BT-Drucksache 16/11779

zu der Verordnung der Bundesregierung -16/11614, 16/11718- Einhundertsiebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -

Vom 28. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11779
16. Wahlperiode 28. 01. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 16/11614, 16/11718 Nr. 2 –

Einhundertsiebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
– Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz –

A. Problem

Anpassung der Einfuhrliste an EG-Einfuhrvorschriften für Textilwaren aus
China, Stahlwaren aus der Ukraine; Anpassung an EG-Rechtsgrundlagen; Auf-
hebung von bestimmten Einfuhrkontrollerfordernissen; Anpassung der Einfuhr-
liste an das geänderte Warenverzeichnis der Außenhandelsstatistik.

B. Lösung

Empfehlung, die Aufhebung der Verordnung nicht zu verlangen.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Keine

E. Sonstige Kosten

Die Verordnung berücksichtigt vor allem die Änderungen der EG-Einfuhrrege-
lungen. Mit der Aufhebung der EG-Beschränkungen für Textilwaren, Stahl und

landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie der nationalen Verfahrensvorschriften zur
Marktbeobachtung von landwirtschaftlichen Produkten entfallen Kosten für die
Beantragung und Bearbeitung von Einfuhrgenehmigungen, Ursprungszeugnis-
sen und Ausfuhrbescheinigungen sowie Einfuhrlizenzen und Einfuhrkontroll-
meldungen in Wirtschaft und Verwaltung. Die Höhe der Kosten ist nicht quan-
tifizierbar. Aufgrund des insgesamt sehr geringen Anteils der betroffenen Pro-
dukte an der Gesamteinfuhr ist nicht mit einer nennenswerten Auswirkung auf

Drucksache 16/11779 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau,
zu rechnen.

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft

Mit der Verordnung wird eine bestehende Informationspflicht geändert. Mit der
Streichung von Einfuhrkontrollmeldungserfordernissen in der Einfuhrliste wird
der Anwendungsbereich des § 27a der Außenwirtschaftsverordnung erheblich
eingeschränkt. Da die Informationspflicht lediglich die Abgabe eines Durch-
drucks der Einfuhranmeldung vorsieht, sind die bürokratischen Entlastungs-
effekte gering.

Die Liberalisierung der Einfuhrbeschränkungen für Textilwaren, die Aufhebung
der Einfuhrbeschränkungen für Stahlerzeugnisse sowie die Aufhebung der
Lizenzerfordernisse bei der Einfuhr einiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse
haben keine Auswirkungen auf Informationspflichten nach deutschem Recht.
Die Informationspflichten im Zusammenhang mit diesen Einfuhrbeschränkun-
gen sind im EG-Recht begründet; über die Anpassung der Einfuhrliste wird die
Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen diese Informationspflichten sicherge-
stellt.

Informationspflichten für Bürger und Verwaltung

Die vorliegende Verordnung tangiert keine Informationspflichten für Bürger
und Verwaltung.

G. Gleichstellungspolitische Belange

Werden nicht berührt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11779

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

die Aufhebung der Verordnung auf Drucksache 16/11614 nicht zu verlangen.

Berlin, den 28. Januar 2009

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Edelgard Bulmahn
Vorsitzende

Ernst Burgbacher
Berichterstatter

schaftliche Produkte aufgehoben werden. Schließlich soll sache 16/11614 nicht zu verlangen.

Berlin, den 28. Januar 2009

Ernst Burgbacher
Berichterstatter
Drucksache 16/11779 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Ernst Burgbacher

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/11614 in seiner 84. Sitzung am 28. Januar 2009 beraten
und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
federführenden Beratung und an den Rechtsausschuss zur
Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

Gegenstand der Einhundertsiebenundfünfzigsten Verord-
nung zur Änderung der Einfuhrliste auf Drucksache 16/11614
ist die Anpassung der Einfuhrliste an EG-Einfuhrvorschrif-
ten für Textilwaren. Dabei sollen Doppelkontrollverfahren
zu Überwachungszwecken gegenüber der VR China aufge-
hoben werden.

Die Einfuhrliste an EG-Einfuhrvorschriften für Stahlwaren
soll angepasst werden. Dabei sollen Doppelkontrollverfah-
ren mit mengenmäßigen Beschränkungen gegenüber der
Ukraine aufgehoben werden. Die Einfuhrliste soll ferner an
Aktualisierungen der EG-Rechtsgrundlagen angepasst und
daran, dass Lizenzerfordernisse für landwirtschaftliche Er-
zeugnisse aufgehoben worden sind. Weiter sollen Einfuhr-
kontrollmeldungserfordernisse für verschiedene landwirt-

die Einfuhrliste an das geänderte Warenverzeichnis für die
Außenhandelsstatistik zum 1. Januar 2009 angepasst wer-
den.

Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 16/11614 ver-
wiesen.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage 16/11614 in seiner
124. Sitzung am 28. Januar 2009 beraten und empfiehlt
Kenntnisnahme.

IV. Beratung und Abstimmungsergebnis
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Ver-
ordnung der Bundesregierung in seiner 84. Sitzung am
28. Januar 2009 abschließend beraten.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dem Bundestag
zu empfehlen, die Aufhebung der Verordnung auf Druck-

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