BT-Drucksache 16/10875

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10552- Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes

Vom 12. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10875
16. Wahlperiode 12. 11. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10552 –

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes

A. Problem

Die Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates vom 29. April 2008 sieht die
Durchführung besonderer Stützungsmaßnahmen zugunsten des Weinsektors im
Rahmen von nationalen Stützungsprogrammen vor. Der Gesetzentwurf schafft
für Bund und Länder die Rechtsgrundlage zur Durchführung der im deutschen
Stützungsprogramm enthaltenen Maßnahmen.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Es ist nicht zu ersehen, dass durch das Gesetz für die öffentlichen Haushalte
Mehrkosten (ohne Vollzugsaufwand) entstehen werden. Durch dieses Gesetz
wird eine nationale Kofinanzierung von im Rahmen des Stützungsprogramms
durchgeführten Maßnahmen nicht vorgesehen.
2. Vollzugsaufwand

Die Durchführung der EG-Vorschriften über Stützungsprogramme verursacht
Verwaltungsaufwand auf Bundes- wie auf Landesebene. Es sind gesetzgebe-
rische und verwaltungsmäßige Maßnahmen zu der neu eingeführten Regelung
über ein nationales Stützungsprogramm erforderlich. Die Änderung des Wein-
gesetzes sowie anschließende Regelungen im Verordnungswege werden (mittel-

Drucksache 16/10875 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

bar) zu einem Mehraufwand der durchführenden Stellen führen. Dieser Auf-
wand ist durch das EG-Recht bedingt und im Hinblick auf die mit dem
Stützungsprogramm verbundene Zuteilung von Gemeinschaftsmitteln unver-
meidbar.

E. Sonstige Kosten

Für die Wirtschaftsbeteiligten entstehen keine Verpflichtungen oder finanzielle
Belastungen. Die Maßnahmen des Stützungsprogramms sind ihrem Charakter
nach Förderungsmaßnahmen. Soweit die Beteiligung an diesen Förderungsmaß-
nahmen Aufwand für die Wirtschaftsbeteiligten verursacht, ist dieser in Kauf zu
nehmen.

Auswirkungen auf die Einzelpreise sind nicht zu erwarten. Auswirkungen auf
das allgemeine Preisniveau und das Verbraucherpreisniveau können ausge-
schlossen werden.

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für Unternehmen, Bürgerinnen oder Bürger oder die Ver-
waltung werden weder eingeführt, noch abgeschafft, noch geändert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10875

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10552 mit folgender Maßgabe, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:

In Artikel 1 Nr. 2 werden in § 3b Abs. 2 Satz 2 die Wörter „fünf Millionen Euro“
durch die Wörter „vier Millionen Euro“ ersetzt.

Berlin, den 12. November 2008

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende und Berichterstatterin

Julia Klöckner
Berichterstatterin

Gustav Herzog
Berichterstatter

Dr. Edmund Peter Geisen
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Berlin, den 12. November 2008
Julia Klöckner
Berichterstatterin

Gustav Herzog
Berichterstatter

Dr. Edmund Peter Geisen
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin
I. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/10552 in seiner 183. Sitzung am 16. Oktober 2008 beraten
und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zur federführenden Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates vom 29. April
2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein,
zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1493/1999,
(EG) Nr. 1782/2003, (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 3/2008
und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2392/86
und (EG) Nr. 1493/1999 (ABl. EU L 148 S. 1) sieht die
Durchführung besonderer Stützungsmaßnahmen zugunsten
des Weinsektors im Rahmen von nationalen Stützungspro-
grammen vor. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 30. Juni
2008 den Entwurf eines nationalen Stützungsprogramms an
die Europäische Kommission zu übermitteln. Das deutsche
Stützungsprogramm enthält fünf Maßnahmen, bei deren
Auswahl die strukturellen Gegebenheiten in den deutschen
Anbaugebieten und die Auswirkungen auf die Wettbewerbs-
fähigkeit der deutschen Weinwirtschaft berücksichtigt wor-
den sind.

In der Zuständigkeit des Bundes liegen die zentrale Absatz-
förderung auf Drittlandsmärkten zugunsten der Erzeugnisse
aller Anbaugebiete sowie die Gewährung einer Unterstüt-
zung für die Verwendung von rektifiziertem Traubenmost-
konzentrat (RTK) im Weinwirtschaftsjahr 2008/2009.

Die Länder können folgende Förderungsmaßnahmen anbie-
ten: Absatzförderung auf Drittlandsmärkten für Erzeugnisse
der jeweiligen Weinbauregion, Umstellung und Umstruktu-
rierung von Rebflächen, Investitionsförderung und Unter-
stützung von Ernteversicherungen.

Der Gesetzentwurf schafft für Bund und Länder die Rechts-
grundlage zur Durchführung der vorbezeichneten Maßnah-
men.

Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus
Artikel 74 Abs. 1 Nr. 17 des Grundgesetzes.

III. Stellungnahme des Nationalen
Normenkontrollrates

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des o. g.
Gesetzes auf Bürokratiekosten, die durch Informations-
pflichten begründet werden, geprüft.

Der Entwurf enthält keine Informationspflichten für Wirt-
schaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung.

Vor diesem Hintergrund hat der Nationale Normenkontroll-
rat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrages keine Be-
denken gegen das Regelungsvorhaben.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10552
in seiner 89. Sitzung am 12. November 2008 abschließend
beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU legte dar, dass man die vom
Bundesrat angestrebten 5 Mio. Euro als einmalige RTK-För-
derung durchaus unterstützt hätte. Zwar erachte man die
RTK-Förderung ebenfalls nicht als zukunftsfähig. Man sei
allerdings der Auffassung, dass die finanziellen Mittel den
Winzerinnen und Winzern zugute kommen sollten. Zudem
sei dafür Sorge zu tragen, dass die Winzerinnen und Winzer
in den einzelnen Bundesländern das Geld zügig abfordern
und einplanen könnten, um einen Mittelrückfluss an die EU
zu vermeiden.

Die Fraktion der SPD erläuterte, mit den zur Verfügung ste-
henden finanziellen Mitteln investiere man in die Zukunft
des Weinbaus. Ferner habe Einigkeit darin bestanden, das in
Rede stehende Weingesetz zügig zu verabschieden, um Pla-
nungssicherheit und eine klare Orientierung für die Winzer
zu erreichen. Die RTK-Förderung halte man langfristig nicht
für zukunftsfähig, was sich auch im Änderungsantrag wider-
spiegele. Festzustellen sei, dass man der deutschen Wein-
wirtschaft für die nächsten Jahre einen guten Rahmen biete.

Die Fraktion der FDP konstatierte, dass man dem vorlie-
genden Gesetzentwurf im Interesse der deutschen Weinbau-
ern zustimmen werde. Allerdings werde man sich bei dem
Änderungsantrag der Stimme enthalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, man
werde dem Änderungsantrag zustimmen und sich bei dem in
Rede stehenden Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Man
sei der Auffassung, dass etwa die Bereiche Qualität und
Weinbautraditionen unterstützenswert seien. Zudem müss-
ten die Regionen gestärkt werden. Die vorgeschlagenen
Maßnahmen seien diesen Zielen nicht unbedingt zuträglich.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 16/10552 in geänderter Fassung
anzunehmen.
Drucksache 16/10875 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Julia Klöckner, Gustav Herzog, Dr. Edmund Peter Geisen,
Dr. Kirsten Tackmann und Ulrike Höfken

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