BT-Drucksache 16/1090

zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/553- Bestandssanierung der Verkehrsinfrastruktur ausweiten und effektive Sanierungsstrategie vorlegen

Vom 30. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1090
16. Wahlperiode 30. 03. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich,
Dr. Anton Hofreiter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/553 –

Bestandssanierung der Verkehrsinfrastruktur ausweiten und effektive
Sanierungsstrategie vorlegen

A. Problem

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, der im Wesentlichen be-
inhaltet, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, die
zusätzlichen Verkehrsinvestitionen bis 2009 in Höhe von 4,3 Mrd. Euro aus-
schließlich für die Sanierung von Bundesfernstraßen, Bundesschienenwegen
und Bundeswasserstraßen nach dem Verteilungsschlüssel 45 : 45 : 10 zu ver-
wenden und entsprechende zusätzliche Bestandssanierungsprogramme für die
einzelnen Verkehrsträger unter Berücksichtigung eines Sonderprogramms für
kommunale Brückenbauwerke aufzulegen, Anträge für Umwidmungen von
Bestands- in Neu- oder Ausbaumittel bei Bundesfernstraßen durch die Länder
nicht mehr zu genehmigen, sondern die zweckgemäße Verwendung der Mittel
durchzusetzen, einen qualifizierten Netzzustandsbericht für die Schienenwege
vorzulegen, der die Grundlage für die Entwicklung einer volkswirtschaftlich
sinnvollen Strategie der Bestandserneuerung des Schienennetzes und einer ent-
sprechenden Mittelverwendung der zusätzlichen Bestandsmittel bildet, dafür zu
sorgen, dass die nicht abgerufenen Mittel für Schienenwegeinvestitionen, die in
den Straßenbau geflossen sind, in den kommenden Jahren ausschließlich wie-
der für die Schiene bereitgestellt werden und das Abrufen und die sinnvolle
Verwendung dieser Mittel durch die Deutsche Bahn AG umgehend mit geeig-
neten und verbesserten Monitoring- und Controllinginstrumenten sicherzustel-
len.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

Drucksache 16/1090 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1090

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag – Drucksache 16/553 – abzulehnen.

Berlin, den 20. März 2006

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Klaus W. Lippold
Vorsitzender

Uwe Beckmeyer
Berichterstatter

Verteilungsschlüssel in Bezug auf die Verkehrsträger sei für Aufteilung zwischen Erhalt und Neubau sei zwar in der

das Jahr 2006 bereits mit Anteilen von 52 Prozent, 40 Pro-
zent und 8 Prozent festgelegt worden. Es sei zwar richtig,
dass Mittel, welche von der DB AG nicht abgerufen worden

Bundesverkehrswegeplanung bis zum Jahr 2015 festgelegt
worden. Neue Erkenntnisse, die sich aus nicht vorherge-
sehen Entwicklungen der letzten Jahre ergäben, müssten
Drucksache 16/1090 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Uwe Beckmeyer

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/553 in seiner 17. Sitzung am 10. Februar 2006 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur federführenden Beratung sowie an den Haushalts-
ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, die zusätz-
lichen Verkehrsinvestitionen bis 2009 in Höhe von 4,3 Mrd.
Euro ausschließlich für die Sanierung von Bundesfernstra-
ßen, Bundesschienenwegen und Bundeswasserstraßen nach
dem Verteilungsschlüssel 45 : 45 : 10 zu verwenden und
entsprechende zusätzliche Bestandssanierungsprogramme
für die einzelnen Verkehrsträger unter Berücksichtigung
eines Sonderprogramms für kommunale Brückenbauwerke
aufzulegen, Anträge für Umwidmungen von Bestands- in
Neu- oder Ausbaumittel bei Bundesfernstraßen durch die
Länder nicht mehr zu genehmigen, sondern die zweck-
gemäße Verwendung der Mittel durchzusetzen, einen quali-
fizierten Netzzustandsbericht für die Schienenwege vorzu-
legen, der die Grundlage für die Entwicklung einer volks-
wirtschaftlich sinnvollen Strategie der Bestandserneuerung
des Schienennetzes und einer entsprechenden Mittelver-
wendung der zusätzlichen Bestandsmittel bildet, dafür zu
sorgen, dass die nicht abgerufenen Mittel für Schienen-
wegeinvestitionen, die in den Straßenbau geflossen sind, in
den kommenden Jahren ausschließlich wieder für die
Schiene bereitgestellt werden und das Abrufen und die sinn-
volle Verwendung dieser Mittel durch die Deutsche Bahn
AG umgehend mit geeigneten und verbesserten Monitoring-
und Controllinginstrumenten sicherzustellen.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
16/553 in seiner 10. Sitzung am 8. März 2006 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ableh-
nung.

