BT-Drucksache 16/10709

Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 21. bis 25. Januar 2008 in Straßburg

Vom 24. Oktober 2008


Abg. Joachim Hörster (CDU/CSU), Leiter der Delega-
tion,

Abg. Ulrich Adam (CDU/CSU),
Abg. Doris Barnett (SPD),
Abg. Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD),
Abg. Hubert Deittert (CDU/CSU),
Abg. Detlef Dzembritzki (SPD),
Abg. Axel Fischer (CDU/CSU),
Abg. Holger Haibach (CDU/CSU),

seitiger Unabhängigkeitserklärung gerechnet wurde.

Der stellvertretende Leiter der deutschen Delegation
Abg. Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) erstattete Bericht vor
der Versammlung über den Entwurf eines Zusatzproto-
kolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und
Biomedizin. Die so genannten schwarzen Listen des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Europäi-
schen Union wurden als Verletzung der Rechtsstaatlich-
keit in den Mitgliedstaaten debattiert. Die Rechte und
Pflichten der Oppositionsfraktionen in den nationalen
Parlamenten wurden im Zusammenhang mit einer Wei-
terentwicklung der Demokratie angesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10709
16. Wahlperiode 24. 10. 2008

Unterrichtung
durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates

Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
vom 21. bis 25. Januar 2008 in Straßburg

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

Seite

I. Teilnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

II. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

III. Schwerpunkte der Beratungen . . . . . . . . 2

IV. Entschließungen, Empfehlungen und
Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

V. Redebeiträge deutscher
Parlamentarier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

VI. Mitgliedsländer und Funktionsträger . . . 59

I. Teilnehmer
Der deutschen Delegation gehörten folgende Mitglieder
an:

Abg. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP),

Abg. Eduard Lintner (CDU/CSU),

Abg. Walter Riester (SPD),

Abg. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN),

Abg. Alexander Ulrich (DIE LINKE.),

Abg. Dr. Wolfgang Wodarg (SPD), stellvertretender
Leiter der Delegation.

II. Zusammenfassung

Zu Beginn der ersten Teilsitzung der Parlamentarischen
Versammlung vom 21. bis 25. Januar 2008 wurde der
spanische Senator Lluís Maria de Puig zum neuem Präsi-
denten der Parlamentarischen Versammlung gewählt. Der
Leiter der deutschen Delegation, Abg. Joachim Hörster
(CDU/CSU), wurde in seinem Amt als Vizepräsident der
Versammlung bestätigt.

Im Mittelpunkt der Tagung stand die Debatte über den zu-
künftigen Status des Kosovos, da mit dessen baldiger ein-
Abg. Jürgen Herrmann (CDU/CSU),
Abg. Bernd Heynemann (CDU/CSU),
Abg. Gerd Höfer (SPD),
Abg. Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE.),
Abg. Harald Leibrecht (FDP),

Bei den sozialpolitischen Themen stand die Debatte über
das europäische Sportmodell im Vordergrund.

Zum neuem Fraktionsvorsitzenden der Sozialisten wurde
der schweizerische Delegierte Andreas Gross gewählt.
Dieser trat die Nachfolge des neugewählten Präsidenten
der Parlamentarischen Versammlung Lluís Maria de Puig
an.

Drucksache 16/10709 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Den Bericht des Ministerkomitees trug der Außenminis-
ter der Slowakei und Vorsitzende des Ministerkomitees,
Ján Kubiš, vor. Zur Versammlung sprachen der Präsident
Albaniens Bamir Topi, der Präsident Georgiens Micheil
Saakaschwili, der Premierminister der Slowakei Robert
Fico und der Premierminister von Ungarn Ferenc
Gyurcsány.

An die Parlamentarische Versammlung richteten sich
weiterhin Abdelaziz Ziari, Präsident der Nationalen
Volksversammlung Algeriens, Frans Timmermans, Mi-
nister für Europäische Angelegenheiten der Niederlande
und Michel Platini, Präsident der Vereinigung europäi-
scher Fußballverbände (UEFA).

Es fand weder eine Dringlichkeits- noch eine Aktualitäts-
debatte statt.

III. Schwerpunkte der Beratungen
A. Zukünftiger Status des Kosovos

Berichterstatter für den Politischen Ausschuss war Lord
Russell-Johnston (Vereinigtes Königreich). Pieter
Omtzigt (Niederlande) gab für den Ausschuss für Recht
und Menschenrechte eine Stellungnahme ab.

Bereits ein Jahr zuvor hatte Lord Russell-Johnston über
die Lage im Kosovo vor der Versammlung Bericht erstat-
tet. Diesmal beschränkte sich sein Bericht auf eine Zu-
standsbeschreibung der Lage vor Ort, ohne dass der Be-
richterstatter vorschlug, dass sich die Versammlung für
eine Unabhängigkeit des Kosovos ausspreche. Er stellte
fest, dass sich die Konfliktparteien über den Ahtisaari-
Plan nicht geeinigt hätten. Ob der Sicherheitsrat der Ver-
einten Nationen eine Lösung vorlegen werde, erscheine
unwahrscheinlich. Eher sei mit einer einseitigen Unab-
hängigkeitserklärung des Kosovos zu rechnen.

In einer sehr kontrovers geführten Debatte erörterten die
Delegierten das Für und Wider einer etwaigen Unabhän-
gigkeitserklärung des Kosovos. Etliche serbische, russi-
sche, sowie ein tschechischer und ein bosnischer Dele-
gierter sprachen sich gegen eine Unabhängigkeit des
Kosovos aus. Diese berge die Gefahr einer Zersplitterung
der Nationalstaaten. Sie verstoße weiterhin gegen das
Völkerrecht, da eine Lösung nur im Rahmen des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen stattfinden dürfe.

Abg. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) vertrat die Auffassung, dass der nach langwierigen
und erfolglosen Verhandlungen erreichte Status quo des
Kosovos nicht wünschenswert sei. Der Bogen zwischen
dem Recht eines Nationalstaates auf territoriale Integrität
und dem Recht einer Bevölkerung auf Selbstbestimmung
werde gespannt. Er bekannte sich zu „internationalen
Kooperationen, die über den Nationalstaat hinaus
Perspektiven für die Sicherheit von Menschen zeigen“.
Deshalb befürwortete er die Unabhängigkeit des Kosovos
unter dem Dach der Europäischen Union und sprach sich

Sowohl für die Entschließung als auch für die Empfeh-
lung übernahm die Versammlung ohne Debatte die zahl-
reichen vom Politischen Ausschuss einstimmig angenom-
menen Änderungsanträge. Sie beriet über zehn weitere
Änderungsanträge zu dem Entschließungsentwurf, von
denen neun angenommen wurden. Die meisten zielten auf
die Gewährleistung von Minderheitsrechten im Kosovo
ab sowie auf den Schutz der aus dem Gebiet vertriebenen
Personen.

Zum Empfehlungsentwurf wurde trotz Bedenken seitens
der russischen Delegation der einzige von dem Bericht-
erstatter für den Ausschuss für Recht und Menschen-
rechte eingebrachte Änderungsantrag angenommen, in
dem die Versammlung die Entsendung einer Rechtsstaat-
lichkeitsmission durch die Europäischen Union begrüßt,
wenn das Kosovo sich für unabhängig erkläre.

Die Versammlung verabschiedete mit einer Zweitdrittel-
mehrheit die Entschließung 1595 (2008) und die Emp-
fehlung 1822 (2008). In der Entschließung 1595 (2008)
ruft die Parlamentarische Versammlung die Mitgliedstaa-
ten, die auch der EU angehören, dazu auf, sich über einen
gemeinsamen Standpunkt zum künftigen Status des
Kosovos zu einigen sowie zu einer angemessenen Hal-
tung zu entschließen, falls eine Unabhängigkeitserklä-
rung des Kosovos erfolgen sollte.

B. Schwarze Listen des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen und
der Europäischen Union

Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Men-
schenrechte war Dick Marty (Schweiz).

In Zusammenhang mit den im Zuge der Terrorismusbe-
kämpfung getroffenen Maßnahmen hatte der Bericht-
erstatter der Parlamentarischen Versammlung im Juni 2007
einen Bericht zur Verbringung von Häftlingen vorgelegt.
In einem weiteren Bericht behandelte er nun das „Black-
listing“-Verfahren, nach dem sowohl der Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen als auch der Rat der Europäischen
Union Reisebeschränkungen oder das Einfrieren von Ver-
mögenswerten gegen Einzelne verhängen. Er betonte,
dass solche Verfahren grundsätzlich zeitlich begrenzt
werden sollten und forderte die Mitgliedstaaten dazu auf,
bestehende Verfahrensunzulänglichkeiten zu beseitigen.
Insbesondere sollten die Betroffenen die Möglichkeit ha-
ben, die gegen sie verhängten Maßnahmen überprüfen zu
lassen.

In der anschließenden Debatte wurde eine breite Zustim-
mung zu dem Bericht deutlich. Alle Fraktionen unter-
stützten eine stärkere Eingrenzung des „Blacklisting“-
Verfahrens. Alle Redner teilten die Auffassung des
Berichterstatters, wonach die Verfahren der Vereinten Na-
tionen und der Europäischen Union rechtsstaatlichen
Prinzipien nicht in jeder Hinsicht entsprächen und viel-
fach Verbesserungsbedarf aufwiesen.
dafür aus, dass die Parlamentarische Versammlung eine
entsprechende Richtungsentscheidung treffe.

Abg. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wür-
digte die Versammlung als das einzige parlamentarische

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10709

Gremium, das sich mit den Mängeln der „Schwarzen
Listen“ auseinandersetze. Sie hob hervor, welche tief-
greifenden Eingriffe in die individuelle Existenz der Be-
troffenen solche Sanktionen darstellten. Bei „dem not-
wendigen Vorgehen gegen den Terrorismus“ dürften „die
wesentlichen Grundsätze der europäischen Menschen-
rechtskonvention (…) nicht außer Kraft gesetzt werden“.
Das Ministerkomitee solle sich dafür einsetzen, dass die
Einzelnen sich gegen ihre Auferlegung verteidigen könn-
ten.

Die Versammlung verabschiedete mit breiter Mehrheit
sowohl die Entschließung 1597 (2008) als auch die
Empfehlung 1824 (2008). In dieser bittet sie das Minis-
terkomitee, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
und den Rat der Europäischen Union darum zu ersuchen,
„die individuellen Menschrechte und die Rechtsstaatlich-
keit (…) durch einen Berufungsmechanismus gegen [von
ihnen] verhängte Sanktionen (…) zu sichern“.

