BT-Drucksache 16/12833

zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Boris Gehring, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/649- Mehr Qualität für die Hochschulen

Vom 4. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12833
16. Wahlperiode 04. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Boris Gehring, Priska Hinz (Herborn), Krista
Sager, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/649 –

Mehr Qualität für die Hochschulen

A. Problem

Auf dem Weg in die Wissensgesellschaft ist ein Zuwachs an hochqualifizierten
Arbeitskräften, insbesondere mit Hochschulabschluss, für Deutschland drin-
gend erforderlich. Die begrenzten Hochschulkapazitäten verhindern allerdings
die notwendige Steigerung einer gerechten Bildungsbeteiligung. Die Hoch-
schulbildung muss daher unter der Zielperspektive höherer Teilhabegerechtig-
keit, Bildungsbeteiligung und Qualität weiterentwickelt werden. Diesen Zielen
wird das deutsche Hochschulsystem derzeit nicht gerecht, da die Zugangschan-
cen nach sozialer oder regionaler Herkunft ungleich verteilt sind. Bei der wei-
terhin zu erwartenden Steigerung der Studienbewerber, bei gleichzeitiger Re-
duktion von Studienplätzen und einer deutlichen Unterfinanzierung kann das
Hochschulsystem seinem Auftrag nur bedingt gerecht werden.

B. Lösung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern
einen Hochschulqualitätspakt zu schließen. Ziele sind, die Personalkapazitäten
an den Hochschulen an die Erhöhung der Studienbewerber anzupassen, intelli-
gente Modelle der Vollkostenfinanzierung in der Forschungsförderung zu er-
möglichen, die Ausgaben für den Hochschulbau auf ein angemessenes Niveau
anzuheben und auf mehr Selbständigkeit der Hochschulen hinzuwirken. Da-

rüber hinaus ist die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu erhöhen, auf eine
deutliche Steigerung des Frauenanteils in der Wissenschaft hinzuwirken sowie
die Anschlussfähigkeit der im Rahmen der Exzellenzinitiative nicht geförderten
Hochschulen an die Spitze zu gewährleisten.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 16/12833 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12833

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/649 abzulehnen.

Berlin, den 27. April 2009

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Monika Grütters
Berichterstatterin

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Uwe Barth
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird ausgeführt,
Des Weiteren wird die Bundesregierung im Rahmen eines
Hochschulqualitätspaktes aufgefordert,

● die Personalkapazitäten an den Hochschulen an die Erhö-
hung der Studienbewerber anzupassen;

dass sich die Koalition insgesamt stark in der Frage eines
Hochschulpaktes engagiere. Dem vorliegenden Antrag kön-
ne man aber nicht zustimmen, weil er an einigen Punkten das
Ziel verfehle. Bei der Frage, wie man am besten Bildung or-
Drucksache 16/12833 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Monika Grütters, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Uwe Barth,
Cornelia Hirsch und Kai Gehring

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/649 in seiner 19. Sitzung am 16. Februar 2006 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass die
begrenzten Hochschulkapazitäten die notwendige Steige-
rung einer einigermaßen gerechten Bildungsbeteiligung ver-
hindere. Dem Anspruch, eine höhere Teilhabegerechtigkeit,
Bildungsbeteiligung und Qualität im Bereich des Hoch-
schulsystems zu erreichen, werde das deutsche Hochschul-
system zum jetzigen Zeitpunkt kaum noch gerecht. Zudem
haben nach wie vor Kinder aus so genannten bildungsfernen
Schichten trotz gleicher Begabung und Potenziale wesent-
lich geringere Chancen auf Hochschulzugang und -abschluss
als Kinder von Akademikern. Eine echte Entfaltung indivi-
dueller Potenziale gelinge aber nur dann, wenn qualitativ
hochwertige Rahmenbedingungen bestünden. Erforderlich
wären daher eine angemessene Betreuungsrelation von Leh-
renden zu Lernenden, hochqualifiziertes Personal, eine gut
ausgebaute Infrastruktur und den Bildungszielen angemes-
sene Lehrinhalte. Diese Ziele könnten aber nur erreicht wer-
den, wenn den Hochschulen ausreichend finanzielle Mittel
zur Verfügung stünden und gleichzeitig ein entsprechender
Personalkörper vorgehalten werde, dem es ermöglicht wer-
de, Lehre und Forschung unter den bestehenden schwierigen
Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten bzw. weiterzuent-
wickeln. Auf Grund der chronisch unterfinanzierten deut-
schen Hochschullandschaft könne dieses System seinem
Auftrag kaum noch gerecht werden. Gleichzeitig müssten
die Hochschulen mit einem weiteren Anstieg von Studien-
willigen rechnen. Dabei wäre es fatal, wenn der prognosti-
zierte Anstieg nur als Problem und nicht als Chance betrach-
tet werde. Eine Erhöhung der Bildungsbeteiligung sei ein
Motor für Innovationen, für gesellschaftlichen und wissen-
schaftlichen Fortschritt und für eine nachhaltige wirtschaft-
liche Entwicklung – auch im Sinne der Lissabon-Strategie.
Ziel müsse es daher sein, integrierte Lösungen für die be-
schriebene Ausgangslage vorzulegen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit
mit den Ländern einen Hochschulqualitätspakt zu schließen,
mit dem es gelinge, eine Hochschullandschaft zu gestalten,
die bis ins Jahr 2020 und darüber hinaus zukunftsfähig sei.
Diese Hochschullandschaft sei gekennzeichnet durch eine
hohe Teilhabegerechtigkeit, Bildungsbeteiligung und Quali-
tät in Forschung und Lehre.

