BT-Drucksache 16/12300

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/7413- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Vom 18. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12300
16. Wahlperiode 18. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/7413 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

A. Problem

Es soll ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungseinrich-
tungen für Nutztiere etabliert werden. Ein derartiges Verfahren wurde bereits
vom Bundesrat (vgl. Bundesratsdrucksache 119/06 (Beschluss)) gefordert. Das
Gesetz soll dazu dienen, dass zukünftig nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte
und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in den Verkehr ge-
bracht werden. Ferner soll die Möglichkeit vorgesehen werden, Anforderungen
an die bestimmungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Stalleinrichtung
durch den Betreiber einzuführen.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Durch die Einführung der Ermächtigungsgrundlage entstehen Bund, Ländern
und Kommunen keinerlei Kosten. Die Kosten, die sich jetzt noch nicht abschät-
zen lassen, werden durch die noch zu erlassende Rechtsverordnung entstehen.

Drucksache 16/12300 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten

Der mittelständischen Wirtschaft können aufgrund des durch die Verordnung
noch näher auszugestaltenden Verfahrens Kosten, die sich jetzt noch nicht
abschätzen lassen, entstehen. Auswirkungen auf Einzelpreise, das allgemeine
Preisniveau und insbesondere das Verbraucherpreisniveau sind aufgrund der
geringen Verfahrenskosten nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für Bürger werden nicht eingeführt, geändert oder auf-
gehoben.

Für die Wirtschaft begründet das Gesetz indirekt die Möglichkeit der Einfüh-
rung von Informationspflichten durch die anschließend zu erlassende Rechtsver-
ordnung. Konkrete Angaben zu den dadurch entstehenden Bürokratiekosten las-
sen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht treffen, da diese Informationspflich-
ten neu sein werden und noch nicht abgeschätzt werden kann, wie viele Anträge
erfolgen werden. Ferner ist die Höhe der zu erwartenden Bürokratiekosten ab-
hängig von der konkreten Ausgestaltung der noch zu erlassenden Verordnung
nach § 13 Absatz 2 bis 4 und § 21c Absatz 2. Eine endgültige Kostenberech-
nung wird im Entwurf der Rechtsverordnung erfolgen.

Ebenfalls bietet die Ermächtigungsgrundlage die Möglichkeit, Informations-
pflichten für die Verwaltung einzuführen. Auch hier ist die Ausgestaltung der
Verordnung abzuwarten. Eine endgültige Kostenberechnung wird mit Entwurf
der Rechtsverordnung erfolgen.

Andererseits erfolgt auf der Ebene der Veterinärbehörden und der Wirtschaft ei-
ne Entlastung, da die Einzelfallprüfung der Übereinstimmung mit Tierschutzan-
forderungen im Rahmen der Typenprüfung entfallen kann.

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12300

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7413 anzunehmen.

Berlin, den 18. März 2009

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende

Dr. Peter Jahr
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

Drucksache 16/12300 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Peter Jahr, Dr. Wilhelm Priesmeier, Hans-Michael
Goldmann, Dr. Kirsten Tackmann und Ulrike Höfken

I. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/7413 in seiner 143. Sitzung am 15. Februar 2008 beraten
und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den
Rechtsausschuss sowie den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetz soll ein obligatorisches Prüf- und Zulas-
sungsverfahren für Haltungseinrichtungen für Nutztiere
etabliert werden, das für das Inverkehrbringen und das Ver-
wenden solcher Einrichtungen Voraussetzung sein soll.

Ein derartiges Verfahren wurde bereits vom Bundesrat (vgl.
Bundesratsdrucksache 119/06 (Beschluss)) gefordert. Durch
das Verfahren soll sichergestellt werden, dass Nutztiere nur
noch in geprüften und zugelassenen Haltungssystemen tier-
schutzkonform im Sinne des § 2 des Tierschutzgesetzes
(TierSchG) untergebracht werden.

