BT-Drucksache 16/12072

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/10309- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Steuerautonomie in den Ländern (Erbschaftsteuerreformgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/7765- Keine Steuererhöhung bei der Erbschaftsteuer - Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zurückziehen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktionen DIE LINKE. -16/3348- Den Reichtum umverteilen - für eine sozial gerechte Reform der Erbschaftsbesteuerung d) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/8185- Eckpunkte für eine gerechte Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Vom 26. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12072
16. Wahlperiode 26. 02. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 16/10309 –

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Steuerautonomie in den Ländern
(Erbschaftsteuerreformgesetz)

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Frank Schäffler,
Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/7765 –

Keine Steuererhöhung bei der Erbschaftsteuer – Gesetzentwurf zur Reform des
Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zurückziehen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Ulla Lötzer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/3348 –

Den Reichtum umverteilen – für eine sozial gerechte Reform der
Erbschaftsbesteuerung

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Britta
Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/8185 –

Eckpunkte für eine gerechte Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Drucksache 16/12072 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

A. Problem

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 7. November 2006
(1 BvL 10/02; BVerfGE 117, 1) das Erbschaftsteuerrecht in der seinerzeitigen
Ausgestaltung insoweit als verfassungswidrig erkannt, als die Bewertungs-
vorschriften dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes widersprächen und den
Vermögensarten bei einheitlichem Steuersatz unterschiedliche Wertansätze zu-
grunde gelegt werden. Als maßgeblicher Steuerwert sei für sämtliche Vermö-
gensgegenstände der gemeine Wert (Verkehrswert) anzusetzen. Das Bundesver-
fassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2008
eingeräumt, eine verfassungskonforme Neuregelung zu erlassen.

Der Deutsche Bundestag hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf
eines Erbschaftsteuerreformgesetzes – Drucksache 16/7918 – am 27. November
2008 in der 190. Sitzung auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des
Finanzausschusses – Drucksachen 16/11075 und 16/11107 – angenommen. Die
Reform des Erbschaftsteuerrechts ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

In dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10309 wird unter Bezug auf den
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006, nach dem
die Erbschaftsteuer auf der Grundlage des geltenden Rechts nur bis zum
31. Dezember 2008 erhoben werden kann, angestrebt, dass der Bund auf die
Gesetzgebungskompetenz verzichtet und den Ländern die Gesetzgebung über
die Erbschaftsteuer überlässt.

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/10309 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

Zu Buchstabe b

Mit dem Antrag auf Drucksache 16/7765 wird im Wesentlichen angestrebt, die
Bundesregierung aufzufordern, den Entwurf des Erbschaftsteuerreformgesetzes
zurückziehen.

Einstimmige Erledigterklärung des Antrags auf Drucksache 16/7765

Zu Buchstabe c

In dem Antrag auf Drucksache 16/3348 wird die Zielsetzung verfolgt, das erb-
schaftsteuerliche Potential zur Erschließung von Mehreinnahmen zu nutzen. Die
Vorlage bezieht sich auf die vor dem 1. Januar 2009 geltenden erbschaftsteuer-
lichen Bestimmungen. Neben einer realitätsnahen Bewertung wird insoweit bei
der Besteuerung des Betriebsvermögens gefordert, den Bewertungsabschlag
und den zusätzlichen Freibetrag aufzugeben. Die Unternehmensfortführung soll
durch Regelungen, die den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen des Unter-
nehmens sowie der umverteilenden Ausgestaltung der Erbschaftsteuer Rech-
nung tragen, gesichert werden. Dazu sei die Erbschaftsteuer auf die gegenständ-
lichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu ermäßigen, wenn innerhalb
von fünf Jahren das Unternehmen nicht aufgegeben oder veräußert werde. Die
bestehenden sachlichen Steuerbefreiungen sollen im Wesentlichen erhalten blei-
ben. Natürlichen Personen soll unabhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erb-
lasser ein einheitlicher Freibetrag gewährt werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/3348 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12072

