BT-Drucksache 16/11860

Das LOHAFEX-Experiment im südlichen Polarmeer

Vom 9. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11860
16. Wahlperiode 09. 02. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Cornelia Behm,
Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Ulrike Höfken,
Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das LOHAFEX-Experiment im südlichen Polarmeer

Im Rahmen eines deutsch-indischen Forschungsabkommens werden unter
Beteiligung des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung
(AWI) derzeit in einem Versuch 20 Tonnen Eisensulfat in einem Gebiet von
etwa 300 Quadratkilometern im Südatlantik ausgebracht. Das deutsche For-
schungsschiff „Polarstern“ lief am 7. Januar 2009 von Kapstadt, Südafrika, aus
in Richtung des südwestlichen atlantischen Sektors des Südlichen Ozeans.
Nach fast vier Jahren Vorbereitungszeit führt ein Team von 48 Wissenschaftlern
(29 davon aus Indien) nun das deutsch-indische Eisendüngungsexperiment
LOHAFEX („Loha“ bedeutet Eisen auf Hindi, „FEX“ steht für „Fertilization
Experiment“) durch.

Ziel des LOHAFEX-Experiments ist es, künstlich Planktonblüten zu erzeugen,
um so vier zusammenhängende Forschungsfragen zu untersuchen: Die Rolle
von Eisen als Klimaregulator und seine Bedeutung für den Kohlenstoffkreis-
lauf, die Auswirkung auf die Zusammensetzung und die Biodiversität des
Planktons, die mögliche Rolle von Algenblüten auf die Ernährung des Krill und
die tatsächliche Sedimentation der erzeugten Algenblüte.

Das Experiment hat nach Auffassung von Umweltorganisationen und Umwelt-
wissenschaftlern schwerwiegende Auswirkungen auf die Meeresökologie.
Hauptkritikpunkt ist jedoch die Einschätzung, dass dieses Forschungsvorhaben
gegen das auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologi-
sche Vielfalt (COP 9 der CBD) in Bonn beschlossene Moratorium zur Düngung
der Ozeane (Beschluss IX/16) verstößt. Diese Auffassung wird vom Bundes-
ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geteilt
(AFP- Meldung vom 14. Januar 2009).

Aufgrund der breiten Kritik hat das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) am 13. Januar 2009 dieses Experiment kurzzeitig ausge-
setzt. Drei unabhängige Meeresforschungsinstitute, darunter ein britisches und
ein französisches, wurden beauftragt, zu prüfen, ob LOHAFEX hinsichtlich der
Auswirkungen auf das Meeresökosystem unbedenklich ist und ob die bisherige

Risikoabschätzung ausreichend war. Außerdem wurde die Vereinbarkeit des
Experiments mit internationalen rechtsgültigen Beschlüssen und Abkommen,
u. a. mit der CBD, und mit dem in der Entwicklung befindlichen internationa-
len Recht über Forschungsvorhaben auf Hoher See begutachtet. Die o. g. – vom
BMBF in Auftrag gegebenen – Gutachten halten LOHAFEX für unbedenklich
und sehen keinen Verstoß gegen internationales Umweltrecht.

Drucksache 16/11860 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Auf der Basis dieser Gutachten hat das BMBF am 26. Januar 2009 entschieden,
das Experiment weiterzuführen (Pressemitteilung Nr. 14/2009 des BMBF vom
26. Januar 2009). Diese Entscheidung stand explizit im Gegensatz zur Auf-
fassung des BMU, das nach wie vor an der Auffassung festhält, dass das Expe-
riment gegen das CBD-Moratorium verstößt (Pressemitteilung Nr. 025/09 des
BMU vom 26. Januar 2009).

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Konvention über die biologische Vielfalt

1. Auf welche Risiken der Ozeandüngung hat die 9. Vertragsstaatenkonferenz
(COP 9) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) verwie-
sen, als sie das Moratorium zur Ozeandüngung beschlossen hat (Beschluss
IX/16), und auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sich
diese Entscheidung?

2. Welches Ziel verfolgt das Moratorium zur Ozeandüngung, und wie lange
gilt es?

3. Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, auf der COP 9 dem
Moratorium zur Ozeandüngung zuzustimmen, und liegen diese Gründe
nach Auffassung der Bundesregierung immer noch vor?

