BT-Drucksache 16/12737

zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/12295- Altersrente - Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zurücknehmen

Vom 22. April 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12737
16. Wahlperiode 23. 04. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken),
Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/12295 –

Altersrente – Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zurücknehmen

A. Problem

Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise wird nach Einschätzung der
antragstellenden Fraktion zu einem drastischen Anstieg der Erwerbslosigkeit
führen. Die geplante Heraufsetzung des Renteneintrittsalters werde die Situa-
tion auf dem Arbeitsmarkt in der sich zuspitzenden Krise gravierend verschär-
fen. Die Krise werde damit auf jüngere und ältere Beschäftigte abgewälzt.

Bereits vor der Krise habe die Rente erst ab 67 Jahren jeder arbeitsmarktpoli-
tischen Rationalität entbehrt. Es fehlten ausreichend Arbeitsplätze für Ältere,
so dass das faktische Renteneintrittsalter weit unter dem derzeit noch geltenden
gesetzlichen Rentenalter von 65 Jahren liege.

B. Lösung

Der Deutsche Bundestag soll nach dem Willen der Antragsteller die Bundesre-
gierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Damit solle die mit dem
Altersgrenzenanpassungsgesetz und dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz be-
schlossene Anhebung des gesetzlichen Regelalters für eine abschlagsfreie
Altersrente bzw. Beamtenpension auf 67 Jahre sowie der Altersgrenzen für
andere Rentenarten umgehend zurückgenommen werden.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht ermittelt.

Drucksache 16/12737 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/12295 abzulehnen.

Berlin, den 22. April 2009

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Angelika Krüger-Leißner
Vorsitzende

Anton Schaaf
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12737

Bericht des Abgeordneten Anton Schaaf

entwicklung resultierenden Fragen für die Rentenversiche- bei guter Gesundheit berufstätig bleiben könnten. In einigen
I. Überweisung und Voten der mitberatenden
Ausschüsse

1. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 16/12295 ist in der 212. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 20. März 2009 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, den Finanzausschuss, den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für Gesundheit zur
Mitberatung überwiesen worden.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss und der Haushaltsausschuss haben
den Antrag auf Drucksache 16/12295 in ihren Sitzungen am
25. März 2009 beraten, der Finanzausschuss, der Aus-
schuss für Familie, Frauen und Jugend und der Aus-
schuss für Gesundheit in ihren Sitzungen am 22. April
2009, und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag
abzulehnen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Voraussetzungen für die Einführung der Rente ab 67
Jahren stimmen nach Ansicht der Antragsteller nicht. Die
Folgen seien nicht akzeptabel. Die überwiegende Zahl der
Beschäftigten habe nicht einmal die Chance, bis zum der-
zeitigen Rentenalter von 65 Jahren zu arbeiten. Das fakti-
sche Renteneintrittsalter liege mit weniger als 63 Jahren
noch immer weit von der derzeitigen Regelaltersgrenze ent-
fernt. In der aktuellen, internationalen Wirtschaftskrise
werde die geplante Heraufsetzung des Renteneintrittsalters
die Situation auf dem Arbeitsmarkt zudem gravierend ver-
schärfen.

III. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
120. Sitzung am 22. April 2009 den Antrag auf Drucksache
16/12295 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen,
dem Deutschen Bundestag die Ablehnung zu empfehlen.

Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, dass die Politik auf
den demographischen Wandel reagieren müsse. Heute wür-
den im statistischen Durchschnitt in Deutschland pro Frau
1,3 Kinder geboren. Mit einer weiter sinkenden Geburten-
zahl sei zu rechnen, bei gleichzeitig steigender Lebenser-
wartung der Gesamtbevölkerung. Die Fraktion DIE LINKE.
tue in ihrem Antrag aber so, als würde sich alles von selbst
regeln und bleibe die Antwort auf die aus der Bevölkerungs-

rung schuldig. Die Fraktion der CDU/CSU werde den
Antrag ablehnen.

