BT-Drucksache 16/12696

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12117- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes

Vom 22. April 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12696
16. Wahlperiode 22. 04. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12117 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-
Verpflichtungengesetzes

A. Problem

Das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz sieht vor, dass ab dem 1. Januar
2009 der Schutz des Bodens vor Erosion durch Maßnahmen zu gewährleisten
ist, die sich an den aus der Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem
Grad der Wasser- und Winderosionsgefährdung (Erosionsgefährdung) nach
Maßgabe einer Rechtsverordnung resultierenden Anforderungen auszurichten
haben.

Da sich die erforderliche Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenver-
ordnung wegen intensiver Erörterungen verzögert hat, werden den Bewirt-
schaftern der Flächen die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig vor dem
1. Januar 2009 zur Verfügung stehen.

Das Datum ist daher entsprechend anzupassen.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

Drucksache 16/12696 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Zusätzlicher neuer Kontrollaufwand ergibt sich durch das Gesetz zur Änderung
des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes nicht. Auswirkungen auf die
Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sind nicht gegeben.

E. Sonstige Kosten

Für die Wirtschaft und insbesondere die mittelständischen Unternehmen entste-
hen aus diesem Gesetz keine zusätzlichen Kosten. Auswirkungen auf die Einzel-
preise, das allgemeine Preisniveau sowie das Verbraucherpreisniveau sind daher
nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

Der Gesetzentwurf hat keinen Einfluss auf die Informationspflichten der Wirt-
schaft.

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

Der Gesetzentwurf hat keinen Einfluss auf die Informationspflichten der Bürge-
rinnen und Bürger.

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

Der Gesetzentwurf enthält keine neuen Informationspflichten für die Verwal-
tung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12696

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12117 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtun-
gengesetzes und des Düngegesetzes“.

2. Die Bezeichnung des Artikels 1 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 1

Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes“.

3. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

,Artikel 2

Änderung des Düngegesetzes

In § 2 Satz 1 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136)
wird Nummer 1 wie folgt gefasst:

„1. sind Düngemittel Stoffe, ausgenommen Kohlendioxid und Wasser, die
dazu bestimmt sind,

a) Nutzpflanzen Nährstoffe zuzuführen, um ihr Wachstum zu fördern,
ihren Ertrag zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern, oder

b) die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu verbessern;“‘.

4. Der bisherige Artikel 2 wird neuer Artikel 3; seine Bezeichnung wird wie
folgt gefasst:

„Artikel 3

Inkrafttreten“.

Berlin, den 22. April 2009

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende und Berichterstatterin

Marlene Mortler
Berichterstatterin

Gustav Herzog
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Drucksache 16/12696 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Marlene Mortler, Gustav Herzog,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Kirsten Tackmann und Ulrike Höfken

I. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/12117 in seiner 211. Sitzung am 19. März 2009 be-
raten und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung sowie
an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz sieht vor, dass
ab dem 1. Januar 2009 der Schutz des Bodens vor Erosion
durch Maßnahmen zu gewährleisten ist, die sich an den aus
der Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad
der Wasser- und Winderosionsgefährdung (Erosionsgefähr-
dung) nach Maßgabe einer Rechtsverordnung resultierenden
Anforderungen auszurichten haben.

Da sich die erforderliche Änderung der Direktzahlungen-
Verpflichtungenverordnung wegen intensiver Erörterungen
verzögert hat, werden den Bewirtschaftern der Flächen die
erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig vor dem 1. Ja-
nuar 2009 zur Verfügung stehen.

Das Datum ist daher entsprechend anzupassen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12117
in seiner 88. Sitzung am 22. April 2009 beraten und emp-

fiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter
Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE.

IV. Stellungnahme des Nationalen Normen-
kontrollrates

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Ge-
setzes auf Bürokratiekosten geprüft, die durch Informations-
pflichten begründet werden.

Das Regelungsvorhaben enthält keine Informationspflicht.

Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge-
setzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Rege-
lungsvorhaben.

V. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/12117 in seiner 102. Sitzung am 22. April 2009 abschlie-
ßend ohne Debatte beraten.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE., den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 16/12117 in geänderter Fassung
anzunehmen.

Berlin, den 22. April 2009

Marlene Mortler
Berichterstatterin

Gustav Herzog
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.