Zu Buchstabe d

Mit dem Antrag auf Drucksache 16/8185 ist beabsichtigt, die Bundesregierung
aufzufordern, ein deutlich ergiebigeres Erbschaftsteuermodell zu unterbreiten.
Der Entwurf der Bundesregierung (Drucksache 16/7918) bewirke über die Än-
derung des Bewertungsverfahrens eine Verbreiterung der Bemessungsgrund-
lage, die kleine Vermögen höher belaste. Die persönlichen Freibeträge seien
daher angemessen anzuheben. Steuermehreinnahmen seien durch einen progres-
siven Steuertarifverlauf nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und im
Rahmen der Freibetragsgestaltung zu erzielen. Das Betriebsvermögen soll künf-
tig pauschal ermittelt werden und bei kleinen Unternehmen über den persön-
lichen Freibetrag von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. Die Unter-
nehmensnachfolge kleiner und mittelständischer Betriebe sei bei einer
Betriebsfortführung über eine Pauschalbesteuerung nur eines Teils des Betriebs-
vermögens zu erleichtern. Darüber hinaus soll allen Betriebsarten einschließlich
land- und forstwirtschaftlichen Vermögens eine Steuerstundung über einen Zeit-
raum von bis zu zehn Jahren eingeräumt werden, solange der Betrieb ohne es-
senzielle Abstriche fortgeführt wird. Beim Grundvermögen seien die persön-
lichen Freibeträge so zu gestalten, dass die durchschnittliche selbstgenutzte
Immobilie steuerfrei bleibt. Dauerhaft und langfristig angelegte nichteheliche
Lebensgemeinschaften sollen ebenfalls beim persönlichen Freibetrag angemes-
sen berücksichtigt werden. Schließlich wird gefordert, das Bewertungsverfahren
in seinen wesentlichen Zügen nicht über Rechtsverordnungen, sondern gesetz-
lich zu regeln. Doppelbesteuerungsabkommen mit Umgehungsmöglichkeiten
für deutsche Erben seien zu kündigen und ggf. neu zu verhandeln.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/8185 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Faktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Zu Buchstabe a

Auswirkungen auf das Steueraufkommen ergeben sich erst, wenn die Länder
eigene Erbschaftsteuergesetze beschließen.

Zu den Buchstaben b bis d

Angaben zu den finanziellen Auswirkungen der mit den Anträgen auf Druck-
sachen 16/7765, 16/3348 und 16/8185 angestrebten Maßnahmen sind in den
Vorlagen nicht aufgeführt.

D. Bürokratiekosten

Zu den Buchstaben a bis d

Angaben zu den Bürokratiekosten sind in den Vorlagen nicht aufgeführt.

Drucksache 16/12072 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10309 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 16/7765 für erledigt zu erklären,

c) den Antrag auf Drucksache 16/3348 abzulehnen,

d) den Antrag auf Drucksache 16/8185 abzulehnen.

Berlin, den 11. Februar 2009

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Christian Frhr. von Stetten
Berichterstatter

Florian Pronold
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12072

Bericht der Abgeordneten Christian Frhr. von Stetten und Florian Pronold

A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Fraktion
der FDP auf Drucksache 16/10309 in seiner 179. Sitzung
am 25. September 2008 dem Finanzausschuss federführend
sowie dem Rechtsausschuss, dem Haushaltsausschuss und
dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur Mitbera-
tung überwiesen. Der Antrag der Fraktion der FDP auf
Drucksache 16/7765 wurde in der 140. Sitzung am 25. Ja-
nuar 2008, der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Druck-
sache 16/3348 wurde in der 76. Sitzung am 18. Januar 2007
jeweils dem Finanzausschuss zur Federführung sowie dem
Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie zur Mitberatung überwiesen. Den Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
16/8185 hat der Deutsche Bundestag in der 145. Sitzung am
21. Februar 2008 dem Finanzausschuss federführend sowie
dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz und dem Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung überwiesen.