IV. Beratungsverlauf im federführenden
Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Antrag in seiner 9. Sitzung am 8. März 2006 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab. Der

Deutsche Einheit 8.1 und 8.2, gerade durch die Antragsteller
verhindert worden. Richtig sei, dass man sich dafür ein-
setzen solle, dass die Mittel, welche man der Deutsche Bahn
AG zur Verfügung stelle, auch eingesetzt würden. Sie
sprach sich für die baldige Vorlage eines qualifizierten Netz-
zustandsberichtes aus. Diesen werde man sorgfältig prüfen.

Die Fraktion der SPD erinnerte daran, dass man in der ver-
gangenen Wahlperiode gemeinsam mit den Antragstellern
eine Bundesverkehrswegeplanung für einen Zeitraum von
15 Jahren erarbeitet habe. Zu kritisieren sei, dass der Antrag
Forderungen enthalte, welche durch eine Beschränkung der
Deckungsfähigkeit der Mittel für Ausbau und Reparaturen
zu einer geringeren Flexibilität führen würden. Ein Netz-
zustandsbericht sei notwendig, auch als Entscheidungs-
grundlage für eine Kapitalprivatisierung der Deutsche Bahn
AG. Die Auffassung, es mache keinen Sinn, in bestimmten
Regionen in Verkehrswege zu investieren, würde in der
Öffentlichkeit kein Verständnis finden. Man benötige ins-
besondere auch in Ostdeutschland weiterhin eine Entwick-
lung der Infrastruktur in der Fläche. Es sei auch falsch,
wenn man die Raumordnungskomponente der Verkehrs-
wegeinvestitionen vernachlässige. Der in dem Antrag er-
weckte Eindruck, es würden nicht genügend Mittel für die
Sanierung und Unterhaltung zur Verfügung gestellt, sei
falsch.

Die Fraktion der FDP stellte fest, der Antrag enthalte viele
richtige Elemente, z. B. in Bezug auf den Netzzustands-
bericht und Langsamfahrstellen der Bahn. Er beinhalte aber
auch ideologisch motivierte Komponenten. Einiges in dem
Antrag könne man daher nicht mittragen. Man dürfe es nicht
ignorieren, wenn ein Verkehrsträger nur maximal 15 Prozent
des Verkehrs abwickle. Insgesamt sei man in einer Situation,
in der das Bestandsnetz aller Verkehrsträger einer Sanierung
bedürfe und es diesbezüglich eine Investitionslücke in Höhe
eines zweistelligen Milliardenbetrags gebe, die weiter zu-
nehme. Durch eine Ablehnung des Antrags ändere sich an
den geschilderten Problemen nichts. Ein Netzzustands-
bericht müsse das Parlament umfassend informieren und
dürfe daher auch nicht teilweise geheim gehalten werden.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, sie stimme mit den in
dem Antrag erhobenen Forderungen überein. Es gebe ein
gutes Schienennetz, das auch einen Standortvorteil dar-
stelle. Wenn man dieses aber verfallen lasse und nicht inves-
tiere, werde es zunehmende Probleme geben. Ein Netz-
zustandsbericht sei dringend erforderlich. Es müsse auch
mehr Transparenz bei den Investitionen und deren Ver-
wendung sowie einen Rückbaustopp für Anschlussgleise
und Weichen geben. Es bringe nichts, immer wieder über
Neu- und Ausbauprojekte zu diskutieren; es müsse vor
allem um den Erhalt des bestehenden Netzes gehen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, die
seien, in andere Projekte investiert werden könnten. Dies sei
aber in der Vergangenheit, wie bei den Verkehrsprojekten

aber auch zu einem neuen Handeln führen. Es sei eine Tat-
sache, dass die Infrastruktur zunehmend verfalle. Viele

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1090

Neubauprojekte seien in Regionen angesiedelt, in denen in
Zukunft sehr wenige Menschen leben würden. Es sei zwei-
felhaft, ob es sinnvoll sei, die knappen Haushaltsmittel dort
auszugeben, wo sie den geringsten verkehrlichen und volks-
wirtschaftlichen Nutzen zeitigten. Die demographische Ent-
wicklung sei gegenüber der Entwicklung der Straßeninfra-
struktur völlig entkoppelt. Dies könne bedeuten, dass es
möglicherweise Überarbeitungen der bisherigen Planungen
geben müsse.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags auf Druck-
sache 16/553.

Berlin, den 20. März 2006

Uwe Beckmeyer
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.