BT-Drucksache 16/11162

Wettbewerbssituation auf dem Strom- und Gasmarkt

Vom 28. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11162
16. Wahlperiode 28. 11. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Kerstin Andreae,
Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch,
Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wettbewerbssituation auf dem Strom- und Gasmarkt

Mitte November 2008 hat der Bundesgerichtshof E.ON die anteilige Übernahme
der Stadtwerke Eschwege untersagt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass „für
den Erstabsatz von in Deutschland erzeugtem oder nach Deutschland importier-
tem Strom […] noch kein freier Wettbewerb herrscht, sondern – zumindest –
zwischen den beiden Marktführern E.ON und RWE AG ein marktbeherrschen-
des Oligopol besteht.“ Zwar können die Verbraucher zwischen einer Vielzahl
von unterschiedlichen Anbietern wählen, auf der Erzeugerseite hat sich in den
letzten Jahren aber wenig geändert. Nach wie vor dominieren E.ON, RWE AG,
Vattenfall und EnBW mit ihren zentralen Großkraftwerken den deutschen
Markt. Auf dem Gasmarkt hat sich vergleichsweise noch weniger Wettbewerb
entwickelt. Die wenigsten Verbraucher können aus mehreren Angeboten aus-
wählen und sind deswegen oft den lokalen Anbietern ausgeliefert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen kümmern sich im Bundeskartellamt (BKartA) und in der
Bundesnetzagentur (BNetzA) um mögliche Wettbewerbsverstöße auf dem
Energiemarkt?

2. Mit welchen Kompetenzen sind sie ausgestattet?

3. Wie viele Wettbewerbshüter und Mitarbeiter von Regulierungsbehörden kon-
trollieren in den Niederlanden, Spanien und in Großbritannien, Österreich
und Dänemark den Energiemarkt?

Mit welchen Kompetenzen sind sie im Vergleich zur Bundesrepublik
Deutschland ausgestattet?

4. Wie viel Prozent des in der Bundesrepublik Deutschland verbrauchten
Stroms wurde jeweils in den letzten sechs Jahren von den großen vier Ener-
gieversorgungsunternehmen (EVU) E.ON, RWE AG, Vattenfall, EnBW – er-
zeugt?

5. Wie haben sich in den letzten sechs Jahren die Stromerzeugungs-Kapazitäten

der vier großen EVU entwickelt (Marktanteile in Prozent)?

6. Welchen Marktanteil hatten die vier großen EVU bei der Stromlieferung an
Endkunden, also inkl. der direkten Töchter wie Regionalversorgern, Yello
Strom, eprimo, etc., in den letzten sechs Jahren?

7. Wie viel Prozent des in der Bundesrepublik Deutschland verbrauchten Stroms
werden in Leipzig an der European Energy Exchange (EEX) gehandelt?

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8. Wie viele der bereits in Bau befindlichen und genehmigten Kohlekraft-
werke werden in Zukunft von den großen fünf EVU (inkl. Steag/Evonik)
betrieben?

Was bedeutet dies für den Wettbewerb?

9. Wie ist die Nettobilanz des Stromimportes/-exportes in den vergangenen
fünf Jahren?

10. Warum hat sich ein Exportüberschuss entwickelt?

11. Wie viel Kuppelstellen für den grenzüberschreitenden Stromaustausch gibt
es in der Bundesrepublik Deutschland?

Welche Kapazität haben Sie?

Welche Unternehmen betrieben diese Kuppelstelle auf deutscher Seite?

12. Ist der Bau neuer Kuppelstellen beantragt bzw. in Bau?

Wenn ja, welche Betreiber sind hier beteiligt?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausbau der Netzkuppelstellen in die
umliegenden Staaten durch die Übertragungsnetzbetreiber?

14. Gibt es Pläne, diesen Ausbau im Interesse eines verbesserten europäischen
Elektrizitätsbinnenmarktes zu beschleunigen?