Die Fraktion der SPD kritisierte, wer die Altersrente mit
67 Jahren mit den Auswirkungen der Wirtschaftskrise in ei-
nen Topf werfe, zeige pure Unkenntnis. Das Renteneintritts-
alter von 67 werde erst im Jahr 2029 erreicht sein. Wie es
sich so auf die jetzige Krise auswirken solle, bleibe rätsel-
haft. Unkenntnis sei das Grundproblem des vorliegenden
Antrags. Ehrliche Antworten der Fraktion DIE LINKE. auf
die Herausforderungen an die Rentenversicherung durch
den demographischen Wandel fehlten. Jetzt sei Engagement
nötig, um die Arbeitswelt so zu verändern, dass Ältere auch
ausreichend Arbeitsplätze hätten. Das behandele dieser
Antrag überhaupt nicht. Die Fraktion der SPD werde ihn
daher ablehnen.

Die Fraktion der FDP führte aus, dass für viele Menschen
Arbeit ein wichtiger Teil ihres Lebens sei – auch mit 65 Jah-
ren. Bei der Rente gelte es die demographischen Herausfor-
derungen durch steigende Lebenserwartung und weniger
Geburten zu beantworten. Daher sei der beschlossene spä-
tere Renteneintritt grundsätzlich richtig. Zugleich solle man
dessen Auswirkungen nicht überschätzen. Neue Prognosen
sagten einen Effekt von 0,4 bis 0,5 Beitragspunkten voraus.
Schon die gute Konjunktur der letzten Jahre habe sicht mit
einem Plus von 0,3 Beitragspunkten niedergeschlagen. Das
zeige, dass man auch mit anderen Änderungen der Rahmen-
bedingungen auf die Situation der Rentenkassen reagieren
könne als mit einem höheren Renteneintrittsalter. Die Frak-
tion der FDP trete nach wie vor für ihr eigenes Modell einer
längeren Erwerbstätigkeit ein – auf der Basis eigener Ent-
scheidung bei Wegfall aller Zuverdienstgrenzen. Den vor-
liegenden Antrag lehne die Fraktion der FDP ab.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, dass die Anhebung des
Renteneintrittsalters auf 67 Jahre für viele Arbeitnehmerin-
nen/Arbeitnehmer nichts anderes sei als eine verkappte
Rentenkürzung. Zunehmend könnten Menschen wegen
großer körperlicher oder seelischer Belastungen ihre Arbeit
nicht über das 65. Lebensjahr hinaus ausüben. Schon heute
seien weniger als 20 Prozent der Erwerbstätigen noch mit
63 Jahren im Beruf. Im Bauhauptgewerbe gingen die Ar-
beitnehmerinnen/Arbeitnehmer im Durchschnitt bereits vor
dem 60. Geburtstag in Rente. Für sie alle bedeute die Rente
mit 67 eine Rentenkürzung. Das Ziel ihrer Fraktion bleibe
die Rücknahme dieses Konzepts.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte,
dass der vorliegende Antrag ausschließlich die jetzige Situa-
tion auf das Jahr 2029 hochrechne, wenn das Renteneintritts-
alter von 67 Jahren umgesetzt sei. Nur dann würde ihre
Behauptung von einer verkappten Rentenkürzung stimmen.
Es komme aber darauf an, die Arbeitswelt so zu verändern,
dass auch ältere Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer länger

Drucksache 16/1273 destag – 16. Wahlperiode

Berlin, den 22. April 2009

Anton Schaaf
Berichterstatter

7 – 4 – Deutscher Bun

Firmen sammele man bereits Erfahrungen mit altersge-
mischten Teams. In anderen würden inzwischen gezielt
ältere Ingenieurinnen/Ingenieure eingestellt. Es gehe auch
darum, die Anforderungsprofile zu verändern. Grundsätz-
lich sei die Entscheidung für ein höheres Renteneintrittsalter
richtig gewesen. Man diskutiere aber mittlerweile auch,
diese Altersgrenze an den tatsächlichen Anteil Älterer an
der Erwerbsbevölkerung zu koppeln. Nichts von all dem
findet sich in dem vorliegenden Antrag. Er werde daher ab-
gelehnt.

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