BT-Drucksache 16/12831

zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/2796- Neuregelung des Hochschulzugangs und der Hochschulabschlüsse als Impuls zur Hochschulöffnung und Qualitätsentwicklung nutzen

Vom 4. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12831
16. Wahlperiode 04. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider
(Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/2796 –

Neuregelung des Hochschulzugangs und der Hochschulabschlüsse als Impuls
zur Hochschulöffnung und Qualitätsentwicklung nutzen

A. Problem

Fehlende Studienplätze und zunehmend hoch selektive Auswahlverfahren bei
der Studienplatzvergabe werden als Ursachen für soziokulturelle Diskriminie-
rungen bei der Hochschulzulassung angesehen.

Die Einführung einer zweistufigen Studienstruktur im Rahmen des Bologna-
Prozesses führe in der jetzigen Form für den überwiegenden Teil der Studieren-
den zu einer Einschränkung ihrer Studienmöglichkeiten und damit zu einer Ein-
schränkung der Berufswahlfreiheit.

Die Qualität und Gleichwertigkeit der Hochschulabschlüsse in Deutschland
werde durch das von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkon-
ferenz getragene Akkreditierungssystem nicht sichergestellt. Bedingt durch sei-
ne strukturelle Ausgestaltung habe das Akkreditierungssystem bislang kaum
Impulse für eine qualitative Studienreform geben können.

B. Lösung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf Grundlage der nach der Föderalis-
musreform beim Bund verbliebenen Kompetenzen dem Deutschen Bundestag
ein Hochschulzulassungs- und ein Hochschulabschlussgesetz zur Beratung vor-

zulegen sowie im Rahmen des geplanten Hochschulpakts 2020 vorrangig auf
eine Ausweitung der Studienplatzkapazitäten hinzuwirken. Ferner soll eine
Fortführung erfolgreicher Hochschul- und Wissenschaftsprogramme auf neuer
Grundlage sichergestellt werden.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

Drucksache 16/12831 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternative

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12831

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/2796 abzulehnen.

Berlin, den 4. Mai 2009

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Monika Grütters
Berichterstatterin

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Uwe Barth
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

destag ein Hochschulzulassungs- sowie ein Hochschul- würde ihm auch die Dynamik nehmen.
abschlussgesetz zur Beratung vorlegen,

● im Rahmen des geplanten Hochschulpakts 2020 vorran-
gig auf eine Ausweitung der Studienplatzkapazitäten hin-
wirken und eine Fortführung erfolgreicher Hochschul-

Was die Numerus-Clausus-Problematik anbelange, so hand-
le es sich um eine kapazitäre Frage, damit um eine Etatfrage,
und somit sei dies in erster Linie Ländersache.

Den Masterabschluss als Regelabschluss zu deklarieren, tra-
Drucksache 16/12831 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Monika Grütters, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Uwe Barth,
Cornelia Hirsch und Kai Gehring

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/2796 in seiner 57. Sitzung am 19. Oktober 2006 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung und an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss
für Arbeit und Soziales sowie den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, mit der Zustimmung zur
Föderalismusreform hätten sich die Kompetenzen von Bund
und Ländern im Hochschulbereich geändert. Der Bund kön-
ne künftig im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung
Regelungen zur Hochschulzulassung und zu Hochschulab-
schlüssen treffen.

In beiden Bereichen bestehe Handlungsbedarf. Ziel müsse es
sein, allen Qualifizierten ein Hochschulstudium zu ermögli-
chen, eine hohe Qualität der Abschlüsse sicherzustellen so-
wie die Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse und damit
die Mobilität von Studierenden zu gewährleisten.

Die Hochschulzulassung sei aufgrund fehlender Studienplät-
ze zunehmend durch hoch selektive Auswahlverfahren ge-
prägt. Dies führe zu Diskriminierungen aufgrund sozialer
und kultureller Herkunft sowie aufgrund des Geschlechts.