4. In welchem Umfang fand bislang weltweit Ozeandüngung statt, und
welche Staaten sind hieran insbesondere beteiligt (Auflistung nach Mit-
gliedstaaten der CBD und Nichtmitgliedstaaten)?

5. a) Welche dieser Projekte waren Forschungsvorhaben?

b) Von wem wurden sie durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen kamen
sie?

6. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Moratorium zur Ozean-
düngung weltweit eingehalten (ggf. Auflistung der Verstöße), und wenn
nein, warum nicht?

7. Welche Forschungsvorhaben zur Eisendüngung hat es seit Beginn des
Moratoriums gegeben bzw. welche sind in Vorbereitung, und von wem
wurden sie durchgeführt bzw. werden sie geplant?

8. Gibt es bei einem oder mehreren der anderen stattgefundenen oder geplan-
ten Forschungsvorhaben bisher den Vorwurf, dass diese gegen die CBD
verstoßen?

Falls ja, in welchem Punkt?

9. Wo liegt nach Auffassung der Bundesregierung die Grenze zwischen
Grundlagenforschung und angewandeter Forschung im Blick auf das
LOHAFEX-Experiment zur Ozeandüngung?

10. Wer ist für die Kontrolle der Einhaltung des Moratoriums zuständig, und
welche anderen internationalen Beschlüsse verweisen auf das Moratorium?

11. Wie können Verstöße gegen das Moratorium geahndet werden, und welche
konkreten Sanktionsmöglichkeiten sind vorgesehen?

12. Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. was unternimmt die Bun-
desregierung in ihrer Eigenschaft als derzeitige Präsidentschaft der CBD,
wenn ihr Verstöße gegen das Moratorium zur Ozeandüngung bekannt wer-
den?

13. Welche konkreten Verpflichtungen leitet die Bundesregierung aus dem

Moratorium zur Ozeandüngung für sich ab?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11860

14. a) Welche Beschlüsse der COP 9, wie das Moratorium zur Ozeandüngung,
plant die Bundesregierung in nationales Recht umzusetzen, und wann
soll das geschehen?

b) Welche Beschlüsse voriger Vertragsstaatenkonferenzen der CBD hat die
Bundesregierung schon in gültiges nationales Recht umgesetzt?

15. a) Wie bewertet die Bundesregierung in Kenntnis des CBD-Moratoriums
zur Ozeandüngung die „Resolution LC-LP.1 (2008) on the Regulation
of Ocean Fertilization“ vom Oktober 2008 des Londoner Abkommens
(Internationale Vereinbarung über die Verhütung der Meeresverschmut-
zung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen)?

b) Wie bewertet sie die Beschlüsse der COP 9 zur Forschung im Bereich
Eisendüngung im Verhältnis zu den Vereinbarungen in der London-
Konvention bzw. im London-Protokoll zu der gleichen Frage?

c) Sieht die Bundesregierung einen Verstoß gegen die o. g. Resolution
durch LOHAFEX?

d) Wurde diese Frage geprüft?

e) Wenn ja, von wem, mit welchem Ergebnis?

f) Wenn nein, warum nicht?

g) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gelangt?

II. Zur Planungsphase des Experiments LOHAFEX

16. Welche Rolle spielte bei der Vorbereitung des Experiments die Vorgabe des
CBD-Moratoriums für legitime Forschung?

17. a) Wurden in das LOHAFEX-Experiment Fragestellungen zu den Aus-
wirkungen der Eisendüngung auf das marine Ökosystem und die biolo-
gische Vielfalt im Meer integriert?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wenn ja, wie lauten diese Fragestellungen?

18. a) Wurden anerkannte Umweltorganisationen oder andere Umweltakteure
bei der Vorbereitung des Experiments eingebunden, und wurden die
Fragestellungen und Risikobewertungen mit ihnen diskutiert?

b) Wenn ja, in welcher Weise?

c) Wenn nein, warum nicht?

19. a) Wusste die Bundesregierung zum Zeitpunkt der COP 9 und der Unter-
zeichnung des Moratoriums zur Ozeandüngung von dem geplanten
LOHAFEX-Experiment, und hat die Bundesregierung die für dieses Ex-
periment zuständigen Ministerien, Unterbehörden und Forschungs-
einrichtungen von diesem Moratorium im Nachgang der COP 9 unter-
richtet, mit der Bitte, auf dessen Einhaltung zu achten?

b) Wenn ja, wer hat wen in welcher Weise wann informiert?