C. Viertes Zusatzprotokoll zum Überein-
kommen über Menschenrechte und
Biomedizin

Berichterstatter für den Ausschuss für Kultur, Wissen-
schaft und Bildung war Abg. Dr. Wolfgang Wodarg
(SPD).

In Vertretung für Abg. Holger Haibach (CDU/CSU) gab
Dick Marty eine Stellungnahme für den Ausschuss für
Recht und Menschenrechte ab.

Abg. Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) zählte die Zusatzpro-
tokolle zum Übereinkommen über Menschenrechte und
Biomedizin auf, die seit 1997 bereits erarbeitet worden
sind: Das erste Zusatzprotokoll über das Verbot des Klo-
nens von menschlichen Lebewesen, das zweite Zusatz-
protokoll bezüglich der Transplantation von menschli-
chen Organen und das dritte Protokoll betreffend
biomedizinische Forschung. Gegenstand des Entwurfs
eines vierten Zusatzprotokolls seien die Gentests für
Zwecke der Gesundheit. Diese dürften in keinem Fall
missbraucht werden und zur Diskriminierung von Einzel-
personen führen. Deshalb schlug der Berichterstatter un-
ter anderem vor, diese Tests in ärztliche Verantwortung zu
legen. Er erläuterte allerdings, dass die Bundesrepublik
Deutschland das Übereinkommen über Menschenrechte
und Biomedizin aus dem Jahr 1997 nicht unterzeichnet
habe, da dieses in Ermangelung von sachgemäßen natio-
nalen Gesetzen als unzureichende Mindestnorm betrach-
tet worden sei. Nach Abschluss der Debatte in der
Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen
Medizin“ in der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundes-
tages sei nun aber die Zeit für alle Mitgliedstaaten ge-
kommen, das Übereinkommen zu unterzeichnen.

Die Versammlung verabschiedete die Stellungnahme 267
(2008) über den Entwurf eines vierten Zusatzprotokolls.
Darin zielt sie insbesondere auf den Schutz der Personen

an diesen Personen vorgenommen würden, sollten nur
dann zulässig sein, wenn sie ihnen direkt nutzten.

D. Verfahrensrichtlinien über Rechte und
Pflichten von Oppositionen in
demokratischen Parlamenten

Berichterstatter des Ausschusses für Geschäftsordnung
und Immunität war Karim Van Overmeire (Belgien).

Der Berichterstatter hob hervor, dass hinsichtlich des
Grades der Institutionalisierung der parlamentarischen
Opposition Unterschiede in den Mitgliedstaaten bestün-
den. Ihre Rechte und Pflichten würden oft lediglich in der
Geschäftsordnung der Parlamente anerkannt und seien
nur manchmal in der Verfassung der Staaten verankert. Er
begrüßte die innovativen Praktiken, die jüngst in einigen
Parlamenten erarbeitet worden seien. Die Mitgliedstaaten
sollten die vorgeschlagenen Leitlinien sowie die in den
innovativsten Parlamenten eingeführten guten Praktiken
berücksichtigen.

Abg. Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE.) stimmte dem In-
halt des Berichts grundsätzlich zu. Er verwies weiterhin
auf das Prinzip der Gewaltenteilung und bedauerte, dass
eine befriedigende Kontrolle der Regierung durch das
Parlament nur selten stattfinde, indem „auch bei berech-
tigter Kritik (…) die Regierungspartei die eigene
Regierung in Schutz [nehme]“. Er sprach sich für eine tat-
sächliche Kontrolle der Regierungen durch die Parla-
mente aus und rief dazu auf, den Parlamentarismus in die-
ser Hinsicht noch effektiver zu gestalten. Er sprach auch
die Funktionsweise der politischen Parteien an. Dabei
regte er mehr Transparenz und Demokratie in ihren inne-
ren Strukturen an.

Die parlamentarische Versammlung verabschiedete ein-
stimmig die Entschließung 1601 (2008), in der sie Leit-
linien für die Rechte und Aufgaben der Opposition in
einem demokratischen Parlament vorschlägt. Nach Anga-
ben des Geschäftsordnungsausschusses des Deutschen
Bundestages entsprechen die bestehenden Vorschriften
des deutschen Parlamentsrechts den von der Versamm-
lung vorgeschlagenen Regelungen fast vollständig.

E. Sportmodell
Berichterstatter des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft
und Bildung war José Luís Arnaut (Portugal).

Er kritisierte eine Definition des Sports, die diesen nur als
wirtschaftliche Tätigkeit einstufe. Jener Auffassung
stellte er das sogenannte „europäische Modell des Sports“
entgegen. Dieses stütze sich auf die finanzielle Solidarität
zwischen dem Profi- und dem Amateursport und auf den
offenen Wettbewerb, der den Auf- oder auch den Abstieg
von Verbänden ermögliche. Zu den Gefahren, die dem
Sport drohten, zählte er vorab abgesprochene Spielaus-
gänge und illegale Wetten sowie Doping und Ausbrüche
von Fremdenfeindlichkeit bei Sportveranstaltungen.

Der Berichterstatter bezog sich auf die im Vertrag von

ab, die nicht in der Lage sind, ihre informierte Zustim-
mung zu Gentests zu geben. Forschungsmaßnahmen, die

Lissabon enthaltenen Änderungen, mit denen der Sport in
das Primärrecht der Europäischen Union aufgenommen

Drucksache 16/10709 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

werden solle und schlug vor, die in den Verträgen erwo-
gene Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union
und dem Europarat in diesem Bereich zu vertiefen. Er
sprach sich auch dafür aus, die unabdingbare Rolle der
europäischen Sportgremien anzuerkennen und die Eigen-
ständigkeit der Sportverbände zu schützen. Dafür sollten
die europäischen Sportgremien für innere Demokratie,
Transparenz und vernünftige Geschäftsordnungen sorgen.

Es folgte eine Erklärung von Michel Platini, Präsident
der Vereinigung europäischer Fußballverbände (UEFA).

In der Debatte hob Abg. Bernd Heynemann (CDU/
CSU) hervor, welches Potenzial für die Integration der
Sport in sich trage. Des Weiteren sprach er das Problem
des Hooliganismus an. Er betonte insbesondere, dass die-
ser nun in allen Spielklassen auftrete, was jedoch nicht
davon abhalten dürfe, ihn unter seinen verschiedenen Er-

scheinungsformen zu bekämpfen. Schließlich setzte er
sich mit der Festsetzung einer Gehaltsobergrenze bei den
Fußballspielern skeptisch auseinander.

In der Entschließung 1602 (2008) begrüßt die Versamm-
lung die am 11. Mai 2007 erfolgte Errichtung des Erwei-
terten Teilabkommens über Sport (EPAS). Sie ruft die
Regierungen der Mitgliedstaaten dazu auf, dem EPAS
beizutreten, sofern dies noch nicht geschehen sei.

Joachim Hörster, MdB
Leiter der Delegation

Dr. Wolfgang Wodarg, MdB
Stellvertretender Leiter der
Delegation

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10709

IV. Entschließungen und Empfehlungen

Nummer Beschreibung Seite

Stellungnahme 267 (2008) Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschen-
rechte und Biomedizin zu Gentests für Zwecke der Gesundheit 6

Entschließung 1595 (2008) Entwicklungen im Hinblick auf den künftigen Status des Kosovos 7

Entschließung 1596 (2008) Umweltschutz in der Arktis 9

Entschließung 1597 (2008) Schwarze Listen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und
der Europäischen Union 12

Entschließung 1598 (2008) Stärkung der Zusammenarbeit mit den Maghreb-Staaten 14

Entschließung 1599 (2008) Die Lage in den Republiken Zentralasiens 17

Entschließung 1600 (2008) Der Europarat und seine Beobachterstaaten – die aktuelle Lage und
der Weg in die Zukunft 19

Entschließung 1601 (2008) Verfahrensleitlinien zu den Rechten und Verpflichtungen der Opposition
in einem demokratischen Parlament 23

Entschließung 1602 (2008) Die Notwendigkeit der Erhaltung des europäischen Sportmodells 27

Entschließung 1603 (2008) Einhaltung der von Georgien eingegangenen Pflichten und
Verpflichtungen 29

Entschließung 1604 (2008) Videoüberwachung im öffentlichen Raum 35

Empfehlung 1822 (2008) Entwicklungen im Hinblick auf den künftigen Status des Kosovos 37

Empfehlung 1823 (2008) Globale Erwärmung und Umweltkatastrophen 38

Empfehlung 1824 (2008) Schwarze Listen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und
der Europäischen Union 42

Empfehlung 1825 (2008) Stärkung der Zusammenarbeit mit den Maghreb-Staaten 43

Empfehlung 1826 (2008) Die Lage in den zentralasiatischen Republiken 43

Empfehlung 1827 (2008) Der Europarat und seine Beobachterstaaten – die derzeitige Lage und
der Weg in die Zukunft 44

Empfehlung 1828 (2008) Die Entführung Neugeborener zur illegalen Adoption in Europa 45

Empfehlung 1829 (2008) Grenzüberschreitende Zusammenarbeit 47

Empfehlung 1830 (2008) Videoüberwachung im öffentlichen Raum 50

Drucksache 16/10709 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Stellungnahme 267 (2008)1

betr. Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zu Gentests
für Zwecke der Gesundheit

1. Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zu Gentests für Zwecke der
Gesundheit ist nach dem Protokoll zum Verbot jeglichen Klonens von Menschen (1997), zur Transplantation von
menschlichen Organen und Geweben (2001) und über biomedizinische Forschung am Menschen (2004) das vierte
der Reihe der Zusatzprotokolle zu dem Übereinkommen. Die Parlamentarische Versammlung begrüßt diese
Ergänzung des Übereinkommens.

2. Die Versammlung bedauert, dass 26 der 47 Mitgliedstaaten des Europarats die Bioethik-Konvention bislang
weder ratifiziert haben noch ihr beigetreten sind und fordert sie auf, dies so rasch wie möglich nachzuholen.

3. Dank der Forschungstätigkeiten in Biologie und Medizin sind auf dem Gebiet der menschlichen Gesundheit
beachtliche Fortschritte erzielt worden. Bei der Entwicklung von Gentests hat speziell das Wissen um das
menschliche Genom zu bahnbrechenden Erkenntnissen geführt. Durch diese Tests ist es möglich geworden, die
genetischen Eigenschaften auszumachen, die eine Krankheit verursachen oder an ihrer Entwicklung beteiligt sind.

