BT-Drucksache 16/12868

Delfinschutz voranbringen

Vom 6. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12868
16. Wahlperiode 06. 05. 2009

Antrag
der Abgeordneten Ingbert Liebing, Marie-Luise Dött, Peter Bleser, Michael Brand,
Cajus Caesar, Dr. Maria Flachsbarth, Josef Göppel, Uda Carmen Freia Heller,
Christian Hirte, Franz-Josef Holzenkamp, Dr. Peter Jahr, Dr. Hans-Heinrich Jordan,
Andreas Jung (Konstanz), Julia Klöckner, Jens Koeppen, Hartmut Koschyk,
Dr. Max Lehmer, Marlene Mortler, Dr. Georg Nüßlein, Ulrich Petzold, Johannes
Röring, Kurt Segner, Volkmar Uwe Vogel, Katherina Reiche (Potsdam), Dr. Norbert
Röttgen, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU,
sowie der Abgeordneten Mechthild Rawert, Christoph Pries, Marco Bülow, Dirk
Becker, Petra Bierwirth, Volker Blumentritt, Gerd Bollmann, Dr. Gerhard Botz,
Martin Burkert, Elvira Drobinski-Weiß, Gustav Herzog, Ute Kumpf, Dr. Matthias
Miersch, Marko Mühlstein, Detlef Müller (Chemnitz), Thomas Oppermann, Holger
Ortel, Dr. Wilhelm Priesmeier, Marianne Schieder, Heinz Schmitt (Landau), Frank
Schwabe, Dr. Marlies Volkmer, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Manfred Zöllmer,
Ulrich Kelber, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Delfinschutz voranbringen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag begrüßt:

– die Beschlüsse des multilateralen „Abkommens zur Erhaltung von Walen
und Delfinen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer“ (ACCOBAMS) vom
Oktober 2007, dass die Mitgliedstaaten keine Einfuhrgenehmigungen für in
freier Wildbahn gefangene Delfine erteilen und auf die problematische und
nicht artgerechte Haltung von Walen und Delfinen in Gefangenschaft in der
Öffentlichkeit und innerhalb der öffentlichen Behörden hinweisen mögen;

– dass die Bundesregierung von jeglicher Unterstützung der Einrichtung und
des Betriebes von Delfintherapiezentren in Deutschland absieht;

– dass sich die Bundesregierung grundsätzlich für die Anwendung von Thera-
pieformen ausspricht, die ohne eine Entnahme wild lebender Tiere aus der
Natur auskommen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich weiterhin auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene aktiv
gegen die illegale Einfuhr von in freier Wildbahn gefangenen Delfinen ein-
zusetzen und zur Verminderung und Vermeidung dieser Einfuhren entspre-
chende Kontrollen durchzuführen;

Drucksache 16/12868 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. im Rahmen des Säugetiergutachtens des Bundesministeriums für Verbrau-
cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Haltungsanforderungen von Del-
finen anzupassen und regelmäßig zu überarbeiten.

Dabei ist zu beachten, dass das bearbeitende Expertengremium paritätisch
mit Fachkräften der Zoobranche, der Tierschutzorganisationen und mit unab-
hängigen Gutachtern besetzt ist.

Berlin, den 5. Mai 2009

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

Begründung

Als Wanderer durch Ozeane und Flüsse sind Delfine durch die unterschiedlichs-
ten Auswirkungen menschlichen Handelns bedroht. Hier sind die Meeres- und
Flussverschmutzung, der Unterwasserlärm, der Klimawandel und damit einher-
gehender Verlust an Lebensraum sowie der Beifang in bestimmten Fischereien
zu nennen. Delfine mit ihrer niedrigen Fortpflanzungsrate können diese Verluste
nur schwer ausgleichen.

Der „Aktionsplan für Wale und Delfine 2002 – 2010“ der Welt-Naturschutz-
organisation IUCN (International Union for Conservation of Nature) betrachtet
den Wildfang von lebenden Delfinen als eine potenzielle Bedrohung für das
Überleben wild lebender Populationen. Die internationale Staatengemeinschaft
erkannte die fatalen Folgen der Lebendfänge auf die wild lebenden Populationen
an. Auf der Vertragskonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens
(CITES) 2002 wurde mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung der
internationale Handel für kommerzielle Zwecke verboten (Anhang I und II).

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.