BT-Drucksache 16/12832

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/5246- Für einen sozialen Europäischen Hochschulraum 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Den Bologna-Prozess voranbringen - Qualität verbessern, Mobilität erleichtern und soziale Hürden abbauen -16/5256-

Vom 4. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12832
16. Wahlperiode 04. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker
Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/5246 –

Für einen sozialen Europäischen Hochschulraum

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Priska Hinz
(Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/5256 –

Den Bologna-Prozess voranbringen – Qualität verbessern, Mobilität erleichtern
und soziale Hürden abbauen

A. Problem

Zu Nummer 1

Der Bologna-Prozess trägt bisher nicht dazu bei, soziale Unterschiede der Stu-
dierenden abzubauen und den Zugang zu den Hochschulen zu öffnen, obwohl
fast alle beteiligten Staaten den internationalen Pakt über soziale, kulturelle und
wirtschaftliche Rechte (UN-Sozialpakt) ratifiziert haben. Insbesondere wird
eine wesentliche Verpflichtung nicht umgesetzt, dass „der Hochschulunterricht
auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Un-
entgeltlichkeit, jedermann entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht
werden muss“ (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe c).

Zu Nummer 2

46 Staaten sind übereingekommen, bis zum Jahre 2010 im Rahmen des Bolog-
na-Prozesses einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum als Voraus-
setzung für Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlern zu schaffen.
Wesentliche Elemente sind gestufte Studienabschlüsse, die wechselseitige An-
erkennung von Studienleistungen und -abschlüssen, die Stärkung der Mobilität
von Lernenden und Lehrenden sowie die Qualitätssicherung durch Akkreditie-
rung und Evaluation. Im bisherigen Umsetzungsprozess werden nach Auffas-
sung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht nur Fortschritte, sondern

Drucksache 16/12832 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

auch Probleme und Defizite sichtbar. Die Ministerkonferenz am 17. und 18. Mai
2007 in London bietet die Chance einer kritischen Bilanzierung der Einführung
neuer Studienstrukturen, der Qualitätssicherungsverfahren, der erreichten Mobi-
lität und des Abbaus sozialer Hürden, aber auch der verbindlichen Vereinbarung
von Maßnahmen zur Lösung erkannter Probleme auf Ebene der beteiligten Län-
der.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf der Bologna-Folgekonferenz
in London für die Umsetzung des UN-Sozialpaktes – insbesondere einen gebüh-
renfreien Hochschulzugang – einzusetzen und ferner darauf hinzuwirken, die
weitere Beteiligung eines Landes am Bologna-Prozess an die erfolgreiche Um-
setzung zu knüpfen. Bund und Länder stellen sicher, dass die Verpflichtungen
auf nationaler Ebene uneingeschränkt erfüllt werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5246 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Nummer 2

Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf der Basis der zu erwartenden Ver-
einbarungen der Ministerkonferenz am 17. und 18. Mai 2007 in London die Zu-
sammenarbeit mit den Bundesländern, der Hochschulrektorenkonferenz sowie
den anderen nationalen Bologna-Partnern zu intensivieren und auf die systema-
tische und verbindliche Beseitigung von Problemen und insbesondere die Qua-
litätsverbesserung neuer gestufter Studiengänge, die Mobilitätserleichterung
von Studierenden und Hochschullehrern sowie den Abbau sozialer Hürden für
Studierende hinzuwirken.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5256 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP

C. Alternativen

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/5246;

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/5256.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12832

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/5246 abzulehnen;

2. den Antrag auf Drucksache 16/5256 abzulehnen.

