BT-Drucksache 16/11413

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10994- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Vom 17. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11413
16. Wahlperiode 17. 12. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10994 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

A. Problem

Das Agrarstatistikgesetz hat sich in seinen Grundzügen bewährt. Der Gesetzent-
wurf sieht im Wesentlichen vor, die Erhebungen in landwirtschaftlichen Betrie-
ben an die neuen Rahmenbedingungen des europäischen Statistikrechts anzu-
passen. Dies ist Anlass für weit reichende Änderungen im Gesamtkonzept der
Erhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Damit sollen die
Grundausrichtung der früheren Novellen des Gesetzes fortgesetzt und die Aus-
kunftspflichtigen so weit als möglich entlastet werden.

Andererseits macht das künftige EG-Recht Ausweitungen im Merkmalskatalog
der Agrarstrukturerhebungen sowie die Durchführung einer neuen Erhebung
über landwirtschaftliche Produktionsmethoden im Jahr 2010 notwendig.

Im Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz ist eine Folgeänderung vorzuneh-
men.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

Drucksache 16/11413 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Die Umsetzung dieses Gesetzes führt im Zehnjahreszeitraum 2010 bis 2019 zu
einer geringfügigen Entlastung des Statistischen Bundesamtes. Auswirkungen
auf die in der Finanzplanung des Bundes vorgesehenen Ausgaben für das Statis-
tische Bundesamt ergeben sich hieraus nicht. Auch die statistischen Landesäm-
ter werden auf mittlere Sicht entlastet.

E. Sonstige Kosten

Durch den Vollzug des Gesetzes entstehen für die Wirtschaft keine Kosten.
Durch die Änderungen sind keine messbaren Auswirkungen auf das Preisni-
veau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Mit dem Gesetzentwurf wird ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von Bü-
rokratielasten der Wirtschaft geleistet.

a) Bürokratiekosten der Wirtschaft
Im Agrarstatistikgesetz werden fünf neue Informationspflichten eingeführt.
Von 53 bestehenden Informationspflichten werden sechs geändert (drei Ver-
einfachungen, drei Ausweitungen) und 32 aufgehoben. Die jährlichen Büro-
kratiekosten der Wirtschaft werden netto um rd. 1,3 Mio. Euro reduziert.

b) Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
Es werden keine Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger neu ein-
geführt, geändert oder aufgehoben.

c) Bürokratiekosten der Verwaltung
Der Gesetzentwurf enthält zwei neue Informationspflichten der Verwaltung.
Drei Informationspflichten werden ausgeweitet, eine wird vereinfacht und
vier Informationspflichten werden aufgehoben.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11413

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10994 mit folgenden Maßgaben, im Üb-
rigen unverändert, anzunehmen:

I. In Artikel 1 Nr. 4 werden in § 6 Nr. 2 die Wörter „den Ländern Baden-
Württemberg und“ gestrichen.

II. In Artikel 1 Nr. 7 wird § 27 Absatz 1 wie folgt geändert:

1. Nummer 5 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

„b) an Schweinen: die Zahl der Tiere nach den Kategorien in Anhang III
Abschnitt III der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über die Betriebs-
strukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Pro-
duktionsmethoden sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG)
Nr. 571/88 des Rates (ABl. EU Nr. L 321 S. 14) in der jeweils gelten-
den Fassung,“.

2. In Nummer 15 wird die Angabe „Nr. …/2008“ durch die Angabe
„Nr. 1166/2008“ ersetzt.

III. In Artikel 1 Nr. 17 wird in § 93 Abs. 2 Nr. 5 die Angabe „vom … 200…
(BGBl. I S. …)“ durch die Angabe „vom 26. November 2008 (BGBl. I
S. 2260)“ ersetzt.