ckeln, um die Forschungsleistungen der Hochschulen zu
verbessern;

● die Ausgaben für den Hochschulbau auf ein angemesse-
nes Niveau anzuheben und gleichzeitig durch ein zu-
kunftsfähiges Finanzierungsniveau strukturell und lang-
fristig abzusichern;

● eine sinnvolle Weiterentwicklung und Erhaltung des
Fächerkanons an den Hochschulen zu ermöglichen;

● in Bezug auf die unterschiedlichen Studienplatzkapazitä-
ten der Länder einen gerechten Lastenausgleich zwischen
den Bundesländern mit einem besonders hohen und
denen mit einem besonders niedrigen Anteil an Aus-
bildungsleistungen zu schaffen. Dazu sollte u. a. ein bun-
desweiter Fonds zur Ausgabe von Studiengutscheinen
eingerichtet werden, den Bund und Länder gemeinsam
finanzieren;

● auf mehr Selbständigkeit für die Hochschulen hinzuwir-
ken;

● die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu erhöhen und
auf eine deutliche Steigerung des Frauenanteils in wis-
senschaftlichen Karrieren hinzuwirken;

● die Anschlussfähigkeit der im Rahmen der Exzellenzini-
tiative nicht geförderten Hochschulen an die Spitze zu
gewährleisten;

● einen gemeinsamen Ort der Strategiebildung von Bund
und Ländern zu definieren und institutionell zu veran-
kern;

● die Fortschritte des Hochschulqualitätspaktes im Rah-
men des Bologna-Prozesses kritisch zu evaluieren;

● einen Wissenschaftstarifvertrag zu erarbeiten;

● das BAföG zu einer elternunabhängigen Unterstützung
auszubauen;

● die Auswirkungen von Studiengebühren kontinuierlich
zu überprüfen.

III. Beratungsverlauf und -ergebnisse
im Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlage in seiner 14. Sitzung am
28. Juni 2006 beraten und empfiehlt:

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/649 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
● ein intelligentes Modell der Vollkostenfinanzierung in
der Forschungsförderung zu ermöglichen und zu entwi-

ganisieren solle, werde außer Acht gelassen, dass die Ent-
scheidung, ob aus Kindern, die aus bildungsfernen Schichten

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12833

kommen, Akademiker werden, nicht erst nach dem Abitur,
sondern bereits im Alter zwischen drei und sechs Jahren fal-
le. Hier werde oftmals ideologisch argumentiert. Bei einem
Zuwachs der Studierendenzahl von bis zu 20 Prozent werde
klar, dass es zu einem wirtschaftlichen Einsatz der Mittel
kommen müsse und der Staat dies nicht allein leisten könne.
Dennoch stehe Deutschland beim Anteil der staatlichen
Finanzierung, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, nicht
schlecht da, auch im Vergleich zu den USA, Großbritannien
und anderen Ländern. Wenn man im vorliegenden Antrag
von einer besseren Betreuungsrelation spreche, müsse man
auch anerkennen, dass dies möglicherweise nur gehe, wenn
der Einzelne zukünftig einen größeren Beitrag selber leiste.
Für einen solchen Ansatz seien die Grünen nicht bereit. Es
sei aber anzuerkennen, dass die Vollkostenfinanzierung als
intelligentes Modell der Forschungsförderung beschrieben
werde. Die Forderung „BAföG für alle“ bleibe aufgrund der
Haushaltssituation nicht leistbar. Die Zustimmung der An-
tragsteller zur Forderung eines Wissenschaftstarifvertrages
werde als erfreulich angesehen. Auch die Forderung nach
einer Übertragung des Beamtenrechts im Rahmen der Föde-
ralismusreform auf die Länder werde als richtiger Schritt ge-
sehen. Insgesamt sei festzustellen, dass ähnlich wie bei der
schulischen Bildung zunächst zu akzeptieren sei, dass auch
die Hochschulbildung und Lehre eine primäre Aufgabe der
Länder sei und die Unterstützung der Länder durch den Bund
erst in einem zweiten Schritt erfolgen könne. Dem Antrag
könne insgesamt daher nicht zugestimmt werden.

