BT-Drucksache 16/12358

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Katja Kipping, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/12114- Keine Anrechnung der Abwrackprämie bei ALG II und Eingliederungshilfe

Vom 20. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12358
16. Wahlperiode 20. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Katja Kipping, Dr. Gesine Lötzsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/12114 –

Keine Anrechnung der Abwrackprämie bei ALG II und Eingliederungshilfe

A. Problem

Die antragstellende Fraktion verweist darauf, dass Bezieher von Leistungen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Menschen mit Behin-
derungen im Grundsicherungsbezug von der Nutzung der Abwrackprämie für
Pkw im Konjunkturpaket ausgeschlossen würden.

B. Lösung

Der Deutsche Bundestag soll nach dem Willen der Antragsteller die Bundesre-
gierung auffordern, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Abwrack-
prämie nicht mehr auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie auf die
Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen angerechnet wird.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht ermittelt.

Drucksache 16/12358 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/12114 abzulehnen.

Berlin, den 18. März 2009

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau) Karl Schiewerling
Vorsitzender Berichterstatter

Die Fraktion der CDU/CSU verwies darauf, dass die 2 500
Euro Umweltprämie für Pkw nach geltender Gesetzeslage in

Einkommen im Sinne des SGB II handele. Die Prämie dürfe
folglich nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.
der Auslegung durch das zuständige Bundesarbeitsministeri-
um eindeutig als geldwerter Vorteil auf Leistungen nach

Da ohnehin nur mit einer geringen Zahl von Anträgen aus
diesem Personenkreis zu rechnen sei, plädiere man für einen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12358

Bericht des Abgeordneten Karl Schiewerling

I. Überweisung
1. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 16/12114 ist in der 208. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 5. März 2009 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen
worden.

2. Voten des mitberatenden Ausschusses

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
16/12114 in seiner Sitzung am 18. März 2009 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Nach Ansicht der Antragsteller ist es sozialpolitisch und im
Interesse der Stärkung der Nachfrage nicht zu rechtfertigen,
Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung für Ar-
beitssuchende durch die Anrechnung als Einkommen von
der Nutzung der Prämie auszuschließen. Die Abwrack-
prämie werde im Monat des Zuflusses als Einkommen be-
rücksichtigt. Diese Auffassung ignoriere die Rechtspre-
chung des Bundessozialgerichts vom 30. September 2008 zu
der ähnlich gelagerten Eigenheimzulage. Der Besitz eines
Pkw sei für erwerbstätige Hilfebedürftige ein notwendiges
Mittel, um einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Bei anderen
Hilfeberechtigten sei der Pkw notwendig, um wieder in Ar-
beit zu gelangen. Mit der Verwehrung der Abwrackprämie
würden Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch ausgegrenzt. Da die Prämie laut Gesetz
allen Personen zustehe, die sich für den Kauf eines neuen
und für die Verschrottung eines alten Fahrzeuges entschie-
den, werde mit der indirekten Verwehrung auch Artikel 3 des
Grundgesetzes verletzt. Es sollten daher die Voraussetzun-
gen dafür geschaffen werden, dass die Abwrackprämie nicht
auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende und Eingliede-
rungshilfen für behinderte Menschen angerechnet werde.

III. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
118. Sitzung am 18. März 2009 den Antrag auf Drucksache
16/12114 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP beschlossen, dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung zu empfehlen.

man allerdings länger brauchen, als die Prämie zur Verfü-
gung stehen werde. Mit einem solchen Vorgehen würde man
bei den Betroffenen aus diesem Grunde absehbar nichts an-
deres als Enttäuschung schaffen. Man solle daher von die-
sem Vorhaben Abstand nehmen. Darüber hinaus sei zu be-
denken, dass vom Schonvermögen bei SGB-II-Bezug Neu-
oder Jahreswagen nur in den seltensten Fällen tatsächlich zu
finanzieren seien. Das Ganze könne also leicht zu einer
Scheindebatte werden. Die Fraktion der CDU/CSU werde
den Antrag daher ablehnen.

Die Fraktion der SPD stellte klar, dass die Abwrackprämie
keine sozialpolitische Leistung, sondern eine einmalige
Konjunkturmaßnahme in einer wirtschaftlichen Sondersitu-
ation sei. Grundsätzlich solle die Prämie aus Sicht der Frak-
tion der SPD von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt
werden können. Dies sei im Konjunkturpaket entsprechend
angelegt. Man müsste nur einen Satz im Gesetz ändern. Die
Fraktion der SPD wolle dies. Man wisse, dass beispielsweise
im ländlichen Raum für viele das Auto unverzichtbar sei.
Außerdem gebe es durchaus Kleinwagen, die aus dem
Schonvermögen bezahlt werden könnten. Der Kauf von
Neuwagen habe Vorteile für die Autoindustrie wie für die
Nutzer, etwa durch niedrigeren Spritverbrauch. Daher sei es
ungerecht, SGB-II-Leistungsempfängern die Prämie zu ver-
weigern. Dennoch brauche man für die Änderung eine
Mehrheit. Da der Koalitionspartner diese jedoch ablehne, sei
es unrealistisch, eine Novellierung zu beginnen.

Die Fraktion der FDP führte aus, die Forderung der Frak-
tion DIE LINKE. gehe an der Realität vorbei. Es sei höchst
fraglich, ob überhaupt eine nennenswerte Zahl von Betroffe-
nen ihr begrenztes Schonvermögen für einen Neuwagen
ausgeben würde und könnte. Darüber hinaus falle auf, dass
die Bundesregierung bei Transferempfängern ordnungspoli-
tische Argumente ins Feld führe, die sie in anderen Berei-
chen, wie z. B. bei Staatsbeteiligungen und Enteignungen
gänzlich außen vor lasse. Die Fraktion der FDP werde sich
der Stimme enthalten.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, dass bisher keine Re-
gelungen gefunden worden seien, um die Anrechnung der
Prämie auf SGB-II-Leistungen zu verhindern. In der Folge
würden nicht nur Arbeitslose, sondern auch Menschen mit
Behinderungen durch die Verweigerung der Prämie diskri-
miniert. Dabei gehe nicht um Luxus, sondern beispielsweise
Aufstocker seien für ihre berufliche Zukunft oft auf ein Auto
angewiesen. Man werbe daher um Zustimmung für den An-
trag.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies auf
grundlegende ökologische Bedenken gegen die Ausgestal-
tung der Abwrackprämie und vertrat die Auffassung, dass es
sich bei der Umweltprämie eindeutig um zweckbestimmtes
SGB II angerechnet werden müssten. Dies könne daher nur
durch eine Gesetzesänderung geändert werden. Dafür würde

pragmatischen Weg. Die Fraktion stimme dem Antrag daher
zu.

Drucksache 16/12358 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Berlin, den 18. März 2009

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Karl Schiewerling
Berichterstatter

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