15. Welchen Marktanteil erreichen ausländische Erzeuger mit ausländischer
Erzeugung im deutschen Strommarkt?

Mit welchem Marktanteil ausländischer Erzeuger ist in fünf Jahren zu rech-
nen?

16. Wie haben sich die Gewinne der großen vier EVU (durch ihre Aktivitäten
in der Bundesrepublik Deutschland) in den letzten sechs Jahren entwickelt,
und in welchen Sparten sind diese Gewinne vornehmlich angefallen?

Durchsuchungen in 2006

17. Wann wurden welche großen EVU in der Bundesrepublik Deutschland
wegen möglicher Wettbewerbsverstöße durchsucht?

18. Welche Behörde war dabei federführend und begleitend anwesend?

19. Wie viele Personen waren jeweils von nationaler und europäischer Ebene
beteiligt?

20. Wie beurteilt die Bundesregierung die bei den Durchsuchungen sicherge-
stellten Asservate hinsichtlich ihrer Belastbarkeit, dass die großen EVU
massive Wettbewerbsbehinderung betrieben haben?

21. Kann das BKartA in Verfahren gegen EVU auch Asservate aus Durchsu-
chungen nutzen, in denen die EU federführend war?

22. Können die seitens der EU vorgebrachten Asservate gegen E.ON – die letzt-
endlich zu einem Verkauf des E.ON Übertragungsnetzes geführt haben –
auch von deutschen Behörden in Verfahren genutzt werden?

23. Warum gingen die ersten Durchsuchungen von deutschen EVU von der EU-
Kommission und nicht von deutschen Behörden aus?

24. Welche nationalen und europäischen Verfahren wurden auf Grundlage der
Durchsuchungen eingeleitet?

Welche sind noch offen?

Welche Verfahren wurden mit welchem Ergebnis abgeschlossen bzw. ein-

gestellt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11162

25. Welche Verfahren haben das BKartA und die BNetzA seit dem Jahr 2000
gegen die vier großen Stromkonzerne wegen wettbewerbswidrigen Verhal-
ten eröffnet, und was ist daraus geworden?

26. Gab es nach Ansicht des BKartA eine Absprache unter (Teilen) der großen
vier EVU, dass Kostensenkungen durch Kartellamtsverfügungen oder
gekürzte Netznutzungsentgelte nicht weitergegeben werden?

27. Falls ja, wie wurde darauf reagiert, und mit welchem Ergebnis?

28. Wie funktionierten nach Ansicht der Bundesregierung die wettbewerbs-
feindlichen Absprachen zwischen (Teilen) der großen vier EVU?

29. Wo haben die vier großen EVU konkret verhindert, dass Kraftwerks-
kapazitäten bzw. die Kontrolle über Kraftwerkskapazitäten in Hände Dritter
geraten?

30. Was hat es mit dem SPP (Eigen-)Handelsbuch von E.ON auf sich, und wie
wurde damit Einfluss auf die Marktpreisentwicklung genommen?

31. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die vier großen
EVU in den letzten Jahren bewusst zeitweise Kraftwerke vom Netz genom-
men haben, um über den Verknappungseffekt höhere Veräußerungsgewinne
zu erzielen?

Wenn ja, welche?

32. Falls ja, wie wurde seitens der Bundesregierung darauf reagiert, und mit
welchem Ergebnis?

33. Wenn ja, in welcher Größenordnung, und mit welchen preislichen Effekten
auf die EEX?

34. Stimmt die Bundesregierung folgenden Ausführungen der EU-Kommission
zu: „E.ON habe möglicherweise seine marktbeherrschende Stellung miss-
bräuchlich ausgenutzt, indem es verfügbare Kapazitäten (d. h. die Produk-
tion verfügbarer und rentabler Kraftwerke) zurückgehalten habe, um einen
Anstieg der Strompreise zum Nachteil der Verbraucher zu bewirken“
(Amtsblatt Nr. C 146 vom 12/06/2008 S. 0034 – 0035)?

