BT-Drucksache 16/11168

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/7133- Zukunft der Flugsicherung verfassungskonform gestalten 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothée Menzner, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/3803- Deutsche Flugsicherung europarechtlichen Rahmenbedingungen anpassen

Vom 2. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11168
16. Wahlperiode 02. 12. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/7133 –

Zukunft der Flugsicherung verfassungskonform gestalten

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/3803 –

Deutsche Flugsicherung europarechtlichen Rahmenbedingungen anpassen

A. Problem

Zu Nummer 1

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, der im Wesentlichen beinhal-
tet, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, einen Ge-
setzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, der die Erbringung
von Flugsicherungsdiensten innerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auch
durch zertifizierte ausländische Flugsicherungsorganisationen verfassungs-
rechtlich erlaubt, der die Kapitalprivatisierung der DFS Deutsche Flugsicherung
GmbH auch über 49,9 Prozent der Geschäftsanteile hinaus verfassungsrechtlich
ermöglicht, der bestimmt, dass es sich bei Flugsicherungsdiensten nicht um
hoheitlich wahrzunehmende Aufgaben handelt, sondern um privatwirtschaft-
liche Tätigkeiten zertifizierter Flugsicherungsorganisationen und einen Gesetz-
entwurf vorzulegen, in dem der durch die Single-European-Sky-Verordnungen
gesetzte Rechtsrahmen in Bezug auf die Rechte und Pflichten der Flugsiche-
rungsorganisationen, die Anforderungen an deren Personal, die Ausbildung von
Flugsicherungspersonal sowie die Art, Beschaffenheit und Überwachung der zu

Flugsicherungszwecken genutzten Anlagen näher ausgestaltet wird; in dem die
Art und Durchführung der Flugsicherung geregelt ist, insbesondere die nähere
Ausgestaltung der privatrechtlichen Beziehungen zwischen der tätigen Flug-
sicherungsorganisation und den Luftverkehrsteilnehmern, in dem einfach ge-
setzliche Vorschriften, die einer Kapitalprivatisierung der DFS und einem Ver-
kauf von bis zu 100 Prozent der Geschäftsanteile entgegenstehen, angepasst
oder aufgehoben werden, in dem die Frage der Haftung für die Flugsicherungs-

Drucksache 16/11168 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

tätigkeit der privaten Flugsicherungsorganisationen rechtssicher geregelt wird
und in dem die Trennung von regulativen und operativen Aufgaben in der Flug-
sicherung rechtssicher durch die Schaffung eines Bundesaufsichtsamts für Flug-
sicherung vollzogen wird.

Zu Nummer 2

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, welcher im Wesentlichen be-
inhaltet, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, ihm
zügig gesetzliche Regelungen für die Flugsicherung vorzulegen, die sowohl den
Single-European-Sky-Verordnungen als auch dem weiteren anzuwendenden
Recht der Europäischen Union Rechnung tragen, die Konflikte mit verfassungs-
rechtlichen Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland vermeiden und die ange-
sichts der Trennung von Aufsicht und Betrieb sicherstellen, dass insbesondere
für die neu zu schaffende Aufsichtsebene ausreichend geeignetes Personal ge-
wonnen werden kann, um die Unabhängigkeit und Neutralität der neu zu schaf-
fenden Verwaltung zu gewährleisten.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/7133 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

Zu Nummer 2

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/3803 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der FDP

C. Alternativen

Zu Nummer 1

Annahme

Zu Nummer 2

Annahme

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11168

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/7133 abzulehnen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/3803 abzulehnen.

Berlin, den 24. November 2008

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold Uwe Beckmeyer
Vorsitzender Berichterstatter

fung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung vollzo- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
gen wird.

