BT-Drucksache 16/12111

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10298- Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Vom 4. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12111
16. Wahlperiode 04. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10298 -–

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes

A. Problem

Die Richtlinie 2007/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2007 bedarf der Umsetzung in deutsches Recht.

B. Lösung

Auf der Grundlage der Richtlinie 2007/58/EG wird im Wesentlichen der Zugang
zur Eisenbahninfrastruktur für Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt, die
grenzüberschreitende Eisenbahnverkehrsleistungen im Personenverkehr erbrin-
gen.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/12111 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10298 mit folgenden Maßgaben und im
Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

‚2. § 14 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird durch die folgenden Absätze 3 und 3a ersetzt:

„(3) Absatz 2 gilt entsprechend für

1. Eisenbahnverkehrsunternehmen, die unter Artikel 2 der Richtlinie
91/440/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 zur Entwicklung der Ei-
senbahnunternehmen der Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 237 S. 25),
die zuletzt durch die Richtlinie 2007/58/EG des Europäischen Par-
laments und des Rates vom 23. Oktober 2007 (ABl. EU Nr. L 315
S. 44) geändert worden ist, fallen, für das Erbringen von Verkehrs-
leistungen im grenzüberschreitenden Personenverkehr;

2. Eisenbahnverkehrsunternehmen, die unter Artikel 2 der Richtlinie
91/440/EWG fallen, für das Erbringen von Verkehrsleistungen im
Güterverkehr;

3. Eisenbahnverkehrsunternehmen auf der Grundlage zwischenstaat-
licher Vereinbarungen.

(3a) Im grenzüberschreitenden Personenverkehr haben die Ei-
senbahnverkehrsunternehmen die Rechte aus Absatz 1, insbeson-
dere das Recht, Fahrgäste an beliebigen Bahnhöfen auf dem Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen oder abzusetzen.“

b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

„(5) Eisenbahninfrastrukturunternehmen haben ihre Entgelte für den
Zugang zu Serviceeinrichtungen einschließlich der damit verbundenen
Leistungen so zu bemessen, dass die Wettbewerbsmöglichkeiten der
Zugangsberechtigten nicht missbräuchlich beeinträchtigt werden. Eine
missbräuchliche Beeinträchtigung liegt insbesondere vor, wenn

1. Entgelte gefordert werden, welche die entstandenen Kosten für das
Erbringen der in Satz 1 genannten Leistungen in unangemessener
Weise überschreiten oder

2. einzelnen Zugangsberechtigten Vorteile gegenüber anderen Zu-
gangsberechtigten eingeräumt werden, soweit hierfür nicht ein
sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.“‘

2. Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

‚4. In § 14b Abs. 1 werden in Nummer 4 der Schlusspunkt durch ein Komma
ersetzt und folgende Nummer 5 angefügt:

„5. der Zugangsberechtigung im grenzüberschreitenden Personenverkehr.“‘

Berlin, den 4. März 2009

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold
Vorsitzender

Horst Friedrich (Bayreuth)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12111

Bericht des Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/10298 in seiner 179. Sitzung am 25. September
2008 beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zur federführenden Beratung sowie an den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetzentwurf soll auf der Grundlage der Richtlinie
2007/58/EG der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur für
Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt werden, die grenz-
überschreitende Eisenbahnverkehrsleistungen im Personen-
verkehr erbringen.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/10298 in seiner 117. Sitzung am 12. November
2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion der FDP dessen Annahme.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 89. Sitzung
am 12. November 2008 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP dessen Annahme.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf in seiner 75. Sitzung am
12. November 2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP dessen Annahme.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung in seiner 70. Sitzung am 15. Oktober 2008 um einen Be-
richt gebeten, in dem Fragen der Fraktionen zu dem Gesetz-
entwurf beantwortet werden sollten. Die Fraktionen haben
sich auf einen Fragenkatalog verständigt, welcher dem Bun-
desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
übermittelt wurde. Das Ministerium hat seinen Bericht dazu
mit Schreiben vom 29. Oktober 2008 übermittelt. Der Be-
richt wurde als Ausschussdrucksache 16(15)1284 verteilt.

In seiner 80. Sitzung am 28. Januar 2009 führte der Aus-
schuss zu dem Gesetzentwurf ein Expertengespräch. An die-
sem Gespräch nahmen Dr. Johannes Berg von der Deutschen
Bahn Netz AG, Dr. Felix Berschin von der Nahverkehrsbe-
ratung Südwest, Prof. Dr. Christian Böttger von der Fach-

hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Dr.
Martin Henke vom Verband Deutscher Verkehrsunterneh-
men (VDV) teil. Dr. Johannes Berg begrüßte die im Gesetz-
entwurf gewählte Form der Umsetzung der EU-Richtlinie
grundsätzlich, äußerte aber Bedenken in Bezug auf die Re-
gelung zum Thema Rahmenverträge, wo die Gefahr einer
Diskrepanz zu den Vorgaben der Richtlinie bestehe. Dr. Felix
Berschin wies darauf hin, dass der Markt im Schienenperso-
nenverkehr in Deutschland bereits offen sei, es aber faktisch
große Probleme gebe. Vor allem bürokratische Hemmnisse
würden den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr sehr
teuer machen. Zum Thema Rahmenverträge sprach er sich
dafür aus, zu verhindern, dass der Rahmenvertrag ein Instru-
mentarium zur Marktabschottung werden könne. § 14a AEG
solle so korrigiert werden, so dass der Rahmenvertrag einen
positiven Impuls für die Eisenbahnbranche auslöse. Prof.
Dr. Christian Böttger erklärte, nach seiner Auffassung wür-
den durch die geplanten Regelungen „Großvaterrechte“ zu-
gunsten der Deutschen Bahn AG eingeführt, welche sachlich
nicht zu rechtfertigen seien. Die Rahmenverträge betreffen-
den Regelungen seien lediglich eine Option im europäischen
Recht, so dass es rechtlich keine Verpflichtung für eine Um-
setzung gebe. Es müsse alles unterlassen werden, was da-
nach aussehe, dass im Ernstfall durch den Gesetzgeber zu
Gunsten des bisherigen Monopolisten im Fernverkehr einge-
griffen werde, wenn man wirklich Wettbewerb im deutschen
Netz wolle. Dr. Martin Henke führte aus, dass insbesondere
die Aufgabenträger, die Verbünde und Aufgabeträgerorgani-
sationen im SPNV die Regelungen zu Rahmenverträgen
positiv sehen würden, weil die Rahmenverträge ihnen eine
Gestaltungsmöglichkeit und eine Sicherungsmöglichkeit für
Trassen auf längere Frist geben würden. Er erklärte darüber
hinaus, dass auch ein Großteil der SPNV-Unternehmen die
Rahmenverträge positiv sehen würde. In seinem Verband
seien allerdings weder der Wunsch, diese Rahmenverträge
zu haben, noch Befürchtungen in Bezug auf solche Verträge
sehr ausgeprägt.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Gesetzentwurf in seiner 82. Sitzung am 4. März 2009
abschließend beraten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben dazu einen
Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 16(15)1351) einge-
bracht, dessen Inhalt sich aus der Beschlussempfehlung und
aus Teil V dieses Berichts ergibt.

Die Fraktion der CDU/CSU vertrat die Auffassung, mit
dem Gesetzentwurf würden langfristig gesicherte Rahmen-
bedingungen geschaffen. Man habe mit dem Gesetzentwurf
und dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gute Lösungen gefunden.

Die Fraktion der SPD stellte fest, man habe sich bei der
Formulierung des Gesetzes eng an die Vorgaben der EU ge-
halten. Sie könne die Kritik der Opposition daher nicht nach-
vollziehen.

Die Fraktion der FDP kritisierte, dass es bei dem Gesetz-
entwurf offenbar darum gehe, „Großvaterrechte“ der Deut-
schen Bahn AG zu verfestigen. Daher könne sie dem Gesetz-
entwurf nicht zustimmen.

Drucksache 16/12111 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte, dass durch das Gesetz
klare Regelungen geschaffen würden. Es sei aber offen, ob
sich diese in der Praxis bewährten. Sie plädierte dafür, vor
einer Entscheidung den in Kürze zu erwartenden Bericht der
Bundesnetzagentur abzuwarten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, man
habe sich bei der Gesetzesnovelle eine faire Regelung zu-
gunsten des Wettbewerbs erhofft. Tatsächlich handele es sich
aber um ein Gesetz, welches die Deutsche Bahn AG auf Jah-
re hinaus vor Wettbewerb schützen solle. Das Gesetz nütze
nur der Deutschen Bahn AG.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
nahm den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
auf Ausschussdrucksache 16(15)1351 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN an.

Den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10298 empfahl er mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. in
der geänderten Fassung anzunehmen.

V. Begründung zu den Änderungen

Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b

Die neue Regelung in Nummer 1 orientiert sich an § 29
Satz 1 Nummer 2 GWB, der als Prüfkonzept für die Energie-
versorgungsunternehmen die Kostenkontrolle und Gewinn-
beschränkung festschreibt. Hiernach orientiert sich die Prü-
fung des Verhältnisses von Gewinn und Kosten an den
üblichen Preisbildungsmechanismen im Wettbewerb. Hohe
Preiskostenabstände können vielfach ein Indiz für ein unan-
gemessenes Preis-Kosten-Verhältnis sein. Gleichwohl sind
bei der Prüfung der Angemessenheit ggf. Sonderfaktoren zu
berücksichtigen. So kann beispielsweise ein hoher Preis-
kostenabstand auf außerordentliche Effizienzsteigerungen
zurückgehen oder dadurch zu erklären sein, dass in die Fol-
geperiode verschobene Investitionen zu einer außerplan-
mäßigen Minderung der Aufwendungen in der betrachteten
Periode geführt haben. Für die Beurteilung, ob ein Missver-
hältnis zwischen Preis und Kosten gegeben ist, können auch
Erfahrungswerte aus Branchen außerhalb des Eisenbahnsek-
tors herangezogen werden.

Zu Artikel 1 Nummer 4

Redaktionelle Änderung.

Berlin, den 4. März 2009

Horst Friedrich (Bayreuth)
Berichterstatter

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