4. Derzeit werden mehrere hundert Gentests angewendet, und ständig werden neue Tests entwickelt. Gentests
haben zwar inzwischen einen festen Platz in der praktischen Medizin gefunden, doch parallel dazu etabliert sich ein
direktes kommerzielles Angebot von Gentests außerhalb des Gesundheitssystems. Diese Entwicklung kann sich als
ethisch problematisch erweisen.

5. Das vorliegende Zusatzprotokoll zu Gentests für Zwecke der Gesundheit zielt ausgehend von den in der
Bioethik-Konvention verankerten Grundsätzen auf die Definition und den Schutz der Grundrechte von Personen im
Zusammenhang mit Gentests für Gesundheitszwecke ab.

6. Die Versammlung stellt fest, dass dieses Protokoll vom Lenkungsausschuss für Bioethik (CDBI) nach
gründlicher Prüfung einstimmig angenommen wurde.

7. Sie weist darauf hin, dass es sich hierbei um das erste in einer Reihe von Protokollen zu Gentests handelt und
sie die sich entwickelnde Debatte auf diesem Gebiet aufmerksam verfolgen wird.

8. Die Versammlung stimmt dem vorliegenden Zusatzprotokoll zwar generell zu, befürwortet jedoch die
Durchführung bestimmter Änderungen. Sie empfiehlt dem Ministerkomitee daher, folgende Änderungsvorschläge
zu prüfen:

8.1. in Artikel 6 der englischen Fassung nach den Worten "clinical utility" die Wörter "and medical
indication" hinzuzufügen;

8.2. am Ende von Artikel 7.1 der englischen Fassung die Wörter "of appropriately qualified physicians"
hinzuzufügen;

8.3. in Artikel 8.2 der englischen Fassung nach dem Wort "detect" die Wörter "or to exclude"
hinzuzufügen;

8.4. in Artikel 8.2 der englischen Fassung nach dem wort "identify" die Wörter "or to exclude"
hinzuzufügen;

1 Debatte der Versammlung am 24. Januar 2008 (8. Sitzung) (siehe Dok. 11466, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Bildung,
Berichterstatter: Herr Dr. Wodarg, und Dok. 11506, Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Herr
Haibach). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 24. Januar 2008 (8. Sitzung)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/10709

8.5. Artikel 10 Abs. 1 der englischen Fassung wie folgt zu ändern: "subject to article 13 of this protocol,
a genetic test on a person who does not have the capacity to consent, may only be carried out for his or her
direct benefit".

Entschließung 1595 (2008)2

betr. Entwicklungen im Hinblick auf den künftigen Status des Kosovos

1. Die Parlamentarische Versammlung sieht die Lösung des Statusprozesses des Kosovos als grundlegenden
Bestandteil der Sicherung des Friedens und der langfristigen Stabilität in Europa. Die Festlegung des künftigen
Status des Kosovos ist eine sensible politische Frage, die rechtliche und menschenrechtliche Aspekte beinhaltet, mit
schwerwiegenden regionalen und weiterreichenden internationalen Auswirkungen einhergeht und eine
Herausforderung für die Völkergemeinschaft bedeutet. Die Versammlung betont darüber hinaus die dringende
Notwendigkeit, für die vollständige Umsetzung der Standards in den Bereichen Demokratie, Rechtstaatlichkeit und
Menschenrechte für alle Menschen im Kosovo ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft zu sorgen.

2. Mehr als zwei Jahre sind vergangen, seit der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNSC) entschied, dass
die Voraussetzungen für den Statusprozess des Kosovos erfüllt seien. 2005 unterstützte der UNSC die Ernennung
des ehemaligen finnischen Präsidenten Martti Ahtisaari zum Sondergesandten des VN-Generalsekretärs für den
künftigen Statusprozess des Kosovos. Nach 15 Gesprächsrunden legte Herr Ahtisaari einen abschließenden
umfassenden Vorschlag einer Statusregelung für das Kosovo vor, der von Pristina angenommen und von Belgrad
abgelehnt wurde. In seinem anschließenden Dokument für den UNSC legte er zusätzlich zu dem abschließenden
umfassenden Vorschlag einen Bericht vor, in dem als künftiger Status des Kosovos eine überwachte
Unabhängigkeit empfohlen wurde.

3. Im August 2007 veranlasste das Patt bezüglich einer neuen Resolution des UNSC, die auf die
unterschiedlichen Ansichten der Staaten mit Vetorecht in Bezug auf das Ahtisaari-Paket zurückgingen, den VN-
Generalsekretär dazu, eine aus der Kontaktgruppe hervorgegangene Troika zu beauftragen, einen weiteren
Verhandlungszeitraum von 120 Tagen zu nutzen. Nach 6 direkten Gesprächsrunden ist die Troika zu dem Schluss
gekommen, dass die Parteien nicht kompromissfähig sind.

4. Die Versammlung bedauert zutiefst, dass gegenwärtig keine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden
ist. Der in diesem Zeitraum eingeleitete Dialog ist ein wertvoller Beitrag im Hinblick auf die Klärung der Frage,
inwieweit Raum für eine Verständigung gegeben ist, unter anderem über Fragen wie den Schutz nationaler
Minderheiten, die Bewahrung des kulturellen und religiösen Erbes und die Dezentralisierung. Die Haltung der
beiden Seiten zum Status bleibt indessen unverändert.

5. Die Versammlung bedauert, dass die Notwendigkeit, dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge und Vertriebene
aus dem Kosovo, die ursprünglich Voraussetzung für die Verhandlungen über den Status des Kosovos war, zurzeit
keine Priorität mehr hat. Ungeachtet mancher Verbesserungen ist die Sicherheitslage nach wie vor sehr instabil und
relativ ungewiss, was eine dauerhafte Rückkehr verhindert. Nur eine sehr geringe Zahl Vertriebener konnte bisher
zurückkehren.

6. In ihren Entschließungen 1453 (2005) und 1533 (2007) zur derzeitigen Lage im Kosovo bekräftigte die
Versammlung die Bedeutung einer gegenseitig anerkannten Lösung der Statusfrage. Allerdings war die
Versammlung auch stets darauf bedacht zu unterstreichen, dass der ungeklärte Status des Kosovos Ungewissheit für
die weitere politische Stabilisierung der gesamten Region – auch für die Aussicht auf eine europäische Integration –

2 Debatte der Versammlung am 22. Januar 2008 (3. und 4. Sitzung) (siehe Dok. 11472, Bericht des Politischen Ausschusses, Berichterstatter:
Lord Russell-Johnston, und Dok. 11498, Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Herr Omtzigt). Von
der Versammlung verabschiedeter Text am 22. Januar 2008 (4. Sitzung)

Drucksache 16/10709 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

bedeutet, sich negativ auf die wirtschaftliche Erholung und die Konsolidierung einer voll verantwortlichen und
rechenschaftspflichtigen politischen Führung auswirkt und der vollen Verwirklichung der "Standards für das
Kosovo" sowie des individuellen Zugangs zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Wege steht.

7. Dementsprechend gelangt die Versammlung zu dem Schluss, dass, nachdem bei den jüngsten Verhandlungen
kein Kompromiss gefunden werden konnte, alternative Wege geprüft werden sollten, um die Fortführung der
Gespräche auf der Grundlage der Entschließung 1244 der UNSC und die Herbeiführung einer Kompromisslösung in
naher Zukunft zu gewährleisten und zu verhindern, dass das Kosovo zum Pulverfass und letztlich zu einem
Dauerkonflikt auf dem Balkan wird. In diesem Zusammenhang fordert die Versammlung die UNSC-Mitglieder auf,
alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Schwierigkeiten zu überwinden und einen Weg zur rechtzeitigen
Herbeiführung eines Kompromisses als einzige garantierte Grundlage für Frieden und Stabilität in der Region zu
finden.

8. Nachdem trotz der Bemühungen der Troika kein Kompromiss erzielt werden konnte, beginnt eine Phase
großer Ungewissheit: Unter den denkbaren Szenarien ist nicht auszuschließen, dass die Versammlung des Kosovos
beschließt, eine einseitige Unabhängigkeitserklärung zu verkünden.

9. In diesem Zusammenhang ist die Versammlung zunehmend beunruhigt über die Lage der Serben und
anderen Minderheitengemeinschaften im Kosovo, vor allem der Roma, Aschkali und Ägypter. Sie ist darüber hinaus
über die Lage der Flüchtlinge, Vertriebenen und Staatenlosen aus dem Kosovo, deren Zahl angesichts zukünftiger
Entwicklungen in Bezug auf die Definition des Status und der Zwangsrückkehr in das Kosovo steigen könnte,
beunruhigt. Sie bekräftigt erneut, dass dauerhafte Lösungen für diejenigen gefunden werden sollten, die freiwillig in
Sicherheit und Würde zurückkehren, sowie für diejenigen, die nicht zurückkehren möchten.

10. Die Versammlung fordert die betreffenden Parteien nachdrücklich auf, weiterhin in verantwortlicher Weise
zu agieren, ihre Zusage einzuhalten, den Frieden und Dialog unter allen Umständen zu bewahren und von jeder
Anstachelung zur Gewalt Abstand zu nehmen, und die Vorgaben des Europarats in Bezug auf Rechtstaatlichkeit,
Menschenrechte und die Rechte nationaler Minderheiten vollständig zu beachten.

11. Darüber hinaus fordert die Versammlung die betreffenden Parteien einschließlich der internationalen
Gemeinschaft dringend auf,

11.1. gegebenenfalls die Rechte der Serben und anderer Personen, die als Angehörige einer Minderheit im
Kosovo leben, ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft vollständig zu beachten;

11.2. die "Standards für das Kosovo" entschlossen erneut in den Mittelpunkt zu stellen und in jedem Fall
die Abstimmung zwischen allen an der Umsetzung der Standards beteiligten Akteuren zu verbessern;

11.3. eine klare Strategie in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte festzulegen und diese
unverzüglich umzusetzen;

11.4. auf die bekannten Mängel des Justizwesens im Kosovo sowie das Vorhandensein serbischer
Parallelinstitutionen im Kosovo hinzuweisen, die die Rechtsstaatlichkeit in der Region untergraben;

11.5. die Rechenschaftspflicht in Bezug auf Menschenrechtsverstöße auch von Seiten der
"Internationalen" im Kosovo zu erhöhen und

11.6. die Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte im Kosovo zu stärken, vor allem die des
Bürgerbeauftragten, der großes Vertrauen innerhalb der Bevölkerung des Kosovos genießt und dessen
Unabhängigkeit gewahrt bleiben sollte.