Der Finanzausschuss hat seine Beratungen der zu jenem
Zeitpunkt überwiesenen Vorlagen in der 85. Sitzung am
20. Februar 2008 aufgenommen. Die Beratungen über die
Anträge und den Gesetzentwurf wurden für die 98. Sitzung
am 8. Oktober 2008, für die 105. Sitzung am 12. November
2008, für die 107. Sitzung am 25. November 2008, für die
111. Sitzung am 17. Dezember 2008, für die 113. Sitzung am
21. Januar 2009 und für die 115. Sitzung auf die Tages-
ordnung des Ausschusses genommen, soweit die Vorlagen
jeweils überwiesen waren. Der Ausschuss hat die Beratung
in der 117. Sitzung am 11. Februar 2009 abgeschlossen. Am
5. März 2008 hat der Ausschuss in der 87. Sitzung zu den
Anträgen eine öffentliche Sachverständigenanhörung durch-
geführt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10309 wird unter
Bezug auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
vom 7. November 2006, nach dem die Erbschaftsteuer auf
der Grundlage des geltenden Rechts nur bis zum 31. Dezem-
ber 2008 erhoben werden kann, angestrebt, dass der Bund
auf die Gesetzgebungskompetenz verzichtet und es den Län-
dern überlässt, innerhalb der konkurrierenden Gesetzgebung
die Erbschaftsteuer zu erheben.

Zu Buchstabe b

Mit dem Antrag auf Drucksache 16/7765 wird angestrebt,
die Bundesregierung aufzufordern, den Entwurf des Erb-
schaftsteuerreformgesetzes zurückzuziehen. Die Antragstel-
ler weisen darauf hin, dass der Gesetzentwurf zu teilweise
erheblichen Steuererhöhungen bei der Übergabe mittelstän-
discher Personengesellschaften führe. Die Bewertung von
Immobilien und Unternehmen mit dem Verkehrswert werde
zu einem namhaft höheren Steueraufkommen führen, ohne

dass die Bewertungsvorschriften durch Gesetz festgelegt
würden. Vielmehr sei vorgesehen, die Bundesregierung zum
Erlass entsprechender Rechtsverordnungen zu ermächtigen.
Zudem werde der höhere Wertansatz bei Immobilien nicht
durch die Anhebung der für Ehegatten und Kinder anzuwen-
denden Freibeträge ausgeglichen. Darüber entspreche die
Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf nicht der Koali-
tionsvereinbarung der sie tragenden Parteien der CDU, CSU
und SPD, indem die Übertragung von Unternehmen nur teil-
weise von der Besteuerung ausgenommen werde. Ebenso
wenig wie für Geschwister, Nichten und Neffen die faktische
Gleichbehandlung mit fremden Dritten bei Freibeträgen und
Steuersätzen hinnehmbar sei, könne die weitgehende Steuer-
erhöhung in der Steuerklasse III, die namentlich nichtehe-
liche Lebensgemeinschaften treffe, akzeptiert werden. Die
Antragsteller weisen schließlich darauf hin, dass Deutsch-
land mit den in der Regierungsvorlage vorgesehenen Rege-
lungen im internationalen Steuerwettbewerb zurückfalle und
mittelfristig das Steueraufkommen sinken werde.

