BT-Drucksache 16/12349

zu dem Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/10313- Bußgeldkatalog bei Umweltzonen ändern - Zurück zur Verhältnismäßigkeit

Vom 19. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12349
16. Wahlperiode 19. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth),
Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/10313 –

Bußgeldkatalog bei Umweltzonen ändern – Zurück zur Verhältnismäßigkeit

A. Problem

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung auffordern soll, die laufende Nummer 153 des Buß-
geldkatalogs so zu verändern, dass der Regelsatz beim Führen eines Kraftfahr-
zeugs trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher
Luftverunreinigungen (Zeichen 270) von 40 Euro auf 20 Euro gesenkt wird, und
im Punktekatalog die Regelung zur laufenden Nummer 153 der Bußgeldkata-
log-Verordnung (BKatV) zu streichen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/12349 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/10313 abzulehnen.

Berlin, den 16. März 2009

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold
Vorsitzender

Gero Storjohann
Berichterstatter

Gero Storjohann
Berichterstatter
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur federführenden Beratung sowie an den Rechts-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit und den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen die Forderung, dass
der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern
soll, die laufende Nummer 153 des Bußgeldkatalogs so zu
verändern, dass der Regelsatz beim Führen eines Kraftfahr-
zeugs trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminde-
rung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) von
40 Euro auf 20 Euro gesenkt wird, und im Punktekatalog die
Regelung zur laufenden Nummer 153 der Bußgeldkatalog-
Verordnung (BKatV) zu streichen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
16/10313 in seiner 127. Sitzung am 4. März 2009 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 87. Sitzung am 4. März 2009 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in seiner 85. Sitzung am 4. März
2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner
73. Sitzung am 4. März 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Antrag in seiner 82. Sitzung am 4. März 2009 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, der Bußgeldkata-
log sei erst vor kurzem im Einvernehmen mit den Ländern
überarbeitet worden. Wenn es Umweltzonen gebe, müsse
man auch dafür sorgen, dass die diesbezüglichen Regeln ein-
gehalten würden. Man halte ein Bußgeld von 40 Euro und
einen Punkt im Verkehrszentralregister für angemessen und
sehe daher zurzeit keinen Änderungsbedarf.

Die Fraktion der SPD bemerkte, es sei bekannt, dass Un-
wissenheit nicht vor Strafe schütze. Zudem sei die Diskus-
sion über Umweltzonen in Deutschland so umfassend ge-
führt worden, dass es kaum vorstellbar sei, dass jemand dies
nicht mitbekommen habe. 40 Euro und ein Punkt im Ver-
kehrszentralregister seien notwendig, um die Regelungen in
Bezug auf Umweltzonen auch tatsächlich durchsetzen zu
können.

Die Fraktion der FDP stellte fest, es gehe hier nicht um
Verweigerer, sondern viele Bürgerinnen und Bürger hätten
einfach keine Kenntnis von den Umweltzonen. Dies gelte
insbesondere für diejenigen, welche sich nur kurzfristig im
Bereich einer Umweltzone aufhielten. Daher sei es insbeson-
dere unverhältnismäßig, hier die Eintragung eines Punktes
im Verkehrszentralregister anzudrohen.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, auf Umweltzonen
werde in den betroffenen Städten ausführlich hingewiesen.
Wer sich nur kurzfristig in einer Umweltzone aufhalten
wolle, habe auch die Möglichkeit, einen Park-and-Ride-
Platz anzufahren und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Zudem müsse man die von der Feinstaubbelastung ausge-
hende Gesundheitsgefahr berücksichtigen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, dass auf Umweltzonen durch verständliche Piktogram-
me hingewiesen werde. Hintergrund des Antrags der Frak-
tion der FDP sei es, dass diese die Umweltzonen grundsätz-
lich ablehne. Sie versuche daher mit ihrem Antrag, diese zu
unterlaufen und zu bekämpfen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/10313 abzulehnen.

Berlin, den 16. März 2009
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12349

Bericht des Abgeordneten Gero Storjohann

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/10313 in seiner 202. Sitzung am 29. Januar 2009 beraten

IV. Beratungsverlauf im federführenden
Ausschuss

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