BT-Drucksache 16/11627

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/8494- E.ON-Netz in die öffentliche Hand übernehmen

Vom 20. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11627
16. Wahlperiode 20. 01. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/8494 –

E.ON-Netz in die öffentliche Hand übernehmen

A. Problem

Ankündigung der E.ON AG, ihr Höchstspannungsnetz zu veräußern

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/11627 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/8494 abzulehnen.

Berlin, den 25. Juni 2008

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Edelgard Bulmahn
Vorsitzende

Rolf Hempelmann
Berichterstatter

spannungsnetz trennen wolle. Als Käufer seien unter ande-
rem internationale Infrastrukturfonds im Gespräch. Aus
Sicht der antragstellenden Fraktion sind Stromnetze ein
natürliches Monopol und ein bedeutender Teil der öffent-
lichen Infrastruktur. Wegen des überragenden Allgemein-
wohlinteresses dürften sie weder in die Hände privater
Finanzspekulanten noch anderer privater Investoren fallen
und sollten daher von der öffentlichen Hand übernommen
werden. Die E.ON-Netze seien veraltet und entsprächen
nicht den Anforderungen, die sich aus der zunehmenden
Nutzung erneuerbarer Energien ergeben. Über Jahre hinweg
habe das Unternehmen zu hohe Netzgebühren eingenommen
und auf der anderen Seite notwendige Investitionen ver-
säumt. Damit habe E.ON die gesetzlichen Verpflichtungen,
die mit dem Netzbetrieb verbunden sind, nicht ausreichend

Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag auf Drucksache 16/8494 in seiner 68. Sitzung am
25. Juni 2008 abschließend beraten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE., dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
des Antrags der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 16/
8494 zu empfehlen.

Berlin, den 25. Juni 2008

Rolf Hempelmann
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11627

Bericht des Abgeordneten Rolf Hempelmann

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 16/8494 wurde in der 151. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 13. März 2008 an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur federführen-
den Beratung sowie den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit und den Haushaltsausschuss zur Mit-
beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags

Die Fraktion DIE LINKE. fordert die Bundesregierung in
ihrem Antrag auf, die Übertragungsnetze der E.ON-Netz
GmbH per Vergesellschaftung in die öffentliche Hand zu
übernehmen. Die Antragsteller verweisen darauf, dass die
E.ON AG, deren Tochterunternehmen E.ON-Netz GmbH die
Stromübertragungsnetze betreibt, sich von ihrem Höchst-

erfüllt. Ein solcher Missbrauch der Netzinfrastruktur recht-
fertige eine Vergesellschaftung im Sinne des Grundgesetzes.

Wegen der Einzelheiten des Antrags wird auf die Druck-
sache 16/8494 verwiesen.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 69. Sit-
zung am 28. Mai 2008 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
beschlossen, die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage in seiner 66. Sitzung am 27. Mai
2008 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die

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