BT-Drucksache 16/11241

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10806- Entwurf eines Gesetzes zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kornelia Möller, Klaus Ernst, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/10618- Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit erhalten - Auf Senkung der Beitragssätze verzichten

Vom 3. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11241
16. Wahlperiode 03. 12. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10806 –

Entwurf eines Gesetzes zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Kornelia Möller, Klaus Ernst, Dr. Barbara Höll,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/10618 –

Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit erhalten –
Auf Senkung der Beitragssätze verzichten

A. Problem

Zu Drucksache 16/10806

Durch die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung werden die Bei-
tragszahlenden entlastet und positive Signale auf dem Arbeitsmarkt für die
Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse
gesetzt.

Durch die günstige Entwicklung des Arbeitsmarktes hat sich der Haushalt der
Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2007 und 2008 besser entwickelt als
erwartet. Ein Beitragssatz von 3 Prozent führt, unter Berücksichtigung von
Unsicherheiten bei der wirtschaftlichen Entwicklung, mittelfristig zu einem aus-
geglichenen Haushalt der Bundesagentur für Arbeit.

Zu Drucksache 16/10618

Mit Blick auf die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf den Arbeitsmarkt
lehnt die antragstellende Fraktion eine Absenkung des Beitragssatzes zur

Arbeitslosenversicherung ab. Der finanzielle Handlungsspielraum der Bundes-
agentur für Arbeit dürfe nicht beschnitten werden.

Drucksache 16/11241 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Drucksache 16/10806

Mit dem Gesetzentwurf wird die Höhe des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung
ab dem 1. Januar 2009 auf 3 Prozent festgesetzt.

Im Zuge der Ausschussberatungen wurden unter anderem folgende wesentliche
Regelungen beschlossen:

– Die Regelung zur Beitragszahlung zur Arbeitsförderung durch den Bund für
versicherungspflichtige Erziehende wird aufgehoben.

– Die Auszahlung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung
wird auf das Jahresende verschoben.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/10806 in geänderter Fas-
sung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

Zu Drucksache 16/10618

Der Deutsche Bundestag soll nach dem Willen der Antragsteller die Bundes-
regierung auffordern, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung nicht auf
3 beziehungsweise auf 2,8 Prozent zu senken.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/10618 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine bzw. Annahme des Antrags.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Zu Drucksache 16/10806

Durch die dauerhafte Absenkung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte ent-
stehen bei voller Jahreswirkung Mindereinnahmen in Höhe von rund 2,4 Mrd.
Euro pro Jahr. Sofern die Beitragsmindereinahmen zu einem Defizit im Haushalt
der Bundesagentur für Arbeit führen, kann dies durch die Rücklage ausgegli-
chen werden. Nach den Prognosen der Bundesregierung zur wirtschaftlichen
Entwicklung führt ein Beitragssatz von 3 Prozent mittelfristig zu einem ausge-
glichenen Haushalt der Bundesagentur für Arbeit.

Zu Drucksache 16/10618

Kosten wurden nicht ermittelt.

E. Sonstige Kosten

Keine

F. Bürokratiekosten

Durch die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung werden Informa-

tionspflichten der Wirtschaft, der Verwaltung sowie der Bürgerinnen und Bürger
nicht berührt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11241

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10806 mit folgender Maßgabe, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

„Achtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze“.

2. Artikel 1 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des
Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Ar-
tikel 3 des Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 341 Abs. 2 wird die Angabe „3,3 Prozent“ durch die Angabe „3,0
Prozent“ ersetzt.

2. § 345a wird wie folgt geändert:

a) Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.

b) Absatz 2 wird aufgehoben.

3. § 347 Nr. 9 wird aufgehoben.

4. In § 349 Abs. 2 werden die Wörter „ , für Personen, die als Erziehen-
de versicherungspflichtig sind,“ gestrichen.

5. Dem § 363 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die Beteiligung ist jährlich fällig am drittletzten Bankarbeitstag des
Monats Dezember.“‘

3. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt:

,Artikel 1a
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

In § 224a Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz-
liche Rentenversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel
5 des Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130) geändert wor-
den ist, wird die Angabe „Abs. 1“ gestrichen.‘

4. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2009
in Kraft.

(2) Artikel 1 Nr. 2 bis 4 sowie Artikel 1a treten mit Wirkung vom
1. Januar 2008 in Kraft.“;

2. den Antrag auf Drucksache 16/10618 abzulehnen.