Zu Nummer 2

Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner
64. Sitzung am 12. November 2008 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
Drucksache 16/11168 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Uwe Beckmeyer

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/7133 in seiner 149. Sitzung am 7. März 2008 beraten und
an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zur federführenden Beratung sowie an den Auswärtigen
Ausschuss, den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Verteidi-
gungsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, den Ausschuss für Tourismus und
den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Er hat den Antrag auf Drucksache 16/3803 in seiner 73. Sit-
zung am 14. Dezember 2006 beraten und an den Ausschuss
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur federführenden
Beratung sowie an den Rechtsausschuss, den Finanzaus-
schuss, den Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union und den Haushaltsausschuss zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Nummer 1

Der Antrag auf Drucksache 16/7133 beinhaltet im Wesentli-
chen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
auffordern soll, einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Grundgesetzes vorzulegen, der die Erbringung von Flug-
sicherungsdiensten innerhalb des deutschen Hoheitsgebietes
auch durch zertifizierte ausländische Flugsicherungsorgani-
sationen verfassungsrechtlich erlaubt, der die Kapitalprivati-
sierung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH auch über
49,9 Prozent der Geschäftsanteile hinaus verfassungsrecht-
lich ermöglicht, der bestimmt, dass es sich bei Flugsiche-
rungsdiensten nicht um hoheitlich wahrzunehmende Aufga-
ben handelt, sondern um privatwirtschaftliche Tätigkeiten
zertifizierter Flugsicherungsorganisationen und einen Ge-
setzentwurf vorzulegen, in dem der durch die Single-Euro-
pean-Sky-Verordnungen gesetzte Rechtsrahmen in Bezug
auf die Rechte und Pflichten der Flugsicherungsorganisatio-
nen, die Anforderungen an deren Personal, die Ausbildung
von Flugsicherungspersonal sowie die Art, Beschaffenheit
und Überwachung der zu Flugsicherungszwecken genutzten
Anlagen näher ausgestaltet wird; in dem die Art und Durch-
führung der Flugsicherung geregelt ist, insbesondere die nä-
here Ausgestaltung der privatrechtlichen Beziehungen zwi-
schen der tätigen Flugsicherungsorganisation und den
Luftverkehrsteilnehmern, in dem einfach gesetzliche Vor-
schriften, die einer Kapitalprivatisierung der DFS und einem
Verkauf von bis zu 100 Prozent der Geschäftsanteile entge-
genstehen, angepasst oder aufgehoben werden, in dem die
Frage der Haftung für die Flugsicherungstätigkeit der priva-
ten Flugsicherungsorganisationen rechtssicher geregelt wird
und in dem die Trennung von regulativen und operativen
Aufgaben in der Flugsicherung rechtssicher durch die Schaf-

auffordern soll, ihm zügig gesetzliche Regelungen für die
Flugsicherung vorzulegen, die sowohl den Single-European-
Sky-Verordnungen als auch dem weiteren anzuwendenden
Recht der Europäischen Union Rechnung tragen, die Kon-
flikte mit verfassungsrechtlichen Vorgaben der Bundes-
republik Deutschland vermeiden und die angesichts der
Trennung von Aufsicht und Betrieb sicherstellen, dass ins-
besondere für die neu zu schaffende Aufsichtsebene aus-
reichend geeignetes Personal gewonnen werden kann, um
die Unabhängigkeit und Neutralität der neu zu schaffenden
Verwaltung zu gewährleisten.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Nummer 1

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
16/7133 in seiner 73. Sitzung am 14. Oktober 2008 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dessen Ablehnung.

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 77. Sitzung am
15. Oktober 2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 113. Sitzung
am 15. Oktober 2008 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 74. Sitzung am 12. November 2008 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dessen Ablehnung.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
90. Sitzung am 15. Oktober 2008 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in seiner 72. Sitzung am 15. Okto-
ber 2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Der Antrag auf Drucksache 16/3803 beinhaltet im Wesentli-
chen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung

DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwe-
senheit der Fraktion der FDP dessen Ablehnung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11168

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 80. Sit-
zung am 15. Oktober 2008 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Ablehnung.

