BT-Drucksache 16/11931

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/11741- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/11742- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze c) zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Fritz Kuhn, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/8538- Klimaschutz im Verkehr - Kfz-Steuer schnellstmöglich auf CO2-Bezug umstellen

Vom 12. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11931
16. Wahlperiode 12. 02. 2009
Bericht*
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/11741 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 106, 106b, 107, 108)

b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/11742 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer
und Änderung anderer Gesetze

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Fritz Kuhn, Peter Hettlich,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/8538 –

Klimaschutz im Verkehr – Kfz-Steuer schnellstmöglich auf CO2-Bezug
umstellen
* Die Beschlussempfehlung wurde auf Drucksache 16/11900 gesondert verteilt.

Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11742 soll zur
Ausschüsse
Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer für ab dem 1. Juli 2009
erstmals zugelassene Personenkraftwagen die Kraftfahr-
zeugsteuer aus einem hubraumbezogenen Sockelbetrag und

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 11. Februar
2009 in seiner 85. Sitzung beraten und empfiehlt einstimmig
Drucksache 16/11931 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Patricia Lips und Ingrid Arndt-Brauer

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 203. Sitzung am
30. Januar 2009 die Gesetzentwürfe beraten. Er hat den Ge-
setzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Än-
derung des Grundgesetzes auf Drucksache 16/11741 dem
Finanzausschuss zur Federführung sowie zur Mitberatung
dem Innenausschuss und dem Haushaltsausschuss überwie-
sen. Der Entwurf zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer
und Änderung anderer Gesetze auf Drucksache 16/11742
wurde dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dem
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung bei Federfüh-
rung des Finanzausschusses überwiesen. Der Haushaltsaus-
schuss ist zudem jeweils nach § 96 der Geschäftsordnung
beteiligt worden.

Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/8538 hat der Deutsche Bundestag in seiner
164. Sitzung am 30. Mai 2008 dem Finanzausschuss feder-
führend und dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung und dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung über-
wiesen.

Der Finanzausschuss hat die Beratung der Gesetzentwürfe in
seiner 115. Sitzung am 28. Januar 2009 aufgenommen. Zu
den Gesetzentwürfen und dem Antrag hat der Ausschuss am
9. Februar 2009 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Er
hat die Beratung der Vorlagen in der 117. Sitzung am 11. Fe-
bruar 2009 abgeschlossen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes
streben die antragstellenden Fraktionen der CDU/CSU und
SPD an, die Ertragshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer auf
den Bund zu übertragen, um den Bund in die Lage zu verset-
zen, künftig zustimmungsfrei diese Steuer gestalten und auf
andere verkehrmittelbezogene Steuerinstrumente abstim-
men zu können. Ferner soll mit dem Gesetzentwurf die
Übertragung der Verwaltungskompetenz für die Kraftfahr-
zeugsteuer und die sonstigen verkehrsmittelbezogenen Steu-
ern auf den Bund geregelt werden. Die Länder werden für
den Verlust der Ertragshoheit mittels eines jährlichen Festbe-
trags finanziell entschädigt.

Der Gesetzentwurf setzt die erforderlichen Verfassungsän-
derungen um.

Zu Buchstabe b

stoß wird über einer steuerfreien Basismenge von 120 g/km
CO2 in den Jahren 2010 und 2011 (2012 und 2013: 110 g/km;
ab 2014: 95 g/km) mit einem linearen Steuersatz von zwei
Euro je g/km ermittelt. Der hubraumbezogene Sockelbetrag
bestimmt sich mit zwei Euro je angefangene 100 ccm für
Personenkraftwagen mit Fremdzündungsmotor und 9,50 Euro
je angefangene 100 ccm für Personenkraftwagen mit Selbst-
zündungsmotor. Personenkraftwagen mit Selbstzündungs-
motor, die vorzeitig die Abgasvorschrift Euro 6 erfüllen, er-
halten eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 150 Euro.

Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem
Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt und ab 2013 in die Sys-
tematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
überführt. Darüber hinaus erhalten die Länder als Erstattung
der Verwaltungskosten für die im Wege der Organleihe zu-
nächst weiterhin von ihnen vorzunehmende Erhebung der
Kraftfahrzeugsteuer einen Ausgleich von 170 Mio. Euro
jährlich. Schließlich ist die bisherige Beteiligung der Länder
am Aufkommen der Autobahnmaut, die als Kompensation
für eine zum 1. September 2007 umgesetzte Kraftfahrzeug-
steuersenkung eingeführt worden war, zu ändern.