20. a) Hat während der Planung des LOHAFEX-Experiments eine Prüfung
stattgefunden, ob das Experiment mit dem Moratorium zur Ozeandün-
gung oder anderen internationalen Beschlüssen und Regelungen verein-
bar ist?

b) Wenn ja, wann hat diese stattgefunden, und durch wen wurde diese Prü-
fung durchgeführt?

Drucksache 16/11860 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung, und wem wurde das Ergebnis
zur Kenntnis gegeben?

d) Wenn keine Prüfung stattgefunden hat, warum nicht?

III. Zu den vorliegenden bzw. angeforderten Gutachten:

21. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzungen der vorgelegten
Untersuchungen – dies sind die Gutachten des „British Antarctic Survey“
(Cambridge, UK), des IFM-GEOMAR (KIEL), des Max-Planck-Instituts
für ausländisches öffentliches Recht und Völkerecht (Heidelberg) sowie
des Walter-Schück-Instituts für internationales Recht (Universität Kiel) –
zur Unbedenklichkeit des Experiments?

22. Wie nimmt die Bundesregierung Stellung zur der Einschätzung dieser
Gutachten bezüglich der Fragen,

a) ob die CBD als Konvention sowie die Beschlüsse der Vertragsstaaten-
konferenz völkerrechtlich bindend sind,

b) ob das LOHAFEX-Experiment gegen das auf der COP 9 beschlossene
Moratorium zur Ozeandüngung oder gegen andere internationale Be-
schlüsse und Richtlinien verstößt,

c) ob das konkrete Experiment mit den Kriterien der CBD für legitime
Forschung im Bereich der Eisendüngung vereinbar ist,

d) ob negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu erwarten sind,

e) ob die durchgeführten Risikoanalysen angemessen und nach dem
neusten Stand der Wissenschaft durchgeführt wurden?

23. a) Inwieweit und wann wurde das BMU über das LOHAFEX-Experiment
informiert?

b) Zu welchen Einschätzungen bezüglich der unter 14a bis e gestellten Fra-
gen kommen die Stellungnahmen der Unterbehörden des BMU – Um-
weltbundesamt (UBA) und Bundesamt für Naturschutz (BfN) –, und
wann wurden diese Stellungnahmen abgegeben?

c) Wurden diese Stellungnahmen mit in den Entscheidungsprozess einbe-
zogen, und wenn nein, warum nicht?

24. a) Welche Rolle hat im Entscheidungsprozess der Bundesregierung die
Risikoanalyse des BfN gespielt, die Lücken in der Risikoanalyse sieht?

b) Wurden die Bedenken des BfN vor Beginn des Experiments abgeklärt?

c) Wenn nein, warum nicht?

25. Wurden die Gutachten des „British Antarctic Survey“, des IFM-GEOMA,
des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völker-
recht sowie des Walter-Schück-Instituts für internationales Recht dem
BMU vor der Entscheidung, das Experiment wieder aufzunehmen, zur Ver-
fügung gestellt, und inwieweit wurde das BMU in die Entscheidungs-
findung am 26. Januar 2009 einbezogen?

26. a) Liegen Gutachten oder Stellungnahmen des Auswärtigen Amtes zum
LOHAFEX-Experiment vor?

b) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese in Bezug auf die strittigen
Fragen?

c) Wenn ja, wann wurden sie erstellt, und wem wurden sie zugänglich
gemacht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11860

27. a) Liegen der Bundesregierung weitere Gutachten oder weitere Stellung-
nahmen zu dem LOHAFEX-Experiment vor, und wenn ja, zu welchem
Ergebnis sind diese gekommen?

b) Wurden diese Gutachten mit in den Entscheidungsprozess einbezogen?

c) Falls ja, wie und von wem, wenn nein, warum nicht?

28. Aus welchen Gründen konnte das angekündigte Gutachten des „Institut
français de recherche pour l’exploitation de la mer“ (IFREMER) nicht vor-
gelegt werden, und wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen dieses
Gutachtens?

29. Welche Rolle hat bei der Entscheidung des BMBF für die Durchführung
des umstrittenen Experiments die Unbedenklichkeitserklärung des AWI
vom 24. Januar 2009 gespielt?

