BT-Drucksache 16/12026

Vogelgrippe - Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Übertragungswegen und Folgen für die Bekämpfungsstrategie

Vom 19. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12026
16. Wahlperiode 19. 02. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken,
Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vogelgrippe – Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Übertragungswegen und
Folgen für die Bekämpfungsstrategie

Seit dem 12. Dezember 2008 sind aufgrund amtlicher Anordnung im Landkreis
Cloppenburg wegen Auftretens der Vogelgrippe (H5N3) 560 000 Puten getötet
worden. Bis Ende Januar waren 33 Betriebe betroffen. Zudem wurden für ganz
Niedersachsen die Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallungspflicht zu-
rückgenommen. Die Wiederaktivierung der Ausnahmegenehmigungen von der
Aufstallungspflicht kann frühestens 21 Tage nach dem letzten Seuchenfall erfol-
gen.

In den Ländern der Europäischen Union wird bei Auftreten der niedrigpatho-
genen Form von H5N3 sehr unterschiedlich vorgegangen. In der Sitzung des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deut-
schen Bundestages am 17. Dezember 2008 begründete das Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Keulungen und die
Rücknahme der Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallungspflicht damit,
dass aufgrund der hohen Geflügeldichte im Landkreis Cloppenburg die Gefahr
von Mutationen zu hochpathogenen Formen von Vogelgrippe (HPAI) besonders
hoch sei.

Es ist weltweit bisher ein einziger Fall einer solchen Mutation von niedrigpatho-
genen H5N3-Viren in eine hochpathogene Form bekannt, der sich 1961 bei
Seeschwalben in Südafrika ereignete (Globig 2007). Es handelt sich also offen-
sichtlich um ein extrem seltenes Ereignis.

Immer wieder werden Wildvögel als Auslöser von Vogelgrippefällen genannt
und vor allem auch für die Fernverbreitung verantwortlich gemacht. Viele
Wissenschaftler halten diese Sichtweise für zu einseitig. Mit Blick auf die Erfah-
rungen und Bewertungen asiatischer Ornithologen – in Asien tritt dieser Virustyp
seit rund zehn Jahren auf – sei die Übertragung durch Zugvögel als Fernüber-
träger der Vogelgrippe eher gering. Auch die Ergebnisse des nationalen und euro-
päischen Wildvogel-Monitorings sprechen gegen die Vermutung, dass über-
wiegend Wildvögel die Vogelgrippe auf Nutzgeflügel übertragen.
Infizierte Wildvögel mit H5N3 sind in Deutschland seit Jahren nicht gefunden
worden. Eine erhöhte Gefahr der Ansteckung besteht für Freilandhaltungen
offensichtlich nicht, da es sich bei den seit Dezember 2008 im Kreis Cloppenburg
betroffenen Betrieben um Stallhaltungen handelt. Auch bei den in Deutschland
aufgetretenen H5N1-Fällen bei Geflügel waren überwiegend Stallhaltungen be-
troffen. Trotzdem hält die Bundesregierung an der allgemeinen Stallpflicht fest.
Zudem sind die Freilandhalter im Gegensatz zu den Betreibern von industrieller

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Tierhaltung verpflichtet, ihre Tiere regelmäßig auf Vogelgrippe zu untersuchen,
was einen weiteren Wettbewerbsnachteil darstellt.

In einer aktuellen Veröffentlichung (Januar 2009; Harder et al. 2009) des Fried-
rich-Loeffler-Instituts (FLI) wird dargestellt, dass aufgrund der ungenügenden
Untersuchungen in industriellen Mastenten-Haltungen in Bayern hochpathogene
H5N1-asia-Viren nicht nur monatelang zirkulieren konnten (zwischen Juni 2007
und September 2007), sondern auch mehrmals virenverseuchtes Entenfleisch
unkontrolliert in den Handel gelangte.