Berlin, den 30. April 2009

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Anette Hübinger
Berichterstatterin

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Uwe Barth
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin

Drucksache 16/12832 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Anette Hübinger, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Uwe Barth, Cornelia Hirsch und Krista Sager

I. Überweisung

Zu den Nummern 1 und 2

Der Deutsche Bundestag hat die Anträge auf Drucksache
16/5246 und 16/5256 in seiner 98. Sitzung am 11. Mai 2007
beraten und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und
an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Nummer 1

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass die Ziele und Um-
setzungsstrategien des Bologna-Prozesses zunehmend an
der Lissabon-Strategie ausgerichtet würden. Die EU-Kom-
mission fordere weitere Privatisierungen von Hochschulen
und empfehle die Einführung von Studiengebühren. Diese
Strategie ist nach Auffassung der Antragsteller nicht mit
dem Ziel der sozialen Entwicklung des europäischen Hoch-
schulraums vereinbar.

Der Bologna-Prozess habe bisher nicht dazu beigetragen,
soziale Unterschiede der Studierenden abzubauen und den
Zugang zu den Hochschulen zu öffnen, obwohl fast alle be-
teiligten Staaten den internationalen Pakt über soziale, kultu-
relle und wirtschaftliche Rechte (UN-Sozialpakt) ratifiziert
hätten. Insbesondere werde eine wesentliche Verpflichtung
nicht umgesetzt, dass „der Hochschulunterricht auf jede ge-
eignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung
der Unentgeltlichkeit, jedermann entsprechend seinen Fä-
higkeiten zugänglich gemacht werden muss“ (Artikel 13
Absatz 2 Buchstabe c).

Daher soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich
auf der Bologna-Folgekonferenz in London für die Um-
setzung des UN-Sozialpaktes – insbesondere eines gebüh-
renfreien Hochschulzugangs – einzusetzen und die weitere
Beteiligung eines Landes am Bologna-Prozess an die erfolg-
reiche Umsetzung zu knüpfen. Bund und Länder sollen si-
cherstellen, dass die Verpflichtungen auf nationaler Ebene
uneingeschränkt erfüllt werden.

Zu Nummer 2

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt aus, dass
46 Staaten übereingekommen seien, bis zum Jahre 2010 im
Rahmen des Bologna-Prozesses einen gemeinsamen euro-
päischen Hochschulraum als Voraussetzung für Mobilität
von Studierenden und Wissenschaftlern zu schaffen. We-
sentliche Elemente seien gestufte Studienabschlüsse, die
wechselseitige Anerkennung von Studienleistungen und -ab-
schlüssen, die Stärkung der Mobilität von Lernenden und
Lehrenden und die Qualitätssicherung durch Akkreditierung
und Evaluation. Es wird darauf hingewiesen, dass im bishe-

rigen Umsetzungsprozess nicht nur Fortschritte, sondern
auch Probleme und Defizite sichtbar geworden seien. Die
Ministerkonferenz am 17. und 18. Mai 2007 in London biete
vor dem Hintergrund nicht nur die Chance einer kritischen
Bilanzierung der Einführung neuer Studienstrukturen, der
Qualitätssicherungsverfahren, der erreichten Mobilität und
des Abbaus sozialer Hürden, sondern auch der verbindlichen
Vereinbarung von Maßnahmen zur Lösung erkannter Proble-
me auf Ebene der beteiligten Länder.

Die Antragsteller kritisieren am bisherigen Bologna-Prozess
unter anderem, dass die flächendeckende Umsetzung der al-
ten Studiengänge noch nicht gelungen sei. Dies treffe insbe-
sondere für die Staatsexamens-, die Ingenieurs- und Tech-
nikstudiengänge, Jura und Medizin zu. Neue Anforderungen
aufgrund der Umstellung auf den Bachelor erforderten einen
Ausbau der Studienkapazitäten aufgrund neuer Lehr- und
Lernformen und eines höheren Betreuungsaufwands.

Der Bachelor müsse nicht nur die Qualifikationen für einen
ersten akademischen Berufseinstieg, sondern auch für die
Aufnahme eines Masterstudiengangs vermitteln.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die
Gefahr der Verletzung der Geschlechtergerechtigkeit beim
Übergang vom Bachelor zum Master an und die Bedeutung
der Akkreditierung für das Gelingen des Bologna-Prozesses.
Der Prozess ziele gerade auf eine Verbesserung der Mobilität
von Studierenden und Akademikern und dürfe daher nicht
das Gegenteil bewirken. Ein vierjähriges Bachelorstudium
böte eher die Chance, Auslandsstudien und Praktika zu rea-
lisieren als ein dreijähriges.