30. a) Macht sich die Bundesregierung die von Wissenschaftlern und dem
AWI geäußerte Einschätzung zu eigen, dass die Ausnahmeregelung des
CBD-Moratoriums „nur für Küstengewässer“ („coastal waters“) recht-
lich ein unklarer Begriff und zudem aus wissenschaftlicher Sicht nicht
sinnvoll sei (Brief AWI an das BMBF vom 24. Januar 2009)?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Verbindlichkeit des
Begriffs „coastal waters“ bzw. die Einhaltung dieses Kriteriums im Rah-
men von LOHAFEX?

c) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass dies einer Auf-
weichung eines zentralen Punktes des CBD-Moratoriums gleich-
komme?

31. a) Auf welcher rechtlichen, wissenschaftlichen oder politischen Grundlage
wurden die Ausnahmekriterien für das CBD-Moratorium auf der COP 9
entwickelt (z. B. Ziel der Forschung, Kleinskaligkeit und Küstenge-
wässer)?

b) Hat sich an diesen Grundlagen nach Auffassung der Bundesregierung
etwas geändert?

c) Wenn ja, in welcher Weise?

d) Wie definiert und interpretiert die Bundesregierung diese Kriterien
rechtlich und politisch, und welche Forschungsbedarfe ergeben sich da-
raus?

32. Wie wird die Größe des Experiments LOHAFEX gerechtfertigt, und wie
wird der Einsatz der Mengen (20 Tonnen auf 300 km2) begründet?

33. Wie wird die Kontrolle des Experiments, wie es die CBD und das Londoner-
Protokoll fordern, sichergestellt, und wie wird das Gebiet nach Beendigung
des Experiments auf Langzeitfolgen des Experiments beobachtet?

34. a) Wurde bereits ein internationaler unabhängiger Kontroll- und Regulie-
rungsmechanismus zur Überprüfung von Experimenten zur Ozeandün-
gung geschaffen, wie es das Moratorium zur Ozeandüngung fordert?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wenn ja, wie ist dieser ausgestaltet, und wurden die Kontroll- und Rege-
lungsmechanismen eingehalten?

35. Welche Übergangsregelungen bestehen bis zur Weiterentwicklung der
internationalen Vereinbarungen für Forschungsvorhaben im Bereich der
Eisendüngung?

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IV. Auswirkungen der Debatte um das LOHAFEX-Experiment

36. a) Welche Reaktionen liegen von Seiten des CBD-Sekretariats und der an-
deren CBD-Mitgliedstaaten auf das LOHAFEX-Experiment vor, und
wie hat die deutsche CBD-Präsidentschaft darauf reagiert?

b) Welche Reaktionen liegen von Seiten internationaler Nichtregierungs-
organisationen und aus der Zivilgesellschaft vor, und wie beurteilt die
Bundesregierung diese Reaktionen insbesondere mit Blick auf das
Ansehen der deutschen CBD-Präsidentschaft?

37. Inwieweit wird das LOHAFEX-Experiment und das Thema Düngung der
Ozeane auf dem kommenden, so genannten CBD-COP Bureau Meeting
(13. Februar 2009) Gegenstand der Beratungen sein?

38. Welche konkreten Themen stehen auf der Tagesordnung des SBSTTA-
Treffens (Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Ad-
vice) der Expertengruppe zur Ozeandüngung (11. bis 13. Februar 2009),
und wird sich diese Expertengruppe auch zu dem LOHAFEX-Experiment
äußern?

39. Hätte eine Absage des LOHAFEX-Experiments nach Auffassung der Bun-
desregierung negative Auswirkungen für das Ansehen und die zukünftige
Rolle Deutschlands in der internationalen Forschungskooperation gehabt,
und wenn ja, welche?

40. Welche Auswirkung hatte nach Auffassung der Bundesregierung die kurz-
zeitige Unterbrechung des Experiments für das Ansehen Deutschlands und
für das Forschungsexperiment selbst?

41. Hätte die Einstellung des Experiments nach Auffassung der Bundesregie-
rung negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit Indien gehabt,
und wenn ja, welche?

42. Welche Auswirkungen hätte sich nach Einschätzung der Bundesregierung
durch die Einstellung des Experiments auf die Beteiligung Deutschlands an
der Forschung zur Eisendüngung ergeben, und wie begründet sie diese Ein-
schätzung?

43. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung das un-
einheitliche Verhalten der beiden beteiligten Bundesministerien – BMBF
und BMU – auf die öffentliche Debatte zur Klimaforschung, sowohl natio-
nal als auch international?

44. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung das un-
einheitliche Verhalten der beiden Bundesministerien – BMBF und BMU –
auf die deutsche CBD-Präsidentschaft und auf die Glaubwürdigkeit
Deutschlands beim Engagement für die Erhaltung der biologischen Viel-
falt, sowohl national als auch international?

45. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Diskussionen
um das LOHAFEX-Experiment?

46. Was unternimmt die Bundesregierung, damit es zu einem konstruktiven
Dialog zwischen Umweltforscherinnen und -forschern und den Umwelt-
verbänden kommt, und sieht sie die Notwendigkeit, diesen zu intensivie-
ren?

47. In welchem Umfang werden die Ergebnisse des Experiments der Wissen-
schaft, den Behörden, der Wirtschaft sowie den Nichtregierungsorganisa-
tionen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

48. Plant die Bundesregierung, die Diskussion über die Schlussfolgerungen

aus den erhobenen Daten und Erkenntnissen zu fördern, und wenn ja, was
konkret hat sie vorgesehen?

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49. Welche Anträge oder Planungen für eine kommerzielle Ozeandüngung
sind der Bundesregierung bekannt, und welchen potenziellen Nutzen könn-
ten diese Gruppen aus den Daten des Experiments ziehen?

50. Welche Auswirkungen hätte nach Auffassung der Bundesregierung eine
Nichtbeteiligung Deutschlands an der Forschung im Bereich der Eisendün-
gung auf die Diskussion über die kommerzielle Eisendüngung?

V. Auswirkungen auf die Umwelt

51. Welche Auswirkungen der Ozeandüngung auf marine Ökosysteme sind der
Bundesregierung bekannt?

52. a) Welche Auswirkungen auf ökologisch-sensible Gebiete oder marine
Schutzgebiete sind durch das LOHAFEX-Experiment zu erwarten, und
wie konnte eine mögliche Beeinträchtigung dieser Gebiete konsequent
ausgeschlossen werden?

b) Welche Auswirkungen auf ökologisch-sensible Gebiete oder marine
Schutzgebiete sind der Bundesregierung durch frühere Experimente be-
kannt?

VI. Forschung zur Ozeandüngung

53. Welche international anerkannten Gremien, wie der Interstaatliche Rat zum
Klimawandel und der Wissenschaftliche Beirat für Globale Umweltverän-
derungen, weisen auf welche konkreten Risiken der Meeresdüngung im
Hinblick auf die mittelbaren Folgen für die Meeresökosysteme hin, und
wie haben diese sich zur Forschung in diesem Bereich positioniert?

54. a) Welche weiteren Experimente im Bereich der Ozeandüngung sind nach
Kenntnis der Bundesregierung durch oder unter Beteiligung von deut-
schen Forschungseinrichtungen geplant?

b) In welchem Umfang sind hierfür öffentliche Mittel vorgesehen?

55. Welche Schlussfolgerungen für die Forschungspolitik zieht die Bundes-
regierung aus dem Moratorium zur Ozeandüngung, und welche forschungs-
politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung im Bereich der Ozeandün-
gung?

56. Welche Forschung fördert die Bundesregierung bzw. beabsichtigt sie zu för-
dern, um zu einem besseren Verständnis der Rolle der Ozeane im globalen
Kohlenstoffkreislauf zu kommen und um nachhaltige und für das Ökosys-
tem unbedenkliche Wege der CO2-Speicherung in den Meeren zu finden?

57. a) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für so ge-
nannte tote Zonen in Ozeanen – also Bereiche, in denen kein Plankton
wächst?

b) Welche Anzahl und Ausmaße haben bereits heute diese toten Zonen in
den Ozeanen der Erde?

c) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Eintrag
von Eisen in die Weltmeere und den toten Zonen?

d) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die so genann-
ten toten Zonen in den Weltmeeren durch umfangreichen Eiseneintrag?

58. Wie hat die Bundesregierung das Polarjahr 2007/2008 unterstützt?
Berlin, den 9. Februar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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