BT-Drucksache 16/11117

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/10571- Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Deutsches Historisches Museum"

Vom 27. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11117
16. Wahlperiode 27. 11. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/10571 –

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung
„Deutsches Historisches Museum“

A. Problem

Das Deutsche Historische Museum (DHM) arbeitet noch auf der Grundlage der
1987 angelegten vorläufigen Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Nachdem das Gebäude für die Wechselausstellungen fertig und das
Museum im sanierten Zeughaus im Jahr 2006 eröffnet worden ist, soll nunmehr
die endgültige Trägereinrichtung geschaffen werden. Gleichzeitig wollen die
Fraktionen der CDU/CSU und SPD eine Verabredung aus dem Koalitionsver-
trag zwischen CDU, CSU und SPD erfüllen und im Geiste der Versöhnung ein
sichtbares Zeichen setzen, um an das Unrecht von Vertreibungen zu erinnern
und diese für immer zu ächten.

B. Lösung

Die DHM-GmbH soll in eine selbständige bundesunmittelbare Stiftung des
öffentlichen Rechts umgewandelt und der alleinigen Finanzierung durch den
Bund unterstellt werden. Die neue Rechtsform entspricht dabei derjenigen des
Jüdischen Museums Berlin und des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland in Bonn, zwei ebenfalls vom Bund getragenen Museen. Zur Erin-
nerung und zum Gedenken an Flucht und Vertreibung soll darüber hinaus eine
Ausstellungs- und Dokumentationsstelle in Berlin aufgebaut werden, die in der
Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums als unselbständige Stiftung
des öffentlichen Rechts „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ errichtet
wird.

Die Fraktion der FDP tritt dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen der

CDU/CSU und SPD bei.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Drucksache 16/11117 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Bund ist bisher zu 50 Prozent Gesellschafter der DHM-GmbH, so dass diese
Vermögensanteile im Eigentum des Bundes stehen. Demgegenüber ist die Stif-
tung „Deutsches Historisches Museum“ eine juristische Person mit eigenem
Vermögen, die lediglich der Aufsicht des Bundes unterliegt.

Die unselbständige „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ wird in Berlin
eine Ausstellungs- und Dokumentationsstätte unterhalten. Die laufenden Kosten
sollen jährlich nicht mehr als 2,5 Mio. Euro betragen. Darin eingeschlossen ist
die Finanzierung der Investitionskosten für die Unterbringung einschließlich der
einmaligen Erstausstattung, die über ein von der Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben finanziertes und langfristig über den jährlich zu entrichtenden Miet-
zins umgelegtes Darlehen Berücksichtigung findet.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11117

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10571 mit folgender Maßgabe und im
Übrigen unverändert anzunehmen:

In § 2 Abs. 2 Nr. 3 werden nach dem Wort „Wechselausstellungen,“ die Wörter
„museumspädagogische Vermittlung,“ eingefügt.

Berlin, den 12. November 2008

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Vorsitzender und Berichterstatter

Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Berichterstatter

Markus Meckel
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Katrin Göring-Eckardt
Berichterstatterin

Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge- Die Fraktion der CDU/CSU lobte die Verhandlungsfüh-
rung der Bundesregierung und erklärte, dass die Rückmel-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-

enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Novem-
ber 2008 die Annahme des Gesetzentwurfs mit der Änderung

dung der polnischen Seite erkennen lasse, dass der Staats-
minister und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien (BKM) mit sehr viel Fingerspitzengefühl ope-
riert und für eine rechtzeitige Information der polnischen
Drucksache 16/11117 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Markus Meckel, Hans-
Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Lukrezia Jochimsen und Katrin Göring-Eckardt

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 16/10571 ist in der 183. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 2008 an den
Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Bera-
tung und an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenaus-
schuss, den Rechtsausschuss, den Haushaltsausschuss, den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung, den Ausschuss für Tourismus und den Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbe-
ratung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, zwei Stiftungen zu gründen.
Zum einen soll das Deutsche Historische Museum, das derzeit
in der Rechtsform einer GmbH arbeitet, in eine selbständige
bundesunmittelbare Stiftung öffentlichen Rechts überführt
werden. Zum anderen soll die „Stiftung Flucht, Vertreibung,
Versöhnung“ als unselbständige Stiftung in der Trägerschaft
des DHM errichtet werden.