Es wird die Tendenz kritisiert, den Bologna-Prozess zur Ver-
ringerung des Studienangebots zu nutzen und Sparzwänge
umzusetzen.

Ferner werden trotz der Einführung des „European Credit
Transfer Systems“ (ECTS) Umsetzungsschwierigkeiten bei
der wechselseitigen Anerkennung von Studienleistungen ge-
sehen.

Schließlich sei es im Sinne einer Strategie des Lebenlangen
Lernens dringend notwendig, die Transparenz und Durchläs-
sigkeit akademischer und nichtakademischer Ausbildungs-
wege herzustellen und die Anrechnung außeruniversitärer
Qualifikationen an den Hochschulen sicherzustellen. Dabei
sollen die Erstellung des Europäischen Qualifikationsrah-
mens (EQR) und seine Umsetzung in Nationalen Qualifika-
tionsrahmen (NQR) mit den Reformen im Bologna-Prozess
sinnvoll verbunden werden.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, auf der Basis
der zu erwartenden Vereinbarungen der Ministerkonferenz
am 17. und 18. Mai 2007 in London die Zusammenarbeit mit
den Bundesländern, der Hochschulrektorenkonferenz sowie
den anderen nationalen Bologna-Partnern zu intensivieren
und auf die systematische und verbindliche Beseitigung von
Problemen und insbesondere die Qualitätsverbesserung neu-
er gestufter Studiengänge, die Mobilitätserleichterung von

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12832

Studierenden und Hochschullehrern sowie den Abbau sozia-
ler Hürden für Studierende hinzuwirken.

Der Forderungskatalog umfasst im Einzelnen:

● Weiterführung der Beratungsarbeit des Bologna-Kompe-
tenzzentrums in der HRK,

● Verbesserung der Studienqualität im Zuge der Umstel-
lung der Abschlüsse auf BA/MA,

● Verbesserung der Übergänge vom BA- zum MA-Stu-
dium,

● Sicherstellung der Personalkapazitäten für die Betreuung
der Studierenden in BA-Studiengängen,

● Angebot einer umfassenden Studienberatung,

● Klärung der beruflichen Perspektiven nach Abschluss der
neuen Studiengänge,

● Umstellung der Staatsexamensstudiengänge sowie Inge-
nieurs- und Technikstudiengänge auf gestufte Studien-
gänge,

● Überwindung von Akkreditierungsengpässen,

● Vermeidung von Mobilitätshemmnissen,

● Förderung von Praktika und Studienaufenthalten im Aus-
land,

● Einführung ECTS-kompatibler Leistungspunktesysteme,

● Voranbringen wechselseitiger Anerkennung von Studien-
leistungen,

● Ausbau von Joint Degrees für Bachelor-, Master- und
Promotionsabschlüsse,

● Beschäftigung mit sozialen Aspekten des Bologna-Pro-
zesses wie zum Beispiel Mitnahme von BAföG-Ansprü-
chen ins Ausland,

● Überprüfung und Vermeidung von negativen Auswirkun-
gen gestufter Studiengänge auf die Gleichstellung,

● verstärktes auch inhaltliches Angebot der europäischen
Dimension in den Studiengängen,

● Fortsetzen des Angebots verschiedener Wege zur Promo-
tion.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Nummer 1

Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 16/5246 abzulehnen.

Zu Nummer 2

Der mitberatende Rechtsausschuss, Ausschuss für Arbeit
und Soziales, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend und der Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union haben jeweils mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 16/5256 empfohlen.

