BT-Drucksache 16/12388

Informationen über kontaminierte Kabinenluft an Bord von Verkehrsflugzeugen

Vom 20. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12388
16. Wahlperiode 20. 03. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius,
Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Informationen über kontaminierte Kabinenluft an Bord von Verkehrsflugzeugen

Auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
13. Februar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12023) bezüglich kontaminierter
Kabinenluft an Bord von Verkehrsflugzeugen haben wir von der Bundesregie-
rung am 5. März 2009 eine Antwort erhalten (Bundestagsdrucksache 16/12179).
Aus dieser Antwort und aufgrund neuer Informationen durch einen Beitrag der
WDR-Sendung „markt XL“ vom 9. März 2009 (http://www.wdr.de/tv/markt/)
ergeben sich für uns weitere Fragen.

So räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort ein, dass das Luftfahrt-Bundes-
amt (LBA) seit 2004 insgesamt 156 Meldungen erfasst habe, die sich auf Rauch
oder Geruch im Flugzeug beziehen würden und somit möglicherweise von der
Kontamination der Kabinenluft ausgegangen werden könne. Hinzu kommt,
dass es laut einer Äußerung des Frankfurter Rechtsanwalts Ulrich Fischer, der
einen Lufthansa-Kapitän in einem Arbeitsgerichtsverfahren vertritt, seitens der
Lufthansa Anweisungen an die Piloten gebe, solche Vorfälle bei ihren Vor-
gesetzten und nicht bei den zuständigen öffentlichen Stellen zu melden (WDR-
Sendung „markt XL“ vom 9. März 2009).

Auch hat es nach Herausgabe der beiden Lufttüchtigkeitsanweisungen in den
Jahren 2001 und 2003 bei den davon betroffenen Flugzeugmustern (BAe 146/
Avro Regionaljet) immer wieder Vorfälle mit Ölrückständen in der Kabinenluft
gegeben, die auch dem LBA und der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
(BFU) angezeigt wurden. Durch die Proben der ARD wurde dies noch einmal
bestätigt. Dabei geht die Bundesregierung gemäß ihrer Antwort zu Frage 2 da-
von aus, dass das Einatmen von erhitzten Triebwerksöldämpfen für Passagiere
und Besatzungen nicht unbedenklich ist. Dies wirft für uns weitere Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung, des LBA und der

BFU aufgrund der vorliegenden 156 Fälle eingeleitet?

Wenn keine eingeleitet wurden, warum nicht?

2. Wie viele Meldungen liegen dem LBA und der BFU in Bezug auf derartige
Vorfälle mit dem Luftfahrzeugmuster Boeing 757 vor?

Drucksache 16/12388 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass ein Großteil der
meldepflichtigen Fälle nicht bei den zuständigen Behörden gemeldet wird?

Wenn ja, welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um dies
zu ändern?

4. Wie viele Meldungen über konkrete Vorfälle mit Ölrückständen in der
Kabinenluft nach der Herausgabe der beiden Lufttüchtigkeitsanweisungen
in den Jahren 2002 und 2003 liegen dem LBA und der BFU vor?

5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung daraufhin ergriffen?

6. Seit wann und in welcher Form berücksichtigt die Bundesregierung die Er-
kenntnis über die vom Einatmen erhitzter Triebwerksöldämpfe ausgehenden
Gefahren bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsanalyse?

7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die in dem o. g. Fernsehbeitrag vom
9. März 2009 vorgetragene These über die gesundheitsschädigende Wirkung
von Trikresylphosphat (TCP)?

8. Hat die Bundesregierung Studien in Auftrag gegeben bzw. wird sie Studien
in Auftrag geben, um die gesundheitsschädigende Wirkung von Trikresyl-
phosphat (TCP) epidemiologisch zu untersuchen?

Berlin, den 20. März 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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