BT-Drucksache 16/11369

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/8448- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Interessen der Beschäftigten bei Massenentlassungen trotz Gewinnsteigerungen

Vom 16. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11369
16. Wahlperiode 16. 12. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll,
Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/8448 –

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Interessen der Beschäftigten
bei Massenentlassungen trotz Gewinnsteigerungen

A. Problem

Nach Ansicht der Antragsteller bedrohen Massenentlassungen derzeit viele
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbst Rekordgewinne hielten Unterneh-
men nicht mehr von Massenentlassungen und Standortverlagerungen ab. Die
Ursachen und Hintergründe lägen vor allem im Streben nach Gewinnmaxi-
mierung, Rationalisierung und „shareholder value“.

Darüber hinaus führe die exportorientierte Wirtschaftspolitik verbunden mit der
Liberalisierung der Finanz-, Güter- und Dienstleistungsmärkte zu verschärfter
Konkurrenz um die niedrigsten Löhne und die geringsten sozialen Kosten. Die-
sen Standortwettbewerb nutzten die Unternehmen dafür, ihren Belegschaften
materielle Zugeständnisse abzupressen.

B. Lösung

Nach den Vorstellungen der Antragsteller sollen Belegschaften durch eine Kon-
kretisierung des Kündigungsschutzes und eine Anpassung der betriebsverfas-
sungsrechtlichen Regelungen gestärkt werden. Auch die Unternehmensmitbe-
stimmung werde im Falle von Verlagerungen und Massenentlassungen
zugunsten der Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenvertreter gestärkt.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Kosten wurden nicht ermittelt.

Drucksache 16/11369 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8448 abzulehnen.

Berlin, den 12. November 2008

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau) Anette Kramme
Vorsitzender Berichterstatterin

wurde dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Gesetz- der Entwurf aber auch Sinnvolles enthalte, werde man sich

entwurfs auf Drucksache 16/8448 empfohlen. der Stimme enthalten.

Berlin, den 12. November 2008
Bericht der Abgeordneten Anette Kramme

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. auf Druck-
sache 16/8448 wurde in der 157. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 24. April 2008 an den Ausschuss für Arbeit
und Soziales zur federführenden Beratung und an den
Rechtsausschuss sowie den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Ansicht der Antragsteller bedrohen derzeit Massenent-
lassungen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbst
Rekordgewinne hielten Unternehmen nicht mehr von Mas-
senentlassungen und Standortverlagerungen ab. Die Ursachen
und Hintergründe lägen vor allem im Streben nach Gewinn-
maximierung, Rationalisierung und „shareholder value“.

Darüber hinaus führe die exportorientierte Wirtschaftspolitik
verbunden mit der Liberalisierung der Finanz-, Güter- und
Dienstleistungsmärkte zu verschärfter Konkurrenz um die
niedrigsten Löhne und die geringsten sozialen Kosten. Die-
sen Standortwettbewerb nutzten die Unternehmen dafür,
ihren Belegschaften materielle Zugeständnisse abzupressen.

Nach den Vorstellungen der Antragsteller sollen Belegschaf-
ten durch eine Konkretisierung des Kündigungsschutzes
und eine Anpassung der betriebsverfassungsrechtlichen
Regelungen gestärkt werden. Auch die Unternehmensmitbe-
stimmung werde im Falle von Verlagerungen und Massen-
entlassungen zugunsten der Arbeitnehmer- und Arbeitneh-
merinnenvertreter gestärkt.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sit-
zung am 10. November 2008 beraten, der Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie in seiner Sitzung am 12. No-
vember 2008. Beide haben mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag die Ab-
lehnung der Vorlage empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat über den Gesetz-
entwurf auf Drucksache 16/8448 in seiner 100. Sitzung am
5. November 2008 abschließend beraten.

Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, dass die Fraktion
DIE LINKE. einen rückwärtsgewandten Gesetzentwurf vor-
gelegt habe. Unternehmer dürften nicht unter Generalver-
dacht gestellt, die Arbeitnehmermitbestimmung nicht zur
Vertreibung von Investoren missbraucht werden. Viele
Betriebe nähmen ihre soziale Verantwortung sehr wohl wahr.
Man müsse aber die Bedingungen, unter denen deutsche
Unternehmen arbeiteten und ausländische Unternehmen in
Deutschland investierten, im internationalen Wettbewerb
sehen. Das bestehende Aktienrecht wie auch das Betriebs-
verfassungsgesetz hätten sich dabei bewährt. Die Fraktion
der CDU/CSU werde den Gesetzentwurf ablehnen.

Die Fraktion der SPD verwarf den Gesetzentwurf. Er gehe
weit über das Ziel hinaus. Alle Unternehmen würden unter
Generalverdacht gestellt. Jeder Betriebsrat habe beispiels-
weise nach diesem Entwurf das Recht, ohne vorherige Kos-
tenkontrolle ein Gutachten in Auftrag zu geben. Ein Verbot
von betriebsbedingten Kündigungen zur Verringerung des
Personals und zur Gewinnsteigerung wäre ein Eingriff in die
verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit
oder in schon geltendes Recht. Das gleiche gelte für die vor-
geschlagenen Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes.
Die Fraktion der SPD setze auf den Mindestlohn. Der vorlie-
gende Gesetzentwurf dagegen werde abgelehnt.

Die Fraktion der FDP warf der Fraktion DIE LINKE. vor,
die Bedingungen in der globalisierten Wirtschaft zu ignorie-
ren. Die Politik dieser Partei werde zu sozialistischer Planwirt-
schaft und Staatswirtschaft führen. Und diese bedeute Man-
gelwirtschaft. Die Fraktion der FDP setze stattdessen auf eine
Stärkung der Mittelschicht, der Handwerker und der Gewer-
betreibenden und lehne den Gesetzentwurf ab.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass Betriebe heute
trotz Gewinnsteigerungen Beschäftigte entließen, empöre
viele Menschen in Deutschland. Dies habe zuletzt das Bei-
spiel Nokia gezeigt. Dies widerspreche der Sozialpflichtig-
keit des Eigentums, wie das Grundgesetz sie vorsehe. Der
Gesetzentwurf reagiere auf die veränderten gesellschaft-
lichen Rahmenbedingungen und solle die Unternehmen wie-
der in die soziale Verantwortung nehmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus,
dass die bestehenden Regelungen Massenentlassungen wie
bei Nokia nicht hätten verhindern können. Nicht die schlech-
te wirtschaftliche Lage habe zu Entlassungen geführt, son-
dern der Vorrang von Profiten. Dem müsse die Politik nach
Möglichkeit Einhalt gebieten. Auch sei die Behauptung
falsch, die Produktionskosten in Deutschland seien generell
höher als im Ausland. Allerdings schieße der Gesetzentwurf
der Fraktion DIE LINKE. weit über das Ziel hinaus und ver-
hindere Investitionen, wo neue Arbeitsplätze entstehen soll-
ten. Nicht immer seien Maximaleingriffe wirtschaftspoli-
tisch sinnvoll und langfristig im Sinne der Beschäftigten. Da
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11369
Anette Kramme
Berichterstatterin

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