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Technolo-
gie hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/5256 abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 16/5256 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat zu den Vorlagen im Rahmen seiner
Ausschusssitzung am 14. November 2007 ein Fachgespräch
mit den nachfolgend aufgeführten Sachverständigen durch-
geführt:

Prof. Dr. Margret Wintermantel,
Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz,

Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz,
Kultusminister des Landes Sachsen Anhalt,

Prof. Dr. Reinhold R. Grimm,
Vorsitzender der Stiftung zur Akkreditierung von Studien-
gängen in Deutschland,

Anja Gadow,
Vertreterin Studierender im Akkreditierungsrat.

Die Ergebnisse des Gesprächs sind in die Beratung der Vor-
lagen in der 47. Sitzung des Ausschusses für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung am 12. Dezember
2007 eingeflossen.

Der Ausschuss empfiehlt:

Zu Nummer 1

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5246 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

Zu Nummer 2

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5256 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärt, dass der Bologna-Pro-
zess in Deutschland Fortschritte gemacht habe. Dennoch ge-
be es noch einige Mängel. Beispielsweise müsse die Mobi-
lität im europäischen Hochschulraum gewährleistet werden.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. gehe auf die Nichtver-
einbarkeit von Studiengebühren mit dem UN-Sozialpakt ein.
Man sehe hier keine völkerrechtswidrige Maßnahme. Durch
das BAföG, das Stipendiensystem und weitere Unterstützun-
gen werde gewährleistet, dass unabhängig von der Finanz-
kraft eines Studierenden der Zugang zur Universität ermög-
licht werde. Daher werde der Antrag abgelehnt.

Drucksache 16/12832 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Auch der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sei abzulehnen, da für die Hochschulzulassung und den
Hochschulabschluss derzeit kein Regelungsbedarf bestehe.
Was die Akkreditierung anbelange, so bestehe keine Gesetz-
gebungskompetenz des Bundes. Der Bund habe seine Kom-
petenzen im sozialen Bereich wahrgenommen, indem er die
BAföG-Novelle und den Hochschulpakt auf den Weg ge-
bracht habe.

Die Fraktion der SPD nimmt Stellung zum Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er biete eine umfas-
sende Analyse und enthalte viele gute Ansätze. Man lehne
diesen jedoch ab, da man sich mit dem Koalitionspartner
einigen müsse.

Die Fraktion DIE LINKE. beziehe sich in ihrem Antrag auf
den UN-Beschluss aus dem Jahre 1966. Leider widerspreche
man mit der Einführung von Studiengebühren dessen Ziel-
setzungen, und man müsse versuchen, dem politisch entge-
genzutreten. Jedoch habe man auch hier keine gemeinsame
Regierungsmehrheit.

Was den Bericht zum Bologna-Prozess angehe, so wolle man
von der Bundesregierung wissen, ob bis zum Jahr 2010 auch
die restlichen Fachgebiete wie Jura und Medizin in den
Bologna-Prozess einbezogen würden.

Es habe am 5. September eine Besprechung zwischen
BMBF und den Wissenschaftsministern gegeben, bei der es
um die Flexibilität der Regelstudienzeit gegangen sei. Die
Fraktion der SPD begrüße, dass man sich von dem starren
Drei-Plus-Zwei-Prinzip lösen wolle. Allerdings seien dort
auch Kapazitätsfragen erörtert worden, und man wolle die
Ergebnisse wissen.

Ein Ziel des Bologna-Prozesses sei die Internationalität. Es
wird angeregt, bei der Akkreditierung einen Personal-Aus-
tausch zwischen den teilnehmenden Ländern zu organisie-
ren, so dass am deutschen Akkreditierungsverfahren auch
Vertreter aus England, Frankreich und anderen Ländern be-
teiligt würden. So könne über die eingebundenen Personen
eine Annäherung der Akkreditierungsmaßstäbe und Verfah-
ren erfolgen.

