BT-Drucksache 16/12830

zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/8211- Gute Lehre an allen Hochschulen gewährleisten, herausragende Hochschullehre prämieren

Vom 4. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12830
16. Wahlperiode 04. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/8211 -–

Gute Lehre an allen Hochschulen gewährleisten, herausragende Hochschullehre
prämieren

A. Problem

Ausgehend von der Feststellung, dass die Attraktivität und der Erfolg der deut-
schen Hochschulen auf dem Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre auf-
bauen, erscheint die qualitativ hochwertige Lehre als Schlüssel für ein hohes
Kompetenzniveau und für gute Jobchancen der Hochschulabsolventinnen und
- absolventen. Ziel einer ausgewogenen Hochschulpolitik muss es daher sein, an
allen Hochschulen die Einhaltung von Mindeststandards der Lehrqualität zu ge-
währleisten. Darüber hinaus sollten innovative und besonders herausragende
Konzepte zur Förderung der Lehre identifiziert und unterstützt werden.

Um dies zu erreichen sind drei Säulen erforderlich: Eine ausreichende Grund-
finanzierung der Hochschulen, eine systematische Verankerung von Lehr-
qualität in Personalentwicklung und Qualitätsmanagement und schließlich die
Entwicklung von Wettbewerbsverfahren zur Auszeichnung und Förderung in-
novativer und herausragender Lehrleistungen.

B. Lösung

Unabdingbare Voraussetzung für eine hochwertigere Lehre an deutschen Hoch-
schulen ist eine bessere Betreuungsrelation. Hierzu müssen in erster Linie die
Länder die Unterfinanzierung ihrer Hochschulen beenden und deren Grund-
finanzierung deutlich anheben. Um gute Standards an allen Hochschulen fest zu
etablieren, muss Lehrqualität in den Prozessen von Personalentwicklung und

Qualitätsmanagement systematisch verankert werden.

Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung zu verschiedenen Einzelmaß-
nahmen auffordern, wie zum Beispiel den Hochschulpakt I und den geplanten
Hochschulpakt II besser auszustatten, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
Bildungsforschung noch stärker die Fragen der Hochschuldidaktik einzube-
ziehen und einen Wettbewerb für herausragend innovative Lehre einzuführen.
Weiterhin soll die Bundesregierung aufgefordert werden, auf die Länder einzu-

Drucksache 16/12830 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

wirken, unter anderem die Grundfinanzierung der Hochschulen deutlich zu er-
höhen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12830

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/8211 abzulehnen.

Berlin, den 9. April 2008

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Monika Grütters
Berichterstatterin

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Uwe Barth
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

des Hochschulpakts dafür sorgen, dass für die Studierenden
„gute Lehre“ organisiert werden könne. Zu bedenken sei da-

bei, dass eine Flexibilisierung oder gar Abschaffung des gel-
tenden Kapazitätsrechts keine Probleme der Unterfinan-
zierung lösen könne. Vielmehr müsse, um gute Standards
an allen Hochschulen fest zu etablieren, die Lehrqualität in

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/12830 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Monika Grütters, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Uwe Barth,
Cornelia Hirsch und Kai Gehring

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/8211 in seiner 149. Sitzung am 7. März 2008 beraten und
an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung zur federführenden Beratung und an den
Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss und den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mit-
beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller vertreten die Auffassung, dass es ein Cha-
rakteristikum des deutschen Hochschulwesens sei, dass die
Attraktivität und der Erfolg der deutschen Hochschulen auf
dem Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre aufbaue.
Dabei sei eine qualitativ hochwertige Lehre der Schlüssel für
ein hohes Kompetenzniveau und für gute Jobchancen der
Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Zusammen mit
der erforderlichen quantitativen Ausstattung der Studien-
kapazitäten sei sie daher eine Voraussetzung, um den Fach-
kräftemangel zu überwinden.