Zu Nummer 2

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
16/3803 in seiner 45. Sitzung am 31. Januar 2007 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 45. Sitzung
am 31. Januar 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 31. Januar
2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 36. Sit-
zung am 31. Januar 2007 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Antrag auf Drucksache 16/3803 in seiner 36. Sitzung am
28. März 2007 anberaten. In dieser Sitzung hat er sich im
Rahmen einer Selbstbefassung auch von der Bundesregie-
rung einen Sachstandsbericht zu den Möglichkeiten der
Privatisierung der Flugsicherung geben lassen und ein Ge-
spräch mit Prof. Dr. Joachim Wieland geführt, welcher für
die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ein Rechtsgutach-
ten mit dem Titel „Zur zukünftigen Ausgestaltung der Flug-
sicherung in Deutschland“ erstattet hatte. Ein schriftlicher
Sachstandsbericht, den das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung mit Schreiben vom 26. März 2007
übermittelte, wurde als Ausschussdrucksache 16(15)827 ver-
teilt. Mit diesem Schreiben wurde dem Ausschuss auch das
genannte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Joachim Wieland
übermittelt.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
die Anträge in seiner 73. Sitzung am 12. November 2008 ab-
schließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, für sie sei es völlig
klar, dass es einer Grundgesetzänderung bedürfe. Ohne eine
solche Grundgesetzänderung könne sich Deutschland nicht
angemessen an dem Single-European-Sky beteiligen. Es ge-
be heute einen verfassungswidrigen Zustand in einigen Be-

erten. Zudem gebe es eine mehr als problematische Belei-
hung von Einzellotsen an Regionalflughäfen. Auch dieses
Problem werde man bei einer Verfassungsänderung lösen
müssen. Zudem könne man den Single-European-Sky bei
der derzeitigen Rechtslage nicht umsetzen und damit auch
nicht die daraus resultierenden Vorteile wahrnehmen. Sie sei
nicht dafür, zunächst nur ein Gesetz über ein Bundesamt für
Flugsicherung zu verabschieden und die Regelung der ande-
ren Fragen zu verschieben. Sie betonte, eine materielle Pri-
vatisierung der DFS sei für die Umsetzung der verkehrspoli-
tischen Zielsetzungen nicht erforderlich.

Die Fraktion der SPD vertrat die Auffassung, es sei vor
allem wichtig, einen Weg zu finden, welcher zu einem Erfolg
in der Sache führe. Sie sprach sich für eine Anpassung des
Grundgesetzes aus, welche deutlich mache, dass Flugsiche-
rung ganz überwiegend eine Dienstleistung sei und nur zu
einem geringen Anteil eine hoheitliche Aufgabe. Bei der
Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgabe müssten die Zu-
ständigkeiten klar geregelt sein. Es müssten auch Koopera-
tionen im Bereich des europäischen Luftraumsblocks in
Zentraleuropa möglich sein. Bevor man ein Gesetz über die
Einrichtung eines Bundesamtes für Flugsicherung machen
könne, müsse man zunächst genau wissen, wie die Flug-
sicherung künftig ausgestaltet sein werde. Zentrales Ziel sei
die Schaffung einer klaren Grundlage für eine sichere Flug-
sicherung, namentlich für den Bereich, in dem beliehene Un-
ternehmen tätig seien. Die Frage einer Kapitalprivatisierung
lenke von diesem Ziel nur ab und solle nicht im Zentrum der
Bemühungen stehen. Die Kooperation der DFS mit anderen
europäischen Flugsicherungseinrichtungen könne man auch
auf anderem Wege realisieren.

