BT-Drucksache 16/11865

BMU-Kapazitäten für den Post-Kyoto-Prozess

Vom 9. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11865
16. Wahlperiode 09. 02. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill
und der Fraktion DIE LINKE.

BMU-Kapazitäten für den Post-Kyoto-Prozess

Die Verhandlungen um das EU-Klimapaket und seine rechtliche Umsetzung auf
EU-Ebene sind mit der Verabschiedung der entsprechenden Richtlinien durch
den Europäischen Rat und das Europäische Parlament im Dezember 2008 been-
det. Auf internationaler Ebene müssten in der Klimaschutzpolitik für die Bun-
desregierung nunmehr die Verhandlungen um ein Post-Kyoto-Abkommen in
den Mittelpunkt rücken, welche im Dezember 2009 in Kopenhagen zur Verab-
schiedung eines internationalen Klimaschutzabkommens für die Zeit nach 2012
führen sollen. Den Hauptteil der Verhandlungen werden Mitarbeiter und Mit-
arbeiterinnen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit (BMU) leisten. In der Vergangenheit wurden diese bei internationalen
Verhandlungen nicht selten durch externe Berater mit Zeit- oder Honorarverträ-
gen unterstützt, die aus Unternehmen oder Einrichtungen entsendet wurden,
welche nicht der Bundesregierung unterstehen.

Für die Verhandlungen sind ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten
notwendig. Dabei ist jedoch zu verhindern, dass über personelle Verflechtungen
einseitige Unternehmensinteressen Eingang in die deutsche Verhandlungsposi-
tion finden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bereitete das BMU intern den Verhandlungsprozess um das EU-Klima-
paket vor, gab es dazu eigene Arbeitsgruppen etc., und wie gestaltet sich ent-
sprechend die Vorbereitung des Verhandlungsprozesses um das Post-Kyoto-
Abkommen?

2. Wie hoch schätzt das BMU den personellen und finanziellen Aufwand zur
Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen um das Post-Kyoto-Ab-
kommen im Vergleich zum Prozess um das EU-Klimapaket?

3. Welchen Raum nahmen im BMU die Verhandlungen mit Unternehmensver-
treterinnen und -vertretern sowie Lobbyorganisationen der Wirtschaft bei den
Verhandlungen um das EU-Klimapaket ein, und wie hoch schätzt die Bun-
desregierung den vergleichbaren Aufwand bei den Verhandlungen um das

Post-Kyoto-Abkommen?

4. Wie viele interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigte das BMU im
Jahr 2008 für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen um das
EU-Klimapaket?

5. Wie viele externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zeit- oder Honorar-
verträgen beschäftigte das BMU im Jahr 2008 für die Vorbereitung und

Drucksache 16/11865 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Durchführung der Verhandlungen um das EU-Klimapaket; wie viele davon
mit befristeten Arbeitsverträgen, wie viele als Honorarkräfte oder mit ver-
gleichbaren Verträgen zur fachlichen Unterstützung?

6. Wie viele interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt das BMU im
Jahr 2009 für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen um
das Post-Kyoto-Protokoll?

7. Wie viele externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zeit- oder Honorar-
verträgen beschäftigt das BMU im Jahr 2009 für die Vorbereitung und
Durchführung der Verhandlungen um das Post-Kyoto-Protokoll; wie viele
davon mit befristeten Arbeitsverträgen, wie viele als Honorarkräfte oder mit
vergleichbaren Verträgen zur fachlichen Unterstützung?

8. In welcher Höhe standen im Jahr 2008 im BMU-Haushalt finanzielle Mittel
(etwa für Honorare oder Werkaufträge für Studien) für die Verhandlungen
um das EU-Klimapaket zur Verfügung, und in welcher Höhe sind finan-
zielle Mittel im Etat 2009 für die Verhandlungen um das Post-Kyoto-Proto-
koll vorgesehen?

9. Wie viele Stellen wurden oder werden im BMU von den Verhandlungen um
das EU-Klimapaket für den Post-Kyoto-Prozess umgewidmet?

10. Aus welchen Unternehmen und Einrichtungen kamen die externen Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter, die das BMU mit Zeit- oder Honorarverträgen
für die Verhandlungen um das EU-Klimapaket beschäftigte, und wie viele
waren es jeweils?

11. Aus welchen Unternehmen und Einrichtungen kommen die externen Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter, die das BMU für die Verhandlungen um das
Post-Kyoto-Abkommen mit Zeit- oder Honorarverträgen beschäftigt, und
wie viele sind es jeweils?

12. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass gegebenenfalls über die Be-
schäftigung externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zeit- oder Hono-
rarverträgen bei den Verhandlungen um ein Post-Kyoto-Protokoll einseitig
Unternehmensinteressen Eingang in die Verhandlungspositionen finden?

Berlin, den 5. Februar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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