Was die soziale Dimension des Bologna-Prozesses angehe,
so werde es in Deutschland gerade in den Großstädten zu
Wohnungsversorgungs- und Unterbringungsproblemen bei
den Studierenden kommen. Man müsse hier die Handlungs-
empfehlungen des Deutschen Studentenwerks (DSW) ernst
nehmen. Zudem müsse das Beratungswesen ausgebaut wer-
den. Die Studierenden seien durch die derzeitige Situation,
die von Studienplatzsuche, Umorganisation an den Hoch-
schulen und finanziellen Fragen geprägt sei, psychisch stär-
ker belastet.

Am Ende des Bologna-Berichts werde umfassend auf die
Mobilität eingegangen. Die Fraktion der SPD weist darauf
hin, dass der Bologna-Prozess nicht nur ein Mobilitätsver-
sprechen, sondern auch ein Qualitätsversprechen im Sinne
besserer Strukturen umfasse. Nach einer bislang unveröf-
fentlichten Studie der Freien Universität Berlin seien die
Studienabschlüsse im Zuge der Bologna-Struktur rückläufig.
Dies sei bedenklich. Man bitte darum, dass im nächsten Be-
richt auch die Qualitäts- und Erfolgsseite mit dargestellt wer-
de. Es müsse herausgearbeitet werden, inwiefern der Bolog-
na-Prozess zu einem besseren, erfolgreichen Abschluss für
Studierende führe.

Von Seiten der Fraktion der FDP wird erklärt, dass sie beim
Thema „Studiengebühren“ nicht einer Meinung mit der
Fraktion DIE LINKE. sei. Daher werde ihr Antrag ab-
gelehnt. Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN werde man sich enthalten, da man die Autonomie
der Hochschulen anders definiere.

Es gebe in manchen Bereichen wie dem Lehramts- oder dem
Medizinstudium Probleme bei der Umsetzung der Bologna-
Beschlüsse. Darüber hinaus bestehe die Schwierigkeit, dass
es für die qualifizierten Auszubildenden keine Einstellungs-
korridore gebe. Wenn man Lehrassistenten mit Bachelor-
Abschlüssen ausbilde, dann müsse man diesen auch entspre-
chende Perspektiven geben. Die Bundesregierung wird ge-
fragt, wie man diese Problematik in den Griff bekommen
könne.

Was die Kapazitätsverordnung angehe, sei es besser, über
Zielvereinbarungen zwischen den Ländern und den Univer-
sitäten die Lehre pro Kopf sicherzustellen. Man müsse von
dem in berechtigter Kritik stehenden Instrument der Kapazi-
tätsverordnung wegkommen. Mit Blick auf den Fachkräfte-
mangel und die zunehmende Autonomie der Hochschulen
sei man der Ansicht, dass das Auswahlkriterium, nach dem
sich Hochschulen ihre künftigen Absolventen auswählen
sollten, ein fachliches sein müsse. Es sei nicht sinnvoll, fach-
lich Unbegabte über Wartesemester in die Studiengänge zu
lassen. So würden Ressourcen verschleudert.

Die Finanzierung der Studienplätze sei sehr heterogen. Man
möchte wissen, ob geplant sei, das Zusammenspiel zwischen
Bund, Ländern und Hochschulen bei der Umsetzung auf
Grund der unterschiedlichen rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen in den Ländern zum Gegenstand der
Bildungsforschung bzw. der Bildungsberichterstattung zu
machen.

Von Seiten der Fraktion DIE LINKE. wird der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Man halte
den starken Bezug zur Lissabon-Strategie für falsch. Es kön-
ne nicht funktionieren, einzelne progressive Forderungen
vor dem Hintergrund der Wettbewerbslogik zu erreichen.
Das führe in die gegenteilige Richtung, was aktuelle Ent-
wicklungen auch belegten.

Der Akkreditierungsrat könne seine Aufgaben nicht zufrie-
denstellend erfüllen, da er nicht ausreichend finanziert sei.
Man möchte von der Bundesregierung wissen, inwiefern sie
sich für die finanzielle Ausstattung des Akkreditierungsrats
verantwortlich fühle. Gebe es bereits Überlegungen mit den
Ländern, wie eine bessere Finanzierung sichergestellt wer-
den könne?