35. Welche Verkaufspreise pro kWh hat E.ON 2003 konzernintern für die
nächsten vier Jahre ausgegeben (in Bezugnahme auf das Schreiben des
BKartA vom 30. November 2006 an OLG Düsseldorf im Fall Eschwege/
Anlage B 30, E.ON S&T – AH 11 Seite 1, 4, 6, 9, 10)?

36. Stimmt es, dass die Europäische Union (EU) E.ON mit einer Kartellstrafe
von 8 Mrd. Euro gedroht hat, bevor E.ON bereit war, sein Übertragungsnetz
zu verkaufen?

37. Von wann bis wann (seit 1990) waren Mitarbeiter welcher Energieversor-
gungsunternehmen in den Energieabteilungen des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie beschäftigt (bitte aufgliedern nach Unterneh-
men)?

38. Wie viele Mitarbeiter kennt die Bundesregierung, die in Bundesministerien
im Energiebereich tätig waren und nach ihrem Ausscheiden zumindest
zeitweise bei den vier großen EVU angestellt waren bzw. als Berater oder
Beirat Geld erhalten haben (seit 1990)?

39. Gab es Mitarbeiter von Energieversorgungsunternehmen, die in die Erarbei-
tung von Gesetzentwürfen eingebunden waren?

Falls ja, wer, und in welche?

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Aktuelle Situation

40. Was unternimmt die Bundesregierung, damit es nicht – wie vom BKartA in
der Vergangenheit festgestellt wurde – zu einem Austausch von wichtigen
Unternehmensparametern und -strategien unter den vier großen EVU
kommt?

41. Welche Verfahren sind auf europäischer Ebene noch anhängig gegen deut-
sche EVU?

Worum geht es hier?

42. Gibt es heute noch – wie vom BKartA festgestellt – ein wettbewerbs-
widriges Duopol zwischen E.ON und RWE?

43. Was hat sich konkret zur Situation Anfang/Mitte dieses Jahrzehntes (nicht)
geändert?

44. Stimmt die Bundesregierung mit der Urteilsbegründung des Bundes-
gerichtshofes vom November 2008 im Fall Eschwege überein, dass „für den
Erstabsatz von in Deutschland erzeugtem oder nach Deutschland importier-
tem Strom […] noch kein freier Wettbewerb herrscht, sondern – zumindest –
zwischen den beiden Marktführern E.ON und RWE ein marktbeherrschen-
des Oligopol besteht“?

45. Gibt es mittlerweile einen Binnenwettbewerb zwischen den vier großen
EVU?

Falls ja, woran macht die Bundesregierung dies fest?

46. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand eines zurückgehenden
Engagements der Evonik New Energies auf dem Regelenergiemarkt?

47. Ist ihr bekannt, dass von Seiten der vier großen Energiekonzerne Druck aus-
geübt wurde, das Engagement zu reduzieren, um die eigenen Marktanteile
am Regelenergiemarkt nicht zu gefährden?

48. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die außerordentlich hohen Zusatz-
gewinne, die die vier großen Stromerzeuger durch den kostenlosen Bezug
von CO2-Emissionszertifikaten erlangt haben und mindestens bis 2012
noch erlangen werden?

49. Wie beurteilt sie etwaige hieraus entstehende Wettbewerbsverzerrungen auf
dem Strommarkt?

50. Wie beurteilt die Bundesregierung die nach wie vor anhaltende Werbung für
Nachtspeicherheizungen durch EnBW und Vattenfall Europe?

51. Würde eine Versteigerung der von E.ON angebotenen Kraftwerkskapazitä-
ten an eine Vielzahl von Interessenten im Vergleich zu dem Tausch mit
einem Teil des Kraftwerksparks eines einzelnen anderen großen EVU aus
Sicht der Bundesregierung den Wettbewerb auf dem Strommarkt stärken
oder schwächen?

52. Befürwortet die Bundesregierung im Sinne einer Transparenz, dass zukünf-
tig die Gewinne der EVU auch entsprechend der einzelnen Sparten, d. h.
Strom, Wasser, Erdgas und Staaten, in denen diese Unternehmen tätig sind,
veröffentlicht werden müssen?