Die Hochschulabschlüsse seien – bedingt durch den Bolog-
na-Prozess zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen
Hochschulraumes – derzeit im Umbruch. Die Einführung
einer zweistufigen Studienstruktur und der Hochschulab-
schlüsse Bachelor und Master in Deutschland führe in der
jetzigen Form für den überwiegenden Teil der Studierenden
zu einer Einschränkung ihrer Studienmöglichkeiten und da-
mit zu einer Einschränkung der Berufswahlfreiheit.

Die Qualität und Gleichwertigkeit der Hochschulabschlüsse
in Deutschland solle durch das von der Kultusministerkonfe-
renz und Hochschulrektorenkonferenz getragene Akkredi-
tierungssystem sichergestellt werden. Bedingt durch seine
strukturelle Ausgestaltung habe das Akkreditierungssystem
bislang allerdings kaum Impulse für eine qualitative Studi-
enreform geben können. Der Akkreditierungsrat sei darüber
hinaus in seiner eingeschränkten politischen Handlungsfä-
higkeit nicht in der Lage, die Gleichwertigkeit der Studien-
abschlüsse sicherzustellen.

Im Einzelnen soll die Bundesregierung daher,

● auf Grundlage der nach der Föderalismusreform beim
Bund verbliebenen Kompetenzen dem Deutschen Bun-

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Technolo-
gie, der Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben
jeweils mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 16/2796 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlage in seiner 19. Sitzung am
8. November 2006 beraten und empfiehlt:

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/2796 mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird bemerkt, dass
aufgrund einer Kompetenzmöglichkeit des Bundes sein
Handeln nicht automatisch auch nötig und sinnvoll sei.

Die Föderalismusreform wolle gerade die Länder und die
Hochschulen in ihrer Autonomie stärken. Dazu gehöre, dass
Letztere sich ihre Studierenden selber aussuchten. Es sei jah-
relang auch in den Ländern darum gekämpft worden, dass
der Einfluss der Zentralstelle für die Vergabe von Studien-
plätzen (ZVS) zu Gunsten einer selbstständigeren Haltung
der Universitäten gegenüber ihren Studenten zurückge-
drängt werde.

Die Möglichkeit der Selbstauswahl habe zwei positive
Aspekte:

Erstens lernten die Universitäten ihre Studenten kennen,
wodurch das Bild der anonymen Massenuniversität auf-
geweicht werde.

Zweitens setze es die Hochschulen in die Pflicht, vorher zu
überlegen, welchen Typ Student sie sich wünschten. So wer-
de ein Orientierungsmuster für die Abiturienten angeboten,
auch im Hinblick auf das Selbstverständnis der Universitä-
ten, was bisher sehr diffus gewesen sei.

Weiter sähe man bei den Punkten „Hochschulzulassung“ und
„Hochschulabschluss“ keinen Bundesregelungsbedarf. Die
Öffnung der Hochschulen nach Abschluss einer beruflichen
Ausbildung sei Sache der jeweiligen Universität.

Der Hinweis darauf, dass erst noch Erfahrungen gesammelt
werden müssten, sei sachgerecht in Anbetracht dessen, dass
der Bologna-Prozess noch nicht abgeschlossen sei. Es sei zu
früh für eine bundesgesetzliche Regelung, und eine solche
und Wissenschaftsprogramme auf neuer Grundlage si-
cherstellen.

ge nicht der jeweiligen Biographie des Studierenden Rech-
nung. Durch die Modularisierung und das zweistufige Ver-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12831

fahren solle die Chance gegeben werden, gegebenenfalls
arbeitsmarktadäquat die Universität früher zu verlassen. Es
solle nicht zur Regel gemacht werden, dass nach dem Bache-
lor auf jeden Fall der Master an der Reihe sei. Nicht zuletzt
gebe es auch einen Leistungsaspekt, der – wenn man das Re-
gelausnahmeverhältnis einführe – konterkariert werde.

Am Akkreditierungssystem werde vorwiegend kritisiert,
dass es zu teuer sei. Auch das sei nicht Bundessache, sondern
Angelegenheit der Länder. Gleiches gelte für das Thema
„Hochschulkapazitäten im Rahmen des Hochschulpakts“.