Zu Buchstabe c

Mit dem Antrag auf Drucksache 16/8538 soll die Bundes-
regierung aufgefordert werden, die Verhandlungen mit den
Ländern zur Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den
Bund mit dem Ziel abzuschließen, dass im Rahmen der Neu-
ordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Län-
dern die Kraftfahrzeugsteuer in eine Bundessteuer um-
gewandelt werde und die Länder eine nach Volumen und
Entwicklungsperspektiven angemessene Kompensation er-
halten. Zudem sei die Bemessungsgrundlage für die Kraft-
fahrzeugsteuer auf den CO2-Ausstoß umzustellen, deren Ta-
rif in Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß progressiv ge-
staltet wird. Der Tarif beginnt mit 0,5 Euro je Gramm
oberhalb von 120 g/km CO2-Ausstoß und erreicht ab 220 g/
km mit 16 Euro den Höchstsatz. Fahrzeuge mit einem CO2-
Ausstoß von bis zu 120 g/km sollen für die Dauer von vier
Jahren steuerfrei gestellt werden. Die Steuerbefreiung wird
zum 1. Januar 2012 auf Fahrzeuge mit weniger als 100 g/km
und zum 1. Januar 2015 auf Fahrzeuge mit weniger als 80 g/
km beschränkt, wobei Personenkraftwagen mit Selbstzün-
dungsmotor ohne geregelten Partikelfilter von der Befreiung
ausgenommen sind. Im Übrigen werden Personenkraftwa-
gen mit Selbstzündungsmotor mit einem höheren Kraftfahr-
zeugsteuersatz belegt und erhalten weiterhin die Förderung
für Nachrüstpartikelfilter. Für Altfahrzeuge ist eine Über-
gangsregelung vorgesehen. Die Neuregelung soll analog für
alle Fahrzeugarten einschließlich Motorrädern und Nutz-
fahrzeugen vorgenommen werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
aus einer nach dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs berechneten
Komponente ermittelt werden. Die Steuer für den CO2-Aus-

die Annahme der Vorlage der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11931

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf der Koali-
tionsfraktionen am 11. Februar 2009 in seiner 93. Sitzung
beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Zustim-
mung zur Vorlage.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf am
11. Februar 2009 in seiner 93. Sitzung beraten. Er empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Zustimmung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf am 11. Februar 2009 in seiner 86. Sitzung be-
raten und empfiehlt die Annahme der Vorlage in der Fassung
der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf am 11. Februar 2009 in seiner 81. Sit-
zung beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme der Vorlage in geänderter Fassung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf in seiner 82. Sitzung am
11. Februar 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme der Vorlage in geänderter Fassung.

Zu Buchstabe c

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag am 11. Februar
2009 in seiner 93. Sitzung beraten. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung der Vorlage.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 86. Sitzung am 11. Februar 2009 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ableh-
nung.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Antrag am 11. Februar 2009 in seiner 81. Sitzung be-
raten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage am 11. Februar 2009 in seiner
82. Sitzung beraten und empfiehlt die Ablehnung mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Zu Buchstabe a

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, den Gesetz-
entwurf zur Änderung des Grundgesetzes auf Drucksache
16/11741 unverändert anzunehmen.

Zu Buchstabe b

Ferner empfiehlt der Finanzausschuss mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE., den Gesetzentwurf zur
Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer
Gesetze auf Drucksache 16/11742 in veränderter Fassung
anzunehmen.

Zu Buchstabe c

Den Antrag auf Drucksache 16/8538 empfiehlt der Aus-
schuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der FDP gegen die Stimmen der antragstellenden
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. abzulehnen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD verwiesen zur
beabsichtigten Änderung des Grundgesetzes (Drucksache
16/11741) auf die vorbereitenden Erörterungen in der Kom-
mission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbezie-
hung (Föderalismuskommission II). Es sei in der Kommis-
sion eine breite Zustimmung für die Absicht erkennbar
geworden, die Ertragskompetenz für die Kraftfahrzeugsteuer
auf den Bund zu übertragen. Die Veränderung der Ertrags-
hoheit werde künftig den Bund in die Lage versetzen, ab-
schließend über die inhaltliche Ausgestaltung der Kraftfahr-
zeugsteuer zu bestimmen. Es sei sachgerecht, zusätzlich die
Verwaltungskompetenz für die Kraftfahrzeugsteuer und die
sonstigen verkehrsmittelbezogenen Steuern auf den Bund zu
übertragen. Die Länder erhielten für den Verlust der Ertrags-
hoheit eine finanzielle Entschädigung in Form eines jähr-
lichen Festbetrages.