53. Befürwortet die Bundesregierung, dass zukünftig jährlich die Gehälter – in-
klusive Boni – der Konzernvorstände der EVU veröffentlicht werden müs-
sen?

54. Ab welchem CO2-Zertifikatepreis geht die Bundesregierung von CO2-Ein-
sparungseffekten durch Verdrängung klimaschädlicher Energieträger aus

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11162

der Stromerzeugung innerhalb der Merit Order des deutschen Kraftwerks-
parks aus?

55. Mit welchen Änderungen im Strommix und in der Emission von CO2 rech-
net die Bundesregierung durch die geplante volle Versteigerung von CO2-
Zertifikaten ab 2013, verglichen mit dem heutigen Zustand, in dem die Zer-
tifikatskosten von den EVU bereits als Opportunitätskosten betriebswirt-
schaftlich eingepreist sind?

56. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Erzeugungskosten
von Braunkohlestrom – im Gegensatz zu allen anderen relevanten Energie-
trägern der fossilen/nuklearen Stromerzeugung – nicht wettbewerbsabhän-
gig und keinem Weltmarktpreis unterworfen sind, auch im Hinblick auf die
durch den CO2-Handel beabsichtigte Verdrängung von CO2-intensiveren
Energieträgern?

57. Wie bewertet die Bundesregierung das Funktionieren der Marktpreis-
bildung an der Leipziger Strombörse EEX in Bezug auf die Strompreis-
entwicklung seit 2002?

58. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, um den bislang
fehlenden Insidertatbestand im Strom- und Gasspotmarkt zu beseitigen und
insoweit Insiderhandel strafbar zu machen?

59. Welche Behörde ist zuständig für die Aufdeckung und Verfolgung von
Marktmanipulation im Stromgroßhandel?

Wie viele Personen sind damit betraut?

60. Gibt es mittlerweile eine gesetzliche Melde- bzw. Veröffentlichungspflicht
der Handelsteilnehmer für ihre nicht über die Börse abgewickelten Ge-
schäfte?

61. Was gedenkt die Bundesregierung insgesamt zu tun, um die Transparenz an
der EEX zu erhöhen?

62. Welche konkreten Vorschläge hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verbes-
serung der Markttransparenz im Stromgroßhandel/Strompreisbildung an
der EEX“ zur besseren Marktransparenz gemacht?

63. Welche dieser Vorschläge wurden bis jetzt umgesetzt?

64. Hält die Bundesregierung die derzeitigen Preisniveaus am EEX-Spotmarkt
für Peak bzw. Off-Peak für angemessen in Bezug auf den zugrunde liegen-
den Kraftwerkspark mit dessen Stromgestehungskosten?

65. Wie bewertet die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Effekte aus
der Tatsache, dass an der EEX stündlich die teuerste zum Zuschlag kom-
mende Anlage den Preis für alle Anlagen – und damit auch den branchen-
üblichen Referenzpreis für den gesamten deutschen Stromhandel – be-
stimmt?

66. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass ein Stromübertragungsnetz in
der Hand einer bundesweit agierenden Netzgesellschaft die Effizienz erhöht
und die Netzkosten senken kann?

67. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung angesichts des
Angebots von E.ON und Vattenfall zum Verkauf der Stromübertragungs-
netze zur Gründung einer derartigen Netzgesellschaft?

Welche Nachteile befürchtet die Bundesregierung bei einer staatlichen Be-
teiligung an einer solchen Netzgesellschaft?

68. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob weiterhin Strategietreffen

zwischen den großen europäischen Energieversorgern stattfinden?

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69. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung des EU-
Binnenmarktes?

Wie groß schätzt die Bundesregierung den Bedarf an Kapazitäten zur Ver-
wirklichung effektiven Wettbewerbs in der EU an den Grenzkuppelstellen
ein?

Stadtwerke

70. An wie vielen Stadtwerken sind die vier großen EVU beteiligt?

71. Beurteilt die Bundesregierung diese vertikale Verflechtung als wettbwerbs-
schädlich?

Wenn ja, warum, und was hat sie dagegen getan bzw. wird sie dagegen tun?