Im Falle der Nutztierhaltung muss die Möglichkeit bestehen,
Haltungseinrichtungen bereits vor ihrem Inverkehrbringen
einer staatlichen Prüfung zu unterziehen. Dies kann für eine
Beurteilung von Stalleinrichtungen, insbesondere bei we-
sentlichen Neuerungen, bereits vor ihrem bestimmungsge-
mäßen Betrieb erforderlich sein. Diese kann der praktizie-
rende Tierhalter nicht ergebnisoffen vornehmen, da die
kurzfristige Änderung der Investitionsentscheidung in der
Phase, in der die Stalleinrichtung bereits in Betrieb ist, in der
Mehrheit der Fälle kaum noch zumutbar sein wird. Eine Zu-
lassung oder Bauartzulassung bereits vor dem Inverkehr-
bringen umgeht diese Schwierigkeit.

Nach Artikel 28 des EG-Vertrages (EGV) sind mengenmä-
ßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen glei-
cher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten verboten. Das
Gesetz enthält mit der Ermächtigungsgrundlage eine Maß-
nahme gleicher Wirkung. Die Ermächtigung zur Durchfüh-
rung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig
hergestellte Stalleinrichtungen und für serienmäßig herge-
stellte beim Schlachten verwendete Betäubungsgeräte oder
-anlagen ist nach Artikel 30 EGV gerechtfertigt, da Arti-
kel 30 Satz 1 EGV als Rechtfertigungsgrund den Tierschutz
enthält.

Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der
konkurrierenden Gesetzgebung gemäß Artikel 72 Absatz 2
des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel 74
Absatz 1 Nummer 20 und Nummer 11 GG (Tierschutz und
Recht der Wirtschaft).

Die bundesgesetzliche Regelung einer Ausgestaltung eines
Prüf- und Zulassungsverfahrens für Haltungseinrichtungen
für Nutztiere ist zur Wahrung der Rechtseinheit und eines
gleichmäßig hohen Schutzniveaus für Nutztiere über Län-
dergrenzen im gesamtstaatlichen Interesse.

Das Gesetz soll den Verordnungsgeber nicht dazu ermächti-
gen, Bereiche zu regeln, die bereits auf EU-Ebene abschlie-
ßend harmonisiert sind. Es soll dort eingreifen, wo das EG-
Recht noch keine Regelungen vorsieht.

III. Anhörung
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat in seiner 79. Sitzung am 4. Juni 2008 eine
öffentliche Anhörung zum Thema „Entwurf eines Zweiten
Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ durchge-
führt.

Folgende Verbände und Ministerien sowie Sachverständige
hatten Gelegenheit zur Stellungnahme:

Verbände/Ministerien

– Deutscher Bauernverband e. V.

– Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutsch-
lands e. V.

– Deutscher Tierschutzbund e. V.

– Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbrau-
cherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Einzelsachverständige

– Prof. Dr. Jörg Hartung

– Prof. Dr. habil. Bernhard Hörning

– Heike Schneider

Das Ergebnis der Anhörung ist in die Ausschussberatungen
eingegangen. Das Protokoll der öffentlichen Anhörung ein-
schließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen
ist der Öffentlichkeit zugänglich.

IV. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/7413 in seiner 110. Sitzung am 24. September 2008 bera-
ten und empfiehlt die Annahme mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er
empfiehlt weiter die Ablehnung des Änderungsantrags der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschuss-
drucksache 16(10)1007-neu mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 16/7413 in seiner
71. Sitzung am 24. September 2008 beraten und empfiehlt
die Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er empfiehlt
weiter die Ablehnung des Änderungsantrags der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12300

16(16)489 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP.

V. Stellungnahme des Nationalen
Normenkontrollrates

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf eines
zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes auf
Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten entste-
hen, geprüft.

Der Regelungsentwurf enthält keine Informationspflichten
für Bürgerinnen und Bürger, daher hat der Nationale Nor-
menkontrollrat grundsätzlich keine Bedenken gegen das
Reglungsvorhaben.

Der Nationale Normenkontrollrat begrüßt den Hinweis des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, dass eine umfassende Kostenermittlung
mit Vorlage der entsprechenden Rechtsverordnung erfolgen
wird und erwartet eine frühzeitige Beteiligung.

VI. Beratungsverlauf im federführenden
Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7413
in seiner 100. Sitzung am 18. März 2009 abschließend ohne
Debatte beraten.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE., den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/7413 anzunehmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt ferner mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
16(10)1007-neu abzulehnen.

Die Protokollerklärung der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(10)1207 wurde
zur Kenntnis genommen.

Berlin, den 18. März 2009

Dr. Peter Jahr
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

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