. Das
Nutzen-Kosten-Verhältnis für den Neubau einschließlich
des zusätzlichen Abschnitts sei deutlich höher als das für
den im Bedarfsplan vorgesehenen Abschnitt mit den der-
zeit geplanten erhöhten Ausbaustandards. Nach den Fest-
stellungen des Bundesrechnungshofes dient der zusätz-
liche Abschnitt jedoch nicht dem Fernverkehr und sei
deshalb keine Aufgabe des Bundes.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– die Ausbaustandards für den Neubau der Bundes-
straße 286 unter besonderer Berücksichtigung der
Topographie, der Verkehrssicherheit und der aktu-
ellen Verkehrsprognosen zu überprüfen,

– die Bedeutung der Westspange für das Bundes-
fernstraßennetz und deren mögliche Linienfüh-
rung zu prüfen,

– vor dem Hintergrund der erst vor kurzem planfest-
gestellten und fertig gestellten Einmündung der
B 19 an die B 286 zu prüfen, ob der höhengleiche
Anschluss zunächst beibehalten und ein höhenun-
gleicher Umbau zurückgestellt werden kann,

– finanziell wirksame Planungsentscheidungen (Aus-
baustandard) künftig einer Wirtschaftlichkeits-
rungsentscheidung eine Wirtschaftlichkeitsberech-
nung durchzuführen ist.

untersuchung zu unterziehen (Nutzen-Kosten-Ver-
hältnis).

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/12907

Bemerkung Nr. 15

Falsche IT-Bestände und unnötige Ausgaben von über
480 000 Euro beim Bundesamt für Bauwesen und Raum-
ordnung

1. Bei einer Überprüfung des IT-Einsatzes im Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung hat der Bundesrech-
nungshof eine Reihe von Mängeln festgestellt. So wird
etwa für die Bestandsverwaltung eine selbstentwickelte
Datenbankanwendung verwendet, deren Bedienung nicht
revisionssicher ist und damit haushaltsrechtliche Anfor-
derungen nur lückenhaft erfüllt. Zudem wurden IT-Gerä-
te nicht vollständig erfasst und einige der erfassten nicht
vollständig erfasst und einige der erfassten Geräte waren
nicht mehr auffindbar. Weiter wurden in einem Bericht an
das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtent-
wicklung überhöhte Angaben über die Verwertung von
IT-Geräten über die Altgerätebörse des Bundes gemacht.
Sie flossen in einen Bericht ein, der auch zur Weitergabe
an den Deutschen Bundestag bestimmt war. Außerdem
wurden mit einem Softwarelieferanten Vertragsbedin-
gungen vereinbart, die zum Bezug neuerer Versionen ein-
gesetzter Softwareprogramme führten, ohne dass hierzu
bislang entsprechender Bedarf besteht. Nach den Berech-
nungen des Bundesrechnungshofes war schließlich auch
der Wechsel in einen anderen Rahmenvertrag zum Bezug
von Arbeitsplatzcomputern nicht wirtschaftlich.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– Eigenentwicklungen für Bestandsverwaltungspro-
gramme in seinem Geschäftsbereich zu stoppen,

– die Ansätze der Titelgruppe 55 des Bundesamtes
im Haushaltsvoranschlag sowie in der mittelfristi-
gen Finanzplanung genauer zu prüfen und ggf. zu
korrigieren,

– dafür Sorge zu tragen, dass das Bundesamt

– die haushaltsrechtlichen Vorgaben bei der IT-
Bestandsführung einhält,

– Berichte an vorgesetzte Stellen und parlamen-
tarische Gremien künftig mit aller Sorgfalt er-
stellt,

– vermeidet, jede neu auf den Markt gebrachte
Softwareversion zu beschaffen, und

– sicherstellt, dass seine IT-Ausstattung nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten beschafft
wird.

c) Das Bundesministerium wird gebeten, dem Aus-
schuss über die dazu unternommenen Schritte und
erste Ergebnisse bis zum 31. Dezember 2009 zu be-
richten.