Durch den Bologna-Prozess seien auf die Hochschulen neue
Herausforderungen zugekommen. Auch dort würden mehr
finanzielle Mittel gebraucht. Die Bundesregierung wird ge-
fragt, inwieweit sie sich mit dieser Situation auseinander ge-
setzt habe. Die jüngst angestoßene Systemakkreditierung
führe nicht dazu, dass weniger Geld benötigt werde. Die
Qualitätssicherungssysteme würden auf Grund der chroni-
schen Unterfinanzierung an den Hochschulen nur mangel-
haft aufgebaut, was erhebliche Qualitätseinbußen nach sich
ziehe.

Die gesetzliche Grundlage des Akkreditierungsrats sei sehr
zweifelhaft. Sie entspreche nordrhein-westfälischem Lan-
desrecht, obwohl der Rat bundesweit agiere. Würde das

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/12832

Hochschulrahmengesetz abgeschafft, entfiele auch der Arti-
kel, auf den sich die Arbeit des Akkreditierungsrats beziehe.
Man möchte wissen, ob es Überlegungen gebe, den Akkre-
ditierungsrat auf eine stabilere gesetzliche Grundlage zu stel-
len.

Der Bericht beziehe sich kaum auf die Frage der innerdeut-
schen Mobilität. Jedoch sei diese besonders verbesserungs-
würdig, da ein Hochschulwechsel in ein anderes Bundesland
nach wie vor mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden
sei. Das könne nicht der Zielsetzung des Bologna-Prozesses
entsprechen. Die Bundesregierung wird gefragt, inwiefern
diese Problematik in der Debatte über die Aufhebung des
Hochschulrahmengesetzes eine Rolle spiele.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
wird gefragt, wie die Begleitung und Koordination des Bo-
logna-Prozesses durch die politische Seite stattfinden solle.
Welche Rollen spielten die KMK und der Bund?

Von vielen Seiten werde kritisiert, dass die Ressourcenaus-
stattung für die Umstellung auf die Bachelor- und Master-
struktur nicht vorhanden sei. Man wolle wissen, ob man an-
gesichts dessen die Abbrecherquoten tatsächlich verringern
könne.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist auf erheb-
liche Probleme bei den Abschlüssen hin. Die unterschied-
lichen politischen Positionen der Länder zu den Staats-
examenstudiengängen könnten zu einem Flickenteppich bei
der Anerkennung der Abschlüsse führen. Werde die Bundes-
regierung ihre Restkompetenz nutzen, um zur Klärung der
Bedeutung von neu geschaffenen Titeln wie dem Bachelor-
Professional einen Beitrag zu leisten?

Die innerdeutsche Mobilität müsse in der Tat verbessert wer-
den. Es müsse nicht nur ein europäischer, sondern auch ein
deutscher Hochschulraum geschaffen werden. Der Hoch-
schulwechsel von einem Bundesland in das andere müsse
wesentlich erleichtert werden.

Die Bundesregierung wird gefragt, ob sie die Auffassung tei-
le, dass der Akkreditierungsrat zu schlecht ausgestattet sei.
Man wolle auch wissen, ob der Bund anstrebe, die Rechts-
grundlage des Akkreditierungsrats zu stabilisieren.

Ferner interessiere, inwiefern der Bund den Bologna-Pro-
zess mit der Bildungsforschung begleiten werde.

Mehrfach werde geäußert, dass die enge Regelungsdichte
die Arbeit des Akkreditierungsrates erschwere. Man möchte
daher wissen, ob sich diese Problematik durch einen Wech-
sel zur Systemakkreditierung erledigen werde. Ein Großteil
der Hochschulen sei noch nicht in der Lage, die nötigen Qua-
litätssicherungssysteme intern zu entwickeln, um die Um-
stellung auf die Systemakkreditierung vollziehen zu können.
Wie könne man die Hochschulen bei dem Aufbau von Qua-
litätssicherungssystemen unterstützen? Im Zusammenhang
mit dem Thema „Eingangsvoraussetzung für Systemakkre-
ditierung“ werde von einem erheblichen politischen Ent-
scheidungsbedarf gesprochen. Inwiefern werde sich der
Bund dort mit einbringen?