Zu dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Kraftfahrzeug-
steuer und Änderung anderer Gesetze auf Drucksache 16/
11742 hoben die Koalitionsfraktionen hervor, dass es sich
unter verkehrs-, umwelt- und finanzpolitischen Gesichts-
punkten um einen tragfähigen Kompromiss handele. Die
veränderte Kraftfahrzeugsteuerstruktur berücksichtige so-
wohl die Größe wie auch die von dem Fahrzeug ausgehende
Umweltbelastung. Mit dem Gesetzentwurf werde der Sys-
temwechsel von der bisherigen Hubraumbesteuerung zu
einer verstärkten CO2-Ausrichtung vollzogen. Die ökologi-
sche Lenkungswirkung setze sowohl bei Fahrzeugkäufern
wie auch bei den -herstellern Anreize für umweltgerechtere
Fahrzeuge. Die Festlegung einer CO2-Basismenge (bis zum
Jahr 2011: 120 g/km, 2012/2013: 110 g/km, ab 2014: 95 g/
km) entspreche dem auf EU-Ebene festgelegten Flottenver-
brauchswert und werde über die steuerliche Freistellung zum
Kauf emissionsarmer Fahrzeuge anreizen. Für kleinere CO2-
arme Fahrzeuge sei aus dem Regelungsmechanismus mit ei-
ner spürbaren Entlastung zu rechnen. Die Koalitionsfrak-
tionen bewerteten die Reform der Kraftfahrzeugsteuer insbe-
sondere im Hinblick auf das Zusammenspiel mit der für die
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Neuanschaffung von Pkw zeitlich begrenzten Umweltprä-
mie positiv. Es würden über die wechselseitige Ergänzung

Drucksache 16/11931 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

der Maßnahmen erhebliche Anreize für den Kauf umwelt-
freundlicher Fahrzeuge gesetzt. Für Pkw mit Erstzulassung
in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009, auf die
die im Konjunkturpaket I eingeführte Kraftfahrzeugsteuer-
befreiung zutreffe, werde eine Günstigerprüfung vorgese-
hen, so dass die Halter der in diesem Zeitraum erworbenen
Fahrzeuge nicht schlechter gestellt würden. Für Zeiträume
ab 1. Juli 2009 werde mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD Planungssicherheit über das künftig
anzuwendende Besteuerungsregime bei der Kraftfahrzeug-
steuer hergestellt.

Die Fraktion der FDP stellte in den Ausschussberatungen
heraus, dass die Veränderung der Kompetenzverteilung für
Aufkommen und Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer aus
dem Zusammenhang der Gesamtberatungen der Föderalis-
muskommission II herausgelöst worden sei. Es seien zahlrei-
che bedeutsame Fragen des Bund-Länder-Verhältnisses in
der Föderalismuskommission II angesprochen worden, die
noch nicht einer Lösung zugeführt würden. Diese Fragestel-
lungen blieben einstweilen ungelöst. Gleichwohl seien die
vorgesehene Grundgesetzänderung und die Anpassung der
Kompetenzverteilung insoweit zu begrüßen. Zur Neurege-
lung der Kraftfahrzeugsteuer merkte die Fraktion der FDP
an, dass die Rechtsänderung zur weiteren Verkomplizierung
des Steuerrechts führen werde. Es werde eine Vielzahl unter-
schiedlicher Lenkungsfunktionen mit der neuen Kraftfahr-
zeugsteuer verfolgt, deren Ausführung jedoch nur un-
vollkommen gelungen sei und die nicht über Ansätze
hinauskämen. Beispielsweise werde eine strikte Ausrichtung
am CO2-Ausstoß nicht umgesetzt, um ansonsten überpro-
portional betroffene Mittelklassewagen zu schonen. Durch
die unterschiedliche Behandlung von Diesel- und Ottokraft-
stoffmotoren komme es überdies dazu, dass Fahrzeuge mit
geringerem CO2-Ausstoß teilweise höher als vergleichbare
Modelle besteuert würden. Der Gesetzentwurf verfehle so-
mit das Ziel, die Kraftfahrzeugsteuer einfach und mit einem
schlüssigen Ansatz zu regeln. Die Fraktion der FDP sprach
sich dafür aus, die Kraftfahrzeugsteuer in ihrer jetzigen Form
vollständig abzuschaffen und durch eine entsprechende
Übertragung auf die Mineralölsteuer zu ersetzen. Diese Lö-
sung habe den Vorzug, dass sie die umweltorientierte Len-
kungsfunktion durch die verbrauchsabhängige Besteuerung
in steuertechnisch einfacher Weise umsetze.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte die beabsichtigte Än-
derung des Grundgesetzes. Die Übertragung der Ertrags-
und Verwaltungskompetenz bei der Kraftfahrzeugsteuer auf
den Bund werde unterstützt, da dies den Bund in die Lage
versetze, die Kraftfahrzeugsteuer künftig in einem einfache-
ren Verfahren umweltgerecht auszurichten. Dagegen sei der
Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergeset-
zes ablehnend zu bewerten. Zwar werde die Ausrichtung der
Besteuerung auf den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge grund-
sätzlich begrüßt. Die von den Koalitionsfraktionen vor-
geschlagene Lösung sei indes unzureichend. Die Fraktion
DIE LINKE. sprach sich für eine stärker am CO2-Ausstoß
orientierte Kraftfahrzeugsteuer aus, die über den nunmehr
vorgesehenen linearen Steuertarif hinausgehe und größere
Personenkraftwagen in höherem Maße zur Besteuerung he-
ranziehe. Es sei zudem erforderlich, eine Planbarkeit der
künftigen Belastung durch klare Ankündigungen hinsicht-