Von Seiten der Fraktion der SPD wird ausgeführt, dass der
Hochschulzugang beruflich Qualifizierter, so weit er das
Abitur berühre, in der Länderzuständigkeit liege. Aber wenn
es um Menschen gehe, die mit einer beruflichen Qualifika-
tion an die Hochschule möchten, sei fraglich, wer zuständig
sei. Diesbezüglich bitte man die Bundesregierung um eine
Stellungnahme. Man befürworte einheitliche Reglungen.
Denn wenn es in 16 Ländern jeweils unterschiedliche Zu-
gangsformen gebe, sei das ungünstig für die berufliche
Mobilität.

Die Fraktion DIE LINKE. behaupte, dass die Tests bei den
Hochschulauswahlverfahren einen schichtspezifischen Bil-
dungshintergrund prüften. Dafür wolle man einen Beleg.

Ferner hätten die Antragsteller berichtet, dass sie eine Kleine
Anfrage an die Bundesregierung gestellt hätten, auf die die
Bundesregierung geantwortet habe, dass bei individuellen
Auswahlgesprächen eine soziale Diskriminierung nicht voll-
ständig ausgeschlossen werden könne. Daraus dürfe jedoch
nicht abgeleitet werden, dass diese Gespräche grundsätzlich
sozial diskriminierend seien.

Was die Auswahlverfahren anbelange, so müssten diese sich
unter zwei Gesichtspunkten beweisen:

Erstens müssten sie eine zusätzliche Zulassungsqualität in
die Hochschulen bringen und Auswahl und Passung – sofern
von den Hochschulen ernst genommen – optimieren. Zudem
dürften sie nicht zu zusätzlichen, verdeckten Studienzu-
gangsgebühren führen.

Zweitens müsse ausgeschlossen sein, dass der schnelle Zu-
gang zu den Hochschulen durch einen hohen Organisations-
aufwand ins Gegenteil verkehrt werde.

Das Akkreditierungssystem liege ebenfalls in der Autono-
mie der Hochschulen. Auch diesem Verfahren sollte man kri-
tisch gegenüberstehen und die Praktikabilität überprüfen.

Es werde bezweifelt, ob die Vorschläge der Fraktion DIE
LINKE. wirklich zur Verbesserung beitrügen. Man erwarte
konkrete Formulierungen, damit diese überprüft werden
könnten.

Von Seiten der Fraktion der FDP wird festgestellt, dass es
im Hochschulsystem einen großen Reformbedarf gebe. Sie
glaube nicht, dass durch die Verstärkung staatlicher Lenkung
die Probleme behoben werden könnten. Im Gegenteil müss-
ten die Hochschulen in eine weitestgehende Autonomie ent-
lassen werden, und man müsse mehr Vertrauen in das Sys-
tem, in die Menschen und die Hochschulen haben.

Der vorliegende Antrag zeuge von einer starken Allergie ge-
gen Wettbewerb, Markt und Autonomie, und das sei nicht
die Sicht der Fraktion der FDP.

stark an der Wahl des Studienganges. Es müsse immanenter
Bestandteil der Hochschulautonomie sein, in den einzelnen
Studiengängen die Frage der Abschlüsse zu regeln.

Zum Thema „Berufsabschluss als Hochschulzugangsberech-
tigung“ sei anzumerken, dass die Durchlässigkeit immer
einer der Kernpunkte liberaler Programmatik gewesen sei.

Was den Vorwurf der sozialen Selektion anbelange, so müsse
nicht beim Studium, sondern bereits in der frühkindlichen
Bildung angesetzt werden. Die soziale Differenzierung sei
spätestens beim Abitur abgeschlossen. Es werde sehr inten-
siv über Studiengebühren und ihre soziale Ungerechtigkeit
diskutiert, jedoch kaum über Kindergarten und Grundschule,
obwohl sich in Wahrheit dort die Frage der Bildungsgänge
und der Bildungslebensläufe entscheide. Deswegen sei es
falsch zu sagen, dass es im Hochschulsystem eine Sozialaus-
wahl gebe, welche durch Studiengebühren noch verstärkt
werde.

