BT-Drucksache 16/12024

Zerstörung des Fahrbahnbelages durch die Alkali-Kieselsäure-Reaktion

Vom 19. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12024
16. Wahlperiode 19. 02. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Hettlich, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Cornelia
Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Undine Kurth (Quedlinburg) und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zerstörung des Fahrbahnbelages durch die Alkali-Kieselsäure-Reaktion

Seit einigen Jahren zeigen sich dramatische Schäden am Beton von Autobah-
nen, die erst in den 90er Jahren gebaut oder ausgebaut wurden. Dieser auch Be-
tonkrebs genannte Prozess wird als Alkali-Kieselsäure-Reaktion bezeichnet
und beruht auf einer Reaktion zwischen dem verwendeten Bindemittel Zement
und den Zuschlagstoffen wie Kies und Splitt. Er führt zu einem Bröckeln des
Betons, der insbesondere an Autobahnen in den neuen Bundesländern deutlich
erkennbar ist. Betroffene Autobahnabschnitte wie der südliche Berliner Ring
(A 10), die ausgebaute A 14 zwischen Dresden und Leipzig sowie die neu ge-
baute A 14 zwischen Halle und Magdeburg, werden notdürftig saniert. Lang-
fristige Lösungen, wie mit diesem Problem umgegangen wird, sind jedoch
nicht bekannt.

Auf die Gefahren der Alkali-Kieselsäure-Reaktion wurde das Verkehrsministe-
rium des Bundes – wie die Magdeburger Volksstimme am 4. November 2008
berichtete – bereits 1992 durch das Institut für Baustoffe Weimar aufmerksam
gemacht. Angesichts der Betonschäden an den danach errichteten Bauvorhaben
ist nicht erkennbar, dass diese Informationen durch den Bund, die Länder sowie
die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) beachtet
wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von der Zerstörung des Fahr-
bahnbelages von Autobahnen durch Alkali-Kieselsäure-Reaktionen?

2. Welche Bundesfernstraßen sind in welchen Streckenabschnitten von der Al-
kali-Kieselsäure-Reaktion betroffen?

3. Sieht sich die Bundesregierung ausreichend durch die jeweiligen Landes-
regierungen sowie die DEGES informiert?

4. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung veranlasst,
um bereits beim Bau bzw. der Sanierung der betroffenen Autobahn-

abschnitte, insbesondere der A 14 zwischen Halle und Magdeburg sowie bei
der Sanierung der A 14 zwischen Dresden und Leipzig, einer Alkali-Kiesel-
säure-Reaktion im für den Fahrbahnbelag vorgesehenen Beton vorzubeu-
gen?

5. In welcher Form hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung auf die Hinweise des Instituts für Baustoffe Weimar reagiert?

Drucksache 16/12024 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. In welcher Weise wurden diese Informationen bzw. Warnungen über die
Gefahren der Alkali-Kieselsäure-Reaktionen für die folgenden Fernstraßen-
planungen durch Bund, Länder und DEGES beachtet?

7. In welchem Umfang haben die jeweiligen Bundesbehörden, Landesbehör-
den bzw. Landesbetriebe sowie die DEGES die Erkenntnisse des Instituts
für Baustoffe bzw. der heutigen Materialforschungs- und Prüfanstalt Wei-
mar über Alkali-Kieselsäure-Reaktionen in Beton mit besonders alkali-
empfindlichen Zuschlagstoffen (Kies, Splitt) bei der Auswahl des Fahr-
bahnbelages berücksichtigt und risikobehafteten Beton bei den jeweiligen
Ausschreibungen ausgeschlossen?

8. Welche Institution ist für Werkstoffvorgaben für die jeweiligen Fahrbahn-
beläge verantwortlich bzw. hätte die Zusammensetzung, die den Beton-
krebs hervorruft, ausschließen können?

9. In welchem Umfang hätte die Verarbeitung von risikobehaftetem Beton an
den jeweiligen Autobahnabschnitten vermieden werden können, wenn bei
der DEGES und in den Behörden bzw. Landesbetrieben die Erkenntnisse
des Instituts für Baustoffe bzw. der Materialforschungs- und Prüfanstalt
Weimar beachtet und die empfohlenen strengeren Parameter nicht erst
2005, sondern frühzeitig umgesetzt worden wären?

10. Welche Chance räumt die Bundesregierung den gegenwärtigen Anstren-
gungen zur Versiegelung der von Alkali-Kieselsäure-Reaktionen betroffen
Fahrbahnabschnitte ein, um die Wirkung dieser chemischen Reaktion zu
minimieren und diese chemische Reaktion dauerhaft zu unterbinden?

11. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um die Alkali-
Kieselsäure-Reaktion im Fahrbahnbelag der betroffenen Autobahnen, so-
weit Beton mit besonders alkaliempfindlichen Zuschlägen (Kies, Splitt) für
diesen verwandt wurde, dauerhaft zu unterbinden (aufgeschlüsselt nach be-
troffenen Autobahnabschnitten)?

12. Welche Maßnahmen in welchem Umfang und zu welchen Kosten wurden
durch Bund, Länder und DEGES bereits unternommen, um der Alkali-Kie-
selsäure-Reaktion entgegenzutreten (aufgeschlüsselt nach betroffenen Auto-
bahnabschnitten)?

13. Wer trägt die Kosten für die Sanierung der Schäden durch die Alkali-Kie-
selsäure-Reaktion (aufgeschlüsselt nach betroffenen Autobahnabschnitten)?

Berlin, den 19. Februar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.