BT-Drucksache 16/11443

Tarifbedingungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Vom 16. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11443
16. Wahlperiode 16. 12. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
Cornelia Hirsch und der Fraktion DIE LINKE.

Tarifbedingungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

Die Bundesregierung eröffnete den außeruniversitären Forschungseinrichtun-
gen der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft sowie der
Fraunhofer-Gesellschaft mit dem Haushaltsjahr 2008 neue Möglichkeiten in-
dividueller Sonderzahlungen. Diese wurden durch haushaltsrechtliche Ermäch-
tigung genehmigt und bis zum 30. Juni 2010 befristet. In aller Regel setzen die
Einrichtungen diese Möglichkeit mittels Betriebsvereinbarungen um. Die Zah-
lungen sind auf solches Personal im Tarifbereich beschränkt, das in wissen-
schaftsspezifischen Tätigkeitsfeldern beschäftigt ist. Der Gesamtbetriebsrat
(GBR) der Fraunhofer-Gesellschaft wandte sich am 30. September 2008 an das
Bundesministerium für Bildung und Forschung mit der Bitte, diese Sonderzah-
lungen auch an das administrative und technische Personal vergeben zu dürfen.
Der GBR begründete diese Forderung mit den gestiegenen Anforderungen an
diese Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit einem zuneh-
menden Fachkräftemangel, besonders in Konkurrenz zur Privatwirtschaft. Zu-
gleich machte der GBR deutlich, dass diese individuellen Sonderzahlungen nur
als „zweitbeste Lösung“ hinter einer Integration von zu verhandelnden wissen-
schaftsspezifischen Regelungen im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
(TVöD) in Betracht gezogen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchem finanziellen Umfang haben die außeruniversitären Forschungs-
einrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung von den per Ermäch-
tigung gewährten Sonderzahlungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht (bitte
nach Einrichtungen, Fallzahlen sowie Status der Beschäftigten aufschlüs-
seln)?

2. Wie viele Personen, die nicht selbst Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft-
ler sind, erhalten Sonderzahlungen, etwa Beschäftigte aus dem Bereich des
Technologietransfers oder der Forschungsadministration?

3. Inwieweit haben aus der Sicht der Bundesregierung die Sonderzahlungen

die mit ihnen verbundenen Ziele – eine verstärkte Leistungsorientierung so-
wie verbesserte Chancen zur Gewinnung von hochqualifiziertem Personal –
erfüllt (bitte mit Begründung)?

4. Wie stellen die Forschungseinrichtungen die durch die Sonderzahlungen
entstandenen Kosten in ihren Haushalten dar (bitte nach Einrichtungen auf-
schlüsseln)?

Drucksache 16/11443 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Unterschiede bei der
Leistung von Sonderzahlungen?

Wenn ja, worauf führt die Bundesregierung diese zurück?

6. Wie bewertet die Bundesregierung die Vergabepraxen für die Sonderzah-
lungen in den drei betroffenen Organisationen, insbesondere in Bezug auf
ihre innere und äußere Transparenz sowie hinsichtlich der Orientierung auf
proklamierte Ziele dieser Zulagen?

7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Appell des Gesamtbetriebs-
rates der Fraunhofer-Gesellschaft vom 30. September 2008, die Ermächti-
gung für Sonderzahlungen auf technisches und administratives Personal
auszuweiten?

8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Engpässen bei der Beset-
zung von Stellen im administrativen und technischen Bereich?

9. Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Zulagenregelungen etwa
auf technisches und administratives Personal?

Wenn ja, wann?

10. Welche Veränderungen in den Personalrechts-, Haushalts- und Besoldungs-
bedingungen strebt die Bundesregierung im Rahmen der Initiative „Wis-
senschaftsfreiheitsgesetz“ für das technische und administrative Personal
an?

11. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des GBR der
Fraunhofer-Gesellschaft (Schreiben vom 30. September 2008) sowie wei-
terer Betriebsräte und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
(GEW), wissenschaftsspezifische Regelungen in den TVöD analog den
Vereinbarungen im Tarifvertrag der Länder (TVL) aufzunehmen?

12. Welche Vorteile bzw. Nachteile hat aus Sicht der Bundesregierung das In-
strument der Sonderzahlungen im Vergleich zu wissenschaftsspezifischen
Regelungen im Tarifvertrag?

13. Wie bewertet die Bundesregierung die differenzierte Tariflandschaft im
Wissenschaftsbereich in Bezug auf die Attraktivität Deutschlands als Wis-
senschaftsstandort?

14. Wird sich die Bundesregierung bei den im Jahr 2010 anstehenden tarifli-
chen Verhandlungsrunden für eine Überwindung der kleinteiligen Tarif-
struktur und damit für eine flächendeckende Angleichung der Tarifsitua-
tion im Wissenschaftsbereich einsetzen (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 15. Dezember 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.