Tierschutzverbände, unabhängige Wissenschaftler und Freilandhalter fordern
ein Ende der allgemeinen Stallpflicht, intensivere Kontrollen in der industriellen
Geflügelproduktion, eine Förderung der nachhaltigen, seuchenhygienisch und
ökologisch verträglichen Geflügelhaltungen, mehr Transparenz bei der Arbeit
des FLI als nationalem Referenzlabor für Aviäre Influenza, eine vorbehaltlose
Forschung zu allen möglichen Ausbreitungswegen der Vogelgrippe und eine
engmaschige Überprüfung potenzieller Ausbreitungswege von Krankheitskei-
men im Geflügelhandel. Außerdem sollten alle Untersuchungsergebnisse, auch
Zwischenergebnisse, zeitnah veröffentlicht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Aktueller H5N3-Ausbruch im Landkreis Cloppenburg

1. a) Welche Gefahren gehen nach Auffassung der Bundesregierung vom
H5N3-Virus aus?

b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass beim Auftreten der niedrig-
pathogenen Form des H5N3-Virus die gleichen Bekämpfungsmaßnahmen
ergriffen werden müssen, wie beim Auftreten des H5N1-Virus, und wenn
ja, warum?

c) Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob im Falle des Auftretens von
H5N3 und anderen niedrigpathogenen Influenzaviren eine Aufstallpflicht
nur ausnahmsweise und in konkret begründeten Fällen ausgesprochen
werden darf?

2. Wie viele Tiere welcher Art wurden seit Auftreten von H5N3 im Landkreis
Cloppenburg gekeult, und nach welcher Tötungsmethode?

3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Infektionswegen der
seit Dezember 2008 auftretenden H5N3-Infektionen im Landkreis Cloppen-
burg vor, und leitet die Bundesregierung daraus Konsequenzen für ihre Vogel-
grippebekämpfungsstrategie ab?

4. Wurden aktuell Wildvögel mit H5N3-Infektionen im betroffenen und den an-
grenzenden Landkreisen gefunden?

5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das niedersächsische Landwirt-
schaftsministerium – in Sorge um mögliche fehlende Kapazitäten an Tier-
körperbeseitigungsanlagen in Niedersachsen – Überlegungen anstellt, die ge-
töteten Tiere in den Ställen zu kompostieren (das hieße: „ Das Material wird
aufgeschichtet, mit Stroh und Folie abgedeckt und dann sich selbst über-
lassen“), und hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen mit dem
Seuchenrecht für vereinbar?

Stand der Forschung zur Verbreitung von Vogelgrippe

6. Welche Ergebnisse aus dem Wildvogel-Monitoring zur Vogelgrippe in
Deutschland liegen der Bundesregierung vor, und wie bewertet sie diese?
7. Warum werden die Ergebnisse aus dem Wildvogel-Monitoring nicht zeitnah
veröffentlicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12026

8. a) Welche grundsätzliche Haltung nimmt die Bundesregierung zu der An-
nahme ein, dass die Vogelgrippe durch Wildvögel verbreitet werde?

b) Hält die Bundesregierung die starke Fixierung auf Zugvögel als Lang-
strecken-Überträger von Vogelgrippe-Viren noch für gerechtfertigt?

9. Welche Forschungsprojekte unterstützt die Bundesregierung hinsichtlich
der Erforschung anderer möglicher Übertragungswege der Vogelgrippe?

10. a) Ist es nach Auffassung der Bundesregierung denkbar, dass ein Austrag
von Vogelgrippe-Viren aus Tierhaltungen (z. B. auch über Auslagerung
von Einstreu) oder Brütereien in die Natur möglich ist, also ein Infekti-
onsweg von Nutztieren auf Wildvögel, und finden hierzu entsprechende
Forschungen statt?

b) Fördert die Bundesregierung solche Forschungen?

c) Wird sie gegebenenfalls solche Forschungen anregen?

11. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Ausbreitungswege der Seuche
nicht den Zugrouten der Wasservögel folgen?

12. Wie bewertet die Bundesregierung den Tatbestand, dass in den weltweit um-
fangreichen Proben von gesunden, flugfähigen Wildvögeln, die getestet
wurden, keine positiven Befunde von H5N1 feststellbar waren (bis auf sechs
Enten in Südostchina, bei denen eine gerade erfolgte Infektion anzunehmen
war)?

13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in Regionen mit hoher Ge-
flügeldichte und in industriellen Tierhaltungen, in denen das Immunsystem
der Tiere aufgrund der Haltungsbedingungen besonders belastet ist, sowohl
die Verbreitung als auch die Mutationsgefahr von Vogelgrippe-Viren beson-
ders hoch ist, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die seuchen-
politische Vorbeugung und die zukünftige strukturelle Ausgestaltung der
Geflügelhaltung?

14. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung für das Auftre-
ten und die Verbreitung der Vogelgrippe die weltweiten Geflügeltransporte
(Küken) bzw. Transporte von Geflügelteilen und -produkten sowie der Fern-
ost-Tourismus?

15. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es enorme Unter-
schiede im Auftreten von Vogelgrippe (H5N1) zwischen benachbarten
Ländern gibt, die unterschiedliche Importbestimmungen und Kontrollen
des landeseigenen Geflügelbestandes haben, aber auch Verschiedenhei-
ten im landesinternen Transport?

b) Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass die Geflügelpest
(H5N1) z. B. kaum oder gar nicht in Japan, Südkorea, Malaysia, Philippi-
nen, Neuseeland oder Australien vorkommt, obschon Millionen von Zug-
vögeln auch aus Seuchengebieten dorthin ziehen, in China und Thailand
hingegen H5N1 in den Geflügelhaltungen weit verbreitet ist?

16. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Laos, nachdem es Geflügelim-
porte aus Thailand unterbunden hat, seitdem weitgehend von der Vogel-
grippe verschont geblieben ist?

Vogelgrippe in Deutschland

17. a) Wie viele Fälle von Vogelgrippe wurden 2008 in Deutschland fest-
gestellt?

b) Wie viele davon bei Wildvögeln?
c) Wie viele bei Freilandhaltung?

d) Wie viele bei intensiver Stallhaltung?

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18. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die meisten Ausbrüche von
Vogelgrippe in Europa bei Geflügel in den letzten fünf Jahren in ordnungs-
gemäß aufgestallten Geflügelhaltungen aufgetreten sind, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

19. Plant die Bundesregierung infolge der von führenden Mitarbeitern des FLI
in aktuellen Veröffentlichungen vorgebrachten Kritik, das industrielle
Geflügelhaltungen unzureichend kontrolliert werden, eine Änderung der
Geflügelpest-Verordnung, um industrielle Tierhaltungen engmaschiger auf
das Vorkommen von Vogelgrippe zu untersuchen und Ausbrüche von Vogel-
grippe früher zu erkennen, und wenn nein, warum hält sie dies nicht für
nötig?

20. Wird die Bundesregierung unter Abwägung der Ergebnisse aus dem Wild-
vogel-Monitoring und anderer wissenschaftlicher Untersuchungen zu den
Übertragungswegen der Aviären Influenza die allgemeine Aufstallungs-
pflicht in der Geflügelpest-Verordnung aufheben oder lockern, und wenn
nein, warum nicht?

21. Welche wirtschaftlichen Konsequenzen haben sich nach Kenntnis der Bun-
desregierung bislang aus unbefristeten Aufstallpflichten für die artgerechte
Freilandhaltung ergeben?

22. Wie viele Betriebe haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit 2005
die Freiland- bzw. Ökohaltung von Geflügel aufgrund der allgemeinen Auf-
stallungspflicht aufgegeben?

23. Welche finanziellen Belastungen kommen nach Schätzung der Bundesregie-
rung auf Freilandhalter infolge der Aufstallungspflicht zu (z. B. durch die
Einrichtung von Kaltscharrräumen, durch die Einstufung bisheriger Frei-
land-Eier als Bodenhaltungs-Eier, Verdienstausfälle), und erhalten die ge-
schädigten Betriebe einen finanziellen Ausgleich?

24. Welche finanziellen Mehrbelastungen kommen nach Schätzung der Bundes-
regierung auf Freiland-Geflügelhalter zu durch die regelmäßigen Pflicht-
Untersuchungen auf Aviäre Influenza, und wie werden diese Mehrbelastun-
gen kompensiert?

25. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass unter den Bedingun-
gen des Aufstallungsgebotes eine artgerechte Tierhaltung nicht möglich ist,
und wenn nein, warum nicht?

26. a) Welche Tierschutzprobleme treten nach Kenntnis der Bundesregierung
auf, wenn Tiere aus Freilandhaltung dauerhaft in Stallanlagen gehalten
werden?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Tiere aus Freilandhal-
tung, deren Immunsystem durch Aufenthalt im Freien bei Tages- und UV-
Licht gestärkt ist, durch eine dauerhafte Einsperrung erheblich belastet
und krankheitsanfälliger werden, und wenn nein, warum nicht?

c) Stimmt sie der Auffassung zu, dass Stallhaltung für Wassergeflügel we-
gen der bekannten gravierenden Nachteile für die Tiergesundheit fast un-
durchführbar ist, und wenn nein, warum nicht?

