BT-Drucksache 16/11148

Ausbaustand der Eisenbahnstrecke Kehl-Appenweier

Vom 28. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11148
16. Wahlperiode 28. 11. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich,
Dr. Anton Hofreiter, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Ausbaustand der Eisenbahnstrecke Kehl–Appenweier

Im Rahmen der Herstellung einer Schnellbahnverbindung zwischen Paris–Ost-
frankreich–Südwestdeutschland (POS Süd) ist gemäß dem bilateralen Abkom-
men von La Rochelle vom 22. Mai 1992 der Ausbau der Strecke Kehl–Appen-
weier auf eine Geschwindigkeit bis maximal 200 km/h und der Neubau einer
zweigleisigen Rheinbrücke bei Straßburg geplant. Er ist Teil des TEN-Projek-
tes Nr. 17 Paris–Straßburg–Stuttgart–Wien–Bratislava, der „Magistrale für
Europa“.

Die Rheinbrücke und der Kehler Bahnhof gehören zum ersten Planfeststel-
lungsabschnitt. Alle weiteren Abschnitte wurden bisher noch nicht in Angriff
genommen. Für die zweite Baustufe, insbesondere die so genannte Karlsruher
Kurve in Appenweier und der dortigen Einmündung in die Rheintalbahn
(Karlsruhe–Basel) werden gegenwärtig Variantenuntersuchungen durchgeführt.

1. Wie ist der aktuelle Planungs- und Finanzierungsstand für den Ausbau der
Eisenbahnstrecke im Abschnitt Kehl–Appenweier?

2. Welche Priorität besitzt der Ausbauabschnitt Kehl–Appenweier

a) im Rahmen der Mittelfristplanung des Bedarfsplans für Bundesschienen-
wege, der so genannten 66er-Liste,

b) im Rahmen des Investitionsrahmenplans (Fünfjahresplan) für den Aus-
bau der Schienenwege des Bundes 2006 bis 2010 vom 24. Oktober 2006?

3. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Vorliegen der Ergebnisse
der Variantenuntersuchungen für die so genannte Karlsruher Kurve in
Appenweier sowie eines entsprechenden Entscheidungsvorschlages durch
die Deutsche Bahn AG (DB AG)?

4. Soll die Karlsruher Kurve niveaufrei oder niveaugleich ausgeführt werden?

5. Für welchen Zeitpunkt sind die öffentlich angekündigten Gespräche („Bahn-
gipfel“) zwischen der Deutschen Bahn, dem Bund und dem Land Baden-

Württemberg über den Streckenabschnitt Kehl–Appenweier geplant?

6. Bis wann plant der Bund eine Entscheidung, mit welcher Grundlage die DB
AG in das Planfeststellungsverfahren gehen kann?

Drucksache 16/11148 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Start des Raumordnungs-
und im Anschluss daran des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt
Kehl–Appenweier?

8. Wann kann das Eisenbahnbundesamt voraussichtlich den Auftrag zum Aus-
bau des Streckenabschnitts Kehl–Appenweier an die DB Netz AG bzw. an
die DB Projektbau GmbH erteilen?

Berlin, den 28. November 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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