BT-Drucksache 16/12198

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/9075- Bundeswaldgesetz ändern - Agroforstsysteme unterstützen, forstwirtschaftliche Vereinigungen stärken und Gentechnik im Wald verbieten b) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/9450- Das Bundeswaldgesetz novellieren und ökologische Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung einführen

Vom 6. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12198
16. Wahlperiode 06. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch,
Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/9075 –

Bundeswaldgesetz ändern – Agroforstsysteme unterstützen, forstwirtschaft-
liche Vereinigungen stärken und Gentechnik im Wald verbieten

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg),
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/9450 –

Das Bundeswaldgesetz novellieren und ökologische Mindeststandards für die
Waldbewirtschaftung einführen

A. Problem

Zu Buchstabe a

Deutschland ist zu fast einem Drittel mit Wald bestockt. Die stoffliche und die
energetische Verwertung des nachwachsenden Rohstoffes Holz gewinnen weiter
an Bedeutung. Beide Nutzungen stehen jedoch auch zunehmend in Konkurrenz
zueinander. Dieses Spannungsverhältnis führt zu Interessenkonflikten und ge-
fährdet nachhaltige Nutzungskonzepte.

Daher ergibt sich trotz der bereits durch das 1975 in Kraft getretene Gesetz zur
Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldge-
setz) erreichten Erfolge Änderungsbedarf. Das betrifft insbesondere Probleme
beim Begriff „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“, bei der Anlage von Agroforst-
systemen und bei der Arbeit der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse.
Zu Buchstabe b

Mehr als ein Drittel Deutschlands ist bewaldet. Allein diese Tatsache zeigt,
welch große Bedeutung der Wald in Deutschland für den Naturhaushalt und für
die menschliche Gesellschaft hat. Wälder sind Ökosysteme mit vielfältigen
positiven Funktionen. Daher gilt es, diesen sorgfältig und nachhaltig zu behan-
deln. Doch seit langem ist der Wald geschädigt und gefährdet. Die alljährlichen

Drucksache 16/12198 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Waldzustandsberichte belegen seit 25 Jahren ein hohes Maß an Waldschäden. Es
ist nicht absehbar, ob und wann sich der Wald wieder erholt. Die über den Luft-
pfad eingetragenen Schad- und Nährstoffe werden noch lange nachwirken. Der
Klimawandel und der anhaltend hohe Stickstoffeintrag führen zu einer Verände-
rung des Waldes und können durchaus wieder zu einer deutlichen Zunahme der
Waldschäden führen. Die biologische Vielfalt im Wald ist gefährdet. Eine beson-
dere Verantwortung im internationalen Maßstab trägt Deutschland für den Er-
halt artenreicher Buchenwälder. Gefährdet sind die Wälder aber auch aufgrund
der steigenden Holznachfrage, die den Nutzungsdruck erhöht.

Das aus dem Jahr 1975 stammende Bundeswaldgesetz bildet die rechtliche
Grundlage für die Waldbewirtschaftung. Dieses ist u. a. infolge gesellschaftli-
cher und klimatischer Veränderungen zu modernisieren. Ziele müssen dabei
sein, arten- und strukturreiche, naturnahe und gesunde Wälder zu schaffen, die
biologische Vielfalt der Waldökosysteme zu erhalten, die Kohlendioxidspeiche-
rung im Wald zu erhöhen, den Landschaftswasserhaushalt zu stabilisieren und
den Hochwasserschutz zu verbessern, die Versorgung mit dem nachwachsenden
Rohstoff Holz sicherzustellen und die Wälder vor Übernutzung zu schützen.

B. Lösung

Zu den Buchstaben a und b

Ablehnung der Anträge auf Drucksachen 16/9075 und 16/9450 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Zu den Buchstaben a und b

Annahme der Anträge.

D. Kosten

Zu den Buchstaben a und b

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12198

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 16/9075 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 16/9450 abzulehnen.