72. Kann nach Ansicht der Bundesregierung mit der Anreizregulierung die
Quersubventionierung von Netzbetreibern an ihre verbundenen Vertriebe
vermieden werden?

73. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Unbund-
lingvorschriften der Verteilnetzbetreiber vor?

74. Sind die Regeln zum Unbundling für Verteilnetzbetreiber aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend?

Gasmarkt

75. Wie groß sind die in der Bundesrepublik Deutschland verfügbaren Spei-
cherkapazitäten für Gas, und welche Unternehmen verfügen darüber?

76. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um nicht Importeuren
sondern auch Endkundenversorger Zugriff auf die Speicher zu verschaffen
und so das Gasangebot zu erweitern und den Wettbewerb zu fördern?

77. Ist es richtig, dass auf künftige Erdgasimporte über die Nord Stream bzw.
Nabucco-Pipeline ausschließlich die an den jeweiligen Konsortien betei-
ligten Konzerne EO.N und RWE direkten Zugriff hätten, und wie bewertet
die Bundesregierung dies im Hinblick auf die weitere Entwicklung des
nationalen Gasmarktes?

78. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkung einer Abschaffung der
Ölpreisbindung auf die Verbraucherpreise ein?

79. Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um sich auf
internationaler und EU-Ebene für die Abschaffung der Ölpreisbindung bei
Erdgas einzusetzen?

80. Wann soll es nach Planung der Bundesregierung in der Bundesrepublik
Deutschland überall möglich sein, seinen Gasversorger frei wählen zu
können?

81. Wie groß ist der Marktanteil von E.ON Ruhrgas in der Bundesrepublik
Deutschland bezüglich Verkauf auf Großhandelsebene und beim Import?

82. Zu welchen Auswirkungen hat die Fusion von E.ON und Ruhrgas auf dem
Gasmarkt in der Bundesrepublik Deutschland geführt?

83. Gibt es Überlegungen, Maßnahmen wie z. B. ein Gas-Release-Programm
noch einmal durchzuführen, nachdem die Auflagen der E.ON-Ruhrgas-
Fusion nicht die gewünschten Effekte für den Wettbewerb brachten (un-
zureichend entwickelte diskriminierungsfreie Netzzugangsbedingungen)?

84. Welche Priorität räumt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die
Aufteilung des deutschen Gasmarktes in so genannte Marktgebiete oft als

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/11162

große Wettbewerbshürde genannt wird, der Beseitigung der Marktgebiete
ein, und bis wann soll das Ziel umgesetzt werden?

85. Welche ordnungspolitischen und/oder institutionellen Hürden stehen der
flächendeckenden Verbreitung von Wettbewerbern /Alternativen zu lokalen
Gasversorgern bisher noch entgegen?

86. Ist es sinnvoll, die Aufstellung eines Teils der sehr wichtigen Marktregeln
weiterhin in den Händen der Netzbetreiber zu überlassen, vor dem Hinter-
grund, dass es in der Gasbranche immer wieder Streit um die Netzzugangs-
regeln insbesondere die so genannte Kooperationsvereinbarung der Netz-
betreiber gibt?

87. Von Lieferanten als auch potentiellen Netznutzern wie Gaskraftwerks- und
Speicherprojektieren wird oft auf unzureichend verfügbare Leitungskapa-
zitäten hingewiesen. Wie ist die Einschätzung der Bundesregierung dazu,
und welche Pläne hat sie, die Beseitigung der Engpässe durch die Gasnetz-
betreiber voranzutreiben?

88. Wie ist der Stand der Harmonisierung der Anforderungen an die Biogas-
einspeisung in den Mitgliedsländern der EU?

89. Welche Unterschiede gibt es in den Anforderungen bei Einspeisung in
nationale Gasnetze und im grenzüberschreitenden Verkehr?