Zu Buchstabe c

In dem Antrag auf Drucksache 16/3348 wird darauf abgeho-
ben, dass trotz hohen Erbvolumens die Erbschaft- und
Schenkungsteuer mit 4,097 Mrd. Euro eine nur untergeord-
nete Rolle innerhalb des Gesamtsteueraufkommens einneh-
me. Der Antrag strebt an, das erbschaftsteuerliche Potential
zur Erschließung von Mehreinnahmen zu nutzen. Er bezieht
sich dabei auf die vor dem 1. Januar 2009 geltenden erb-
schaftsteuerlichen Bestimmungen. Insbesondere soll die
Gleichbehandlung aller Vermögensarten durch eine realitäts-
nahe Bewertung herbeigeführt werden. Bei unbebauten
Grundstücken sei vom Bodenrichtwert auszugehen und der
allgemein angewendete Abschlag für die Besonderheiten des
Grundstücks abzuschaffen. Für bebaute Grundstücke, für die
eine übliche Miete nicht nachgewiesen werde, sei das Sach-
wertverfahren anzuwenden, während Mietwohngrundstücke
mit mehr als zwei Wohnungen oder gewerblicher Nutzung
im Ertragswertverfahren nach der Wertermittlungsverord-
nung bewertet werden. Betriebsvermögen sei gesondert zu
erfassen und in einem Verfahren, das neben dem Substanz-
und Ertragswert auch Zukunftserwartungen des Unterneh-
mens einbeziehe, zu ermitteln. Für die Veranlagung seien die
bisher drei Steuerklassen zu einer Steuerklasse zusammen-
zufassen. Natürlichen Personen sei unabhängig vom Ver-
wandtschaftsgrad zum Erblasser ein einheitlicher Freibetrag,
der das durchschnittliche Gebrauchsvermögen verschone
und der durch einen Versorgungsfreibetrag ergänzt werde, zu
gewähren. Bei der Tarifierung soll künftig eine Teilmengen-
staffelung angewendet werden, durch die die Notwendigkeit
des derzeitigen Härtefallausgleichs bei Tarifübergängen
entfalle. Bei der Besteuerung des Betriebsvermögens sollen
der Bewertungsabschlag und der zusätzliche Freibetrag ent-
fallen und die Fortführung von Unternehmen durch Rege-
lungen, die den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen des
Unternehmens sowie der umverteilenden Ausgestaltung der
Erbschaftsteuer entsprechen, gesichert werden. Auf die ge-
genständlichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll
die Erbschaftsteuer ermäßigt werden. Die Begünstigung soll

Drucksache 16/12072 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

mit Wirkung für die Vergangenheit entfallen, sofern inner-
halb von fünf Jahren das Unternehmen aufgegeben oder ver-
äußert werde. Bestehende sachliche Steuerbefreiungen blei-
ben im Wesentlichen erhalten. Steuerbefreiungen für
Hausrat sollen vereinheitlicht werden. Zuwendungen für
kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke sowie an
politische Parteien sollen weiterhin steuerfrei bleiben.

Zu Buchstabe d

Mit dem Antrag auf Drucksache 16/8185 ist beabsichtigt, die
Bundesregierung zu einem deutlich ergiebigeren Erbschaft-
steuermodell aufzufordern. Die Vorlage bezieht sich auf das
vor dem 1. Januar 2009 geltende Erbschaftsteuerrecht und
den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/
7918. Dieser verbreitere mittelbar über das Bewertungsver-
fahren die Bemessungsgrundlage und bewirke auch bei
kleinen Vermögen eine höhere Belastung. Es seien daher die
persönlichen Freibeträge angemessen anzuheben und die
notwendigen Steuermehreinnahmen durch einen progres-
siven Steuertarifverlauf und im Rahmen der Freibeträge
sicherzustellen. Dabei soll sich der Tarif nach der wirtschaft-
lichen Leistungsfähigkeit und nicht nach dem Verwandt-
schaftsgrad richten, so dass eingetragene Lebenspartner-
schaften mit Ehegatten gleichgestellt würden. Das zu
erwartende Mehraufkommen der Erbschaftsteuer soll von
den Ländern für erforderliche Bildungsinvestitionen und den
Ausbau der Kinderbetreuung eingesetzt werden. Bei den Be-
steuerungsgrundlagen wird gefordert, das Betriebsvermögen
pauschal zu ermitteln und über den persönlichen Freibetrag
zu einer Verschonung kleiner Unternehmen zu kommen. Der
bisherige Freibetrag und der Bewertungsabschlag sollen ent-
fallen. Die Unternehmensnachfolge kleiner und mittelstän-
discher Betriebe sei bei Betriebsfortführung über eine Pau-
schalbesteuerung nur eines Teils des Betriebsvermögens zu
erleichtern. Darüber hinaus soll allen Betriebsarten ein-
schließlich land- und forstwirtschaftlichen Vermögens eine
Steuerstundung über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren
eingeräumt werden, solange der Betrieb ohne essenzielle
Abstriche fortgeführt werde. Die persönlichen Freibeträge
bei Erbschaft und Schenkung seien dahingehend anzupas-
sen, dass die durchschnittliche selbstgenutzte Immobilie
steuerfrei bleibe. Beim persönlichen Freibetrag sollen dauer-
haft und langfristig angelegte nichteheliche Lebensgemein-
schaften angemessen berücksichtigt werden. In dem Antrag
wird schließlich gefordert, das Bewertungsverfahren in sei-
nen wesentlichen Zügen nicht über Rechtsverordnungen,
sondern gesetzlich zu regeln. Doppelbesteuerungsabkom-
men mit Umgehungsmöglichkeiten für deutsche Erben seien
zu kündigen und ggf. neu zu verhandeln.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie haben am 25. November 2008, der Haus-
haltsausschuss hatte zuvor am 20. November 2008 den Ge-
setzentwurf beraten. Die Ausschüsse empfehlen jeweils mit
der Mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD und den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP, die Vorlage abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie haben am 25. November 2008 jeweils mit
der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und den Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP empfohlen, den
Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe c

Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie haben am 25. November 2008 jeweils mit
der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und den Stimmen der
Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den
Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe d

Der Antrag wurde im mitberatenden Rechtsausschuss, im
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und im Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz am 25. November 2008 beraten und jeweils
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zur Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 25. No-
vember 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion
DIE LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der federführende Finanzausschuss hatte den Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Reform des Erbschaftsteuer- und
Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz – ErbStRG –
Drucksache 16/7918) parallel zu den Anträgen und dem
Gesetzentwurf beraten. Die Beratungen über den Entwurf
des Erbschaftsteuerreformgesetzes hat der Ausschuss am
25. November 2008 in der 107. Sitzung abgeschlossen und
empfohlen, die Vorlage mit zahlreichen Veränderungen an-
zunehmen (Drucksachen 16/11075, 16/11107).

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD erin-
nerten an diese Erörterungen. Die zur Beratung stehenden
Vorlagen seien im Zusammenhang mit dem Entwurf des
Erbschaftsteuerreformgesetzes im Ausschuss erörtert, in der
107. Sitzung am 25. November 2008 jedoch nicht abge-
stimmt worden. In der Folge seien die Vorlagen mehrfach
vom Ausschuss vertagt worden. Die abschließende Behand-
lung sei nunmehr angezeigt.

Die Fraktion der FDP machte in Bezug auf den von ihr vor-
gelegten Gesetzentwurf (Drucksache 16/10309) geltend, es
solle der Abschluss der Erörterungen der Kommission zur
Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehung (Föde-
ralismuskommission II) abgewartet werden, da die Kommis-
sionsberatungen auch die Stärkung der Steuerautonomie der
Gebietskörperschaften zum Gegenstand hätten.

Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass nach dem
erreichten Diskussionsstand in der Föderalismuskommis-
sion II die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz bei

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/12072

der Erbschaftsteuer auf die Länder nicht zu erwarten sei. Sie
sprachen sich für einen Abschluss der Beratungen aus.

Der Ausschuss empfahl zu dem Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/10309 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP dessen Ablehnung.

Zu Drucksache 16/3348 empfahl der Ausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP sowie

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung.

Ferner empfahl der Finanzausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Antrag auf Druck-
sache 16/8185 abzulehnen.

Einstimmig empfahl der Ausschuss, den Antrag auf Druck-
sache 16/7765 für erledigt zu erklären.

Berlin, den 11. Februar 2009

Der Finanzausschuss

Christian Frhr. von Stetten
Berichterstatter

Florian Pronold
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.