Berlin, den 11. Februar 2009

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende

Dr. Hans-Heinrich Jordan
Berichterstatter

Dr. Gerhard Botz
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Cornelia Behm
Berichterstatterin

Im Hinblick auf die Anlage von Agroforstsystemen sollte in
§ 2 Abs. 1 des Bundeswaldgesetzes der Begriff „Agroforst- ist gefährdet. Eine besondere Verantwortung im internatio-
system“ so vom Begriff „Wald“ abgegrenzt werden, dass
Agroforstsysteme nicht Wald im Sinne des Bundeswaldge-
setzes sind. Es soll damit erreicht werden, dass landwirt-
schaftliche Nutzflächen, die zur Anlage von Agroforstsyste-

nalen Maßstab trägt Deutschland für den Erhalt artenreicher
Buchenwälder. Gefährdet sind die Wälder aber auch auf-
grund der steigenden Holznachfrage, die den Nutzungsdruck
erhöht.
Drucksache 16/12198 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Hans-Heinrich Jordan, Dr. Gerhard Botz,
Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Kirsten Tackmann und Cornelia Behm

I. Verfahrensablauf

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/9075 in seiner 161. Sitzung am 9. Mai 2008 beraten und
an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz zur federführenden Beratung und an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur
Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/9450 in seiner 169. Sitzung am 19. Juni 2008 beraten und
an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz zur federführenden Beratung und an den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit sowie den Ausschuss für Tourismus zur
Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Deutschland ist zu fast einem Drittel mit Wald bestockt. Die
stoffliche und die energetische Verwertung des nachwach-
senden Rohstoffes Holz gewinnen weiter an Bedeutung. Bei-
de Nutzungen stehen jedoch auch zunehmend in Konkurrenz
zueinander. Dieses Spannungsverhältnis führt zu Interessen-
konflikten und gefährdet nachhaltige Nutzungskonzepte.

Daher ergibt sich trotz der bereits durch das 1975 in Kraft ge-
tretene Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung
der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) erreichten Erfolge
Änderungsbedarf. Das betrifft insbesondere Probleme beim
Begriff „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“, bei der Anlage
von Agroforstsystemen und bei der Arbeit der forstwirt-
schaftlichen Zusammenschlüsse.

Insbesondere der Begriff „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“
in § 11 des Bundeswaldgesetzes sollte dahingehend ausge-
staltet werden, dass eine größere Naturnähe durch die Wahl
standortgerechter einheimischer Baumarten, kahlschlags-
freies Wirtschaften, Waldrandgestaltung, Reduzierung der
Bodenbearbeitung und Bodenverdichtung, Vermeidung des
Einsatzes von Herbiziden, Pestiziden und Düngemitteln,
waldverträgliche Wilddichten und Verzicht auf gentechnisch
veränderte Pflanzen erreicht wird. Darüber hinaus sind sozi-
ale und Qualifizierungsstandards zu entwickeln.

Das wirtschaftliche Potenzial des Kleinprivatwaldes wird
bisher aufgrund geringer Organisation und Kooperation nur
ungenügend ausgeschöpft. Damit gehen den ländlichen Räu-
men zusätzliche Wertschöpfungs- und Bewirtschaftungs-
möglichkeiten verloren. Die wirtschaftliche und strukturelle
Entwicklung des Kleinprivatwaldes muss jedoch effektiver
unterstützt werden. Dies verlangt einen kooperativen An-
satz. Insbesondere bei den Vermarktungszusammenschlüs-
sen besteht Anpassungsbedarf im Rahmen des Bundeswald-
gesetzes.

Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden, durch
Änderung des Bundeswaldgesetzes

– eine neue Definition des Begriffs „ordnungsgemäße
Forstwirtschaft“ vorzunehmen,

– die Begriffe „Agroforstsystem“ und „Wald“ so abzugren-
zen, dass Agroforstsysteme nicht als Wald im Sinne des
Bundeswaldgesetzes gelten,

– Kleinprivatwaldbesitzerinnen und -besitzer gezielt zu
unterstützen und die Vermarktungsstrukturen an die Ent-
wicklungen des Sektors anzupassen.

Zu Buchstabe b

Mehr als ein Drittel Deutschlands ist bewaldet. Allein diese
Tatsache zeigt, welch große Bedeutung der Wald in Deutsch-
land für den Naturhaushalt und für die menschliche Gesell-
schaft hat. Wälder sind Ökosysteme mit vielfältigen Funkti-
onen. Sie haben positive Wirkungen auf die lebenswichtigen
Umweltmedien Wasser, Boden und Luft und haben eine
herausragende Bedeutung für den Klimaschutz. Wälder bie-
ten Lebensraum für eine Vielfalt an Pflanzen, Tieren und an-
deren Organismen. Sie schützen vor Bodenerosion, spei-
chern Wasser, leisten einen Beitrag für die Bereitstellung von
sauberem Trinkwasser und können Hochwasserfolgeschä-
den für besiedelte Gebiete und für die Landwirtschaft ab-
wenden. Wälder dienen der Naherholung und dem Touris-
mus. Sie liefern den umweltfreundlichen, nachwachsenden
Rohstoff Holz und bieten damit zahlreichen Menschen
Arbeitsplatz und Einkommen, insbesondere im ländlichen
Raum. Daher gilt es, den Wald sorgfältig und nachhaltig zu
behandeln.