Die Fraktion der FDP erklärte, es sei jedem klar, dass man
eine Verfassungsänderung brauche und es sei der wesent-
liche Inhalt ihres Antrags, dass diese nun endlich umgesetzt
werde. Nach den europäischen Vorgaben handle es sich bei
der Flugsicherung um eine Dienstleistung und damit um eine
Tätigkeit, welche durchaus privatwirtschaftlich erbracht
werden könne. Dass heute ein verfassungswidriger Zustand
bestehe, sei seit vielen Jahren klar und spätestens seit dem
Gespräch mit Prof. Dr. Joachim Wieland sei offenkundig,
dass man handeln müsse. Ihr gehe es vor allem darum, einen
verfassungskonformen Zustand zu erreichen; die Frage einer
Kapitalprivatisierung sei dann gesondert zu betrachten. Eine
Kapitalprivatisierung sei vorteilhaft, weil sie der DFS die
Chance zur Teilnahme an dem europäischen Wettbewerb ge-
be, wenn es zu einheitlichen funktionalen Luftraumblöcken
komme. In der Form, in der die DFS derzeit aufgestellt sei,
werde sie das, was man verkehrspolitisch von ihr erwarte,
nicht leisten können.

Die Fraktion DIE LINKE. stellt fest, sie habe schon immer
deutlich gemacht, dass es notwendig sei, die Flugsicherung
endlich verfassungskonform auszugestalten. Die Erfüllung
der Anforderungen des europäischen Rechts habe auch
nichts mit der Frage der Eigentumsverhältnisse an dem Un-
ternehmen zu tun. Die Verknüpfung beider Fragen sei auch
in dem Antrag der Fraktion der FDP das Problem. Sie habe
sich deutlich gegen jede Privatisierung der Flugsicherung
ausgesprochen. Die Rahmenbedingungen, welche erfüllt
sein müssten, um einen verfassungskonformen Zustand zu
reichen der Bundesrepublik Deutschland, in denen auslän-
dische Flugsicherungsorganisationen den Flugverkehr steu-

erreichen, seien nicht neu. Auch ihr entsprechender Antrag
sei bereits zwei Jahre alt. Sie hoffe, dass das in Vorbereitung

Berlin, den 24. November

Uwe Beckmeyer
Berichterstatter
schwierig und sei auch noch nicht beendet. Ein gesondertes
Gesetzgebungsverfahren über ein Bundesamt für Flugsiche-
rung sei nicht sinnvoll, wenn nicht gewährleistet sei, dass
sich diese Regelungen ohne weitere Änderungen in eine
Gesamtlösung einfügten. Zudem müsse sichergestellt wer-
den, dass eine solche Behörde von der DFS wirklich unab-
hängig sei.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
verständigte sich, die Abstimmung über den Antrag auf
Drucksache 16/3803 nicht zu verschieben.

Er hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/7133 abzulehen.

Der Ausschuss empfiehlt den Antrag auf Drucksache
16/3803 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP abzulehnen.

2008
Drucksache 16/11168 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

befindliche Gesetz in Bezug auf ein Bundesamt für Flug-
sicherung bald vorgelegt werde. Es liege bereits sei vierein-
halb Jahren eine Aufforderung der EU zur Umsetzung der
europäischen Vorgaben vor. Über ihren Antrag müsse nicht
heute abgestimmt werden; dies könne auch erst geschehen,
wenn der Gesetzentwurf vorliege. Sie beantrage daher eine
entsprechende Verschiebung der Abstimmung.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemerkte, es
sei nicht nachvollziehbar, dass man nun schon seit fünf Jah-
ren an der Umsetzung des EU-Rechts arbeite und es nicht
vorangehe. Zudem müsse man davon ausgehen, dass es zu-
mindest im Bereich der grenzüberschreitenden Flugsiche-
rung, bei den Regionalflughäfen und bei den militärischen
Flugsicherungseinrichtungen einen verfassungswidrigen
Zustand gebe. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD müssten nun endlich dafür sorgen, dass es hier eine
Änderung gebe. Sie begrüße den Vorschlag der Fraktion der
SPD, dass man dies von der Frage einer Kapitalprivati-
sierung trennen wolle. Die Privatisierungsdiskussion sei

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