Im Zusammenhang mit der Bachelor- und Masterstruktur
werde das Thema „Erwachsenenweiterbildung“ im tertiären
Bereich an Bedeutung gewinnen. Die Bundesregierung wird
gefragt, ob Menschen aus dem Berufsleben die Möglichkeit
hätten, einen Master als Weiterbildung zu machen. Werde

der Bund, der für die Erwachsenenweiterbildung zuständig
sei, dies unterstützen?

Von Seiten der Bundesregierung wird betont, dass die Bo-
logna-Folgekonferenz und die danach erfolgte gemeinsame
Bestandsaufnahme von Bund, Ländern und Hochschulen ge-
zeigt hätten, dass man auf einem guten Weg sei.

Die Dynamik der Umstellung habe erheblich zugenommen.
Während im Wintersemester 2006/2007 nur 45 Prozent des
Studienangebots auf Bachelor- und Master-Studiengänge
umgestellt gewesen seien, seien es im Wintersemester 2007/
2008 bereits über 61 Prozent gewesen. Der größte Umstel-
lungsgrad sei in der Fächergruppe der Agrar-, Forst- und Er-
nährungswissenschaften mit 81 Prozent zu verzeichnen. An
zweiter Stelle lägen die Ingenieurwissenschaften mit 79 Pro-
zent.

Die Staatsexamensfächer Jura, Medizin und Lehramt möch-
ten die Bundesministerin für Bildung und Forschung und die
Hochschulminister der Länder ebenfalls reformieren. Eine
solche Umstellung könne jedoch nur im engen Umgang mit
den Fachministern erfolgen. Insbesondere bei den Juristen
gestalte sich die Situation sehr schwierig. In Nordrhein-
Westfalen sei mittlerweile ein sehr guter Dialog zwischen
Justiz und Wissenschaft auf den Weg gebracht worden. Man
dürfe davon ausgehen, dass hier eine Umstellung anlaufen
könne.

Das Thema „Kapazitätsfragen“ und die Umgestaltung der
ZVS in eine ServiceAgentur hätten bei der gemeinsamen Ta-
gung von Bund und Ländern am 5. und 6. September eine
zentrale Rolle gespielt. Darüber hinaus sei eine Arbeitsgrup-
pe gegründet worden, die sich mit der Flexibilisierung der
Studienstruktur und der Veränderung von Kapazitäten befas-
se. Ziel sei, zu einer flexibleren Handhabung bei der Kapazi-
tätsverordnung zu kommen.

Es sei gefragt worden, inwieweit bei der Akkreditierungs-
struktur ausländische Kompetenzen vertreten seien. In allen
Akkreditierungsagenturen sei das Ausland mit mindestens
zwei Personen vertreten. Insgesamt sei die Zusammenset-
zung abhängig von den Fachbereichen.

Das BMBF und die KMK würden Anfang 2009 einen Be-
richt über die nationale Strategie und die geplanten Maß-
nahmen zur sozialen Dimension der Hochschulausbildung
vorlegen. Die von der Fraktion DIE LINKE. angeführte
internationale Vereinbarung aus dem Jahr 1966 sei nicht so
zu verstehen, dass überhaupt keine Finanzierungsbeiträge
der Studierenden möglich seien. Vielmehr müssten solche
Finanzierungsbeiträge mit flankierenden Systemen ausge-
stattet werden, die verhinderten, dass jemand aus finanziel-
len Gründen vom Studium abgehalten werde. Hierbei handle
es sich um ein weltweit übliches Verfahren. In China würden
beispielsweise für nahezu sämtliche Bildungsschritte – auch
für die berufliche Ausbildung – Eigenbeiträge der jungen
Menschen oder ihrer Familien erwartet.