Von Seiten der Fraktion DIE LINKE. wird ausgeführt, dass
der Grundansatzpunkt des Antrags die Föderalismusreform
sei.

Die Bereiche „Hochschulzugänge“ und „Studienabschlüsse“
könnten im Kompetenzbereich des Bundes geregelt werden.
Daher bestehe die Möglichkeit, dass die Bundesregierung
dazu Gesetzesvorschläge unterbreite. Die derzeitige Situa-
tion sei nicht optimal, und somit bestehe Reglungsbedarf.

Die Antragsteller fordern die Siebte Novelle des Hochschul-
rahmengesetzes, die die Stärkung der Selbstauswahl der
Hochschulen bei der Auswahl von Studienbewerberinnen
und -bewerbern vorsehe.

Die Selbstauswahl der Hochschulen führe zu einer sozialen
Diskriminierung beim Hochschulzugang. Das Argument,
dass man noch keine Aussage treffen könne, da die Siebte
Novelle erst auf den Weg gebracht worden sei und somit erst
evaluiert werden müsse, teile die Fraktion DIE LINKE.
nicht. Es gebe durchaus Zahlen dazu. Die ersten Modellver-
suche seien schon vor einigen Jahren in Baden-Württemberg
gelaufen.

Von Seiten der Fraktion der FDP sei der Vorwurf der Diskri-
minierung sozial benachteiligter Studienbewerber erhoben
worden, die aufgrund ihres Verhaltens Probleme beim Zu-
gang zu den Hochschulen bekommen könnten. Diese Proble-
matik sei wissenschaftlich untersucht worden und werde
auch von Betroffenen an den Hochschulen selber so gesehen.
Daher treffe der Vorwurf nicht zu. Auch die These, dass
Leistungsschwächere sich subjektiv durch Leistungsstärkere
diskriminiert fühlten, sei in Betracht dessen, dass nur rund
10 Prozent der Studierenden aus einkommensschwachen
Schichten kämen, nicht vertretbar.

Ein weiteres Argument sei von der Fraktion der CDU/CSU
gekommen, wonach dank des stärkeren Selbstauswahlrechts
der Universitäten sichergestellt werde, dass die Studierenden
in die zur Auswahl stehenden Studiengänge hinein passten.
So könne auch die Zahl der Studienabbrüche verringert wer-
den. Diese Herangehensweise hielten die Antragsteller für
problematisch.

Man müsse zu einer Öffnung der Hochschulen insgesamt
kommen. Es sei in einer Situation, in der Begrenzungen er-
Die Frage des Verhältnisses Bachelor/Master sollte nicht
durch Quoten geregelt werden. Vielmehr orientiere sie sich

forderlich seien, nicht der richtige Schritt, dies über ein
Selbstauswahlrecht der Hochschulen zu lösen. Besser sei aus

Drucksache 16/12831 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

sozialer Perspektive die Numerus-Clausus-Variante, eine
Alternative ohne gezielte Testverfahren oder Auswahlge-
spräche.

Ferner könnten sich durch das Selbstauswahlrecht der Uni-
versitäten Studienbewerber in Vorstellungsgesprächen dazu
genötigt fühlen, eigene Ansichten beiseite zu lassen und die
der Professoren zu vertreten, um angenommen zu werden.
Dadurch lernten die Studierenden, dass es besser sei, andere
Ansichten zu vertreten, als eigene zu entwickeln, und das sei
grundsätzlich eine falsche Perspektive.

Zum Punkt „offener Hochschulzugang mit Berufsabschluss“
werde oft gesagt, dass dies auch nach der Föderalismusre-
form in der Verantwortung der Länder liege. Es bestehe je-
doch die Möglichkeit, die Bundesregierung aufzufordern,
bei den laufenden Verfahren zum Hochschulpakt die in Aus-
sicht gestellten Mittel des Bundes mit der Bedingung zu ver-
binden, dass die Länder sich bei den Hochschulen auf eine
einheitliche Zugangsberechtigung für Bewerber mit Berufs-
abschluss verständigten. Hier stelle sich die Frage, ob dies
geplant sei.