12. Abschließend wiederholt die Versammlung ihren Aufruf an die betreffenden Parteien zur engen
Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), um den Schutz
von Zeugen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass alle vor und nach der Einrichtung der
Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo begangenen Menschenrechtsverletzungen im

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/10709

Kosovo sorgfältig, unparteiisch und unabhängig untersucht und verfolgt werden, damit Wahrheit und Gerechtigkeit
gefördert und der Weg zur Versöhnung geebnet werden.

13. Da das Kosovo für Europa weiterhin politisch Priorität haben sollte und angesichts der Herausforderungen,
die es für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union (EU) mit sich bringt, ruft
die Versammlung ihre Mitgliedstaaten, die gleichzeitig Mitgliedstaaten der EU sind, auf, sich um eine einheitliche
Position im Hinblick auf die Frage des künftigen Status des Kosovos und die Haltung in Bezug auf eine mögliche
einseitige Unabhängigkeitserklärung des Parlaments des Kosovos zu bemühen.

14. Im Rahmen der Umsetzung des von der Europäischen Union und der Republik Serbien unterzeichneten
Rückübernahmeabkommens, das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, werden voraussichtlich zwischen 50.000
und 100.000 Menschen zurückgeschickt, darunter eine große Zahl Vertriebener aus dem Kosovo. Die Versammlung
bekräftigt erneut ihre in der Empfehlung 1633 (2003) bezüglich der Zwangsabschiebung der Roma und in der
Empfehlung 1802 (2007) bezüglich der Lage von Langzeitflüchtlingen und -vertriebenen in Südosteuropa
dargelegte Haltung, dass die EU-Mitgliedstaaten auf die Zwangsabschiebung von Personen, die aus dem Kosovo
stammen, verzichten, solange die Sicherheitslage im Kosovo ihre Rückkehr nicht zulässt.

15. Die Versammlung fordert darüber hinaus ihre Mitgliedstaaten, die gleichzeitig Mitgliedstaaten der EU sind,
zur Beibehaltung ihrer grundsätzlichen Haltung auf, indem sie auf der engen Zusammenarbeit Serbiens mit dem
ICTY als notwendige Voraussetzung für den Heranführungs- und Beitrittsprozess zur EU beharren.

16. Die Versammlung bekräftigt ihre feste Zusage, mit Serbien bei der Konsolidierung seiner Demokratie
zusammenzuarbeiten, das Land mit seiner eigenen Vergangenheit zu versöhnen, ihm dabei zu helfen, eine Quelle
langfristiger Stabilität in der Region zu werden und ihm auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft zu helfen.

Entschließung 1596 (2008)3

betr. Umweltschutz in der Arktis

1. Die arktische Region ist wegen ihrer geographischen Lage und ihrer vielfältigen extremen
Umweltbedingungen einzigartig. Sie spielt für das weltweite physikalische, chemische und biologische
Gleichgewicht eine äußerst wichtige Rolle. In ihr zeigen sich bereits heute extreme Klimaschwankungen mit so
schwerwiegenden Folgen für die globale Umwelt, dass die Wissenschaftler dieser Region zuerst ihr Augenmerk
zuwenden, um Anzeichen des künftigen Klimawandels aufzuzeigen. Diese Region verfügt zudem über einen großen
natürlichen Ressourcenreichtum (Erze, Erdgas, Erdöl und Fischbestände).

2. Angesichts des Klimawandels besteht das große Risiko einer Erwärmung der arktischen Region, die
voraussichtlich zu einem allmählichen Abschmelzen der Polkappen im Laufe dieses Jahrhunderts führt - mit
schwerwiegenden ökologischen Auswirkungen (Verschwinden des Sommereises, steigende Meeresspiegel,
geringerer Salzgehalt des Meerwassers, Veränderung der Meeresströmungen (darunter auch des Golfstroms) sowie
niedrigere Temperaturen in Westeuropa).

3. Im hohen Norden, vornehmlich in der Barentssee, finden sich bedeutende Kohlenwasserstoffvorkommen, die
derzeit schätzungsweise 25 % der Weltreserven ausmachen. Dank technologischem Fortschritt ist die Erschließung
dieser für die europäische Energieversorgung wichtigen Vorkommen möglich geworden.

3 Debatte der Versammlung am 22. Januar 2008 (4. Sitzung) (siehe Dok. 11477, Bericht des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und
kommunale und regionale Angelegenheiten, Berichterstatter: Herr Grachev). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 22. Januar 2008 (4.
Sitzung)

Drucksache 16/10709 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Die parlamentarische Versammlung weist jedoch darauf hin, dass die Förderung der vor allem in der
Russischen Föderation reichen Rohstoffvorkommen (Kohle, Kupfer, Nickel, Kobalt usw.) mit einem hohen Grad an
Verschmutzung einhergeht.

5. Die Versammlung ist sich den ernsthaften Gefahren bewusst, die den vorhandenen biologischen Ressourcen
(Fischen, Meeressäugern, Rentieren, Bären, Vögeln usw.) und der Lebensgrundlage der Bewohner der Region, nicht
zuletzt den einheimischen Völkern, durch Verschmutzung und Klimawandel drohen.

6. Die intensive wirtschaftliche Nutzung der Arktis zugunsten der Anrainerstaaten des arktischen Ozeans und
der Länder, die ihre wirtschaftliche Entwicklung unter Nutzung der arktischen Bodenschätze planen, erfordert die
Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Strategien und Programme zum Schutz einer intakten Umwelt sowohl
für die Menschen als auch die in dieser Region einzigartigen Tier- und Pflanzenarten.

7. Die Versammlung unterstützt ausdrücklich die Arbeit des Arktischen Rates als wichtiges Forum für ein
größeres gegenseitiges Verständnis und eine engere Zusammenarbeit in der Polarregion und hinsichtlich der
Beiträge, die der Arktische Rat in Bezug auf das Wohlergehen der Bewohner der Arktis geleistet hat.

8. Die arktische Region ist wegen des europäischen und russischen Atommülls, der in flüssiger Form durch die
Meeresströme (insbesondere den Golfstrom) weitertransportiert wird, durch stillgelegte Atomkraftwerke,
atombetriebene U-Boote und andere abgewrackte Fahrzeuge, atombetriebene Leuchttürme und im Meer oder in
anderen unsicheren Lagern entsorgten atomaren Abfall einer besonders hohen Strahlenbelastung ausgesetzt.

9. Die Versammlung weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit in der arktischen Region zuletzt gute
Fortschritte erzielt hat, was durch die engere Zusammenarbeit der indigenen Völker, Organisationen und
Verwaltungsebenen unterhalb der Zentralregierung sowie die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit in der
Polarregion deutlich wird. In bilateraler Hinsicht führen beispielsweise Norwegen und die Russische Föderation seit
vielen Jahren äußerst wirksame Maßnahmen auf Basis der bilateralen Zusammenarbeit durch, so dass bestimmte
Gebiete in beiden Ländern bereits einen besonderen Schutzstatus genießen. In multilateraler Hinsicht ist zum
Beispiel die Bildung von Regionen mit den Nationen als Hauptakteure, die sich auf den Arktischen Rat konzentriert,
zu nennen. Sie alle sind im Hinblick auf die Förderung von Frieden und Stabilität durch die nachhaltige
Entwicklung der Volkswirtschaften und der Bevölkerung vor Ort wichtig.

10. Die Versammlung hebt hervor, dass die extrem störungsanfällige Umwelt der arktischen Region eines
besonderen Schutzes zum Erhalt ihrer biologischen Vielfalt und einzigartigen terrestrischen und marinen
Ökosysteme bedarf. Die von den indigenen Völkern entwickelten Methoden der Bewirtschaftung natürlicher
Ressourcen spielen für die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts eine große Rolle und wirken sich positiv auf
die natürliche Produktivität aus.

11. Die langjährige Zusammenarbeit zwischen Norwegen und der Russischen Föderation könnte als Vorbild für
die weitere bilaterale Zusammenarbeit im Bereich des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung in der
Arktis dienen. Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls zum VN-Rahmenabkommen über Klimaänderungen, die das
Ziel der Bekämpfung der globalen Erwärmung zum Inhalt hat, stellt an sich ein positives Beispiel für die
multilaterale Zusammenarbeit dar.

12. Die Versammlung ist überzeugt, dass die internationale Zusammenarbeit in Verbindung mit umfassenden
Investitionen die einzige Möglichkeit ist, viele der durch den Klimawandel verursachten Herausforderungen zu
bewältigen und neue wirtschaftliche Chancen zugunsten aller Staaten in der Region zu nutzen und dabei gleichzeitig
die Umwelt zu schützen und die nachhaltige Entwicklung der Bevölkerung vor Ort zu fördern.

13. Die Versammlung ist der Ansicht, dass alle Staaten der Region als Reaktion auf die Umweltschutzprobleme,
denen sich die arktische Region gegenübersieht, ihre Kräfte und Anstrengungen im Rahmen des Arktischen Rates
bündeln müssen. Dies ist vor allem im Hinblick auf die menschliche Dimension der Arktis und nicht zuletzt der dort
lebenden indigenen Völker besonders wichtig. Wirtschaftliche Entwicklung und Umweltschutz sind für das Wohl
der Menschen in der Arktis von grundlegender Bedeutung. Um ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher
Entwicklung, Umweltschutz und der nachhaltigen Entwicklung der Bevölkerung vor Ort herzustellen, unterstützt die
Versammlung die weitere Arbeit des Arktischen Rates in Bezug auf die menschliche Dimension, z.B. die Arbeiten

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/10709

über soziale Indikatoren in der Arktis, die die Indikatoren der menschlichen Entwicklung der Vereinten Nationen
ergänzen und damit die Lebenswirklichkeit in der arktischen Region besser widerspiegeln.

14. Die Parlamentarische Versammlung weist auf die Politik der Nördlichen Dimension der Europäischen Union,
Islands, Norwegens und Russlands hin. Diese Politik bietet bessere Chancen und zusätzliche Ressourcen für den
Umweltschutz sowie die nachhaltige Entwicklung in der arktischen Region. Im Rahmen der Umweltpartnerschaft
für die Nördliche Dimension und der Partnerschaft für öffentliche Gesundheit und soziales Wohlergehen im
Rahmen der Nördlichen Dimension wurden bereits gute Ergebnisse erzielt. Die Einrichtung einer neuen
Partnerschaft der Nördlichen Dimension in den Bereichen Verkehr und Logistik wird derzeit erwogen.

