BT-Drucksache 16/12829

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12229- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn

Vom 4. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12829
16. Wahlperiode 04. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12229 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer
Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn

A. Problem

In seiner Stellungnahme zu den geisteswissenschaftlichen Auslandsinstituten
aus dem Jahr 1999 hatte der Wissenschaftsrat die Zusammenfassung der betrof-
fenen Institute in einen gemeinsam-institutionellen Verbund empfohlen, um eine
Nutzung synergetischer Effekte und damit eine Stärkung der wissenschaftlichen
Präsenz Deutschlands zu erreichen. Seit der Gründung der Stiftung Deutsche
Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (DGIA) im Jahr 2002 haben sich
insbesondere erhöhte Anforderungen an die professionellen Arbeitsstrukturen
aber auch ein aus den praktischen Erfahrungen resultierender Bedarf an Um-
strukturierungen ergeben. In der Praxis haben sich ferner Anhaltspunkte für Rei-
bungsverluste in internen Prozessen ergeben, die für den Wissenschaftsrat nun-
mehr Anlass sind, klarer geregelte Verfahren zur Entscheidungsfindung und zur
Beteiligung der einzelnen Handlungsebenen zu fordern.

B. Lösung

Durch eine Umstrukturierung der Organisation und durch Neudefinition der
Funktionen von Stiftungsrat, Stiftungsratsvorsitz und Geschäftsführung sowie
durch die Änderung des Verfahrens zur Findung der Stiftungsratsmitglieder
wird der Rahmen geschaffen, die Stiftungsarbeit wesentlich zu verbessern. Da-
rüber hinaus werden im Interesse eines transparenten Qualitätsmanagements re-
gelmäßige Evaluationen und Perspektivberichte nach dem Vorbild der Leibniz-
Gemeinschaft eingeführt.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Drucksache 16/12829 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Finanzielle Auswirkungen entstehen in geringem Umfang für die neu hinzu-
kommende Aufgabe „Evaluation“ sowie die Abschaffung eines Geschäftsstel-
lenleiters zugunsten einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers. Dies
wird finanziert aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF).

E. Sonstige Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12829

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12229 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 22. April 2009

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Monika Grütters
Berichterstatterin

Swen Schulz (Spandau)
Berichterstatter

Cornelia Pieper
Berichterstatterin

Dr. Petra Sitte
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin

Monika Grütters Swen Schulz (Spandau) Cornelia Pieper

Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin

Dr. Petra Sitte
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin
Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und
an den Auswärtigen Ausschuss und an den Ausschuss für
Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Ziel der Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung
Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland,
Bonn, ist es, die Strukturen und Arbeitsabläufe in der Stiftung
weiter zu optimieren. Die erneute Evaluation durch den Wis-
senschaftsrat im Jahr 2007 hat Änderungsbedarf aufgezeigt
und Empfehlungen ausgesprochen, die nunmehr in wesent-
lichen Teilen umgesetzt werden sollen. Insbesondere müssen
die neuen Strukturen tragfähig für eine wachsende Organisati-
on sein. Die Stiftung startete 2002 mit sieben geisteswissen-
schaftlichen Auslandsinstituten, Ende 2009 werden es zehn In-
stitute sein.

Das führt dazu, dass der ehrenamtliche Stiftungsratsvorsit-
zende vom täglichen Geschäft entlastet werden muss. Die In-
teressen der dezentralen Akteure in den einzelnen Instituten
müssen dort stärker gebündelt werden, wo es um Einfluss
auf die strategische Positionierung der Stiftung geht. Weiter-
hin muss eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen den Ins-
tituten und ihren Direktorinnen und Direktoren einerseits
sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern sowie
Geschäftsstelle andererseits erfolgen. Modernes Qualitäts-
management in einem zweistufigen Verfahren mit Evalua-
tion und Perspektivberichten nach dem Vorbild der Leibniz-
Gemeinschaft wird erhöhte Transparenz schaffen.

Neben dem Stiftungsrat und den Direktorinnen und Direkto-
ren werden künftig auch die oder der Stiftungsratsvorsitzen-
de, die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer sowie die
Direktionsversammlung Organe der Stiftung sein, da sie alle
originär im Geschäftsverkehr die Stiftung verpflichten kön-
nen. Den Hauptteil der Vorstandsfunktion übernimmt zu-
künftig die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.

Die wissenschaftlichen Beiräte werden künftig keine Organe
mehr sein. Da die Praxis gezeigt hat, wie groß das Interesse
der wissenschaftlichen Beiräte auch über ihr Institut hinaus

rat in Zukunft auch als Gäste unterstützen. Darüber hinaus
werden vier Plätze für Stiftungsratsmitglieder, die in der Ver-
gangenheit durch wissenschaftliche Beiräte besetzt wurden,
künftig zusätzlich schwerpunktmäßig über Wissenschafts-
organisationen besetzt.

Schließlich werden Zuständigkeiten zwischen der „zentralen
Verwaltung“ über Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsfüh-
rer und Geschäftsstelle einerseits und Direktorinnen und Di-
rektoren mit ihren Instituten andererseits erstmals klar abge-
grenzt. Erhalten bleibt jedoch, dass die Leitungsfunktion der
Direktorinnen und Direktoren sowohl wissenschaftliche als
auch Verwaltungsaufgaben erfasst.

Mit modernen Strukturen soll die Stiftung DGIA den geis-
teswissenschaftlichen Instituten im Ausland künftig besser
als bisher einen tragfähigen Rahmen bieten, der ihnen die
Konzentration auf ihre wissenschaftliche Arbeit ermöglicht.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der mitberatende Auswärtige Ausschuss hat in seiner
87. Sitzung am 22. April 2009 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der mitberatende Ausschuss für Kultur und Medien hat in
seiner 77. Sitzung am 22. April 2009 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnis im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlage in seiner 83. Sitzung am
22. April 2009 ohne Debatte beraten und empfiehlt:

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/12229 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Berlin, den 22. April 2009
Drucksache 16/12829 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Monika Grütters, Swen Schulz (Spandau),
Cornelia Pieper, Dr. Petra Sitte und Krista Sager

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/12229 in seiner 211. Sitzung am 19. März 2009 be-
raten und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und

an der Stiftung als Ganzes ist und wie wertvoll die von ihnen
ausgehenden Anregungen und Impulse für die Stiftung sind,
sollen zwei Vertreterinnen und Vertreter einer neu zu schaf-
fenden Versammlung der Beiratsvorsitzenden den Stiftungs-

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