IV. In Artikel 1 Nr. 21 wird in § 97a Abs. 1 der Satzteil vor dem Doppelpunkt
wie folgt gefasst:

„Zur Vorbereitung der Landwirtschaftszählung (§ 24 Abs. 1 Nr. 2) werden
im Zeitraum März bis September 2009 bei den Betrieben nach § 91 Abs. 1
in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung und bei Betrieben mit
einer Produktionsfläche für Speisepilze von mindestens 0,1 Hektar oder mit
mindestens 20 Ziegen folgende Angaben erhoben:“.

V. Artikel 2 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:

‚5. § 57 wird wie folgt gefasst:

㤠57
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

(1) Erhebungsmerkmale der Erhebung in Geflügelschlachtereien sind
die Zahl und das Schlachtgewicht des geschlachteten Geflügels nach
Art, Herrichtungsform und Angebotszustand.

(2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1
ist der jeweilige Monat.“‘

VI. In Artikel 2 Nr. 8 wird in § 91 Abs. 1 Nr. 1 die Angabe „Nr. …/2008“ durch
die Angabe „Nr. 1166/2008“ ersetzt.

Berlin, den 17. Dezember 2008

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende

Franz-Josef Holzenkamp
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter
Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Cornelia Behm
Berichterstatterin

man diesem zu.

III. Stellungnahme des Nationalen Normen-

kontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf auf
Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begrün-

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, den
vorliegenden Gesetzentwurf lehne man ab. Zwar werde die
Reduzierung des Bürokratieaufwandes grundsätzlich be-
grüßt. Allerdings stehe die Reduzierung der Bürokratiekos-
Drucksache 16/11413 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Franz-Josef Holzenkamp, Dr. Wilhelm Priesmeier,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Kirsten Tackmann und Cornelia Behm

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/10994 in seiner 193. Sitzung am 4. Dezember 2008 bera-
ten und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an
den Innenausschuss sowie den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Das Agrarstatistikgesetz hat sich in seinen Grundzügen be-
währt. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Er-
hebungen in landwirtschaftlichen Betrieben an die neuen
Rahmenbedingungen des europäischen Statistikrechts anzu-
passen. Die diesbezüglichen Verordnungen des Europäi-
schen Parlaments und des Rates zum einen

– über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung
über landwirtschaftliche Produktionsmethoden sowie zur
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 571/88 des Rates

und zum anderen

– über Viehbestands- und Fleischstatistiken

werden in absehbarer Zeit verkündet. Dies ist Anlass für weit
reichende Änderungen im Gesamtkonzept der Erhebungen
in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Damit sollen
die Grundausrichtung der früheren Novellen des Gesetzes
fortgesetzt und die Auskunftspflichtigen so weit als möglich
entlastet werden.

Andererseits macht das künftige EG-Recht Ausweitungen
im Merkmalskatalog der Agrarstrukturerhebungen sowie die
Durchführung einer neuen Erhebung über landwirtschaftli-
che Produktionsmethoden im Jahr 2010 notwendig.

Weitere Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind:

– Schaffung einer ausreichenden Datengrundlage zu Emis-
sionen von Klimagasen aus landwirtschaftlichen Quel-
len,

– Übernahme von durch Rechtsverordnung vorgenomme-
nen Einschränkungen bzw. Aktualisierungen von Erhe-
bungsinhalten als gesetzliche Regelung,

– Straffung von Verwaltungsaufgaben,

– Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten erhobener
Daten.

Im Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz ist eine Folge-
änderung vorzunehmen.

setzes sechs Informationspflichten geändert und 32 Pflichten
aufgehoben werden. Fünf Informationspflichten der Wirt-
schaft werden aufgrund EG-rechtlicher Vorgaben neu einge-
führt. Das Ressort hat nachvollziehbar dargestellt, dass sich
aus diesen Änderungen eine Kostenentlastung der Wirt-
schaft von jährlichen rund 1,3 Mio. Euro netto ergibt. Diese
Entlastung entspricht einer Reduzierung der Bürokratiekos-
ten des Agrarstatistikgesetzes um 25 Prozent. Der Rege-
lungsentwurf enthält zudem zwei neue und fünf geänderte
Informationspflichten der Verwaltung. Vier Informations-
pflichten der Verwaltung werden aufgehoben.