15. Die Versammlung begrüßt die Initiative der Russischen Föderation während ihres Vorsitzes im Arktischen
Rat (2004-2006), das Jahr 2007-2008 zum "Internationalen Polarjahr" zu erklären. Dadurch wurden die
internationale Zusammenarbeit und die wissenschaftliche Forschung in der Region zum Schlüsselthema für die
Länder, die gemeinsam mit anderen Organisationen versuchen, die Zusammenarbeit in der Region vor allem im
Hinblick auf den Umweltschutz auszubauen.

16. Die Versammlung verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des in Russland im Rahmen des
Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) umgesetzten nationalen Aktionsplans zum Schutz der
arktischen Meeresumwelt (unter anderem auch vor der durch den Menschen verursachten Umweltverschmutzung),
der angesichts der positiven Erfahrungen und Fortschritte in Russland als Beispiel für ein regionales Programm für
gemeinsame Maßnahmen dienen kann.

17. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten des Europarats und die Staaten mit Beobachterstatus in der
arktischen Region in diesem Zusammenhang auf,

17.1. den Schutz der Nachhaltigkeit der arktischen Ökosysteme in ihrer Eigenschaft als lebenswichtiges
Element des globalen ökologischen Gleichgewichts zum wichtigsten Grundsatz aller nationalen und
regionalen wirtschaftlichen Entwicklungsprogramme zu machen;

17.2. die Bemühungen um die Weiterverfolgung der Ergebnisse des Arctic Climate Impact Assessment
(Klimafolgenabschätzung für die Arktis) im Rahmen des Arktischen Rates und anderer internationaler Foren
zu unterstützen und insbesondere Anpassungsstrategien und bestmögliche Verfahren festzulegen, die auf die
Bedürfnisse und Bedingungen der Arktis zugeschnitten sind;

17.3. die internationale Zusammenarbeit mit Blick auf die Umsetzung gemeinsamer und bilateraler
Maßnahmen zum Schutz der arktischen Umwelt speziell im Rahmen des euro-arktischen Barents-Rates und
der bestehenden bilateralen Vereinbarungen und internationalen Übereinkommen auszubauen;

17.4. die Diskussionen und Konsultationen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft,
Umwelt, Wissenschaft und Technologie fortzuführen, um die Wirksamkeit der Umweltschutzmaßnahmen im
Hinblick auf die vorhersehbare intensivere Ausbeutung der natürlichen Ressourcen in der arktischen Region
zu verbessern;

17.5. den Besonderheiten der arktischen Region sowie der Notwendigkeit spezifischer
Umweltmanagementprogramme bei der Planung und Umsetzung nationaler Politiken zum Schutz und zur
Bewirtschaftung der natürlichen Umwelt Rechnung zu tragen;

17.6. nachhaltige Strategien für die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen mithilfe von Maßnahmen
zu entwickeln, deren Ziel ist,

17.6.1. die arktische Region vor jeder Art unkontrollierter Entwicklung und nicht nachhaltiger
Ausbeutung ihrer natürlichen Ressourcen zu schützen;

17.6.2. die Gefahr intensiverer Verschmutzung durch die wirtschaftliche Ausbeutung der Region
und ihrer natürlichen Ressourcen zu vermeiden;

Drucksache 16/10709 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

17.6.3. die Zunahme des regionalen Fremdenverkehrs in nachhaltiger und umweltfreundlicher
Weise zu lenken.

18. Schließlich fordert die Versammlung insbesondere den arktischen Rat auf, die bestehenden
Umweltschutzstrategien und -programme anzupassen, neue Strategien und Programme zu entwickeln und umzusetzen
und dabei die Pläne für die intensive Nutzung der natürlichen Ressourcen der Arktis nicht aus dem Auge zu verlieren.

19. Die Versammlung betont die Bedeutung der Erhöhung des Wohlstands und Bekämpfung der Armut unter den
indigenen Völkern und anderen Bewohnern der Arktis und die Notwendigkeit ihrer Einbindung in Entscheidungen, die
die Planung und Umsetzung politischer Maßnahmen betreffen. Die Versammlung stellt fest, dass die Position der
indigenen Völker im Programm des russischen Vorsitzes des euro-arktischen Barents-Rates von 2007 bis 2009
Vorrang genießt.

Entschließung 1597 (2008)4

betr. Schwarze Listen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
und der Europäischen Union

1. Die Parlamentarische Versammlung bekräftigt ihre Position, wonach der Terrorismus mit Mitteln, die im
Einklang mit den Menschenrechten und der Rechtstaatlichkeit stehen und diese schützen, wirksam bekämpft werden
kann und muss.

2. Sie ist der Auffassung, dass internationale Gremien wie die Vereinten Nationen und die Europäische Union den
Staaten in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangehen sollten, bedenkt man die hehren Ziele ihrer
Gründungsurkunden und die Glaubwürdigkeit, die sie brauchen, um diese Ziele zu erreichen.

3. Die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNSC) und dem Rat der Europäischen Union auferlegten
gezielten Sanktionen gegen Einzelne oder spezifische Gruppierungen ("schwarze Listen") sind allgemeinen
Sanktionen gegenüber Staaten grundsätzlich vorzuziehen. Allgemeine Sanktionen haben für gefährdete
Bevölkerungsgruppen in den betreffenden Staaten, oft verhängnisvolle Folgen, nicht jedoch für deren Führung,
wohingegen gezielte Sanktionen nur diejenigen treffen, die mutmaßlich persönlich für bestimmte Vergehen
verantwortlich sind.

4. Gleichzeitig wirken sich gezielte Sanktionen (wie Reisebeschränkungen und das Einfrieren von
Vermögenswerten) unmittelbar auf die individuellen Menschenrechte wie die persönliche Freiheit und den
Eigentumsschutz aus. Obwohl noch keineswegs klar ist und nach wie vor darüber diskutiert wird, ob solche
Sanktionen straf-, verwaltungs- oder zivilrechtlicher Art sind, muss ihre Verhängung nach der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte
(UNCCPR) bestimmten Mindeststandards im Hinblick auf Verfahrensschutz und Rechtssicherheit genügen.

5. Darüber hinaus müssen verfahrensbezogene und materiellrechtliche Standards garantiert werden, um
die Glaubwürdigkeit und die Wirksamkeit gezielter Sanktionen zu gewährleisten.

5.1. Die Mindeststandards für rechtsstaatliche Verfahren schließen das Recht ein,

5.1.1. über die vorgebrachten Anschuldigungen sowie den gefassten Beschluss und dessen
Begründung unverzüglich und vollständig in Kenntnis gesetzt zu werden;

5.1.2. das Grundrecht in Anspruch zunehmen, Gehör zu finden und sich gegen diese
Anschuldigungen verteidigen zu können;

4 Debatte der Versammlung am 23. Januar 2008 (5. Sitzung) (siehe Dok. 11454, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte,
Berichterstatter: Herr Marty). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 23. Januar 2008 (5. Sitzung)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/10709

5.1.3. eine Entscheidung, die sich auf die eigenen Rechte auswirkt, rasch von einem
unabhängigen, unparteilichen Gremium überprüfen zu lassen, um deren Änderung oder Aufhebung
zu erwirken;

5.1.4. für jede schuldhafte Verletzung der eigenen Rechte Schadenersatz zu erhalten.

5.2. Materiellrechtliche Mindeststandards erfordern eine eindeutige Definition der Gründe für die
Verhängung von Sanktionen und der geltenden Beweisanforderungen.

5.3. Das "Blacklisting"-Verfahren sollte grundsätzlich zeitlich begrenzt sein. Es ist nicht zulässig,
bestimmte Personen jahrelang auf der schwarzen Liste zu führen, wenn nicht einmal die
Strafverfolgungsbehörden - nach langen Ermittlungen - Beweise gegen sie gefunden haben.

5.4. Von ebenso großer Bedeutung ist die Frage des Rechtsbehelfs. Der Rat der Europäischen Union und
die EU-Mitgliedstaaten müssen die Entscheidungen der zuständigen europäischen und nationalen
Rechtsinstitutionen, die den Status der auf der Liste geführten Personen oder andere Rechtssubjekte
berühren, unverzüglich umsetzen.

6. Die Versammlung ist der Ansicht, dass die zurzeit vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und dem Rat
der Europäischen Union angewandten verfahrens- und materiellrechtlichen Standards ungeachtet einiger
Verbesserungen in jüngster Zeit keineswegs den oben dargelegten Mindeststandards genügen und gegen die
Grundsätze der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit verstoßen.

6.1. In Bezug auf das Verfahren ist mit großem Bedauern darauf hinzuweisen, dass nicht einmal die
Mitglieder eines Ausschusses, der über das Blacklisting einer Person entscheidet, umfassend über die Gründe
eines von einem Mitglied vorgebrachten Ersuchens informiert werden. Die betreffende Person oder
Gruppierung wird in der Regel weder von dem Ersuchen in Kenntnis gesetzt, noch erhält sie die Möglichkeit
einer Anhörung oder wird notwendigerweise über die getroffene Entscheidung informiert - bis sie erstmals
versucht, eine Grenze zu überqueren oder ein Bankkonto zu nutzen. Es gibt keinerlei Verfahren für eine
unabhängige Überprüfung der getroffenen Entscheidungen oder eine Entschädigung für Rechtsverstöße. Ein
solches Verfahren ist rein willkürlich und völlig unglaubwürdig.

6.2. In ähnlicher Weise sind materiellrechtliche Kriterien für die Verhängung gezielter Sanktionen
zugleich weit gefasst und vage, und Sanktionen können auf bloßen Verdacht hin verhängt werden. Dies ist
eine bedauerliche Situation und stellt einen Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte dar.

7. Nach Ansicht der Versammlung sind solche Praktiken internationalen Gremien wie den Vereinten Nationen
und der Europäischen Union unwürdig. Da es für Staaten ebenso möglich wie notwendig ist, die verschiedenen
Sanktionsregime umzusetzen und zugleich ihre internationalen Verpflichtungen nach der EMRK und dem UNCCPR
zu erfüllen, fordert sie nachdrücklich,

7.1. den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und den Rat der Europäischen Union auf, die
verfahrensbezogenen und materiellrechtlichen Bestimmungen über gezielte Sanktionen zu überarbeiten, um
die in Ziffer 5 oben genannten Anforderungen zu erfüllen;

7.2. die Mitgliedstaaten des Europarats, die ständige oder nichtständige Mitglieder des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen oder EU-Mitgliedstaaten sind, auf, in diesen Gremien ihren Einfluss für die
Aufrechterhaltung der in der EMRK verankerten Werte geltend zu machen, indem sie für die erforderlichen
Verbesserungen der verfahrensbezogenen und materiellrechtlichen Bestimmungen sorgen und in Einzelfällen
entsprechende Positionen beziehen;

7.3. die Generalversammlung der VN und das Europäische Parlament auf, die Regime der VN bzw. des
Rates der Europäischen Union für gezielte Sanktionen zu übernehmen, um für die erforderlichen
Verbesserungen im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu sorgen.