Die Fraktion der SPD erklärt, man könne den Antrag an
vielen Punkten, aber nicht in allen teilen, sei aber auch nicht
in allem der Meinung der CDU/CSU-Fraktion. Hinsichtlich
der Studiengebühren bzw. des BAföG sei man froh, dass der
Koalitionsvertrag die sozialdemokratische Linie, die auch
aus grüner Sicht mit begründet worden sei, beibehalte. Da-
rüber hinaus sei es im Wesentlichen der SPD-Fraktion zu
verdanken, dass im Rahmen der Föderalismusreform ein
ehrlicher Hochschulpakt möglich geworden sei. Der Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei in diesem
Kontext eine erste kritische Offensive gewesen. Die SPD-
Fraktion habe mit ihrem Zehnpunktepapier entsprechend
nachgezogen. Sie sehe neben dem Ziel, den Hochschul-
zugang für beruflich Qualifizierte zu erleichtern, die Not-
wendigkeit der Frauenförderung als ein Teil der Qualitäts-
entwicklung. Die Vollkostenfinanzierung sei nicht mehr die
Methode der Wahl. Man habe jetzt andere Möglichkeiten,
das Hochschulwesen qualitativ und quantitativ und im Zu-
gang zielgerichteter zu entwickeln. Die SPD-Fraktion sehe
als Ziel des Hochschulpaktes nicht nur, die Kapazitäts-, son-
dern auch die Qualitätsfrage, in welcher Zeit Studierende er-
folgreich studierten, zu beantworten. Eine Dauerfinanzie-
rung des vorgeschlagenen bundesweiten Fonds zur Ausgabe
von Studiengutscheinen in der Beteiligung des Bundes sei
ein großer Schritt zu weit, weil es sich um eine Regelfinan-
zierung des Bundes in der Finanzierung von Studienplätzen
handle. Dem Antrag könne daher nicht zugestimmt werden.

Von Seiten der Fraktion der FDP wird festgestellt, dass
Chancengleichheit keine Frage des Hochschulzugangs sei,
denn dies entscheide sich bereits wesentlich früher in den
Elternhäusern. Die These, Studiengebühren würden insbe-
sondere Studierwillige aus benachteiligten Schichten ab-

das Gegenteil. Die Idee der Bildungsgutscheine werde be-
grüßt, die FDP-Fraktion habe diesen Gedanken bereits wie-
derholt eingebracht. Der vorliegende Vorschlag sei aber un-
ausgegoren. Gebühren für ausländische Studierende sollten
eher über Stipendien als über Bildungsgutscheine geregelt
werden. Insgesamt könne man daher dem Antrag in der vor-
liegenden Form nicht zustimmen.