Ziel einer ausgewogenen Hochschulpolitik müsse es sein, in
allen Hochschulen die Einhaltung von Mindeststandards der
Lehrqualität zu gewährleisten. Darüber hinaus gelte es, inno-
vative und besonders herausragende Konzepte zur Förde-
rung der Lehre zu identifizieren und zu unterstützen. Um
diese Ziele zu erreichen, sei eine Gesamtstrategie bestehend
aus drei Säulen erforderlich, deren Umsetzung nunmehr er-
folgen solle.

Notwendig seien:

● eine ausreichende Grundfinanzierung der Hochschulen,

● eine systematische Verankerung von Lehrqualität in Per-
sonalentwicklung und Qualitätsmanagement zur Siche-
rung von Mindeststandards an allen Hochschulen sowie

● Wettbewerbsverfahren zur Auszeichnung und Förderung
innovativer und herausragender Lehrleistungen einzelner
Hochschulen, Fachbereiche sowie Hochschullehrerinnen
und -lehrer.

Darüber hinaus sei eine bessere Betreuungsrelation eine un-
abdingbare Voraussetzung für eine hochwertigere Lehre an
deutschen Hochschulen.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssten in
erster Linie die Länder die Unterfinanzierung ihrer Hoch-
schulen beenden und deren Grundfinanzierung deutlich an-
heben. Gleichzeitig müsse die Bundesregierung im Rahmen

Über die Personalentwicklung hinaus müsse Lehrqualität zu-
dem auch ein integraler Bestandteil der hochschulinternen
Qualitätsmanagementsysteme werden. Dies könne zum Bei-
spiel durch eine Berücksichtigung der Lehrkompetenz bei
leistungsbezogenen Gehalts- und Besoldungskomponenten
geschehen. Ein Wettbewerb für innovative und herausragen-
de Lehre sei erforderlich.

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden,

● den laufenden Hochschulpakt I und den geplanten Hoch-
schulpakt II finanziell so auszustatten, dass für alle zu-
sätzlichen Studierenden gute Betreuungsrelationen und
hochwertige Lehre ermöglicht werden;

● im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsfor-
schung noch stärker als bislang Fragen der Hochschul-
didaktik, der Lehr- und Lernforschung an Hochschulen
sowie Absolventen- und Abbrecheranalysen zum Gegen-
stand zu machen;

● umgehend einen Wettbewerb für herausragende und in-
novative Lehre an den Hochschulen zu konzipieren und
auszuschreiben, der den o. g. Anforderungen entspricht;

● eine umfassende und kritische Evaluation der bestehen-
den Exzellenzinitiative zu gewährleisten und bei einer er-
neuten Ausschreibung im Jahr 2011 Wettbewerbslinien
für herausragende und innovative Lehre zu integrieren;

● auf die Wirtschaft einzuwirken, dass sie ihre Mitverant-
wortung für den Fachkräftenachwuchs wahrnimmt, in-
dem sie Lehrpreise und ähnliche Fördermaßnahmen für
herausragende Hochschullehre stiftet.

Die Bundesregierung soll ferner auf die Länder einwirken,
dass diese

● die Grundfinanzierung der Hochschulen deutlich erhö-
hen;

● mittels geeigneter Kontroll-, Anreiz- und Fördermaßnah-
men gewährleisten, dass Hochschulen die Lehrqualität in
die Personalentwicklung und das Qualitätsmanagement
ihrer Einrichtung integrieren;

● soweit nicht bereits geschehen, eigene Landeslehrpreise
und ähnliche Auszeichnungen für exzellente Lehrleistun-
gen – auch von einzelnen Hochschullehrerinnen und - leh-
rern – ausschreiben.
Prozesse von Personalentwicklung und Qualitätsmanagement
systematisch verankert werden.

bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 16/8211 abzulehnen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12830

IV. Beratungsverlauf und -ergebnis im
federführenden Ausschuss

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlage in seiner 57. Sitzung am
9. April 2008 beraten und empfiehlt:

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/8211 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Berichterstattung der Fraktionen und
der Bundesregierung

Die Fraktion der CDU/CSU erinnert zunächst daran, dass
Hochschulen in der föderalen Grundordnung Deutschlands
generell in der Länderzuständigkeit lägen. Zudem sei die
Forderung nach guten Professoren beliebig, was unterstrei-
che, dass es dem vorgestellten Antrag an einem schlüssigen
Konzept fehle.