Drucksache 16/10709 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

8. Die Versammlung fordert alle Mitgliedstaaten des Europarats und der Europäischen Union auf, geeignete
nationale bzw. gemeinschaftliche Verfahren festzulegen, um die gegenüber ihren Staatsangehörigen oder
rechtmäßigen Bewohnern von Seiten des Sicherheitsrats der VN oder des Rates der Europäischen Union verhängten
Sanktionen umzusetzen, damit Verfahrensunzulänglichkeiten auf VN- oder EU-Ebene abgeholfen werden können,
solange diese bestehen.

9. Die Versammlung erinnert alle Mitgliedstaaten des Europarats daran, dass sie die Europäische
Menschenrechtskonvention und ihre Protokolle unterzeichnet und ratifiziert und sich damit zur Aufrechterhaltung
ihrer Grundsätze verpflichtet haben, was auch für die Umsetzung von Sanktionen gilt, die von den Vereinten
Nationen und der Europäischen Union verhängt werden.

Entschließung 1598 (2008)5

betr. die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Maghreb-Staaten

1. Die Parlamentarische Versammlung nimmt Bezug auf die Entschließung 1506 (2006) über die
Außenbeziehungen des Europarats und bekräftigt ihr Engagement für die Förderung von Demokratie,
Rechtstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte außerhalb der derzeitigen Grenzen ihrer Mitgliedstaaten, in
Nachbarländern und insbesondere im südlichen Mittelmeerraum durch Dialog und Zusammenarbeit.

2. Die Versammlung legt in diesem Zusammenhang besonderen Wert auf den Ausbau der Zusammenarbeit und
des Austauschs mit den Maghreb-Staaten, die sie als eine der Stützen der Stabilität und wichtigsten Partner für die
euro-mediterrane Region betrachtet.

3. In den drei Maghreb-Staaten herrschen jedoch noch immer autoritäre Regimes, die die öffentlichen
Freiheiten einschränken; es gibt nur eine einzige oder eine vorherrschende Partei und keinen echten politischen
Pluralismus. Die Versammlung ist in diesem Zusammenhang über den Stand des Rechts auf freie
Meinungsäußerung und der Freiheit der Medien in den drei Ländern beunruhigt. Bestimmte Themen dürfen nicht
erörtert werden, einigen Journalisten droht die strafrechtliche Verfolgung. Die Versammlung fordert Algerien,
Marokko und Tunesien auf, ihren Bürgern die uneingeschränkte Meinungsfreiheit zuzusichern.

4. Die Versammlung konstatiert und bedauert die Verstöße gegen die politischen Freiheiten in Algerien und
Tunesien im Zusammenhang mit der Zulassung von politischen Parteien, den Prozessen gegen Oppositionelle und
der polizeilichen Überwachung, der sie unterworfen werden. Die Versammlung stellt ferner die niedrige
Wahlbeteiligung in diesen Ländern fest, in denen häufig über 60 % der Wähler den Urnen fernbleiben. Während des
Besuchs der Berichterstatterin in Tunesien legte die Versammlung besonderes Augenmerk auf die Ursachen für den
Hungerstreik von Maya Jribi und Néjib Chebbi, den zwei führenden Politikern der Oppositionspartei PDP
(Demokratische Fortschrittspartei), im Oktober 2007.

5. Die Versammlung stellt ferner fest, dass der radikale Islam in diesen drei Ländern nicht verschwunden ist,
sondern einen Nährboden für den Terrorismus darstellt, der noch immer latent vorhanden ist, wenn man die Zahl der
in den letzten Monaten und Jahren verübten Anschläge bedenkt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung des radikalen
Terrorismus und Fundamentalismus sind indessen umfassend und gut organisiert. Die Behauptung, die Lage sei
"unter Kontrolle", scheint indessen in manchen Fällen nicht zutreffend zu sein.

6. In den drei Ländern ist der Islam die Staatsreligion und der gemäßigte Islam ist vorherrschend. Deshalb
finden zurzeit insbesondere in Tunesien interessante Diskussionen über den Rang und auch über die Integration des
gemäßigten Islam in die Politik und das demokratische System nach christdemokratischem Vorbild in Europa statt.

5 Debatte der Versammlung am 23. Januar 2008 (6. Sitzung) (siehe Dok. 11474, Bericht des Politischen Ausschusses, Berichterstatterin: Frau
Durrieu). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 23. Januar 2008 (6. Sitzung)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/10709

7. Die Versammlung begrüßt ebenfalls das Moratorium betreffend die Todesstrafe und die Ratifikation des
Internationalen Pakts der Vereinten Nationen über die bürgerlichen und politischen Rechte sowie des
Internationalen Pakts der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte seitens dieser
Länder.

8. Die Versammlung stellt mit Interesse fest, dass Algerien und Marokko in ihren Ländern einen
Diskussionsprozess über die Menschenrechte eingeleitet haben. Sie haben in dem Bewusstsein, dass die Achtung
von Demokratie und Menschenrechten zu erhöhter politischer Stabilität führt, Gremien zum Schutz und zur
Erörterung der Menschenrechte wie beispielsweise den Nationalen Beirat zur Förderung und zum Schutz der
Menschenrechte in Algerien und den Beirat für Menschenrechte in Marokko gebildet.

9. Die Versammlung stellt ferner fest, dass die drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien
eindeutige Fortschritte auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter erzielt haben. Wie sich im
Zusammenhang mit dem von Habib Bourguiba 1956 erlassenen Personenstandsrecht, dem 2004 in Marokko
verabschiedeten Familienrecht (Moudawana) und der großen Zahl von Frauen in führenden Positionen in Algerien
gezeigt hat, wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die Versammlung fordert die Maghreb-Staaten zur
schnellstmöglichen Umsetzung dieser Reformen in ihren gesamten Hoheitsgebieten auf. Sie ist darüber hinaus
gewillt, sich am fortlaufenden parlamentarischen Dialog und Austausch bewährter Praktiken in Bezug auf die
Gleichstellung und insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter im Zivilrecht zu beteiligen. In allen drei
Ländern nimmt die Bildung eine vorrangige Rolle ein.

10. Allerdings ist die wirtschaftliche Lage in den drei Ländern sehr unterschiedlich. Tunesien kann auf eine
wirtschaftliche Entwicklung und eine Mittelschicht verweisen, die rund 70 % der Bevölkerung ausmacht, während
Algerien im Hinblick auf Entwicklung und Investitionen kaum von seinen natürlichen Ressourcen - Erdgas und
Erdöl - zu profitieren scheint. Beiden Ländern Algerien und Tunesien ist zudem eine hohe Arbeitslosenquote von
15,7 % beziehungsweise 14 % im Vergleich zu 7,7 % in Marokko gemein - ein Nährboden für den Terrorismus. Die
Arbeitslosigkeit führt darüber hinaus zu verstärkter Auswanderung und verursacht in den Aufnahmeländern weitere
Probleme. Außerdem ist Korruption eine weitverbreitete Erscheinung.

11. Die Versammlung bedauert darüber hinaus, dass der Konflikt in der Westsahara, der die bilateralen
Beziehungen zwischen Algerien und Marokko und die Aussichten auf Einheit und Gemeinsamkeit in der Maghreb-
Region seit 1976 belastet, bislang ungelöst ist. Er stellt ein eindeutiges Hindernis für eine engere Zusammenarbeit
zwischen den drei Ländern dar.

12. Die Versammlung stellt ferner fest, dass sich die Regierungen und die Opposition in allen drei Ländern für
rasche engere Bindungen zu Europa und zum Europarat aussprechen. Die durch den Barcelona-Prozess geweckten
hohen Erwartungen wurden nicht erfüllt. Der Wunsch und die Hoffnung auf engere Beziehungen zwischen beiden
Mittelmeerküsten bestehen nach wie vor.

13. Die parlamentarische Versammlung stellt in diesem Zusammenhang erneut heraus, dass sie der
Zusammenarbeit mit den Maghreb-Staaten als Stützen der Stabilität in der euro-mediterranen Region große
Bedeutung beimisst. Viele Fragen, beispielsweise Terrorismus, der Dialog zwischen den Religionen und Kulturen,
wirtschaftliche Entwicklung und Einwanderung erfordern umfassende Antworten diesseits und jenseits des
Mittelmeers.

14. Algerien und Marokko sind seit 2007 Mitglied der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht
(Venedig-Kommission); alle drei Länder sind bereits mehreren Teilvereinbarungen und -übereinkommen des
Europarats beigetreten. Außerdem arbeiten Algerien, Marokko und Tunesien in bestimmten Bereichen wie Umwelt,
Bildung und Gleichstellung der Geschlechter mit dem Europarat zusammen.

15. Die Versammlung stellt fest, dass sich die Maghreb-Staaten aktiv am interkulturellen und interreligiösen
Dialog - einem der Hauptanliegen der Versammlung - beteiligen, wie das Beispiel des Dialogs zwischen den
Zivilisationen, das vom Präsidenten der Republik Tunesien unter Beteiligung des Algerischen Islamischen
Hochkommissariats (HCI) und der marokkanischen Stiftung der Drei Kulturen unterstützt wird, in vielen Kolloquien
zu diesem Thema gezeigt hat.

Drucksache 16/10709 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

16. Die Versammlung ist zudem der Ansicht, dass diese Zusammenarbeit ausgebaut werden muss, damit die
Maghreb-Staaten bei der Konsolidierung der Rechtstaatlichkeit von den Erfahrungen und Kenntnissen des
Europarats profitieren können. Die Zusammenarbeit muss auf einem entschlossenen Engagement dieser Länder
beruhen und sich in spürbaren Fortschritten auf dem Wege zu einer auf Rechtstaatlichkeit und der Achtung der
Menschenrechte beruhenden Demokratie widerspiegeln.

17. Die Versammlung fordert die zuständigen Stellen in Algerien, Marokko und Tunesien auf, im Hinblick auf
den gegenseitigen Austausch und die Vorzugspartnerschaft

17.1. den Beitritt zu den entsprechenden, Nicht-Mitgliedstaaten offenstehenden Rechtsinstrumenten des
Europarats zu erwägen;

17.2. größeren Nutzen aus den Erfahrungen der Venedig-Kommission zu ziehen;

17.3. Beziehungen zu anderen Organen des Europarats - insbesondere zum Europäischen Zentrum für
Globale Interdependenz und Solidarität (Nord-Süd-Zentrum) - aufzubauen und über eine Zusammenarbeit
mit ihnen nachzudenken.

