Vom 4. März 2009
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12139
16. Wahlperiode 04. 03. 2009
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(13. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder,
Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/8373 –
Internationaler Frauentag muss gesetzlicher Feiertag werden
A. Problem
In dem Antrag wird gefordert, den 8. März, der seit 1975 von den Vereinten Na-
tionen offiziell als Internationaler Frauentag gewürdigt wird, zu einem gesetz-
lichen Feiertag zu erklären. Damit soll der im Grundgesetz festgelegten Ver-
pflichtung des Staates, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nach-
teile hinzuwirken, ein besonderer Platz in der Gesellschaft gegeben werden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.
C. Alternativen
Annahme des Antrags auf Drucksache 16/8373.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache 16/12139 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 16/8373 abzulehnen.
Berlin, den 4. März 2009
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kerstin Griese
Vorsitzende
Antje Blumenthal
Berichterstatterin
Caren Marks
Berichterstatterin
Sibylle Laurischk
Berichterstatterin
Jörn Wunderlich
Berichterstatter
Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin
Antje Blumenthal
Berichterstatterin
Caren Marks
Berichterstatterin
Sibylle Laurischk
Berichterstatterin
Jörn Wunderlich Irmingard Schewe-Gerigk
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur feder-
führenden Beratung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Fraktion DIE LINKE. fordert, den 8. März zum gesetz-
lichen Feiertag zu erklären. Der 8. März sei der Tag, an dem
Frauen weltweit ihr Recht auf Gleichberechtigung einforder-
ten. Nach einem Hinweis auf die historischen Wurzeln für
die Entstehung des 8. März heben die Antragstellerinnen
und Antragsteller hervor, dass der 8. März seit 1975 von den
Vereinten Nationen offiziell als Internationaler Frauentag
gewürdigt werde. Der in Artikel 3 Absatz 2 des Grundge-
setzes festgelegten Verpflichtung des Staates, die tatsäch-
liche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender
Nachteile hinzuwirken, müsse ein besonderer Platz in der
Gesellschaft gegeben werden. Angesichts fortbestehender
Gleichberechtigungsdefizite sei es von besonderer symbo-
lischer Bedeutung, den 8. März zum gesetzlichen Gedenk-
und Feiertag für Frauenrechte zu erklären.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
1. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Vorlage in seiner 80. Sitzung am 4. März 2009 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des An-
trags.
2. Inhalt der Ausschussberatungen
Die Fraktion DIE LINKE. wies auf den im Antrag ausführ-
lich dargestellten, historischen Abriss zur Entstehung des
8. März als Internationalen Frauentag hin, der seit 1975 auch
von den Vereinten Nationen offiziell gewürdigt werde. Auf-
grund der gesetzlichen Verpflichtung aus Artikel 3 Absatz 2
zuführen.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, sie sei verwundert,
die Einführung des 8. März als gesetzlichen Feiertag vor al-
lem mit dem Hinweis auf die symbolische und historische
Bedeutung zu begründen. Auch in der ehemaligen DDR sei
der 8. März beispielsweise kein gesetzlicher Feiertag gewe-
sen. Bei der Einführung eines gesetzlichen Feiertages müsse
man zudem die finanziellen Auswirkungen berücksichtigen.
Die Regelung von gesetzlichen Feiertagen sei – mit Ausnah-
me des 3. Oktober – außerdem Ländersache. Sofern DIE
LINKE. ihren Vorstoß ernst meine, sei sie also nicht daran
gehindert, in den Bundesländern, in denen sie an der Regie-
rung beteiligt sei, die Initiative zu einer Einführung zu er-
greifen.
Die Fraktion der FDP verwies auf die bereits bestehende
Vielzahl von gesetzlichen Feiertagen in Deutschland. Diese
stelle im Vergleich mit anderen Ländern bereits einen Wett-
bewerbsnachteil dar. Insofern lehne die FDP die Einführung
zusätzlicher Feiertage ab. Im Übrigen würde ein gesetzlicher
Feiertag für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und
Männern – beispielsweise bei der Bezahlung – überhaupt
nichts bringen.
Die Fraktion der SPD betonte, auch sie halte bei diesem
wichtigen Thema nichts von reiner Symbolpolitik. Frauen
bräuchten auf dem Weg zu einer wirklichen Gleichstellungs-
politik keinen Feiertag, sondern konkrete Antworten beim
Thema Entgeltgleichheit, Steuersystem und vielen anderen
Fragen. Die SPD lehne den Antrag daher ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, der
8. März sei selbstverständlich ein wichtiger Tag, um – auch
im Deutschen Bundestag – beim Thema Frauenrechte Bilanz
zu ziehen. Einen zusätzlichen Feiertag zu schaffen, lehne die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angesichts der – im
Vergleich zu anderen europäischen Ländern – ohnehin schon
hohen Zahl an Feiertagen in Deutschland und angesichts der
damit verbundenen Kosten ab. Den Rechten der Frauen sei
mit einem Feiertag wenig gedient. Wichtiger wären gesetzli-
che Maßnahmen zur Gleichstellung in der Privatwirtschaft
oder zur Entgeltgleichheit.
Berlin, den 4. März 2009
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12139
Bericht der Abgeordneten Antje Blumenthal, Caren Marks, Sibylle Laurischk,
Jörn Wunderlich und Irmingard Schewe-Gerigk
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 16/8373 wurde in der 149. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 7. März 2008 dem Aus-
des Grundgesetzes, die Gleichberechtigung von Frauen und
Männern zu fördern und tatsächlich umzusetzen, halte es die
Fraktion Die LINKE. für überfällig und dringend an der Zeit,
den internationalen Frauentag als gesetzlichen Feiertag ein-
Berichterstatter Berichterstatterin