Vom 19. März 2009
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12352
16. Wahlperiode 19. 03. 2009
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12065 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 8. Oktober 2008
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien
über Sozialversicherung
A. Problem
Im Rahmen der gewachsenen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Bun-
desrepublik Deutschland und Indien werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer von ihren Unternehmen in zunehmendem Maße zur Ausübung ihrer Tätig-
keit in das andere Land entsandt.
B. Lösung
Eine Doppelversicherung und damit eine doppelte Beitragsbelastung der in das
jeweils andere Land entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird da-
durch vermieden, dass sie allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates, in
der Regel des Heimatstaates, unterliegen. Unterschiedliche Auswirkungen auf
Frauen und Männer konnten nicht festgestellt werden. Mit dem vorliegenden
Vertragsgesetz werden die innerstaatlichen Voraussetzungen nach Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation geschaffen.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
2. Vollzugsaufwand
Durch die Umsetzung dieses Gesetzes entstehen keine zusätzlichen Kosten im
Verwaltungsaufwand.
Drucksache 16/12352 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Keine nennenswerten Auswirkungen auf die Haushalte der Sozialversiche-
rungsträger.
Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, sind durch das Abkommen nicht zu erwarten, da Kos-
ten für die Wirtschaft und die vom Abkommen betroffenen Personen nicht ent-
stehen.
E. Bürokratiekosten
Für die Wirtschaft werden zwei Informationspflichten eingeführt. Dies führt zu
Bürokratiekosten in marginaler Höhe. Für die Verwaltung werden sechs Infor-
mationspflichten eingeführt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12352
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12065 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 18. März 2009
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Vorsitzender
Dr. Heinrich L. Kolb
Berichterstatter
Drucksache 16/12352 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Bericht des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb
I. Überweisung
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12065 ist in der
208. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. März 2009
an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführen-
den Beratung überwiesen worden.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Vertragsgesetzes hat
die Bundesregierung die innerstaatlichen Voraussetzungen
nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die
Ratifizierung geschaffen. Im Rahmen der gewachsenen wirt-
schaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Indien werden zunehmend
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Unterneh-
men zur Ausübung ihrer Tätigkeit in das jeweils andere Land
entsandt. Eine Doppelversicherung und damit eine doppelte
Beitragsbelastung werden dadurch vermieden, dass die in
das andere Land entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates
unterliegen, in der Regel des Heimatstaates. Die Bundes-
regierung wird mit dem Gesetz ermächtigt, durch Rechtsver-
ordnung alles Erforderliche zur Durchführung des Abkom-
mens zu tun. Dabei kann es sich um die Inkraftsetzung von
Durchführungsvereinbarungen zwischen den Regierungen
der beiden Vertragsstaaten, um die Inkraftsetzung von Ände-
rungen der Durchführungsvereinbarung vom 8. Oktober
2008 oder um andere innerstaatliche Regelungen handeln.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetz-
entwurf auf der Drucksache 16/12065 in seiner 118. Sitzung
am 18. März 2009 abschließend beraten und einstimmig
dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs
empfohlen.
Berlin, den 18. März 2009
Dr. Heinrich L. Kolb
Berichterstatter