18. Die Versammlung fordert die Parlamente Algeriens, Marokkos und Tunesiens auf,

18.1. eine führende Rolle beim Ausbau des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen
Behörden und Institutionen in Algerien, Marokko und Tunesien und den verschiedenen institutionellen
Organen und Akteuren des Europarats zu übernehmen;

18.2. die politischen Reformen in ihrem Land im Hinblick auf die Stärkung der Demokratie, Förderung
der Rechtstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte voranzutreiben und ihre Rechtsvorschriften in
Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission und im Einklang mit den Normen des Europarats in Bezug
auf folgende Bereiche zu überprüfen:

18.2.1. Durchführung von Wahlen;

18.2.2. Gründung und Aktivitäten von politischen Parteien;

18.2.3. Freiheit und Unabhängigkeit der Medien;

18.2.4. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit;

18.2.5. Unabhängigkeit der Justiz;

18.2.6. kommunale Selbstverwaltung;

18.2.7. Korruptionsbekämpfung;

18.3. die für die Abschaffung der Todesstrafe in ihren Ländern erforderlichen Rechtsvorschriften zu
verabschieden;

18.4. allen Bevölkerungsgruppen in ihrer Vielfalt Gedanken- und Religionsfreiheit zu gewähren.

19. Die Versammlung ihrerseits ist entschlossen, die Zusammenarbeit mit den Parlamenten der drei Maghreb-
Staaten durch die Aufforderung an parlamentarische Delegationen zur Teilnahme an den Plenarsitzungen der
Versammlung und Anhörung vor dem Politischen Ausschuss zu vertiefen.

20. Sie fordert das Präsidium und den Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle
Angelegenheiten auf, den vorliegenden Bericht über die Maghreb-Staaten im Hinblick auf die Überlegung, welcher
Platz diesen drei Ländern im Rahmen der besonderen Beziehungen, die zu den Ländern des südlichen
Mittelmeerraums aufgenommen werden sollen, zukommen soll, in die aktuelle Diskussion über die künftigen
Strukturen und Außenbeziehungen der Versammlung einzubeziehen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/10709

Entschließung 1599 (2008)6

betr. die Lage in den Republiken Zentralasiens

1. Als die gerade unabhängig gewordenen Staaten Zentralasiens (Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und
Usbekistan) 1991 ihre Souveränität erlangten, verkündeten sie als ihr strategisches Ziel die Umwandlung in freie,
marktwirtschaftlich orientierte und in die internationale Gemeinschaft integrierte demokratische Gesellschaften.

2. Angesichts des autoritären Erbes des früheren Regimes, der Herausforderungen des gleichzeitigen
vielschichtigen Übergangs in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und der Wellen der Instabilität aufgrund
gewaltsamer ethnischer, religiöser und sozialer Konflikte stoßen die Staaten Zentralasiens auf ihrem Weg hin zu
diesen Zielen jedoch auf gewaltige Schwierigkeiten. Fortschritte werden außerdem durch das Fehlen eines
wirklichen politischen Engagements für Reformen sowie falsche Reformvorstellungen, das Fehlen demokratischer
Traditionen und das Nichtvorhandensein von Mechanismen für die Rechenschaftslegung behindert. Die anfänglich
hohen Erwartungen der Öffentlichkeit im Hinblick auf einen schnellen Wandel wurden bald enttäuscht, was die
innere Motivation der politischen Eliten und die öffentliche Unterstützung für Reformen entscheidend schwächte.
Folglich hat der Übergang unterschiedliche Ergebnisse hervorgebracht, ist der Umwandlungsprozess noch längst
nicht abgeschlossen und sind in einigen Fällen eindeutige Rückschritte zu verzeichnen.

3. Als ehemalige Sowjetrepubliken sind die Staaten Zentralasiens Teilnehmerstaaten der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und damit politisch an die OSZE-Verpflichtungen der
menschlichen Dimension gebunden, darunter an die Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und die
Förderung der Grundsätze der Demokratie, was zum großen Teil den Hauptaufgaben des Europarats entspricht.

4. Indessen reicht das von den Staaten Zentralasiens auf diesen Gebieten Erreichte je nach Land von begrenzten
Verbesserungen bis zu völligen Fehlschlägen. Demokratische Grundsätze sind in den Gesellschaften und bei den
herrschenden Eliten nicht verwurzelt und haben die überkommenen autoritären Herrschaftsmethoden nicht ersetzen
können. Die Macht liegt weiterhin in stark zentralisierter Form bei der Exekutive - ohne wirksame gegenseitige
Kontrolle ("checks and balances"). Die demokratischen Institutionen sind schwach oder sogar bloße Fassade.
Menschenrechtsverletzungen, Korruption, Machtmissbrauch und Misshandlung von Gefangenen geben Anlass zur
Besorgnis, und die Maßnahmen der Behörden zur Lösung dieser Probleme müssen unterstützt werden.

5. Darüber hinaus erbringen die staatlichen Stellen auf den Gebieten Soziales, Wirtschaft, Bildung und
Gesundheitsschutz vielfach nicht die grundlegenden Dienstleistungen, auf die die Bürger in einem modernen Staat
Anspruch haben. Das Fehlen von Traditionen und wirksamen Mitteln einer demokratischen Kontrolle der
Staatsautorität führt in Verbindung mit nicht vorhandener Rechenschaftspflicht bei der Bevölkerung zu tiefem
Argwohn gegenüber den Einrichtungen des Staates. Damit ist der Boden bereitet für Spannungen zwischen Staat
und Bevölkerung und für den schnellen Aufstieg militanter Extremistengruppen. Korrupte und ineffiziente
Behörden zwingen die Menschen, eine gerechte Gesellschaft anzustreben.

6. Um eine weitere Verschlechterung der Lage in Zentralasien mit der realen Gefahr sozialer und politischer
Instabilität zu verhindern, müssen diese Länder auf dem Weg der tiefgreifenden Reformen voranschreiten, um auf
gute Staatsführung, politischen Wandel und gesellschaftliche Stabilität zuzusteuern. Die Probleme, denen sie sich
gegenübersehen, bedürfen einer politischen Reaktion vor Ort, die nicht von der internationalen Gemeinschaft
importiert, aber von ihr unterstützt werden könnte.

7. Die politischen und gesellschaftlichen Erfahrungen Europas interessieren und faszinieren die Eliten und alle
Menschen in Zentralasien. Europa sollte seinen Einfluss und seine Überzeugungskraft nutzen, um sich in der Region
für eine Liberalisierung und politische Reformen einzusetzen. Allerdings darf Zentralasien nicht als Schauplatz für
ein neues geopolitisches "großes Spiel" betrachtet werden. Alle von außen entworfenen Projekte, die die

6 Debatte der Versammlung am 23. Januar 2008 (6. Sitzung) (siehe Dok. 11460, Bericht des Politischen Ausschusses, Berichterstatter: Herr
Mercan). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 23. Januar 2008 (6. Sitzung)

Drucksache 16/10709 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

bestehenden politischen Kräfte ausgrenzen oder die lokalen Gegebenheiten bzw. die Interessen der Mehrheit
ignorieren, würden nur destabilisierend wirken und wären zum Scheitern verurteilt.

8. Da Zentralasien nicht zu Europa gehört, sind die Staaten der Region keine potenziellen Kandidaten für einen
Beitritt zum Europarat. Bedenkt man allerdings die Lage Zentralasiens in der Nachbarschaft Europas und die
zunehmende Anfälligkeit der Region für illegale Einwanderung, Drogenanbau und Drogenschmuggel,
Waffenhandel und die Bedrohung durch Extremismus und Terrorismus, sollte der Europarat daran interessiert sein,
die Stabilität und gute Staatsführung in Zentralasien zu fördern, die nationalen Kapazitäten zu stärken und im
Rahmen einer zuverlässigen Zusammenarbeit mit diesen Staaten gemeinsamen Bedrohungen zu begegnen.

9. Darüber hinaus könnte der Europarat - gestützt auf seine Erfahrungen mit Übergangsprozessen in Mittel- und
Osteuropa - in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und der OSZE dazu beitragen, den Umfang der
Reformen in Zentralasien neu zu definieren und deren Erfolgsaussichten auf diese Weise zu verbessern.

10. Die Versammlung fordert die Behörden und politischen Kräfte in Zentralasien nachdrücklich auf,

10.1. ernsthafte Reformen mit dem Ziel einer guten Staatsführung, institutionellen Modernisierung,
politischen Liberalisierung und der Rechenschaftslegung einzuleiten;

10.2. unverzüglich drängende Fragen aufzugreifen, die sich ihrem jeweiligen Land stellen, z.B.
Korruption, organisierte Kriminalität, Armut und Ausbreitung von Krankheiten, um auf diese Weise das
Vertrauen ihrer jeweiligen Bevölkerung zurückzugewinnen;

10.3. die nationalen Kapazitäten auszubauen und die internationale Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Menschenhandel, Drogenanbau und Drogenschmuggel,
Geldwäsche, Waffenhandel und Terrorismus voranzubringen;

10.4. internationalen Sachverstand, insbesondere den des Europarats, für den demokratischen Übergang
zu nutzen;

10.5. Fortschritte bei der Einhaltung politischer Verpflichtungen zu erzielen, die im Rahmen der OSZE
in den Bereichen Aufbau der Demokratie, Sicherstellung der Achtung der Menschenrechte und Einhaltung
rechtsstaatlicher Grundsätze eingegangen wurden und dabei insbesondere

10.5.1. politischen Pluralismus zu ermögölichen und die Voraussetzungen für echten politischen
Wettbewerb über freie und faire Wahlen zu schaffen;

10.5.2. eine echte Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative sowie ein
ordnungsgemäßes Funktionieren der demokratischen Institutionen zu ermöglichen;

10.5.3 alle grundlegenden Menschenrechte und politischen Freiheiten einschließlich der
Vereinigungs- und Meinungsfreiheit und der Freiheit der Medien zu gewährleisten;

10.5.4. freie politische Diskussionen und Untersuchungen über politische Gefangene zu
ermöglichen;

10.5.5. alle internationalen Normen in Bezug auf Folter und Misshandlung von Gefangenen
einzuhalten.