Obgleich die Problematik „Qualität der Lehre“ im Zustän-
digkeitsbereich der Länder liege, habe man bereits mit der
Exzellenzinitiative und dem Hochschulpakt erste Ansätze
entwickelt, um quantitativen Missständen zu begegnen. Ins-
besondere eine Steigerung der Grundfinanzierung der Hoch-
schulen sei bereits Gegenstand des Hochschulpakts. Nicht
vergessen dürfe man in diesem Zusammenhang aber, dass
die Verankerung von Lehrqualität in der Personalentwick-
lung insbesondere Angelegenheit der einzelnen Universi-
täten sei. Um hier eine Verbesserung anzustreben, hätten
verschiedene Akteure wie das Zentrum für Hochschulent-
wicklung, der Stifterverband und auch die Kultusminister-
konferenz (KMK) bereits angefangen, Konzepte zu entwi-
ckeln.

So investiere der Bund nicht nur im Rahmen des Hochschul-
pakts in die Studienplätze, sondern auch in die empirische
Bildungsforschung. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser
Forschung werde man dann feststellen können, welche
Universitäten mit einem Schwerpunkt „Lehrleistung“ he-
rausgefiltert werden können. Zurzeit gebe es jedoch keine
verbindlichen Lehrevaluierungsmethoden. Erst wenn es ver-
bindlichere Kriterien gebe, könne man Lehrqualität definie-
ren und sie bei der Personalentwicklung einführen. Hier dür-
fe der Bund nicht in die Rolle eines Wächters über die
Universitäten und die Länder gedrängt werden. Daher werde
dieser Antrag abgelehnt.

Die Fraktion der SPD stellt unter Hinweis auf die aktuelle
öffentliche Diskussion, in der darauf hingewiesen werde,
dass der Bologna-Prozess weder die Studiendauer nachhaltig
verändert noch zu einem Rückgang der Studienabbrecher-
zahl geführt habe, fest, dass es ein Verdienst der antrag-
stellenden Fraktion sei, das Problem in die parlamentarische
Beratung eingebracht zu haben. Insbesondere die angespro-
chenen Fragen der Personalentwicklung und des Personal-
managements seien Schlüsselfragen.

Allerdings sehe man ebenso wie die Fraktion der CDU/CSU
die Zuständigkeit der Länder berührt, sodass der Bund den
Prozess einer „guten Lehre“ nur begleiten könne. Hier sei es

für alle“ selbstverständliches Kriterium sein. Nachwuchsför-
derung, Personalentwicklung an den Hochschulen und die
methodische Begleitung seien von großer Bedeutung. Der
Wissenschaftsrat werde in Kürze eine Expertise vorlegen,
die dann Grundlage für einen parlamentarischen Vorstoß der
Fraktion sein werde.

Die Fraktion der FDP stellt zunächst fest, dass wesentliche
Teile des Antrags die Situation der Unterfinanzierung und
der Notwendigkeit der Steigerung der Lehrqualität richtig
beschreibe. Obwohl man die Analyse zum Beispiel über die
mangelnde Betreuungsrelation zwischen Professoren und
Studenten teile, sei man bezüglich der vorgeschlagenen Lö-
sungen grundsätzlich anderer Auffassung. So würden eine
Abschaffung der Kapazitätsverordnung und die Vergabe von
mehr Mitteln an die Hochschulen dazu führen, dass mehr
Studienplätze dort entstünden, wo sie gebraucht würden.