Was das Thema „Mobilität“ angehe, so sei eine Konsequenz
der Zwischenbilanz der Londoner Bologna-Tagung gewe-
sen, dass die Flexibilität, die bei der Einführung von Bache-
lor- oder Master-Studiengängen möglich sei, genutzt werden
solle. So könnten beispielsweise Bachelor-Studiengänge von
drei Jahren Studiendauer auf dreieinhalb oder vier Jahre aus-
gedehnt werden, so dass ein Auslandssemester möglich
werde.

Drucksache 16/12832 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zur Frage, inwieweit die Finanzierung der Studienplätze im
Hinblick auf die Spannweite der Kosten für die einzelnen Fä-
cher Gegenstand der Bildungsberichterstattung sein könnte
wird erklärt: Bisher sei Derartiges für die Bildungsbericht-
erstattung noch nicht vorgesehen, da die Bandbreite bereits
bekannt sei. Insofern erschließe sich nicht, in welcher Weise
hier ein Forschungsgegenstand vorliege, der für politische
Entscheidungen hilfreich sein könne.

Die Finanzausstattung des Akkreditierungsrats liege aus-
schließlich in der Kompetenz der Länder. Ein Beitrag des
Bundes sei hier verfassungsrechtlich nicht möglich. Nach
neuestem Kenntnisstand habe dieses Jahr eine Anpassung
stattgefunden, so dass mittlerweile von einer zufriedenstel-
lenden finanziellen Ausstattung auszugehen sei.

Zur Frage, wie der Bologna-Prozess von Seiten des Bundes
koordiniert und begleitet werde, wird auf die gemeinsam von
Bund und Ländern geleitete, nationale Bologna-AG verwie-
sen. Einer ihrer wichtigsten Arbeitsaufträge sei die Vorlage
des Berichts über die soziale Dimension des Bologna-Pro-
zesses bis zum Frühjahr 2009.

Zum Thema „innerdeutsche Mobilität“ wird angemerkt, dass
die KMK morgen einen Beschluss zur Umstellung auf eine
Systemakkreditierung fällen werde. Das bedeute, dass man
eine weitergehende Regelungs- oder Gestaltungsmöglich-
keit an den Hochschulen selbst haben werde.

Die Studienabbrecherquoten seien ebenfalls Gegenstand der
Bologna-Beratungen der Arbeitsgruppe. Im Hochschulpakt
sei dieses Thema bislang nicht enthalten, weil die Kompo-
nente der Lehre, an der sich der Bund finanziell beteilige, in
erster Linie auf die Bedingungen für zusätzliche Studienan-
fänger abstelle.

Den Bachelor-Professional halte die Bundesregierung für
problematisch, da man einen Bachelor-Grad für eine nicht
akademische Bildung verleihen würde. Das halte man nicht
für zielführend. Sinnvoller sei, die Durchlässigkeit zwischen
dem beruflichen und dem akademischen Bildungssystem zu
erhöhen und mit Hilfe von Anrechnungsmöglichkeiten für
im Dualen System erworbene Kompetenzen attraktiv auszu-
gestalten. Die Bundesregierung verweist auf das sogenannte
Oldenburger Modell, in dem beispielsweise Kompetenzen
aus der Technikerausbildung für ein anschließendes Fach-
hochschulstudium angerechnet würden.

Bei der rechtlichen Grundlage für den Akkreditierungsrat se-
he die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Es handle
sich hierbei um eine Ländersache, und die angesprochene
Grundlage im nordrhein-westfälischen Landesrecht sei aus-
reichend. Die Frage, wie im Falle einer Abschaffung des
Hochschulrahmengesetzes die Regelung über die NRW-
Konstruktion fort gelten könne, werde man schriftlich beant-
worten. Sie sei bei der Vorlage des HRG-Aufhebungsgeset-
zes geprüft worden.

Berlin, den 30. April 2009

Anette Hübinger
Berichterstatterin

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Uwe Barth
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin

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