Der Nationale Normenkontrollrat begrüßt, dass das Ressort
die Auskunftspflichtigen entlastet. Dabei ist positiv hervor-
zuheben, dass insbesondere kleinere landwirtschaftliche Be-
triebe von Auskunftspflichten befreit werden. Vor diesem
Hintergrund hat er im Rahmen seines Prüfauftrags keine Be-
denken gegen das Regelungsvorhaben. Zudem sieht er den
grundsätzlichen Ansatz einer Überprüfung der Statistik-
pflichten vor allem mit Blick auf Entlastungspotentiale für
kleinere Betriebe als empfehlenswert für alle Bundesressorts.

IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/10994 in seiner 82. Sitzung am 17. Dezember 2008 bera-
ten und empfiehlt die Annahme mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stim-
men der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10994
in seiner 78. Sitzung am 17. Dezember 2008 beraten und
empfiehlt die Annahme in geänderter Fassung mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

V. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10994
in seiner 93. Sitzung am 17. Dezember 2008 abschließend
beraten.

Die Fraktion DIE LINKE. legte dar, man halte den sich ab-
zeichnenden Strukturwandel für berichtswürdig. Dieser wer-
de durch die Erhebung nun nicht mehr so abgezeichnet. Den-
noch beinhalte der Gesetzentwurf positive Entwicklungen,
etwa die Erfassung von Klimagasemissionen. Daher stimme
det werden, geprüft und stellt fest, dass mit dem Entwurf von
den bisher 53 Informationspflichten des Agrarstatistikge-

ten von 5,3 Mio. Euro auf lediglich 4 Mio. Euro in keinem
Verhältnis zu den Auswirkungen des Gesetzes. Kritikwürdig

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Cornelia Behm
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11413

sei weiterhin, dass infolge der Anhebung der unteren Erfas-
sungsgrenzen von zwei auf fünf Hektar kleine Betriebe, etwa
Nebenerwerbslandwirtschaft, nicht mehr vorkämen. Dies
kennzeichne die Haltung der Bundesregierung in Bezug auf
Agrarpolitik und Agrarstruktur. Abzulehnen sei ferner die
Degradierung der Gartenbauerhebung zu einer Kann-Erhe-
bung, was zu einer schleichenden Eliminierung des Garten-
baus führe.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion der FDP, den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/10994 in geänderter Fassung anzunehmen.

VI. Begründung der Beschlussempfehlung

Begründung

Zu Nummer I

Mit der Streichung wird einem Vorschlag des Bundesrats
Rechnung getragen, die betreffende Sonderregelung im Rah-
men der Bodennutzungshaupterhebung für Baden-Württem-
berg zu streichen.

Zu Nummer II

Nach der nun erfolgten Verkündung der genannten Verord-
nung im Amtsblatt der Europäischen Union sind Verweise
auf diese Verordnung entsprechend zu ergänzen.

Zu Nummer III

Nach der inzwischen erfolgten Bekanntmachung der
Neufassung des Gesetzes über Meldungen über Marktord-
nungswaren wird die Angabe der Fundstelle vervollständigt.

Zu Nummer IV

Mit der Änderung wird einem rechtsförmlichen Anliegen
des Bundesrats entsprochen.

Zu Nummer V

Mit der Änderung wird dem Vorschlag des Bundesrats zu-
gestimmt, die jährliche Erhebung der monatlichen Schlacht-
kapazität der Geflügelschlachtereien zu streichen.

Zu Nummer VI

Nach der nun erfolgten Verkündung der genannten Verord-
nung im Amtsblatt der Europäischen Union ist der Verweis
auf diese Verordnung entsprechend zu ergänzen.

Berlin, den 17. Dezember 2008

Franz-Josef Holzenkamp
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

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