BT-Drucksache 16/11492

Weiterbau der Bundesautobahn 94

Vom 19. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11492
16. Wahlperiode 19. 12. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter
Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia
Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Weiterbau der Bundesautobahn 94

Beim Bau der Bundesautobahn 94 besteht für den Teilabschnitt Heldenstein–
Ampfing seit Ende September 2008 ein bestandskräftiger Planfeststellungsbe-
schluss. Dieser Bauabschnitt ist unumstritten, dennoch veranlasst der Freistaat
Bayern keine Baumaßnahmen, obwohl viele Anwohner durch Lärmschutzmaß-
nahmen profitieren und zudem die unfallträchtige B 12 in diesem Abschnitt
beseitigt würde. Der Teilabschnitt Forstinning–Pastetten ist für den weiteren
Trassenverlauf a) über das Isental oder b) über Haag richtungweisend. Für die-
sen Teilabschnitt Forstinning–Pastetten ist ebenfalls ein Planfeststellungs-
beschluss erlassen. Jedoch liegt derzeit eine Beschwerde gegen die Nichtzulas-
sung der Revision eines den Planfeststellungsbeschluss bestätigenden Urteils
des Verwaltungsgerichtshofes vor. Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht
den Freistaat Bayern Anfang Oktober 2008 aufgefordert, keine weiteren Bau-
arbeiten bis zur Entscheidung über die Revisionszulassung vorzunehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Freistaat Bayern das bestehende
Baurecht auf dem Teilabschnitt Heldenstein–Ampfing nicht umsetzt und
noch nicht einmal Ausschreibungen für Baumaßnahmen erfolgten?

2. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Gründe, warum der Freistaat
Bayern das Baurecht auf dem Teilabschnitt Heldenstein–Ampfing noch
nicht umgesetzt hat?

3. Inwieweit steht die bislang ausbleibende Realisierung des Teilabschnittes
Heldenstein–Ampfing in Zusammenhang mit der Priorisierung der Trasse
Isental gegenüber der Trasse Haag?

4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sinnvoller ist, einen Ab-
schnitt mit hundertprozentiger Verkehrswirksamkeit und großer Lärmentlas-
tung für die anliegende Bevölkerung vorrangig zu bauen gegenüber einem

Abschnitt bei dem Verkehrswirksamkeit und Lärmentlastung gering sind?

5. Wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen um den Freistaat Bay-
ern dazu zu bewegen, diesen Teilabschnitt Heldenstein–Ampfing vorrangig
zu realisieren?

Drucksache 16/11492 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Freistaat Bayern anstatt zwi-
schen Heldenstein und Ampfing den Baubeginn einzuleiten, verfrüht den
Baubeginn zwischen Forstinning und Pastetten verkündete, wenngleich
dieser Teilabschnitt heftig umstritten ist und Klagen von Betroffenen in den
Folgeabschnitten angekündigt sind?

7. Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass das Bundesministe-
rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bislang der Praxis gefolgt ist,
keine Haushaltsmittel für Straßenbauprojekte freizugeben, solange das
Baurecht nicht abschließend geklärt worden ist?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass von der unter Frage 7
genannten Praxis beim Teilabschnitt Forstinning–Pastetten abgewichen
wurde?

9. Wer hat veranlasst, dass für den Bau des Teilabschnittes Forstinning–
Pastetten Mittel zu einem Zeitpunkt freigegeben wurden, als der Rechts-
streit um das Baurecht noch nicht abgeschlossen war?

10. Hat der Freistaat Bayern die Bundesregierung beeinflusst, die unter Frage 9
genannte Freigabe herbeizuführen?

11. Welche Summe wurde bislang für den Bauabschnitt Forstinning–Pastetten
ausgegeben?

12. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass keine weiteren Mittel für die-
sen weichenstellenden Bauabschnitt verwendet werden, solange das Bau-
recht auch auf den weiteren Trassenverlauf nicht abschließend geklärt ist,
um zu vermeiden, dass ein später möglicherweise nicht benötigter Torso
gebaut wird?

13. Wann wurden oder werden Mittel für den Bauabschnitt Heldenstein–Amp-
fing bereitgestellt?

Berlin, den 18. Dezember 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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