Was im Bereich „Hochschulabschlüsse“ das Thema „Akkre-
ditierungssystem“ anbelange, so werde erwartet, dass mit
diesem die Qualitätsentwicklung an den Hochschulen gere-
gelt werden könne. Allerdings gefalle der Fraktion nicht, wie
das Akkreditierungssystem derzeit gestaltet sei. Es fehle ihm
an Demokratie, und die Interessen, die bei der Festlegung
von Studieninhalten durchgesetzt würden, seien sehr einsei-
tig dominiert. Ferner sei nicht sichergestellt, dass die Akkre-
ditierungsagenturen dazu verpflichtet würden, auch Studie-
rende mit in die Akkreditierungsverfahren einzubeziehen.
Das sei ein Skandal, und es müsse versucht werden, mit dem
Akkreditierungsrat zu einer Verständigung zu kommen.

Des Weiteren fordern die Antragsteller einen klaren, offenen
Zugang zum Master und die Festlegung, dass der Master Re-
gelabschluss werden solle. Damit könne verhindert werden,
dass Studierende nach dem Bachelor kein Masterstudium
aufnehmen könnten, da die Quoten erfüllt seien. Damit stell-
ten sie nicht den Bologna-Prozess in Frage. Natürlich könn-
ten Studierende bereits nach dem Bachelor aufhören, wenn
sie das wollten. Aber es müsse sichergestellt sein, dass alle
Studierenden, die an einem Master interessiert seien, den
Zugang zu diesem auch bekämen.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wird betont, dass der freie Hochschulzugang ein wichtiges
Bürgerrecht sei. Jedoch sei es nicht richtig zu behaupten,
dass das individuelle Auswahlrecht der Hochschulen eines
der größten Zugangshürden im deutschen Hochschulsystem
darstelle.

Sozial selektiv seien vielmehr die fehlenden Studienplätze
und Studiengebühren. Die Zahlen und Hinweise der Bun-
desagentur für Arbeit (BA) in Bezug auf Verdrängungs-
effekte ins duale System bestätigten die Befürchtungen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegenüber Studien-
gebühren. Ebenso baue die dramatische Zunahme an einem
flächendeckenden Numerus Clausus Zugangshürden auf.

Das zentrale Problem sei der zunehmende Mangel an Stu-
dienplätzen. Deshalb sei die Forderung der Fraktion DIE
LINKE. nach einer Abschaffung des individuellen Auswahl-

Die Hochschulen müssten durch die Länder in die Lage ver-
setzt werden, intelligente und angemessene Auswahlverfah-
ren konzeptionell, organisatorisch und finanziell durchzu-
führen. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass die
Kosten der Auswahlverfahren nicht bei den Studierenden
hängen blieben. Es sei in Ordnung, diese Auswahlverfahren
kritisch zu evaluieren. Eine pauschale Forderung nach einer
Abschaffung von guten Auswahlverfahren werde jedoch für
kontraproduktiv gehalten. Denn wenn das Selbstauswahl-
recht abgeschafft werde, könne nur noch die Abiturnote flä-
chendeckend entscheiden. Und dann sei es im Zweifelsfall
möglich, dass man mit einem Notendurchschnitt von 2,2
nicht mehr an die Hochschulen komme. Dies sei zu ein-
dimensional und nicht angemessen.

Was den Bologna-Prozess anbelange, so habe man in Sachen
Transparenz, Mobilität und verbesserte Zugänge zu Bildung
und Weiterbildung einiges erreicht. Nun müssten bestehende
Hürden zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen abge-
baut werden, um zu gewährleisten, dass diejenigen, die in
einem Bachelor-Studiengang erfolgreich gewesen seien, den
Master hinterher machen könnten. Dazu müssten ausrei-
chende Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden.