Kfz-Hersteller geschaffen werden, die zu den gewünschten
technischen Innovationen führten, was wiederum langfristig
den Bestand der deutschen Automobilindustrie und ihrer
Zulieferbetriebe sichern werde. Der Gesetzentwurf der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD weise Entsprechendes
nicht auf und sei daher verfehlt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die
vorgesehene Änderung der grundgesetzlichen Kompetenz-
verteilung bei der Kraftfahrzeugsteuer. Sie bedauerte, dass
der Gesetzentwurf zur Kraftfahrzeugsteuerneuregelung die
veränderte Ausrichtung der Steuer nicht vollständig umset-
ze. Insbesondere bei großen Personenkraftwagen bleibe die
Steuerbelastung nach der Rechtsänderung unverändert, was
die beabsichtigte umweltpolitische Lenkungsfunktion erheb-
lich vermindere. Insoweit gehe von dem Gesetzentwurf kein
klares Signal für den Umweltschutz aus. Ferner bedauerte
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass großvolumi-
ge Personenkraftwagen mit Dieselantrieb nicht stärker zur Be-
steuerung herangezogen werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN wies darauf hin, dass auch die vollständige
Umschichtung der bisherigen Kraftfahrzeugsteuer auf die
Mineralölsteuer zu nachteiligen Wirkungen führe. Zwar
könne mit einer gewissen Verminderung an Steuerbürokratie
gerechnet werden. Gleichzeitig sei es beispielsweise bei
Dieselkraftstoff aber erforderlich, eine Steuererhöhung um
34 Cent/Liter vorzunehmen, um das bisherige Steuerauf-
kommen zu sichern. Dies werde zu einer Verstärkung des
Tanktourismus führen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies auf die
vom Ausschuss durchgeführte öffentliche Anhörung und
legte einen Änderungsantrag vor, in dem eine stärkere CO2-
Orientierung mit weitergehenden ökologischen Lenkungsef-
fekten in Richtung einer klimaschonenden Antriebstechnik
vorgeschlagen wurde. In Umsetzung des zur Erörterung ste-
henden Antrags (Drucksache 16/8538) sah der Änderungs-
antrag, der zu dem kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Gesetz-
entwurf der Koalitionsfraktionen eingebracht wurde, eine
ausschließliche CO2-Orientierung der Kraftfahrzeugsteuer
und einen progressiven Kraftfahrzeugsteuertarif vor. Ferner
solle eine Günstigerprüfung für Bestandsfahrzeuge mit Neu-
zulassung ab 2001 vorgesehen werden, um frühzeitig umge-
setztes ökologisches Engagement finanziell anzuerkennen.
Schließlich seien über vier Jahre bei schrittweiser Absen-
kung der CO2-Grenze besonders CO2-arme Kraftfahrzeuge
von der Steuer zu befreien. Die Koalitionsfraktionen spra-
chen sich gegen den Änderungsantrag aus und hielten inso-
weit an den im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen
fest. Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei einer Stimmenthaltung abgelehnt.

Die Koalitionsfraktionen brachten in die Ausschussberatun-
gen Änderungsanträge ein, mit denen zum einen die Einrich-
tung eines Abrufverfahrens zur Übermittlung von Daten für
Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer sowie zum anderen die
Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutz-
fahrzeuge angestrebt wurden. Mit der Änderung des Auto-
bahnmautgesetzes soll bewirkt werden, dass künftig Ände-
rungen an der Mauthöhenverordnung der Zustimmung des
lich des weiteren Vorgehens bei der Kraftfahrzeugsteuer
herzustellen. Hierdurch könnten Rahmenbedingungen für

Deutschen Bundestages anstelle des Bundesrates bedürfen.
Die Änderungsanträge wurden mit den Stimmen der Frak-

B. Besonderer Teil
Zur Inhaltsübersicht

Notwendige redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht
des vorliegenden Artikelgesetzes an die Einfügung der neu-
en Artikel 9 und 10 und die Umbenennung des bisherigen
Artikels 9 in Artikel 11.