Berlin, den 3. Dezember 2008

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
Gerald Weiß (Groß-Gerau) Stefan Müller (Erlangen)
Vorsitzender Berichterstatter

1. Januar 2007 von 6,5 Prozent auf 4,2 Prozent und zum marktpolitik der Bundesregierung möglich sei, die erst die

1. Januar 2008 auf 3,3 Prozent gesenkt. Durch die Senkung
des Beitragssatzes von 6,5 Prozent auf 3 Prozent werden die
Beitragszahlenden jährlich um insgesamt rund 28 Mrd. Euro

finanziellen Spielräume bei der Bundesagentur für Arbeit
(BA) für weitere Beitragssatzsenkungen geschaffen habe.
Erstmals seit 16 Jahren sei die Arbeitslosigkeit unter 3 Mil-
Drucksache 16/11241 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Stefan Müller (Erlangen)

A. Allgemeiner Teil

I. Verfahren

1. Überweisungen

Zu Drucksache 16/10806

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10806 ist in der 186.
Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. November 2008
an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführen-
den Beratung und an den Haushaltsausschuss sowie an den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Mitberatung überwiesen worden.

Zu Drucksache 16/10618

Der Antrag auf Drucksache 16/10618 ist in der 186. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 12. November 2008 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
zur Mitberatung überwiesen worden.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Zu Drucksache 16/10806

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10806 in seiner
Sitzung am 3. Dezember 2008 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP emp-
fohlen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorliegenden
Änderungsanträge anzunehmen.

Zu Drucksache 16/10618

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag auf Drucksache 16/10618 in seiner Sitzung am 3. De-
zember 2008 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag abzulehnen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Drucksache 16/10806

Mit dem Gesetzentwurf wird die Höhe des Beitragssatzes
zur Arbeitsförderung ab dem 1. Januar 2009 auf 3 Prozent
festgesetzt.

Durch eine dauerhafte Senkung des Beitragssatzes zur
Arbeitsförderung um 0,3 Prozentpunkte auf 3 Prozent wer-
den die Lohnnebenkosten gesenkt und positive Signale auf
dem Arbeitsmarkt für die Schaffung neuer sozialversiche-
rungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse gesetzt.

Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung wurde bereits zum

Ein Beitragssatz von 3 Prozent führt nach den Prognosen der
Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung mittel-
fristig zu einem ausgeglichenen Haushalt der Bundesagentur
für Arbeit. Eine Senkung des Beitragssatzes auf 3 Prozent ist
mittelfristig selbst dann stabil zu finanzieren, wenn die
Arbeitslosigkeit leicht ansteigen sollte. Mit der Rücklage der
Bundesagentur für Arbeit nach § 366 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch können mögliche Defizite im Haushalt der
Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen werden.

Zu Drucksache 16/10618

Die Antragsteller lehnen die Absenkung des Beitragssatzes
auf 3 Prozent ab. Arbeitsmarktpolitisch sei die Absenkung
angesichts eines absehbaren Anstiegs der Arbeitslosenzah-
len das falsche Signal. Auch die Bundesagentur für Arbeit
gehe davon aus, dass sich die Finanzmarktkrise bei den
Arbeitslosenzahlen bemerkbar machen werde. Um dieser
Entwicklung mit aktiver Arbeitsmarktpolitik entgegenwir-
ken zu können, brauche die Bundesagentur finanzielle Mit-
tel. Die geplante Senkung des Beitragssatzes führe aber
dazu, dass die Bundesagentur im nächsten Jahr ein noch
größeres Defizit als bislang angenommen haben werde –
nach den Prognosen zwischen 2,5 und 5 Mrd. Euro.

Aus heutiger Sicht wären nach Aussage der Bundesagentur
bei einem längerfristigen Beitragssatz von 2,8 Prozent im
Jahr 2012 praktisch alle Reserven aufgebraucht. Diese
Reserven hätten zu Jahresbeginn 2008 bei fast 18 Mrd. Euro
gelegen. Neben dem Verzicht auf die Beitragssatzsenkung
der Arbeitslosenversicherung fordert die antragstellende
Fraktion ein Konjunkturprogramm.

III. Beratung und Abstimmungsergebnisse im federfüh-
renden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/10806 in seiner 108. Sitzung am
3. Dezember 2008 abschließend beraten.

Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP wurde dem Deutschen Bundestag die
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/10806 in
der vom Ausschuss geänderten Fassung empfohlen.

Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
16/10618.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte klar, dass die weitere
Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung auf im Er-
gebnis 2,8 Prozent nur aufgrund der erfolgreichen Arbeits-
entlastet; davon entfallen rund 2,4 Mrd. Euro auf die Sen-
kung von 3,3 Prozent auf 3 Prozent.

lionen Arbeitslose gesunken, 28 Millionen sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigte und 41 Millionen Erwerbstätige

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11241

seien weitere Rekordzahlen. Mit der Beitragssatzsenkung
liege der paritätisch finanzierte Beitragssatz zu den Sozial-
versicherungen in 2009 bei 39,25 Prozent, für die Arbeit-
geber liege der Beitragssatz klar unter 20 Prozent. Die Men-
schen würden im nächsten Jahr noch einmal um 4 Mrd. Euro
entlastet. Richtigerweise müsse man den Gesetzentwurf und
die Verordnung in einem politischen Zusammenhang sehen,
so dass sich eine Entlastung der Beitragszahler gegenüber
2006 um 3,7 Prozentpunkte ergebe. Das bedeute für die Ar-
beitgeber sowie die Arbeitnehmer gegenüber 2006 insge-
samt eine Entlastung um 30 Mrd. Euro. Die Finanzlage der
Bundesagentur für Arbeit lasse die Beitragssatzsenkung zu.
So würden sich die liquiden Mittel der Bundesagentur auf
13,5 Mrd. Euro belaufen. Im Jahr 2007 sei die Entwicklung
der Finanzen der Bundesagentur für Arbeit um 11 Mrd. Euro
positiver ausgefallen als erwartet. Statt eines erheblichen
Defizits sei ein Überschuss erzielt worden. Auch in 2008
werde nach aktuellem Stand der BA-Haushalt um 3,4 Mrd.
Euro besser dastehen als es für dieses Jahr prognostiziert
war. Das zeige, dass die Bundesregierung immer vorsich-
tiger geschätzt habe und nachher von der Realität positiv
übertroffen worden sei. Da die Bundesagentur keine Spar-
kasse sei, müssten die Reserven nun eingesetzt werden, um
den Arbeitsmarkt weiter anzukurbeln.

Die Fraktion der SPD unterstrich, dass wegen der jetzt
günstigen Lage am Arbeitsmarkt und der guten Finanzsitua-
tion der Bundesagentur für Arbeit es gerechtfertigt sei, den
Beitrag zur Arbeitsförderung nicht nur gesetzlich auf
3 Prozent, sondern vorübergehend auf 2,8 Prozent per Ver-
ordnung festzulegen. Die Arbeitslosigkeit sei auf dem nied-
rigsten Stand seit 16 Jahren. Vor dem Hintergrund der kon-
junkturellen Abschwungsituation sei es geboten, die entstan-
denen Spielräume weiterzugeben und die Beitragszahler zu
entlasten. Dies werde helfen, Investitionen und Beschäftigung
zu unterstützen und die Binnennachfrage zu stabilisieren.

Einen Wettlauf um den niedrigsten Beitrag dürfe es aber
nicht geben. Richtig sei es deshalb, den Beitragssatz gesetz-
lich auf 3 Prozent festzulegen und ihn dann auf dem Verord-
nungswege weiter auf 2,8 Prozent abzusenken. Dies biete
die Möglichkeit, je nach Entwicklung von Konjunktur und
Arbeitsmarkt den Beitragssatz gegebenenfalls rasch wieder
auf 3 Prozent anzupassen. So sei die Chance gegeben,
schnell auf aktuelle Situationen zu reagieren.

Mit dem Gesetzentwurf werde die Absenkung der Beiträge
zur Arbeitslosenversicherung seit 2006 fortgesetzt. Die jetzt
gesetzlich vorgesehenen 3 Prozent und befristet festgelegten
2,8 Prozent seien gut kalkuliert. Die finanzielle Ausstattung
der Bundesagentur für Arbeit sei sichergestellt und zugleich
in der aktuellen Situation die richtigen Signale gesetzt.

Die Fraktion der FDP betonte, es sei richtig, den Beitrags-
zahlern über eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenver-
sicherung das zurückzugeben, was ihnen zu viel weggenom-
men wurde. Die Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit
lasse eine Beitragssenkung auf 2,8 Prozent zu. Eine Befris-
tung bis Mitte 2010 sei nicht erforderlich. Die Bundesregie-
rung habe es selbst in der Hand, die arbeitsmarktpolitischen
Instrumente und Strukturen der Arbeitslosenversicherung so
zu reformieren, dass weitere Beitragssenkungsspielräume
entstehen. Der bislang vorliegende Entwurf eines Gesetzes

die vorhandenen Beitragssenkungsspielräume zur Entlas-
tung des Bundeshaushalts und zur Finanzierung weiterer
versicherungsfremder Aufgaben herangezogen werden.