Die neue Rechtsform für das DHM entspricht derjenigen des
Jüdischen Museums Berlin und des Hauses der Geschichte
der Bundesrepublik Deutschland in Bonn, zwei ebenfalls
vom Bund getragenen Museen. Die DHM-Stiftung soll die
1987 vorläufig gegründete Betriebsgesellschaft ablösen.

Mit der Errichtung der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Ver-
söhnung“ wird ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von
2005 erfüllt, im Geiste der Versöhnung in Berlin ein sichtba-
res Zeichen zu setzen, um an das Unrecht von Vertreibungen
zu erinnern und diese für immer zu ächten. Umgesetzt wer-
den soll dieser Auftrag auf der Grundlage der Konzeption,
die die Bundesregierung am 19. März 2008 beschlossen hat.
Sie sieht die Schaffung einer auf die Erinnerung und das Ge-
denken an Flucht und Vertreibung gerichteten Ausstellungs-
und Dokumentationsstelle in Berlin vor, die in der Träger-
schaft des DHM als unselbständige Stiftung des öffentlichen
Rechts errichtet und vom Bund finanziert wird.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss empfahl in seiner Sitzung am
12. November 2008 die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Innenausschuss empfahl in seiner Sitzung am 12. No-
vember 2008 die Annahme des Gesetzentwurfs mit den

gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Haushaltsausschuss empfahl in seiner Sitzung am
12. November 2008 die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner Sitzung am 12. November
2008 die Annahme des Gesetzentwurfs mit der Änderung
gemäß Ausschussdrucksache 16(22)168 empfohlen mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner Sitzung am
12. November 2008 die Annahme des Gesetzentwurfs mit der
Änderung gemäß Ausschussdrucksache 16(22)168 empfoh-
len mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ab-
wesenheit der Fraktion der FDP.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union empfahl in seiner Sitzung am 12. November 2008 die
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Gesetzent-
wurf in seiner Sitzung am 5. November 2008 erstmals bera-
ten, die Beratung am 12. November 2008 fortgesetzt und ab-
geschlossen.

Er empfahl zunächst die Annahme des Änderungsantrags
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP auf Ausschuss-
drucksache 16(22)168 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Der Ausschuss empfahl anschließend die Annahme des Ge-
setzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Drucksache 16/10571 in der Fassung der Ausschussdruck-
sache 16(22)168 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.
gemäß Ausschussdrucksache 16(22)168 empfohlen mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-

Seite gesorgt habe. Die Berichterstattung in den polnischen
Medien habe insofern hohen Respekt erkennen lassen, zumal

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11117

die Thematik auf deutscher Seite zur Chefsache geworden
sei, nachdem sich die Bundeskanzlerin dafür eingesetzt
habe. Dem Projekt sei ferner sehr entgegengekommen, dass
sich auch die deutsch-polnische Parlamentariergruppe einge-
bracht habe. Die Fraktion begrüßte im Übrigen, dass die
Fraktion der FDP dem Gesetzentwurf beitrete.

Die Fraktion der CDU/CSU unterstrich, das Thema Flucht
und Vertreibung sei lange Zeit im politischen Diskurs ausge-
klammert gewesen. Nun finde es in Form einer würdigen, in
sich stimmigen, fachlich ausgerichteten, wissenschaftlich
und international begleiteten Dokumentation Gehör, die zu-
dem eine europäische Orientierung aufweise. Die in dem Ge-
setzentwurf vorgesehene Lösung sei ausbalanciert und der
Sache angemessen, die in dem Änderungsantrag geforderte
Ergänzung des Stiftungszwecks sinnvoll und gewünscht.
Grundsätzlich sei die Umsetzung der Vorgaben des Koali-
tionsvertrags sehr zu begrüßen. Mit dem DHM-Gesetz wer-
de die Erinnerungskultur auf eine solide, der Verantwortung
für den Umgang mit einem äußerst düsteren Kapitel der
deutschen Geschichte gerecht werdende Grundlage gestellt.
Die jüngere Generation erfahre die ganze Geschichte und
werde mit den Konsequenzen von Flucht und Vertreibung
vertraut gemacht. Es sei begrüßenswert, dass dies in einem
europäischen Kontext erfolgen solle.