Doch seit langem ist der Wald geschädigt und gefährdet. Die
alljährlichen Waldzustandsberichte belegen seit 25 Jahren
ein hohes Maß an Waldschäden. Es ist nicht absehbar, ob und
wann sich der Wald wieder erholt. Die über den Luftpfad
eingetragenen Schad- und Nährstoffe werden noch lange
nachwirken. Der Klimawandel und der anhaltend hohe
Stickstoffeintrag führen zu einer Veränderung des Waldes
und können durchaus wieder zu einer deutlichen Zunahme
der Waldschäden führen. Die biologische Vielfalt im Wald
men dienen, zukünftig nicht den Vorgaben des
Bundeswaldgesetzes unterliegen.

Das aus dem Jahr 1975 stammende Bundeswaldgesetz bildet
die rechtliche Grundlage für die Waldbewirtschaftung. Die-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12198

ses ist u. a. infolge gesellschaftlicher und klimatischer Ver-
änderungen zu modernisieren. Ziele müssen dabei sein, ar-
ten- und strukturreiche, naturnahe und gesunde Wälder zu
schaffen, die biologische Vielfalt der Waldökosysteme zu er-
halten, die Kohlendioxidspeicherung im Wald zu erhöhen,
den Landschaftswasserhaushalt zu stabilisieren und den
Hochwasserschutz zu verbessern, die Versorgung mit dem
nachwachsenden Rohstoff Holz sicherzustellen und die Wäl-
der vor Übernutzung zu schützen.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, einen Ent-
wurf für eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes vorzu-
legen, der im Wesentlichen folgende Neuregelungen enthält:

– Die Ziele des Gesetzes (§ 1) sind so zu erweitern, dass
insbesondere auch die Erhaltung der natürlichen Funkti-
onen des Waldes für den Klimaschutz, den Wasserhaus-
halt, den Hochwasserschutz und den Schutz der biologi-
schen Vielfalt Ziel des Gesetzes wird.

– Die Definition des Waldes (§ 2) ist schwerpunktmäßig so
zu verändern, dass Flächennutzungen wie Agroforstsys-
teme und Kurzumtriebsplantagen vom Waldbegriff aus-
genommen werden (unter Gewährleistung, dass Nieder-
wald weiterhin Wald bleibt).

– Die Waldumwandlungsgenehmigungen (§ 9) sind so zu
regeln, dass u. a. seltene Waldbiotope erhalten bleiben
und für großflächige Waldumwandlungen eine Umwelt-
verträglichkeitsprüfung eingeführt wird.

– Die Erstaufforstung (§ 10) ist im Wesentlichen so zu
regeln, dass arten- und strukturreiche standortheimische
Wälder entstehen, keine Forstmonokulturen.

– Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung durch Mindestan-
forderungen (gute fachliche Praxis) (§ 11) ist schwer-
punktmäßig in der Weise sicherzustellen, dass diese Min-
deststandards mindestens die Mindeststandards im
Bundesnaturschutzgesetz (§ 5 Abs. 5) widerspiegeln,
dass das Verbot von Kahlschlägen zum zentralen Min-
deststandard im Waldrecht wird, und dass die Einhaltung
der guten fachlichen Praxis im Wald durch ein Zertifikat
eines geeigneten Zertifizierungssystems nachgewiesen
werden kann.

– Die Verkehrssicherungspflicht (§ 14) ist so zu präzisie-
ren, dass etwa das Recht der Bürgerinnen und Bürger
zum freien Betreten des Waldes zum Zwecke der Erho-
lung erhalten bleibt und eindeutig dargestellt wird, wenn
Waldflächen nicht betreten werden können.

– Dem wirtschaftlichen Betrieb sind forstwirtschaftliche
Zusammenschlüsse (§§ 15 bis 40) zu erleichtern, indem
es beispielsweise den Forstwirtschaftlichen Vereinigun-
gen zukünftig ermöglicht wird, Holz zu vermarkten und
„andere forstwirtschaftliche Maßnahmen“ zu koordinie-
ren, und sie von den Regelungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen werden.

