BT-Drucksache 16/10971

Ergänzende Informationen zur monatlichen Asylstatistik für die Monate September und Oktober 2008

Vom 14. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10971
16. Wahlperiode 14. 11. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen und der Fraktion DIE LINKE.

Ergänzende Informationen zur monatlichen Asylstatistik
für die Monate September und Oktober 2008

Die Fragesteller haben mit Freude zur Kenntnis genommen, dass das Bundes-
ministerium des Innern inzwischen ihrer Anregung gefolgt ist, in seinen monat-
lichen Pressemitteilungen zur Asylstatistik in verständlicher Form und an erster
Stelle die Gesamtschutzquote aller anerkannten Flüchtlinge auszuweisen, um dem
verbreiteten falschen Eindruck entgegenzuwirken, nur ca. ein Prozent aller
Asylsuchenden würden als schutzbedürftig anerkannt (vgl. Bundestagsdruck-
sache 16/7592, Frage 8) – obwohl sie dies in ihrer Antwort am 27. Dezember 2007
noch mit den Worten abgelehnt hatte: „Es steht den Fragestellern frei, die nach ih-
rem eigenen Verständnis relevanten Zahlen zusammenzuaddieren“ (vgl. ebd.).
Tatsächlich wurden z. B. im August 2008 – dies wurde erstmalig in der Presse-
mitteilung vom 16. September 2008 klar ausgewiesen – insgesamt 38,9 Prozent
der Asylsuchenden die Rechtstellung eines Flüchtlings im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention (GFK) zuerkannt und zusätzlich bei 2,8 Prozent ein sub-
sidiärer Schutz gewährt.

Aktuelle statistische Angaben zu Widerrufsverfahren und Rücküberstellungen
an andere EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin II-Verordnung sind an-
gesichts der massiven Widerrufe der Asylanerkennungen von vor allem kur-
dischen Asylberechtigten und politisch Verfolgten und angesichts der hoch-
problematischen Asylbedingungen insbesondere in Griechenland von großer
politischer Bedeutung. Widerrufsverfahren und Rücküberstellungen im Rahmen
der Dublin II-Verordnung werden allerdings weiterhin in der monatlichen Asyl-
statistik nicht gesondert ausgewiesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des
Grundgesetzes (GG), nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)/
GFK und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7
AufenthG) in der Asyl-Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) für die Monate September und Oktober 2008 (bitte
getrennt angeben), für den Zeitraum Januar bis Oktober 2008, und wie lauten
die Vergleichswerte für 2007 (in Prozent, bitte zusätzlich auch nach den zehn
stärksten Herkunftsländern differenzieren)?
2. In welchen Ländern der Europäischen Union wird bei der Berechnung der
Anerkennungsquote die Zahl der Anerkennungen auf die Zahl der inhalt-
lichen Entscheidungen bezogen (d. h. unter Herausrechnung formeller Ent-
scheidungen und von Verfahrenseinstellungen)?

3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im September und Oktober 2008 (bitte
getrennt angeben) und im Zeitraum Januar bis Oktober 2008 eingeleitet, und
wie lauten die jeweiligen Vergleichswerte für 2007 (bitte Gesamtzahlen an-

Drucksache 16/10971 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
geben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

4. Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis
(Widerruf, kein Widerruf, Verfahrenseinstellung) gab es im Juni 2008 und im
Zeitraum Januar bis Juni 2008, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert
für 2007 (bitte die Gesamtzahlen auch nach den zehn am stärksten betrof-
fenen Herkunftsländern differenzieren)?

5. In wie vielen Fällen ruhten im Oktober 2008 Widerrufsverfahren bzw. für
welche Länder- und/oder Personengruppen galten im Oktober 2008 Ruhens-
regelungen?

6. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin II-Verordnung wurden im Sep-
tember und im Oktober 2008 (bitte differenzieren) und im Zeitraum Januar
bis Oktober 2008 eingeleitet, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für
2007 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen
Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern basierenden
Verfahren angeben)?

a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betrof-
fenen Herkunftsländer, und welches die zehn am stärksten angefragten
EU-Mitgliedstaaten, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007
(bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben)?

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Überstellung an
einen anderen EU-Mitgliedstaat, Zuständigkeit der Bundesrepublik
Deutschland nach der Dublin II-Verordnung, Selbsteintritt nach Artikel 3
Abs. 2 DublinV, humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es im
September und Oktober 2008 (bitte differenzieren) und im Zeitraum
Januar bis Oktober 2008, wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007,
und was bedeutet es, dass die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
bislang keine expliziten Angaben zur Zahl der Selbsteintritte gemacht hat,
obwohl diese z. B. in Bezug auf Griechenland zumindest seit diesem Jahr
erfasst wird?

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin II-Verordnungen wurden im
September und Oktober 2008 (bitte differenzieren) und im Zeitraum
Januar bis Oktober 2008 vollzogen, und wie lautet der jeweilige Ver-
gleichswert für 2007 (bitte auch nach Herkunftsländern und Überstel-
lungsländern differenzieren)?

7. Wie viele Asylanträge wurden im September und Oktober 2008 (bitte
getrennt angeben) und im Zeitraum Januar bis Oktober 2008 nach § 14a
Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier ge-
borene Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in
den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von
Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjäh-
rigen Flüchtlingen gestellt, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für
2007 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamt-
zahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger an-
geben)?

8. Welche Informationen hat die Bundesregierung zum letzten vergleichbaren
Stand zur Zahl der Asylgesuche in den anderen Ländern der Europäischen
Union (auch in Relation zur Bevölkerungsgröße) und zu den dortigen aktuel-
len Quoten der Anerkennung („Gesamtschutzquote“)?

Berlin, den 13. November 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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