Bemerkung Nr. 16

1. Das Bundesministerium der Verteidigung hatte 2002 das
Bundesamt für Informationsmanagement und Informa-
tionstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw) errichtet, das
als zentraler Dienstleister alle IT-Systeme konzipieren,
realisieren und betreuen sollte. IT-Ausstattung sollte da-
durch schneller und sachgerechter bereitgestellt werden.
Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes
wurde dieses Ziel nur teilweise erreicht. Teilaufgaben im
IT-Bereich blieben bei den bisher zuständigen Stellen, die
Konzepte in einem zeitaufwendigen Verfahren weiterhin
prüfen und mitzeichnen müssen. Entwicklung und Be-
schaffung der IT, für die früher ausschließlich das Bun-
desamt für Wehrtechnik und Beschaffung zuständig war,
ist nun zum Teil auch dem IT-AmtBw zugeordnet. Die
Fachaufsicht für beide Ämter liegt bei unterschiedlichen
Abteilungen im Bundesministerium.

Das Bundesministerium sieht dagegen die maßgeblichen
Ziele des IT-AmtBw als erreicht an. Die Zuständigkeiten
seien mittlerweile klar von denen des Bundesamtes für
Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) abgegrenzt. Die
Schnittstellen seien nun „zielorientiert“ zu gestalten.
Eine gemeinsame Fachaufsicht sei nicht zielführend.

Der Bundesrechnungshof fordert eine Analyse, ob und
wenn ja wie das Ziel, dass nur eine einzige Dienststelle
alle IT-Systeme konzipieren solle, erreicht werden kann.
Er erwartet, dass Schnittstellen durch eine geeignete Zu-
ordnung der Aufgaben reduziert werden und dabei auch
eine gemeinsame Fachaufsicht erwogen wird.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, zu untersu-
chen, welche bei Errichtung des IT-AmtBw vorgege-
benen Ziele noch angestrebt werden sollen und wel-
che Maßnahmen ggf. notwendig sind, um diese zu
erreichen.

Dabei ist einzubeziehen, ob dies durch eine geänderte
Aufgabenverteilung zwischen BWB und IT-AmtBw
sowie eine gemeinsame Fachaufsicht über beide Äm-
ter möglich ist.

c) Er fordert das Bundesministerium auf, dem Aus-
schuss bis zum 1. Dezember 2009 über die Ergebnisse
der Untersuchung zu berichten.

Bemerkung Nr. 17

Bundeswehr muss Technische Materialprüfung zügig
neu organisieren und verbessern

1. Das Bundesministerium der Verteidigung hatte zugesagt,
den Bereich der Technischen Materialprüfung bis zum
Jahr 2006 neu zu organisieren und Prüfkapazitäten zu
verringern. Eigene Prüfkapazitäten werden benötigt, um
auch bei Einsätzen Fahrzeuge und Gerät prüfen zu kön-
nen. Darüber hinausgehender Prüfbedarf soll durch ge-
werbliche Prüforganisationen gedeckt werden, wenn dies
wirtschaftlich ist. Entgegen der Zusage hat das Bundes-
Die mit der Errichtung eines Bundesamtes für Informa-
tionstechnik gesteckten Ziele teilweise nicht erreicht

ministerium die Neuorganisation nicht durchgeführt.
Diese soll jetzt erst ab dem Jahre 2010 erfolgen. Ab dem

Drucksache 16/12907 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Quartal 2008 wurde begonnen, die Anzahl der Prüf-
trupps zu verringern. Zudem ist eine Untersuchung ein-
geleitet worden, wie die Prüforganisation insgesamt opti-
miert werden kann. Für den Bundesrechnungshof ist
nicht hinnehmbar, dass das Bundesministerium die Neu-
organisation immer noch nicht abgeschlossen hat, ob-
wohl es die Mängel bereits 2002 anerkannt hatte.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die nunmehr
eingeleiteten Maßnahmen zügig weiter vorantreiben.
Dazu sollte es

– die Prüforganisation an den Kernfähigkeiten
ausrichten, einer Geschäftsprozessoptimierung
unterziehen und darauf aufbauend eine Perso-
nalbedarfsermittlung nach analytischen Berech-
nungsverfahren durchführen und

– schnellstmöglich ein wirkungsvolles Controlling
und Qualitätsmanagement aufbauen.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,
dem Bundesrechnungshof bis zum 31. Januar 2010
über das Veranlasste zu berichten.