Für die Fraktion der FDP sei die Frage der Freiheit der Hoch-
schulen von entscheidender Bedeutung. Diese Freiheit müs-
se auch die Freiheit einschließen, dass die Hochschulen sich
zusätzliche Finanzierungsquellen erschließen könnten. So
würden die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen im Er-
gebnis den Universitäten direkt zur Verfügung stehen und
unmittelbar zu einer Verbesserung der Lehre verwendet wer-
den. Dies sei im Gegensatz zum Hamburger Modell vernünf-
tig, da es zwar die Studierenden belaste, jedoch wenig büro-
kratisch sei und den Universitäten unmittelbar mehr Geld zur
Verfügung stelle.

Abschließend könne man feststellen, dass vieles im Antrag
richtig sei und von der Fraktion der FDP unterstützt werde,
wie z. B. die Forderung nach einer hochwertigen Lehre und
einer quantitativen Ausweitung von Studienplatzkapazitä-
ten. Da aber die im Antrag aufgezeigten Lösungen nicht zu
den wünschenswerten Zielen führen würden, werde der An-
trag als Ausdruck bloßer Symbolpolitik abgelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE. lehnt den Antrag insbesondere
aufgrund seiner Ausrichtung auf die Erreichung von Exzel-
lenz ab. Dies sei eine Sackgasse, da bereits die bisherige
Exzellenzinitiative gezeigt habe, dass sie nicht zu einer Ver-
besserung der Lehrqualität führe. Hingegen sei der Hoch-
schulpakt ein geeignetes Instrument, die Problematik der
„guten Lehre“ zu transportieren, da damit verbindlich eine
Vereinbarung mit den Ländern getroffen werden könnte.

Die Forderung an den Bund, die Länder zu einer besseren
Grundfinanzierung der Hochschulen zu bewegen, sei fehler-
haft, weil sie den Ansatz ausblende, dass der Bund im Zuge
der Steuer- und Finanzpolitik maßgeblich verantwortlich für
die finanziellen Spielräume der Länder sei. Daher werde der
Antrag abgelehnt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist darauf
hin, dass die Bundesrepublik Deutschland dringend eine
Strategie zur besseren Förderung von „guter Lehre“ brauche.
Dabei sei es eine wichtige Frage, mit welchen Instrumen-
tarien diese erreicht werden könne. Im Antrag sei eine Ge-
samtstrategie entworfen worden, die auf drei Säulen ruhe. Es
sei sehr wichtig, dass die Bundesprogramme, die es zurzeit
gebe, insbesondere Exzellenzinitiative, der Pakt für For-
schung und auch der Hochschulpakt, nicht nur einseitig auf
die Forschungsförderung ausgerichtet werden. Hier müsse
richtig, auf den Hochschulpakt und die Exzellenzinitiative
zu verweisen. Im Hochschulpakt II müsse die „gute Lehre

eine Balance erreicht werden, da sonst die Forschung und
Lehre sich weiter auseinander entwickeln könnten.

lichen Nachwuchses und auch die Fortsetzung der Junior-
professuren berücksichtigt werden. Eine zweite Säule sei,
die „gute Lehre“ in der Personalentwicklung und im Quali-
tätsmanagement zu verankern, da mehr Geld alleine nicht
automatisch mehr Qualität nach sich zöge. Es müsse auch für
Professorinnen und Professoren regelmäßige Weiterbildun-
gen geben. Die vorgeschlagene dritte Säule, einen Wettbe-
werb für innovative Lehre einzurichten, sei aus Sicht der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr wichtig, um die
„gute Lehre“ in der Breite zu verbessern. Innovative Zu-
kunftskonzepte im Bereich der Lehre müssten belohnt wer-
den.

Schließlich müsse die „gute Lehre“ eine wichtige Rolle in
der Exzellenzinitiative spielen, da eine Hochschule nur dann
eine Spitzenuniversität sein könne, wenn sie neben herausra-
genden Leistungen in der Forschung auch herausragende
Leistungen in der Lehre erbringe.