Die Fraktion der SPD führte aus, der Gesetzentwurf schlie-
ße einen wesentlichen und komplizierten Prozess ab, dessen
Erfolg aufgrund der konstruktiven Verhandlungsführung des
BKM und der guten Zusammenarbeit zwischen den Koali-
tionsfraktionen möglich geworden sei. Die Fraktionen der
CDU/CSU und SPD hätten zu Beginn der Wahlperiode noch
sehr unterschiedliche Positionen vertreten. Es sei nicht ein-
fach gewesen, einen gemeinsamen Nenner zu finden und die
im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung umzusetzen.
Es sei gelungen, in langwierigen Verhandlungen eine Grund-
lage und ein Konzept zu entwickeln, das sich den Fragen von
Flucht und Vertreibung widmet, sie als Teil der deutschen
Geschichte anerkennt und aufgreift, um dafür in Berlin ein
sichtbares Zeichen der Versöhnung zu setzen. Ferner sei
grundlegend wichtig, dass man das Konzept unter Einbezie-
hung der östlichen Nachbarn – insbesondere der polnischen
Seite – erarbeitet habe. Nicht nur dies sei gelungen, sondern
mittlerweile auf dortiger Seite ein Vertrauen gegenüber
Deutschland feststellbar. Es gelte, diesem Umstand nun im
Zuge der inhaltlichen Umsetzung sowie auch bei der Beset-
zung der Stiftungsgremien Rechnung zu tragen. Mit dem Er-
reichten werde viel für die deutsche Erinnerungskultur ge-
tan, die den Anspruch erhebe, auf einem breiten Konsens zu
basieren und den souveränen Umgang mit einem sowohl na-
tional als auch international politisch brisanten Thema zu be-
werkstelligen. Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs
werde insofern ein wichtiger Schritt getan und der formelle
Rahmen zu seiner Umsetzung geschaffen. Der Zweck der
„Stiftung Deutsches Historisches Museum“ werde zudem
durch die museumspädagogische Komponente ergänzt, die
in dem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf begründet ist.

Die Fraktion der FDP gab bekannt, sie sei dem Gesetzent-
wurf beigetreten und unterstütze auch den Änderungsantrag.
Das Verhandlungsgeschick, das der BKM gegenüber Polen
bewiesen habe, sei sehr zu loben. Es sei ein großer Erfolg,

verse Debatte, bei der es im Kern darum gegangen sei, ein
angemessenes Erinnern an die große Opfergruppe der Ver-
triebenen zu erreichen, sei damit erfolgreich abgeschlossen.
Die Fraktion sprach sich dafür aus, dem Bund der Vertriebe-
nen eine Chance zu geben, sich positiv in die Stiftungsgre-
mien einzubringen und ihm seinen angemessenen Stellen-
wert im Stiftungsrat zuzubilligen. Die Fraktion betonte, es
gehe ihr darum, im Stiftungszweck klarzustellen, dass es
nicht um Schuld und Verantwortung, sondern um Erinnern
und Gedenken gehe. Darüber hinaus begrüßte sie, dass in
den wissenschaftlichen Beirat internationaler Fachverstand
integriert und der Ansatz erkennbar werde, für unterschied-
liche Sichtweisen und Impulse zur europäischen Geschichte
offen zu sein. Bedenken den Standort Berlin betreffend wies
die Fraktion der FDP zurück. Es sei wichtig, mit Gedenkstät-
ten, Museen und vergleichbaren Einrichtungen eine mög-
lichst große Zielgruppe zu erreichen. Im Hinblick darauf sei
Berlin der Standort in Deutschland, der die besten Vorausset-
zungen mitbringe, um ein großes Publikum zu erreichen.