Bemerkung Nr. 18

Bundeswehr mietet ungeeignete Flugzeugschlepper und
zahlte dafür bereits 2,7 Mio. Euro

1. Die Luftwaffe benötigt spezielle Schlepper, um ihre
Kampfflugzeuge auf den Flugplätzen zu bewegen. Neue
Geräte hat sie ab 2005 gemietet. Diese sind jedoch nicht
geeignet, Kampfflugzeuge unter den typischen Bedin-
gungen der Bundeswehr zu bewegen. Sie werden nur
noch als Zugmaschinen für kleinere Geräte eingesetzt.

Die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge wur-
den vor Vertragsabschluss nicht sorgfältig ermittelt. Der
Bundesrechnungshof hat aufgezeigt, dass hierfür unklare
Zuständigkeiten und Abläufe ursächlich waren.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat inzwischen
Weisungen erlassen, die die Zuständigkeiten und Abläufe
bei der Beschaffung von Fahrzeugen klarstellen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er erwartet, dass die Bundeswehr die technischen An-
forderungen an ihre Fahrzeuge künftig sorgfältig er-
mittelt, das auf dem Markt verfügbare Angebot
gründlich analysiert und Fahrzeuge möglichst im
Wettbewerb beschafft.

c) Er fordert das Bundesministerium auf, den Schaden
zu begrenzen und die Verantwortlichkeiten zu klären.

d) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,

Bemerkung Nr. 19

Steuerung der Forschungs- und Technologieprogramme
der Bundeswehr verbesserungsbedürftig

1. Der Bundesrechnungshof hat den Stand der Forschungs-
steuerung und der Nutzung der Forschungsergebnisse bei
der Bundeswehr untersucht und geprüft, welche Verbes-
serungen noch notwendig sind. Er hat festgestellt, dass
die Programme teilweise zu lange dauerten und ihre Er-
gebnisse keine Anwendung fanden. Bei der Programm-
steuerung soll die Zuordnung der Forschungs- und Tech-
nologieprogramme zu militärischen Kernfähigkeiten und
Technologiefeldern (Matrix) vereinfacht werden. Im Vor-
dergrund solle die kurzfristige Anwendbarkeit der Ergeb-
nisse stehen. Im Bundesministerium der Verteidigung
könne die Zusammenarbeit zwischen der Forschungs-
und Rüstungssteuerung verbessert werden. Schließlich
solle im Haushaltsplan der Stellenwert deutlich werden,
den die Bundeswehr der wehrtechnischen Forschung und
Technologie auf Dauer beimesse.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Steuerung
der Forschungs- und Technologieprogramme der
Bundeswehr unter Berücksichtigung der Hinweise
des Bundesrechnungshofes weiter zu verbessern.

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht an den Bun-
desrechnungshof bis zum 30. Juni 2010.

Bemerkung Nr. 20

Fachschulausbildung an Luftwaffenschule jährlich rund
2 Mio. Euro teurer als an zivilen Ausbildungseinrichtun-
gen

1. In Niedersachsen betreibt die Luftwaffe eine Fachschule,
die auf den Aufstieg von der Unteroffizier- in die Offi-
zierlaufbahn vorbereitet. Der Bundesrechnungshof hatte
festgestellt, dass sich die Ausbildung nach den einschlä-
gigen niedersächsischen Vorschriften richtet. Ein über-
schlägiger Kostenvergleich ergab, dass eine Verlagerung
der Ausbildung an öffentliche oder private Fachschulen
einen Kostenvorteil von jährlich rd. 2 Mio. Euro erwarten
lässt.

Das Bundesministerium der Verteidigung hält die Kos-
tendaten für noch zu unvollständig, um eine Entschei-
dung zu treffen. Es hat weitere Wirtschaftlichkeitsunter-
suchungen angekündigt, deren Ergebnisse jedoch nach
wie vor nicht vorliegen. Neben rein monetären Aspekten
der Wirtschaftlichkeit sei auch zu berücksichtigen, dass
die Fachschule in eine ganzheitlich ausgerichtete Offi-
zierausbildung integriert sei und den Rollenwechsel vom
Unteroffizier zum Offizier fördere. Der Bundesrech-
nungshof verweist dazu auf den ergänzenden Offizier-
lehrgang.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
dem Bundesrechnungshof bis zum 30. September
2009 über das Veranlasste zu berichten.

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/12907

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Wirtschaft-
lichkeitsuntersuchung unter Berücksichtigung der
vom Bundesrechnungshof vorgeschlagenen Alterna-
tiven umgehend abzuschließen und eine Entschei-
dung über die Verlagerung herbeizuführen.