Bereich würden in einer Größenordnung von 12 bis 15 Mio.
Euro gefördert. Darüber hinaus seien die Kompensations-
mittel, die der Bund jährlich den Ländern im Gegenzug zu
deren Übernahme der früheren Gemeinschaftsaufgabe Bil-
dungsplanung im Rahmen der Föderalismusreform zahle,
vorhanden, die für eine systematische Entwicklung und Er-
probung von innovativen Lehreinsätzen eingesetzt werden
könnten.

Der im Antrag geforderte Wettbewerb für herausragende und
innovative Lehre an den Hochschulen sei bereits von der
Kultusministerkonferenz im März 2008 bei einem Finanzvo-
lumen von 10 Mio. Euro für drei Jahre ins Leben gerufen
worden. Auch der Wissenschaftsrat werde sich in Kürze mit
der Qualität von Studium und Lehre erneut befassen. Die
Bundesregierung werde dieses Verfahren abwarten und dann
entscheiden, welche weiteren Maßnahmen sie ergreifen bzw.
vorschlagen werde.

Berlin, den 9. April 2008

Monika Grütters
Berichterstatterin

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Uwe Barth
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter
Drucksache 16/12830 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Eine qualitativ hochwertige Lehre sei ein entscheidender
und wichtiger Punkt für die Studienzufriedenheit und für den
Studienerfolg. Dies werde sich auf die Abbrecherquote posi-
tiv auswirken. Die Mitverantwortung des Bundes für die
Lehre dürfe nicht geleugnet werden. Man könne nicht wie
die Fraktion der CDU/CSU einerseits sagen, der Bund habe
kaum Kompetenzen zur Förderung der Lehrqualität und
gleichzeitig feststellen, der Bund habe sich bereits im Rah-
men des Hochschulpakts für die Förderung der Lehrqualität
eingesetzt. Es sei Aufgabe des Bundes, eine gesamtstaatliche
Verantwortung zu tragen und die Lehrqualität und die Stu-
dienbedingungen in Deutschland zu verbessern.

Die im Antrag vorgeschlagenen drei Schritte für mehr Qua-
lität der Lehre beträfen Bund, Länder und Hochschulen glei-
chermaßen, sodass jeder in seinem Verantwortungsbereich
aktiv werden müsse. Dabei sei der wichtigste Punkt, die
Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern. Bei
weiteren Verhandlungen sei es wichtig, dass nicht nur die
Forschung, sondern auch die Lehre besser finanziert werde.
Dabei müsse insbesondere die Förderung des wissenschaft-

Die Bundesregierung stellt zunächst fest, dass es im Aus-
schuss eine breite Übereinstimmung gebe, die Qualität der
Lehre weiter zu verbessern. Die entscheidende Frage sei
allerdings, auf welchen verfassungsrechtlichen Grundlagen
dies geschehen solle. Hier sei festzustellen, dass die Lehre
zunächst einmal primär eine Aufgabe der Länder sei. Nach
der Föderalismusreform sei es nötig, nicht nur ein inhalt-
liches Einvernehmen zwischen den Ländern und dem Bund
herzustellen, sondern auch ein Einvernehmen über die je-
weils bereitzustellenden Finanzmittel zu erzielen. Wichtig
sei es aus Sicht der Bundesregierung festzustellen, dass jede
staatliche Ebene primär im Bildungsbereich für eine adäqua-
te Ausstattung für diejenigen Bereiche zuständig ist, für die
sie die verfassungsrechtliche Zuständigkeit habe.

Der vorliegende Antrag beinhalte Punkte, die von der Bun-
desregierung bereits aufgegriffen worden seien. So habe
man die Verbesserung der Lehre im ministeriellen Rahmen-
programm zum Gegenstand der Bildungsforschung ge-
macht, indem ein spezieller Förderschwerpunkt „Hochschul-
forschung“ geschaffen wurde. Forschungsprojekte in diesem

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