27. a) In welchen europäischen Ländern wird derzeit eine unbefristete Aufstall-
pflicht vorgegeben?

b) Wie wird die Aufstallungspflicht in diesen Ländern umgesetzt?

c) Welche Länder haben eine solche Pflicht – ganz oder teilweise – wieder
aufgehoben, und aus welchen Gründen erfolgte dies?

28. Wie sieht nach Ansicht der Bundesregierung eine langjährige Vogelgrippe-
Bekämpfungspolitik aus, die auch die Geflügelhaltung in Freilandhaltung

weiterhin ermöglicht?

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29. Ist nach Ansicht der Bundesregierung bei Fortführung der Aufstallungs-
pflicht die Freilandhaltung in Deutschland zukünftig noch möglich und wirt-
schaftlich?

30. a) Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Hobbyhalter und Rassegeflü-
gelzüchter ihre Geflügelhaltungen infolge der Aufstallungspflicht aufge-
ben mussten?

b) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass einige seltene Geflügelrassen
inzwischen extrem gefährdet oder unwiederbringlich verloren sind?

31. Wie bewertet die Bundesregierung die im März 2008 vom Institut für Struk-
turforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten (ISPA) der Uni-
versität Vechta vorgelegten Untersuchungsergebnisse, denen zufolge von
221 Geflügelbetrieben aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Meck-
lenburg-Vorpommern 60 Prozent aller Geflügelställe vor der Neubelegung
nicht desinfiziert wurden (72 Prozent der Hühnermastbetriebe, 75 Prozent
der Junghennenbetriebe, 42 Prozent der Putenställe und 66 Prozent der
Legehennenbetriebe führten keinerlei Desinfektionsmaßnahmen nach der
Ausstallung bzw. vor der Neueinstallung durch), und welchen Handlungs-
bedarf leitet sie daraus ab?

32. Wurden in den letzten fünf Jahren irrtümlich Ausbrüche von Vogelgrippe
amtlich festgestellt aufgrund von widersprüchlichen, unsicheren oder fehler-
haften Laborbefunden, und welche Entschädigungen erhielten die geflügel-
haltenden Betriebe, die als Folge dieser irrtümlichen Diagnosen von Be-
kämpfungsmaßnahmen (Keulung, Aufstallgebot etc.) betroffen waren?

33. a) Sind der Bundesregierung Hinweise bekannt, dass die amtlich festgestell-
ten Ausbrüche von HPAI H5N1 asia in Wickersdorf (Kreis Saalfeld,
Thüringen, Juli 2007) und Markersdorf (Kreis Görlitz, Sachsen, Oktober
2008) möglicherweise auf Laborfehlern der untersuchenden Behörden
beruhen, z. B. durch versehentliche Kontamination von Proben mit
H5N1-Viren?

b) Wie häufig kommt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu unter-
schiedlichen Laborbefunden bei Untersuchungen in Landesinstituten und
dem FLI?

34. a) Was weiß die Bundesregierung über den europaweiten, uneingeschränk-
ten Verkauf von 1 411 Tonnen teilweise von H5N1 asia infizierten Enten
stammenden Fleisches aus einem Kühllager in Erlangen nach dem Auf-
treten der Vogelgrippe H5N1 in Mittelfranken und Oberbayern 2007?

b) Wie positioniert sie sich zu dem Verdacht, dass durch dieses Vorgehen
Vogelgrippe-Ausbrüche u. a. in Brandenburg (Dezember 2007), in
Tschechien (Juli 2007) und Polen (Dezember 2007) ausgelöst wurden,
und welche Konsequenzen will sie daraus ziehen?

35. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um im Bereich der
Tierseuchenbekämpfung im Allgemeinen und der Vogelgrippebekämpfung
im Besonderen eine seriöse, nicht auf Spekulationen beruhende, umfassende
Informationspolitik sicherzustellen?

36. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Arbeit des
FLI transparenter zu gestalten und unabhängigen Wissenschaftlern besseren
Zugang zu den Untersuchungsergebnissen des FLI (z. B. epidemiologische
Berichte zu Ausbrüchen, genetische Analysen von Virenstämmen) zu er-
möglichen?

Berlin, den 19. Februar 2009
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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