Die Fraktion DIE LINKE. teilte mit, die Regelung, die hin-
sichtlich des Deutschen Historischen Museums getroffen
werde, grundsätzlich positiv zu sehen. Anders verhalte es
sich mit der unselbständigen „Stiftung Flucht, Vertreibung
und Versöhnung“. Die drei Begriffe bildeten eine zusammen
schwer zu realisierende Aufgabe, weil sich die Aufmerksam-
keit der Nachbarländer zwar zunächst auf das originär in
Deutschland innenpolitisch zu lösende Problem des Geden-
kens richte, der Aufgabe dann aber unvermittelt eine interna-
tionale Ausstrahlung zukomme. Es sei bedauerlich, dass es
nicht gelungen sei, für das Thema Flucht, Vertreibung und
Versöhnung einen Standort in dem Dreiländereck Deutsch-
land, Polen, Tschechische Republik zu wählen, wo der An-
satz besser und intensiver mit Leben erfüllt werden könne als
in Berlin. Darüber hinaus beanstandete die Fraktion die Be-
setzung der Gremien dahingehend, dass dem Deutschen
Bundestag lediglich zwei, aber dem Bund der Vertriebenen
drei Vertreter zugebilligt würden. Für die Fraktion DIE
LINKE. sei nicht ersichtlich, dass der Bund der Vertriebenen
seine Richtung gewechselt habe und versöhnlich auftrete.
Sie stellte in Frage, dass es mit der vorgesehenen Besetzung
der Gremien gelingen werde, das geplante Konzept für die
„Stiftung Flucht, Vertreibung und Versöhnung“ angemessen
umzusetzen. Vor diesem Hintergrund werde die Fraktion den
Gesetzentwurf ablehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkannte an,
dass mit dem Gesetzentwurf ein erheblicher Schritt getan
worden sei, ein Thema aufzugreifen und in die öffentliche
Debatte zu rücken, das jahrelang verdrängt worden sei. Sie
begrüßte, dass das Vorhaben die Erinnerung an deutsche Op-
fer in einen umfassenden historischen Kontext stelle und
dem Verdacht entgegentrete, die Ereignisse, die Ursachen
und deren Wirkung zu relativieren. Vor diesem Hintergrund
stehe die Fraktion auch dem Änderungsantrag, der eine
museumspädagogische Komponente einfüge, grundsätzlich
positiv gegenüber. Im Hinblick auf die angestrebte Mitarbeit
des Bundes der Vertriebenen in den Stiftungsgremien äußer-
te die Fraktion Zweifel, dass diese in der geplanten Form
förderlich sei. Auch die Frage der Ausstellungsinhalte sei
kritisch zu begleiten. Wenngleich die Fraktion das Grund-
anliegen der beiden Stiftungen begrüßte, sah sie doch noch
dass die geplante Einrichtung im Konsens mit den Nachbarn
gegründet werden könne. Eine jahrelange, oftmals kontro-

zahlreiche Einwände, die nicht ausgeräumt seien. So fehlten
nähere Informationen zu einer ursprünglich für den Monat

Drucksache 16/11117 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Dezember 2008 geplanten internationalen Fachtagung zu
dem Thema und deren Einbeziehung in das Konzept der Stif-
tungen. Vor diesem Hintergrund sehe man keine andere
Möglichkeit, als sich zu dem Gesetzentwurf der Stimme zu
enthalten.

V. Begründung der Beschlussempfehlung

Zur allgemeinen Begründung wird auf den Gesetzentwurf
verwiesen. Die vom Ausschuss für Kultur und Medien emp-
fohlene Änderung des Gesetzentwurfs wird wie folgt be-
gründet:

Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission des Deut-
schen Bundestages „Kultur in Deutschland“ (Drucksache
16/7000) betont gemäß den Richtlinien des Internationalen
Museumsrats (ICOM), dass zu den Aufgaben der Museen
neben dem Sammeln, Bewahren, Forschen und Ausstellen
auch das Vermitteln gehöre. Nach dem standardsetzenden
Vorbild von besucherorientierten Museumsinstitutionen in

den Niederlanden, Großbritannien, den USA und Australien
wird ein Museum auch als diskursiver Ort und Zukunfts-
werkstatt gesehen.

Der museumspädagogische Vermittlungsauftrag richtet sich
an alle Bevölkerungsgruppen. Zielgruppenspezifisch ange-
sprochen werden u. a. Kinder, Schülerinnen und Schüler, Fa-
milien, Menschen mit Migrationshintergrund, Seniorinnen
und Senioren sowie Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Jüngste Untersuchungen wie die PISA-Studie verdeutlichen,
dass in Deutschland im Bildungsbereich Handlungsbedarf
besteht. Zudem lassen die Zielvorgaben des Integrationspla-
nes der Bundesregierung mittelfristig methodische und per-
sonelle Herausforderungen im Bereich der kulturellen und
politischen Bildungsarbeit erwarten.

Vor diesem Hintergrund sollte im Rahmen der Errichtung der
„Stiftung Deutsches Historisches Museum“ mit der explizi-
ten Erwähnung der museumspädagogischen Vermittlung im
Stiftungszweck dieser wichtigen und erweiterten Bedeutung
der Bildungs- und Vermittlungsaufgabe entsprochen werden.

Berlin, den 12. November 2008

Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Berichterstatter

Markus Meckel
Berichterstatter

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Katrin Göring-Eckardt
Berichterstatterin

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