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht bis zum
31. Dezember 2009.

Bemerkung Nr. 21

Soldaten jahrelang ohne Vertrag und Ausbildungsplan
bei der Industrie beschäftigt

1. Für schwierige Instandhaltungsarbeiten an neu einzufüh-
renden Hubschraubern, insbesondere in ausländischen
Einsatzgebieten, beabsichtigte die Bundeswehr, 25 be-
reits hochqualifizierte Soldatinnen und Soldaten von der
Industrie ausbilden und beschäftigen zu lassen. Bis Okto-
ber 2007 wurden insgesamt 14 Soldaten zur Industrie
versetzt. Wegen Verzögerungen bei der Auslieferung der
Hubschrauber erfolgte der Einsatz jedoch in der Produk-
tion und Instandhaltung anderer, bereits eingeführter
Hubschraubertypen. Regelungen für den Einsatz existier-
ten nicht. Leistungen des Unternehmens und der Soldaten
wurden weder erfasst noch verrechnet. Ein Koopera-
tionsvertrag wurde erst nach mehrfachen Hinweisen des
Bundesrechnungshofes im September 2007 geschlossen.

Das Bundesministerium der Verteidigung sieht keine
Schädigung des Bundes, da die Soldaten eigene Erkennt-
nisse und Fähigkeiten im Instandhaltungsbereich erlangt
hätten. Der Einsatz sei daher auch ohne Kostenerstattung
durch die Industrie gerechtfertigt gewesen.

Der Bundesrechnungshof hält vergleichbare Koopera-
tionsmodelle zwar für zweckmäßig, fordert allerdings
einen Nachweis ihrer Wirtschaftlichkeit um die zeitge-
rechte Schaffung rechtlicher und organisatorischer
Grundlagen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, soweit noch
nicht erfolgt, den Gründen und der Verantwortlichkeit
für die aufgezeigten Mängel und Versäumnisse nach-
zugehen und sicherzustellen, dass sie in vergleichba-
ren Kooperationsvorhaben von vorneherein vermie-
den werden.

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht an den Bun-
desrechnungshof bis 31. Januar 2010. Dem Bericht
soll auch ein Konzept beigefügt sein, das grundsätz-
liche Regelungen für die Einrichtung kooperativer
Modelle zwischen der Bundeswehr und der Industrie
enthält.

Bemerkung Nr. 22

Lehrkräftebedarf der Luftwaffenschulen zu hoch ange-
setzt

1. 1990 wurde die jährliche Unterrichtsverpflichtung für die

die in die Berechnung der Stundenzahl einfließen, haben
sich zwischenzeitlich geändert. Insbesondere ist die Jah-
resarbeitszeit deutlich gestiegen. Eine Neuberechnung
der Unterrichtsverpflichtung hat das Bundesministerium
der Verteidigung zwar Ende 2006 im Rahmen einer Über-
arbeitung des Bundeswehrschulmodels angewiesen, die-
se Überarbeitung ist jedoch bis heute nicht abgeschlossen
worden. Der Bundesrechnungshof erwartet nach einer
Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung allein für den Be-
reich der Luftwaffe jährliche Einsparungen von 2 Mio.
Euro.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Überarbei-
tung des Bundeswehrschulmodells nach den Hinwei-
sen des Bundesrechnungshofes beschleunigt abzu-
schließen.

c) Er geht davon aus, dass nunmehr zügig der Lehrerbe-
darf neu berechnet und die Haushaltsunterlagen ange-
passt werden, damit das Einsparpotenzial vollständig
genutzt werden kann.

d) Er erwartet dazu bis zum 31. Dezember 2009 einen
Ergebnisbericht an den Bundesrechnungshof, dem der
neue Pflichtstundenerlass, das angepasste Bundes-
wehrschulmodell und die angepassten Lehrerbedarfs-
berechnungen für die Schulen der Luftwaffe beizufü-
gen sind.