Zu Artikel 6 – (Änderung des Autobahnmaut-
gesetzes für schwere Nutzfahrzeuge)

Zu Nummer 1 – neu – (§ 3 Absatz 2 Satz 1)

Für Änderungen an der Mauthöheverordnung soll zukünftig
(statt bisher die Zustimmung des Bundesrates) die Zustim-
mung des Bundestages erforderlich sein.

Zu den Nummern 2 – neu – und 3 – neu –
(§ 4 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 Satz 2,
§ 5 Satz 2, § 11)

Folgeänderungen zu Nummer 1 – neu –, um den rechtsförm-
lichen Erfordernissen an eine ordnungsgemäße Gliederung
des Gesetzes Rechnung zu tragen.

Zu Artikel 9 – neu – (Änderung des Straßenver-
kehrsgesetzes – § 35 Absatz 5
Nummer 4, § 36b Absatz 3b
und § 42 Absatz 3 Satz 1)

neuem Recht durchzuführen ist (§ 18 Absatz 4a KraftStG
– neu –). Wegen der Häufigkeit von unrichtigen und unvoll-
ständigen Fahrzeugdaten sowie der besonderen Eilbedürftig-
keit scheidet ein manuelles Auskunftsverfahren von vorn-
herein aus, um die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer
durch die zuständigen Behörden zeitgerecht zu gewährleis-
ten.

Da durch die Grundgesetzänderung die Verwaltungs- und
Ertragshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund
übergeht, ist die Behördenbezeichnung anzupassen.

Zu Artikel 10 – neu – (Änderung der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung –
§ 39 Absatz 6a – neu –)

Mit der Änderung wird der Umfang der im automatisierten
Abrufverfahren nach § 36 Absatz 3b des Straßenverkehrsge-
setzes zu übermittelnden Fahrzeugdaten aus dem Zentralen
Fahrzeugregister für die Durchführung des Kraftfahrzeug-
steuerrechts konkretisiert.

Zu Artikel 11 – neu – (Inkrafttreten)

Wegen der Einfügung der neuen Artikel 9 und 10 wird der
bisherige Artikel 9 (Inkrafttreten) inhaltlich unverändert der
Artikel 11.

Berlin, den 11. Februar 2009

Patricia Lips
Berichterstatterin

Ingrid Arndt-Brauer
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11931

tionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP an-
genommen.

Der Petitionsausschuss hat dem Finanzausschuss eine Bür-
gereingabe übermittelt, in der die Abschaffung der bestehen-
den Kraftfahrzeugsteuer und deren Umlage auf die Energie-
steuer für Kraftstoffe gefordert wird. Nach § 109 der
Geschäftsordnung hat der Petitionsausschuss beim federfüh-
renden Finanzausschuss um Stellungnahme zu dem Anlie-
gen nachgesucht. Der Finanzausschuss hat die Petition in
seine Beratungen einbezogen. Eine Änderung des Gesetz-
entwurfs im Sinne des Petenten hat der Ausschuss nicht vor-
gesehen. Zu Verlauf und Inhalt der Ausschussberatungen
wird auf den vorstehenden Bericht verwiesen.

Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit der Einfüh-
rung einer künftig vor allem nach Kohlendioxidemissionen
bemessenen Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen.
Um vollständig und zutreffend sicherzustellen, dass für Per-
sonenkraftwagen die Kohlendioxidemissionen in Gramm je
Kilometer nach Maßgabe des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
für die Besteuerung zur Verfügung stehen, ist es erforderlich,
entsprechende Fahrzeugdaten aus dem Zentralen Fahrzeug-
register abrufen zu können. Die Ermöglichung eines automa-
tisierten Abrufverfahrens ist unter Berücksichtigung der In-
teressen des Steuerpflichtigen und des Steuergläubigers
verhältnismäßig. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den
Umfang der jährlichen Neuzulassungen von ca. 3 Millionen
Personenkraftwagen und der ca. 2 Millionen Neuzulassun-
gen seit dem 5. November 2008, für die von Amts wegen
eine sog. Günstigerprüfung zur Besteuerung nach altem und

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