90. In welchen Mitgliedstaaten der EU gibt es gesetzlich festgelegten vorran-
gigen Anschluss von Biogaseinspeisungsanlagen, vorrangige Einspeisung,
vorrangige Aufnahme und vorrangige Weiterleitung des eingespeisten auf
Erdgasqualität aufbereiteten Biogases oder ist eine solche geplant?

91. In welchen Mitgliedstaaten gibt es eine kostendeckende Einspeisever-
gütung für auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas oder ist eine solche
geplant?

92. Welches Potential sieht die Bundesregierung beim Biogas hinsichtlich der
Substitution von Erdgas?

Konzessionsverträge

93. Wie viele Konzessionsverträge für die Erstellung und den Betrieb der ört-
lichen Verteilnetze wurden seit der Novellierung des Energiewirtschafts-
gesetzes (EnWG 1998) von den Kommunen in den einzelnen Bundes-
ländern bereits neu abgeschlossen?

94. In wie vielen Fällen kam es in den einzelnen Bundesländern mit Hilfe der
Nutzung des Wettbewerbs unter den Netzbetreibern zu einem Wechsel des
Konzessionsnehmers, also des Netzbetreibers?

95. Wie viele Konzessionsverträge für die Erstellung und den Betrieb der ört-
lichen Verteilnetze müssen seit der Novellierung des EnWG 1998 von den
Kommunen in den einzelnen Bundesländern noch neu abgeschlossen wer-
den?

96. Sind Fälle von Koppelungsgeschäften bei der Neuvergabe von Konzes-
sionsverträgen bekannt, und wenn ja, welche?

97. Wie geht die Bundesregierung mit den Fällen um, in denen Netzbetreiber,
die im Rahmen von Konzessionsvergabeverhandlungen im Wettbewerb um
eine Netzübernahme stehen, die Entgelthöhe für die Netznutzung beantra-
gen, aber noch nicht Eigentümer des Verteilnetzes sind?

Drucksache 16/11162 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
98. Wie geht die Bundesregierung mit den Fällen um, in denen Netzbetreiber
noch nicht Eigentümer des Netzes sind, aber zur Teilnahme am Wettbe-
werb um die Übertragung des Konzessionsvertrags zur eigenen wirtschaft-
lichen Abschätzung auf belastbare Netznutzungssentgelte durch die Bun-
desregierung angewiesen sind?

99. Wie geht die Bundesregierung mit den Fällen um, in denen Netzbetreiber
noch nicht Eigentümer des Netzes sind, Netznutzungsentgelte beantragen,
vom bisherigen Netzbetreiber aber kein belastbares Mengengerüst, techni-
sche und historische Daten zur Verfügung gestellt werden und damit nur
schwer am Wettbewerb um den Netzbetrieb teilnehmen können?

100. Wie geht die Bundesregierung mit den Fällen um, in denen Netzbetreiber
den Konzessionsvertrag neu übertragen bekommen haben, ab einem be-
stimmten Termin das Verteilnetz betreiben sollen, aber aus verschiedens-
ten Gründen (z. B. Rechststreit mit dem bisherigen Netzbetreiber) noch
kein Netznutzungsentgelt beantragt oder von der Bundesregierung berech-
net werden konnte?

101. Gibt es Möglichkeiten, den Wettbewerb bei der Konzessionsvergabe zum
Betrieb der örtlichen Verteilnetze über die Bekanntmachung der beabsich-
tigten Neuvergabe nach EnWG hinaus zu forcieren?

102. Gibt es Möglichkeiten bei irreführenden Auskünften bisheriger Netz-
betreiber gegenüber den Konzessionsgebern mit dem Ziel vorzeitige Kon-
zessions-Neuvergaben nach dem EnWG und mit dem Ziel der Behinde-
rung des Wettbewerbs diese vorzeitigen Neuvergaben zu verhindern?

103. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für Kommunen bei der
Neuvergabe von Konzessionen vom bisherigen Netzbetreiber tatsächlich
belastbare Daten zum örtlichen Netz auch tatsächlich zu erhalten?

Berlin, den 28. November 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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