Den Master zum Regelabschluss zu machen, sei jedoch nicht
überzeugend. Zwar hätte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Neuregelungen bei den Zugängen und Ab-
schlüssen im Rahmen der Föderalismusreform für falsch ge-
halten. Jedoch sei es sinnlos und kontraproduktiv, ein neues
Bundesgesetz zu schaffen, welches in einem offenen Wider-
spruch zur Position der Länder stehe. Es werde ein großes
Problem geben, wenn man das Hochschulrahmengesetz ab-
schaffe und eine bundeseinheitliche Regelung einführe. Das
provoziere geradezu, dass die Länder dann von ihrem Ab-
weichungsrecht Gebrauch machten. Die so teilweise noch
bestehende Einheitlichkeit werde ad absurdum geführt, und
es werde genau der Flickenteppich produziert, den die Frak-
tion DIE LINKE. verhindern wolle.

Von Seiten der Bundesregierung wird ausgeführt, dass der
Antrag der Fraktion DIE LINKE. aus ihrer Sicht nicht zu-
stimmungsfähig sei, weil sie sowohl im Bereich „Hoch-
schulzugang“ als auch im Bereich „Hochschulabschlüsse“
keinen Regelungsbedarf sehe.

Auch für den Bereich der Akkreditierung sei weder ein
Reglungsbedarf noch eine Gesetzgebungskompetenz des
Bundes vorhanden.

Zudem sei die Autonomie der Hochschulen wichtig, um
durch einen besseren, individualisierteren Auswahlprozess
die hohe Studienabbrecherquote in Deutschland zu reduzie-
ren. Ferner verbessere sie die Studienqualität und die Erfolgs-
chancen für Studierende.

Schließlich gebe es infolge der Rechtsänderungen eine Um-
strukturierung bei der ZVS, die als eine Einrichtung der Län-
der Landesrecht ausführe und zu einer Serviceeinrichtung
der Hochschulen weiterentwickelt werde. Dieser Prozess sei
im Gange, und es werde in den nächsten Monaten die erfor-
derlichen Änderungen geben.

Ein Element des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU
und SPD sei die Frage, wie der Zugang aus dem dualen Sys-
tem in die akademische Bildung erleichtert werden könne. In
rechts der Hochschulen falsch. Dies würde die Autonomie
der Hochschulen gerade schwächen.

den meisten Ländern gebe es Regelungen, die zumindest
nach dem Erwerb des Meistertitels einen Zugang ermöglich-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/12831

ten. Aber es müsse bei einer besonderen Qualifikation auch
ohne den Meistertitel ein solcher Zugang ermöglicht werden.
Hierzu gebe es im Moment zwei Ansatzpunkte, die Diskus-
sion im Innovationskreis „berufliche Bildung“, weil dort
beide Seiten der Sozialpartner, insbesondere die Gewerk-
schaften, vertreten seien. Des Weiteren würde man, wenn
das Europäische Parlament sich auf den Prozessbeginn für
die Schaffung des europäischen Qualifikationsrahmens ver-
ständige, dieses in Deutschland nutzen, um parallel einen na-
tionalen Qualifikationsrahmen zu erstellen. In diesem Rah-
men gebe es die Möglichkeit, mit den Ländern und den
Sozialpartnern die Vergleichbarkeit von Qualifikationen und
die Durchlässigkeit der Systeme voranzutreiben. Notwendig

sei eine Abstimmung bezüglich eines bundesweiten, einheit-
lichen Rahmens für den Zugang aus dem beruflichen Bil-
dungssystem in die akademische Bildung.

Was das Thema „Bachelor und Master“ angehe, so stünden
diese nicht in einem Regelausnahmeverhältnis. Es sei mit
Hinblick auf die internationalen Anforderungen für die Stu-
dienstandorte in Deutschland ein Fehler, wenn hier eine an-
dere Prioritätensetzung vorgenommen werde.

Somit seien die Vorschläge im vorliegenden Antrag nicht
zielführend für eine Verbesserung der Qualität des Hoch-
schulstandortes Deutschland.

Berlin, den 4. Mai 2009

Monika Grütters
Berichterstatterin

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Uwe Barth
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

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