Die Fraktion DIE LINKE. lehnte die mit dem Gesetzent-
wurf vorgesehene Beitragssenkung des Arbeitslosenbeitra-
ges auf 3 Prozent ab. Weiterhin sprach sie sich gegen die
parallel dazu mittels Beitragssatzverordnung auf 18 Monate
beschränkte weitere Senkung des Beitragssatzes auf 2,8 Pro-
zent aus. Das Ziel, zu einer Entlastung der Sozialbeiträge zu
kommen, würde damit nicht erreicht. Die Beitragssenkung
diene lediglich der Verbrämung der mit der Anhebung der
Beiträge zur Krankenversicherung auf einheitliche 15,5 Pro-
zent erhöhten Sozialabgaben für die Mehrzahl der sozialver-
sicherungspflichtig Beschäftigten. Das Festhalten an der
Reduzierungsabsicht mache für die Fraktion DIE LINKE.
deutlich, dass die Bundesregierung die zu erwartenden Aus-
wirkungen der Finanzmarktkrise auf die deutsche Wirtschaft
und den Arbeitsmarkt immer noch nicht ernst nehme. Sie
befürchte, dass die mit der Absenkung des Arbeitslosen-
beitrages verbundenen Risiken für die Finanzierung der
Bundesagentur für Arbeit durch eine noch stärkere betriebs-
wirtschaftliche Steuerung der Bundesagentur und auf Kosten
ihres sozialpolitischen Auftrags aufgefangen würden. Die
Fraktion DIE LINKE. sieht in der Senkung der Beitragssätze
angesichts eines absehbaren Anstiegs der Arbeitslosen-
zahlen arbeitsmarktpolitisch ein falsches Signal. Um dieser
Entwicklung mit aktiver Arbeitsmarktpolitik entgegentreten
zu können, brauche die Bundesagentur für Arbeit aus-
reichend finanzielle Mittel. Nach Auffassung der Fraktion
DIE LINKE. werde die geplante Senkung der Beitragssätze
aber im Gegenteil dazu führen, dass die Bundesagentur im
nächsten Jahr ein noch größeres Defizit als bislang ange-
nommen aufweisen würde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vermutete, die
Bundesregierung wolle mit dieser Beitragssenkung lediglich
von den steigenden Krankenversicherungsbeiträgen ablen-
ken. Dieses Manöver gehe zu Lasten der Bundesagentur für
Arbeit und derjenigen, die auf ihre Leistungen angewiesen
sind. Die Rücklage der BA werde dadurch fast zur Hälfte
aufgezehrt. Die BA werde in eine finanzielle Schieflage
kommen und unter Druck geraten, bei den Ausgaben zu
kürzen. Deshalb halte man die Beitragssenkung für unver-
antwortlich und lehne den Gesetzentwurf ab.

B. Besonderer Teil

Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird – soweit sie
im Verlauf der Ausschussberatungen nicht geändert oder
ergänzt wurden – auf den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/10806 verwiesen. Hinsichtlich der vom Ausschuss für
Arbeit und Soziales geänderten oder neu eingefügten Vor-
schriften ist Folgendes zu bemerken:

Zu Nummer 1

Redaktionelle Anpassung der Bezeichnung des Gesetzes an
die beabsichtigten Ergänzungen.

Zu Nummer 2
zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
werde diesem Ziel jedoch nicht gerecht. Keinesfalls dürften

Zu Nummer 1 (§ 341)

Redaktionelle Anpassung.

Berlin, den 3. Dezember 20

Stefan Müller (Erlangen)
Berichterstatter
Zu Nummer 5 (§ 363)

Die Bundesagentur für Arbeit verfügte zum Jahresende 2007
über eine Rücklage in Höhe von rd. 17,8 Mrd. Euro. Die un-
terjährige Liquidität der Bundesagentur ist aufgrund dieser
guten Finanzlage gesichert und lässt es zu, dass die Beteili-
gung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung erst
zum Jahresende gezahlt wird.

Zu Nummer 3

Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 2.

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Redaktionelle Anpassung.

Zu Absatz 2

Der Bund entrichtet die Beiträge für Erziehende, die zur
Arbeitsförderung versicherungspflichtig sind, jeweils nach-
träglich am 15. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr.
Maßgebend hierfür ist § 345a Abs. 2 Satz 2 des Dritten Bu-
ches Sozialgesetzbuch. Deshalb muss die Verpflichtung zur
Beitragszahlung für den Bund bereits für das Kalenderjahr
2008 aufgehoben werden, damit die Änderung für den Bund
noch im Kalenderjahr 2009 haushaltswirksam wird.

08
Drucksache 16/11241 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zu Nummer 2 (§ 345a)

Mit der Aufhebung der Vorschrift wird der Bund von der
Pflicht zur Beitragszahlung für die zur Arbeitsförderung ver-
sicherungspflichtigen Erziehenden zu Gunsten einer bei-
tragsfreien Versicherung entlastet.

Zu Nummer 3 (§ 347)

Folgeänderung zu Nummer 2 (§ 345a).

Zu Nummer 4 (§ 349)

Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 2
(§ 345a), nach der der Bund von der Pflicht zur Beitragszah-
lung für die zur Arbeitsförderung versicherungspflichtigen
Erziehenden befreit ist.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.