Die Fraktion DIE LINKE. kann nicht nachvollziehen, dass
Chancengleichheit und Bildung nicht zusammengehören.
Dem Antrag sei hinsichtlich seiner Aussagen zu Studien-
gebühren zuzustimmen. In der Gesellschaft gebe es sehr un-
gleiche Vermögensbesitzverhältnisse und es trage nicht zu
einer sozialen Öffnung bei, wenn der Zugang zu Hochschu-
len nur über eine private Finanzierung möglich sei. Man
stimme auch den Forderungen des Antrags zum Ausbau des
BAföG und zum freien Zugang zum Masterstudium zu.
Nicht zustimmen könne man der Forderung nach dem Gut-
scheinmodell, da unklar sei, wie man es realisieren könne.
Die Formulierung zum Wissenschaftstarifvertrag lehne man
ebenfalls ab.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wird betont, dass Ausgangslage für ihren Antrag die zen-
tralen hochschulpolitischen Herausforderungen seien, insbe-
sondere die prognostizierte stark ansteigende Anzahl von
Studienberechtigten sowie der sich abzeichnende Hoch-
schulpakt. Die Prognosen zu den Studierendenzahlen mach-
ten deutlich, dass ein Aufbau von Studienplätzen und Perso-
nalkapazitäten dringend notwendig und eine Kernaufgabe
der solidarischen Modernisierung im Hochschulsystem sein
müsse. Bisher seien aber die wenigsten Länder finanziell in
der Lage, ihre Studienplatzkapazitäten stark auszubauen.
Der Hochschulpakt könnte gegebenenfalls einen Lösungs-
weg darstellen, dieser sei aber hinsichtlich der Erfolgsaus-
sichten kritisch zu bewerten. Ein Hochschulpakt sei nur
sinnvoll, wenn damit klare Ziele verbunden seien. Es bleibe
unklar, welche Ziele die Bundesregierung mit dem Hoch-
schulpakt verfolge.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht in diesem
Kontext vier strategische Ziele als bedeutsam an:

● gerechte Chancen beim Hochschulzugang,

● erleichterte Mobilität und größere Durchlässigkeit,

● mehr Studienplätze und

● mehr Qualität an den Hochschulen, insbesondere in der
Lehre und bei der Organisation des Studiums.

Durch die Föderalismusreform zeichne sich derzeit nicht ab,
wie die Studienplatz- und Personalkapazitäten den steigen-
den Zahlen der Studienberechtigten angepasst werden könn-
ten. Es gehe aber auch um die Frage, wie der ungerechte Ver-
teilungsschlüssel und die unfaire Verteilung zwischen den
Ländern künftig durchbrochen werden könne. Zudem fehle
es auch an einem Vorschlag zum Länderlastenausgleich bei
den Studienplatzkapazitäten. Im vorliegenden Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würden daher
bundesweite Fonds vorgeschlagen, in die Bund und Länder
gemeinsam Mittel einstellen könnten, um kostenfreie Stu-
diengutscheine an Studierende auszugeben. Ziel des Forde-
schrecken, sei nicht belegt und aus Sicht der Fraktion der
FDP völlig unhaltbar. Jeder internationale Vergleich belege

rungskatalogs des Antrags im Hinblick auf einen echten
Hochschulqualitätspakt sei, dafür zu sorgen, dass sich die

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 6 – Drucksache 16/12833

Hochschullandschaft der Zukunft vor allem durch mehr Teil-
habegerechtigkeit, höhere Bildungsbeteiligung und mehr
Qualität auszeichne.

Die Bundesregierung stellt fest, mit ihrem Antrag sei die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf einen fahrenden
Zug aufgesprungen. Es werde daher begrüßt, dass die Ziel-
setzungen des von der Bundesregierung vorgeschlagenen
Hochschulpaktes unterstützt würden. Es sei fraglich, ob die
Vorschläge im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zielführend seien. Über das Gutscheinmodell
könne man zwar durchaus diskutieren, es liege aber in der
Kompetenz der Länder. Zum Vorschlag, eine grundlegende
Finanzierungsreform beim BAföG zu initiieren, gebe es die
klare Absprache in der Koalitionsvereinbarung, dass man die
Finanzierung in dieser Wahlperiode auf der Basis der bishe-
rigen Regelungen fortführen wolle.

Auf die Frage nach der Zielvorstellung für den Hochschul-
pakt werden vier Schwerpunkte genannt:

● nachfragegerechtes Angebot an Studienplätzen, das so-
wohl dem zu erwartenden Anstieg der Studierendenzahl
aus demografischen Gründen als auch dem Interesse des
Ausbaus der Zahl der Studienanfänger entspreche sowie
gleichzeitiges Senken der Abbrecherquote,

● Modernisierung der Hochschulausbildung vor dem Hin-
tergrund des laufenden Bologna-Prozesses,

● Stärkung der Qualität der universitären Forschung und
Lehre,

● Stärkung der Finanzierung der Hochschulforschung.

Vor dem Hintergrund der Veränderung des Artikels 91b des
Grundgesetzes müsse beachtet werden, wie Bund und Län-
der nach der Föderalismusreform diese Ziele mit den ver-
bleibenden Instrumenten erreichen können.

Es wird abschließend betont, dass die Frauenförderung ein
wichtiger Gegenstand des Zielkatalogs des Hochschulpakts
sei.

Berlin, den 27. April 2009

Monika Grütters
Berichterstatterin

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Uwe Barth
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

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