Bemerkung Nr. 23

Beschaffung mobiler Radargeräte trotz fehlender Leis-
tungsnachweise

1. Ein Beschaffungsvertrag über zwei mobile Radarrund-
suchgeräte wurde von der Bundeswehr abgeschlossen,
ohne dass die Hersteller einen eindeutigen Nachweis zur
Leistungsfähigkeit bei einer als wesentlich bezeichneten
Leistungsanforderung erbracht hatten. Außerdem wur-
den neue Transportfahrzeuge für diese Geräte beschafft,
obwohl baugleiche Fahrzeuge bereits zur Verfügung
standen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat
auf einen mit dem Angebot vorgelegten analytischen
Nachweis verwiesen. Es geht daher davon aus, die
geforderten Leistungen würden auch praktisch erreicht.
Vorhandene Transportfahrzeuge hätten bereits hohe
Laufleistungen aufgewiesen. Daher notwendige Instand-
setzungen und Rückbaumaßnahmen hätten zu Zeitverzö-
gerungen führen können.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, festzustellen,
ob die beschafften mobilen Radarsensoren die identi-
fizierten Fähigkeitslücken in der Luftraumüberwa-
chung in Deutschland und in den Einsatzgebieten der
Lehrkräfte aller militärischen Schulen im noch geltenden
Schulmodel auf 888 Stunden festgelegt. Einflussgrößen,

Bundeswehr tatsächlich in vollem Umfang schließen
können.

Drucksache 16/12907 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Er erwartet dazu einen Bericht an den Bundesrech-
nungshof bis zum 1. Oktober 2009.

Bemerkung Nr. 24

Unterstützungshubschrauber wird verspätet ausgelie-
fert, ist deutlich teurer und leistet weniger als geplant

1. Der seit 1984 entwickelte Unterstützungshubschrauber
„Tiger“ (UH-Tiger) ist eines der bedeutendsten Rüs-
tungsprojekte der Bundeswehr, das in einer mehrnationa-
len Partnerschaft mit Frankreich und Spanien durch-
geführt wird. Durch nationale Unterschiede der
Hubschrauberversionen verringerten sich jedoch die er-
hofften Vorteile dieser mehrnationalen Entwicklung und
Beschaffung. Der Beginn der Auslieferung verzögerte
sich um mehr als vier Jahre, die Beschaffungskosten er-
höhten sich um rd. 630 Mio. Euro auf 3,6 Mrd. Euro. Der
Bundesrechnungshof berichtet zudem über Fähigkeits-
lücken und im Ergebnis tolerierte Minderleistungen beim
UH-Tiger. Er hält eine umfassende Neubewertung des
Vorhabens für erforderlich.

2. Das Bundesministerium der Verteidigung bestätigt zwar
zahlreiche der festgestellten Schwächen, lehnt die gefor-
derte Neubewertung jedoch ab. Die militärische Bedeu-
tung des UH-Tiger sei unverändert.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, das Rüstungs-
vorhaben UH-Tiger umfassend wirtschaftlich neu zu
bewerten und dabei die Differenz zwischen den ur-
sprünglichen und den jetzt geltenden Leistungsforde-
rungen und die noch bis zur vollen Einsatzfähigkeit
notwendigen Leistungsverbesserungen und die damit
verbundenen Ausgaben einzubeziehen.

c) Er erwartet dazu einen Bericht bis zum 31. Januar
2011.

d) Er erwartet zudem ab 31. Januar 2012 bis auf Weiteres
einen jährlichen Fortschrittsbericht, in dem insbeson-
dere die erreichte operationelle Einsatzfähigkeit des
UH-Tiger den für das Rüstungsvorhaben UH-Tiger
insgesamt aufgelaufenen Ausgaben gegenübergestellt
ist.

Bemerkung Nr. 25

Fehlerhafte Weisung verursacht Mehrausgaben für
Bahnfahrkarten

1. Durch den Erwerb einer BahnCard lassen sich die Kosten
für Dienstreisen mit der Bahn senken. Der Kauf amorti-
siert sich teilweise bereits mit der ersten Reise. Aufgrund
einer fehlerhaften Weisung des Bundesministeriums der
Verteidigung wurden im Bereich der Bundeswehr seit
September 2005 BahnCards jedoch nur auf ausdrück-
lichen Wunsch der Dienstreisenden beschafft. Erst im
Mai 2008 hat das Bundesministerium der Verteidigung
seine Weisungen korrigiert und klargestellt, dass bei

rücksichtigen ist. Der Bundesrechnungshof hält eine Ver-
besserung der Fachaufsicht für notwendig, um
tatsächlich die durch Nutzung der verbilligten Preise
mögliche Einsparung in Millionenhöhe erreichen zu kön-
nen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, dem Bundes-
rechnungshof bis zum 30. Juni 2009 über die Ent-
wicklung der Abnahmezahlen der Bundeswehr bei
BahnCards in den Jahren 2008 und 2009 zu berichten.