III. Anhörung
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat in seiner 85. Sitzung am 24. September 2008
in der Zeit von 8 Uhr bis 10 Uhr eine öffentliche Anhörung
zum „Novellierungsbedarf des Bundeswaldgesetzes“ durch-

Verbände/Bundesländer/Ministerien:

Deutscher Bauernverband e. V.
Deutscher Forstwirtschaftsrat (DFWR)

Einzelsachverständige:

Herr Gregor Beyer
Herr Dr. Lutz Fähser
Herr Dr. Michael-Egidius Luthardt
Herr PD Dr. Ulrich Schraml
Herr Prof. Dr. Wolf-Henning von der Wense.

Das Ergebnis der Anhörung ist in die Ausschussberatungen
eingegangen. Das Protokoll der öffentlichen Anhörung ein-
schließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen
ist der Öffentlichkeit zugänglich.

IV. Stellungnahmen der mitberatenen Ausschüsse
Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 16/9075 in seiner 86. Sitzung am
11. Februar 2009 beraten und empfiehlt die Ablehnung mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 16/9075 in seiner
82. Sitzung am 11. Februar 2009 beraten und empfiehlt die
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/9450 in seiner 93. Sitzung am 11. Februar 2009 abschlie-
ßend beraten und empfiehlt die Ablehnung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 16/9450 in seiner 86. Sitzung am
11. Februar 2009 abschließend beraten und empfiehlt die
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat die Vorlage auf Drucksache 16/9450 in seiner 81. Sitzung
am 11. Februar 2009 abschließend beraten und empfiehlt die
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 16/9450 in seiner
82. Sitzung am 11. Februar 2009 abschließend beraten und
empfiehlt die Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Tourismus hat die Vorlage auf Drucksa-
che 16/9450 in seiner 72. Sitzung am 11. Februar 2009 ab-
schließend beraten und empfiehlt die Ablehnung mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
geführt. Folgende Institutionen und Einzelsachverständige
hatten Gelegenheit zur Stellungnahme:

gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE.

16/9450 in seiner 97. Sitzung am 11. Februar 2009 abschlie-
ßend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU konstatierte, das Bundeswald-
gesetz habe sich in seiner Struktur bewährt. Dies bestätige
auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE. Seinerzeitige
katastrophale Vorhersagen seien in keiner Weise darstellbar.
Vielmehr habe Deutschland den höchsten Zuwachs an Holz
je Hektar und den höchsten Hektarbesatz an Holz. Diese
Leistungen resultierten auch aus der guten forstwirtschaftli-
chen Betreuung durch die Waldbesitzer. Klar sei, dass man
im Rahmen des bestehenden Bundeswaldgesetzes eine Rei-
he von gesetzlichen Veränderungen brauche, etwa zum Um-
gang mit forstwirtschaftlichen Vereinigungen. Ferner seien
die Gestaltung der Waldinventur und die qualitative Betreu-
ung des Waldes durch Fachleute insbesondere für den öffent-
lichen Bereich einer Neuregelung zuzuführen. Jedoch gebe
es zur Rechtssicherheit von Schnellwuchsplantagen und
Agroforsten keine Diskussionen. Die Forderungen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Zusammenhang mit
nachhaltiger Waldbewirtschaftung stellten einen massiven
Eingriff in das Eigentum auch von Kleinwaldbesitzern dar.
Deren Leistung werde in höchstem Maße überfordert. Ferner
führe eine Verschärfung bürokratischer Maßnahmen zu
künftigen Problemen. Deshalb könne man dem Antrag nicht
zustimmen.

Die Fraktion der SPD erklärte, sämtliche Sachverständige
hätten sich in der Anhörung für eine Aufnahme der guten
fachlichen Praxis in das Bundeswaldgesetz als eine politi-
sche Zielstellung ausgesprochen. In diesem Zusammenhang
sei unverständlich, aus welchen Gründen der Koalitionspart-
ner dies nicht möchte. Seit geraumer Zeit weise man wieder-
holt darauf hin, dass selbstverständlich vor Ort in den Län-
dern die Details zu regeln seien. Ergänzend befürworte die
Fraktion der SPD eine generelle Regelung der Verkehrs-
sicherungspflicht. Dies sei jedoch auch unstrittig. Der An-
trag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei insbe-
sondere mit Blick auf die Ausführungen zur guten fachlichen
Praxis zu umfangreich. Der Antrag der Fraktion DIE
LINKE. sei sehr pragmatisch. Allerdings sei man der Auf-
fassung, dass die gute fachliche Praxis nicht neu definiert
werden müsse. Nur deshalb werde man diesen ablehnen.

