Vom 26. November 2008
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11104
16. Wahlperiode 26. 11. 2008
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 16/5726 –
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Gleichbehandlung
der Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen
(Hochschulforschungsförderungsgesetz – HFFördG)
A. Problem
Die umsatzsteuerlich unterschiedliche Behandlung von Forschungseinrichtun-
gen führt zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der universitären Auftragsfor-
schung.
Mit dem Gesetz verfolgen die Initianten das Ziel der steuerlichen Gleichbehand-
lung der Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen und
privater gemeinnütziger Forschungseinrichtungen mit öffentlicher Förderung.
B. Lösung
Die Zweckbetriebsvorschrift des Gemeinnützigkeitsrechts des § 68 Nr. 9 der
Abgabenordnung wird ergänzt.
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/5726.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Keine
E. Sonstige Kosten
1. Kosten für die Wirtschaft
Keine
2. Kosten für soziale Sicherungssysteme
Keine
Drucksache 16/11104 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5726 abzulehnen.
Berlin, den 5. November 2008
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Ulla Burchardt
Vorsitzende
Michael Kretschmer
Berichterstatter
René Röspel
Berichterstatter
Cornelia Pieper
Berichterstatterin
Dr. Petra Sitte
Berichterstatterin
Krista Sager
Berichterstatterin
Die Umsätze aus der Auftragsforschung privater gemeinnüt-
ziger Forschungseinrichtungen mit öffentlicher Förderung
werden über die Zweckbetriebseigenschaft des § 68 Nr. 9
der Abgabenordnung (AO) mit dem ermäßigten Umsatzsteu-
ersatz von 7 Prozent besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a
des Umsatzsteuergesetzes – UStG).
Die Zweckbetriebsregelung in § 68 Nr. 9 AO ist jedoch in
der derzeitigen Fassung für die Auftragsforschung öffent-
lich-rechtlicher Forschungseinrichtungen nicht anwendbar.
Deshalb gilt für deren Auftragsforschung der allgemeine
Steuersatz von derzeit 19 Prozent.
Mit dem Gesetzentwurf verfolgen die Initianten daher das
Ziel der steuerlichen Gleichbehandlung der Auftragsfor-
schung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen und
privater gemeinnütziger Forschungseinrichtungen mit öf-
fentlicher Förderung.
Die Zweckbetriebsvorschrift des Gemeinnützigkeitsrechts
des § 68 Nr. 9 AO wird ergänzt.
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/5726 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und -ergebnis
im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat die Vorlage in seiner 67. Sitzung am
5. November 2008 ohne Debatte beraten und empfiehlt die
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/5726
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Begründung
Zur Begründung des Gesetzentwurfs wird auf die Ausfüh-
rungen auf Seite 6 der Drucksache 16/5726 verwiesen.
Berlin, den 5. November 2008
Michael Kretschmer
Berichterstatter
René Röspel
Berichterstatter
Cornelia Pieper
Berichterstatterin
Dr. Petra Sitte
Berichterstatterin
Krista Sager
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11104
Bericht der Abgeordneten Michael Kretschmer, René Röspel, Cornelia Pieper,
Dr. Petra Sitte und Krista Sager
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/5726 in seiner 172. Sitzung am 26. Juni 2008 bera-
ten und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und an
den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie sowie den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die umsatzsteuerlich unterschiedliche Behandlung von For-
schungseinrichtungen führt zu Wettbewerbsverzerrungen zu
Lasten der universitären Auftragsforschung.
III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 16/5726 empfohlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie der
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit haben jeweils mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der