Bemerkung Nr. 26

Erfassung der im Inland steuerpflichtigen britischen Li-
miteds sicherstellen

1. Eine Firmengründung nach britischem Recht ist in der
Form der Limited ohne großen Aufwand und mit einem
Gesellschaftsvermögen von nur 1 Britischem Pfund mög-
lich. Diese Gesellschaftsform erfreute sich daher in den
vergangenen Jahren in Deutschland großer Beliebtheit.
Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass Anfang
2006 bundesweit 11 508 Limiteds in Deutschland steuer-
lich erfasst waren. Schätzungen gehen jedoch von etwa
24 000 Limiteds aus, die ihren Sitz inzwischen in
Deutschland haben und daher hier steuerpflichtig sind.
Um eine Erfassung und ordnungsgemäße Besteuerung
sicherzustellen und dem Risiko missbräuchlicher oder
betrügerischer Geschäftspraktiken entgegen zu wirken
hat der Bundesrechnungshof dem Bundesministerium
der Finanzen empfohlen, mit dem britischen Handels-
register einen Informationsaustausch zu vereinbaren.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, dem Bun-
desrechnungshof bis 15. Dezember 2009 über das
Veranlasste zu berichten.

Bemerkung Nr. 27

Bundesministerium informierte Bundestag im Gesetzge-
bungsverfahren unzureichend

1. Der Ausschuss hatte 2006 eine Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis genommen, in
der dargelegt worden war, dass für die Aufrechterhaltung
einer Steuervergünstigung für die Personenschifffahrt
kein sachlicher Grund mehr bestehe. Der Referentenent-
wurf des Bundesministeriums der Finanzen für das Jah-
ressteuergesetz 2008 sah dennoch eine weitere Verlänge-
rung der entsprechenden Übergangsregelung vor. Auf die
Beschlusslage des Ausschusses (Bundestagsdrucksache
16/2025), die Grundlage der Erteilung der Entlastung für
das Haushaltsjahr 2004 durch den Deutschen Bundestag
war, wurde dabei nicht hingewiesen. Der Bundesrech-
Dienstreisen mit der Bahn stets auch die mögliche Fahr-
preisermäßigung beim Einsatz einer BahnCard zu be-

nungshof ist der Auffassung, die Bundesregierung müsse
im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf entspre-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/12907

chende Beschlüsse hinweisen, damit dem Gesetzgeber
bei seiner Entscheidung maßgebliche Informationen un-
mittelbar vorliegen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit
eine entsprechende Verpflichtung zur sachgerechten
Information des Parlaments in die Gemeinsame
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) auf-
genommen werden kann. Hierzu erwartet er einen Be-
richt des Bundesministeriums bis zum 30. Juni 2010.

Bemerkung Nr. 28

Ausländische Einkünfte vollständig dem Solidaritäts-
zuschlag unterwerfen

1. Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist
die festzusetzende Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird im Aus-
land gezahlte Einkommensteuer auf die deutsche Ein-
kommensteuer angerechnet. In diesem Umfang wird
zugleich die Bemessungsgrundlage für den Solidaritäts-

zuschlag verringert. Der Bundesrechnungshof sieht hier
eine nicht sachgerechte unterschiedliche Behandlung in-
ländischer und ausländischer Einkünfte, die nicht der
vom Gesetz beabsichtigten gleichmäßigen Belastung al-
ler Bevölkerungsgruppen entsprechend ihrer Leistungs-
fähigkeit entspricht. Das Bundesministerium der Finan-
zen hat eine Prüfung zugesagt, ob eine Einbeziehung
angerechneter ausländischer Steuern in die Bemessungs-
grundlage gerechtfertigt ist.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, auf eine
Ergänzung der Regelungen für den Solidaritätszu-
schlag hinzuwirken. Die Ergänzung sollte bestimmen,
dass Steuerermäßigungen nach § 34c EStG und § 26
KStG die Bemessungsgrundlage für den Solidaritäts-
zuschlag nicht mindern.

c) Der Ausschuss erwartet, dass das Bundesministerium
ihm bis zum 15. Mai 2009 über das Veranlasste be-
richtet.

Berlin, den 6. Mai 2009

Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
Berichterstatter

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