Die Fraktion der FDP machte deutlich, der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei ein Skandal. Es
gebe bereits ökologische Mindeststandards für die Wald-
bewirtschaftung in Deutschland. Die Bundeswaldinventur
habe verdeutlicht, dass private und öffentliche Waldbesitzer
verantwortungsvoll mit dem Wald umgingen. Es gebe auch
schwarze Schafe, wie etwa ein bedauerlicher Fall von Wald-
bewirtschaftung in Sachsen-Anhalt zeige. Dort wie auch auf
Bundesebene sei die große Koalition nicht in der Lage, die

als pro Jahr an Holz nachwachse. Inhaltlich stimme man der
Fraktion DIE LINKE. zu. Eine Novellierung des Bundes-
waldgesetzes sei erforderlich, etwa in den Bereichen Defini-
tion des Waldbegriffs, Verbesserung der Stellung von forstli-
chen Zusammenschlüssen bei der Holzvermarktung mit
Blick auf die Holznutzung im kleinen Privatwald, Präzisie-
rung der bisher durch Richterrecht geprägten Verkehrssiche-
rungspflicht, insbesondere hinsichtlich der Akteure im Wald.
Bedauerlich sei, dass die große Koalition nicht in der Lage
sei, eine entsprechende Novelle des Bundeswaldgesetzes auf
den Weg zu bringen.

Die Fraktion DIE LINKE. bedauerte, dass infolge der An-
hörung kein kleines novelliertes Bundeswaldgesetz vorge-
legt worden sei. Unverständlich sei, dass die Koalition sich
bei Zuständigkeitsfragen nicht einigen könne. Ihr vorliegen-
der Antrag beschränke sich auf den dringenden gesetzlichen
Regelungsbedarf, etwa zu Forstbetriebssystemen, Definition
des Waldbegriffes und Öffnung für Agroforstsysteme. Der
Nutzungsdruck auf Naturwald sei extrem hoch. Daher sei es
sehr wichtig, die energetische und stoffliche Nutzung von
Holz nicht nur auf den naturgegebenen Wald zu beschrän-
ken. Vielmehr seien andere Möglichkeiten zu eröffnen. Der
Aufbau weiterer Blockaden sei nicht zielführend. Daher
hoffe man auf Zustimmung zu ihrem Antrag.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, ihr
Antrag ziele darauf, ein aufgeschobenes Projekt dieser Bun-
desregierung zum Erfolg zu führen. Nachfrage und Bedeu-
tung von Holz als nachwachsendem Rohstoff nähmen nach
wie vor zu. Zudem leiste der Wald einen wichtigen Beitrag
zum Klimaschutz. Zu würdigen sei auch die Anzahl an Ar-
beitsplätzen, die im Bereich Holz und Forst bereitgestellt
würden. Daher sei eine Verbesserung der Situation des
Waldes insbesondere durch Einführung ökologischer Min-
deststandards für die Waldbewirtschaftung sinnvoll. Die
Politik der Koalition lasse das Thema Wald vermissen. Dabei
habe die diesbezügliche Anhörung ergeben, dass es durchaus
übereinstimmende Punkte gebe, etwa Lockerung der Ver-
kehrssicherungspflicht, Abgrenzung von Agroforstsystemen
und Kurzumtriebsplantagen gegenüber Wald, Erleichterung
der wirtschaftlichen Betätigung von forstwirtschaftlichen
Vereinigungen. Dennoch blockiere die Fraktion der CDU/
CSU mit Blick auf die Interessen der Agrar- und Waldbesit-
zerlobby eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Anträge auf Drucksachen 16/9075 und 16/9450 abzulehnen.

Berlin, den 11. Februar 2009

Dr. Hans-Heinrich Jordan Dr. Gerhard Botz Dr. Christel Happach-Kasan
Drucksache 16/12198 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

V. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat die Vorlagen auf Drucksachen 16/9075 und

Waldgesetze in dem benötigten Umfang zu ändern. Nach ih-
rer Auffassung bestehe auch keine Gefahr der Übernutzung
von Wäldern. Diesbezügliche Aussagen seien falsch. Nach
wie vor gebe es kontinuierlich immer weniger Holzeinschlag
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