11. Die Versammlung ruft die Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarats auf,

11.1. den Dialog mit den Behörden der zentralasiatischen Staaten auszubauen, um auf diese Weise
Reformen im Hinblick auf gute Staatsführung, politische Liberalisierung, institutionelle Modernisierung und
Rechenschaftspflicht zu fördern und zu unterstützen und Erfahrungen und Kenntnisse über den
demokratischen Übergang auszutauschen;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/10709

11.2. die Themen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit als wichtige Themen auf der
Agenda des Dialogs zu belassen und zugleich zu vermeiden, dass diese Themen als Druckmittel zur
Erlangung politischer oder wirtschaftlicher Vorteile empfunden werden;

11.3. den Ausbau der Zusammenarbeit mit demokratischen Institutionen und Organisationen der
Zivilgesellschaft in den zentralasiatischen Staaten zu unterstützen und zu fördern.

12. Die Versammlung ruft die Europäische Union und die OSZE auf, sich bei ihren Programmen und Aktivitäten
in Zentralasien die Erfahrungen und den Sachverstand des Europarats im Hinblick auf den demokratischen
Übergang zunutze zu machen.

13. Die Versammlung fordert den Generalsekretär des Europarats auf,

13.1. die Behörden der zentralasiatischen Staaten über die Hauptaktivitäten und Leistungen des
Europarats bei der Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit in Kenntnis zu
setzen;

13.2. Möglichkeiten zu prüfen, die Erfahrungen und Kenntnisse des Europarats in Bezug auf den
demokratischen Übergang den zentralasiatischen Staaten zur Verfügung zu stellen;

13.3. zur Stärkung der zivilgesellschaftlichen Organisationen in Zentralasien beizutragen und sie in
Kooperationsnetze der europäischen Zivilgesellschaft einzubeziehen.

14. Die Versammlung begrüßt die laufende Zusammenarbeit zwischen Kirgisistan und der Venedig-Kommission
und fordert die übrigen zentralasiatischen Staaten zur Aufnahme einer solchen Zusammenarbeit auf.

15. Die Versammlung erklärt sich bereit, zur Aufnahme des politischen Dialogs mit Zentralasien auf
parlamentarischer Ebene mit dem Ziel beizutragen, demokratische Grundsätze und Normen zu stärken. Angesichts
dessen beschließt sie,

15.1. die Parlamente der zentralasiatischen Staaten über ihre Aktivitäten sowie ihre Entschließungen und
Empfehlungen auf dem Laufenden zu halten;

15.2. zu prüfen, ob Vertreter der Parlamente der zentralasiatischen Staaten aufgefordert werden, Plenar-
und Ausschusssitzungen und andere Aktivitäten zu verfolgen, bei denen Themen behandelt werden, die von
gemeinsamem Interesse sind;

15.3. zu prüfen, ob zentralasiatische Parlamente aufgefordert werden, sich den europäischen Tagungen
der Parlamentspräsidenten anzuschließen;

15.4. ihre offiziellen Vertreter in internationalen parlamentarischen Foren, in denen zentralasiatische
Parlamente vertreten sind, zur Aufnahme von Kontakten und dem Ausbau des Dialogs mit deren Vertretern
anzuhalten.

Entschließung 1600 (2008)7

betr. den Europarat und seine Beobachterstaaten - die aktuelle Lage und
der Weg in die Zukunft

1. Die Beziehungen der Beobachterstaaten zum Ministerkomitee reichen bis 1970, die zur Parlamentarischen
Versammlung bis 1957 zurück. Beziehungen bestehen in dreierlei Form:

7 Debatte der Versammlung am 23. Januar 2008 (6. Sitzung) (siehe Dok. 11471, Bericht des Politischen Ausschusses, Berichterstatter: Herr
Wilshire und Dok. 11500 Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Herr Omtzigt). Von der Versammlung
verabschiedeter Text am 23. Januar 2008 (6. Sitzung)

Drucksache 16/10709 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

1.1. Beobachterstatus beim Europarat, der vor jeder förmlichen Vereinbarung gewährt wird;

1.2. Beobachterstatus beim Europarat entsprechend der 1993 vom Ministerkomitee angenommenen
Satzungsentschließung (93) 26;

1.3. Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung (zurzeit gemäß Art. 60 ihrer
Geschäftsordnung).

2. Nur ein Staat (der Heilige Stuhl) erlangte vor jeder förmlichen Vereinbarung Beobachterstatus beim
Europarat. Der Status wurde 1970 vereinbart, ohne dass Verpflichtungen in Bezug auf die Ideale und Werte des
Europarats verlangt oder eingegangen wurde.

3. Vier Staaten haben nach den Bestimmungen der Satzungsentschließung (93) 26 Beobachterstatus beim
Europarat erlangt: Die Vereinigten Staaten von Amerika (Dezember 1995), Kanada (April 1996), Japan (November
1996) und Mexiko (Dezember 1999).

4. Die Parlamente von drei Staaten haben einen parlamentarischen Beobachterstatus bei der Versammlung
erlangt. Der israelischen Knesset wurde 1957 auf Ad-hoc-Basis der Beobachterstatus gewährt, noch bevor die
Versammlung diesen Status 1961 offiziell einführte. Die Parlamente Kanadas (seit 1997) und Mexikos (seit 1999)
erhielten diesen Status entsprechend Art. 60 der Geschäftsordnung der Versammlung. Hierbei ist der Hinweis
wichtig, dass der parlamentarische Beobachterstatus Kanadas und Mexikos auf der Satzungsentschließung (93) 26
beruht.

5. Mit der Satzungsentschließung (93) 26 sollte ein institutioneller Rahmen für die verstärkte Zusammenarbeit
zwischen dem Europarat und Nichtmitgliedstaaten geschaffen werden, die sich den Idealen und Werten der
Organisation anschließen. Sie entsprach unter anderem dem von einigen Nichtmitgliedstaaten bekundeten Interesse
an Beiträgen zur Stabilisierung der neuen Demokratien in Mittel- und Osteuropa. Die Entschließung sieht vor, dass
jedem Staat, der zur Anerkennung der Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Gewährung von
Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle seiner Rechtsprechung unterstellten Personen bereit ist und mit dem
Europarat zusammenzuarbeiten wünscht, ein Beobachterstatus bei der Organisation gewährt werden kann.

6. Der von der Satzungsentschließung geschaffene Rahmen beinhaltet keine offiziellen Verpflichtungen und
sieht keinerlei Überwachungsverfahren vor. Beobachter sind rechtlich nicht an spezifische Normen des Europarats
gebunden, wie sie in dessen Satzung und wichtigsten Konventionen verankert sind und durch verschiedene
Überwachungsmechanismen aufrechterhalten werden. Diese Situation führt immer wieder zu Missverständnissen
zwischen dem Europarat und einigen Beobachtern in Bezug auf deren genaue Verpflichtungen.

7. In diesem Zusammenhang erinnert die Versammlung daran, dass die Entschließungen des Ministerkomitees,
mit denen den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan und Mexiko der Beobachterstatus gewährt wurde, klar zum
Ausdruck bringen, dass diese Staaten sich den Idealen und Werten des Europarats anschließen. Die Versammlung
brachte in ihren satzungsmäßigen Stellungnahmen zu dem jeweiligen Ersuchen ähnliche Auffassungen zum
Ausdruck.

8. Darüber hinaus lässt sich die Ansicht vertreten, dass der Europarat mit der Gewährung des Beobachterstatus für
die vier Staaten gemäß Satzungsentschließung (93) 26 eine politische Verpflichtung der Beobachter anerkennt, die
rechtliche Einhaltung und die Förderung der universellen Grundsätze der Demokratie, Menschenrechte und
Rechtstaatlichkeit und deren Beachtung in der Praxis sicherzustellen.

9. Auf dieser Grundlage ist es nach Auffassung der Versammlung angemessen und hilfreich, Beobachterstaaten
in ihre regelmäßigen Debatten über den Zustand der Demokratie einzubeziehen, soweit die betreffenden Beobachter
dies wünschen, zur Zusammenarbeit bei der Erstellung von Berichten bereit sind und ihnen die Teilnahme an diesen
Debatten ermöglicht wird.

10. Der Heilige Stuhl beteiligt sich seinen besonderen Eigenschaften und Aufgaben gemäß, fällt nicht unter die
Satzungsentschließung und wurde nicht gebeten, Verpflichtungen einzugehen. Der Status quo sollte akzeptiert
werden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/10709

11. Der Beobachterstatus der israelischen Knesset bei der Versammlung wurde vor der Annahme der
Satzungsentschließung (93)26 gewährt und steht deshalb offiziell nicht in Verbindung mit deren allgemeinen
Anforderungen. Darüber hinaus hat der Staat Israel bisher nicht um die Gewährung des Beobachterstatus beim
Europarat gemäß der Satzungsentschließung gebeten. Gleichwohl ist die Versammlung der Ansicht, dass Israel als
demokratischer Staat zu den gleichen Bedingungen, wie sie in der obigen Ziffer 9 beschrieben werden, ebenfalls in
die Debatte über den Zustand der Demokratie einbezogen werden sollte.

12. Die Versammlung ist der Auffassung, dass die derzeitige Situation, in der die Gewährung des
Beobachterstatus keinerlei offizielle Verpflichtungen nach sich zieht, einer Überprüfung bedarf, bevor weitere
Ersuchen um die Gewährung des Beobachterstatus berücksichtigt werden können. Ein Weg bestünde darin, die
allgemeinen Kriterien der Satzungsentschließung durch klar umrissene Standards zu ergänzen, die von der
Parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee des Europarates ausgearbeitet werden müssen und zu
deren Einhaltung ein den Beobachterstatus anstrebender Staat sich verpflichten müsste.

13. Sollte ein solches Vorgehen beschlossen werden, könnten Staaten, die bereits den Beobachterstatus genießen,
aufgefordert werden, sich freiwillig zur Einhaltung gemeinsam vereinbarter Standards zu verpflichten. Wird dieser
Weg beschritten, muss in jedem Fall akzeptiert werden, dass die Ablehnung einer solchen Verpflichtung eine
vollkommen akzeptable Reaktion sein kann.

14. Die Versammlung ist der Auffassung, dass der bestehende institutionelle und organisatorische Rahmen auf
zwischenstaatlicher Ebene geeignete Möglichkeiten für eine Beteiligung an den Aktivitäten der Organisation bietet,
die so weit geht, wie die Beobachterstaaten dies wünschen und es ihre Bereitschaft findet.

15. Die Versammlung bestärkt die Beobachterstaaten darin, den Europarat mit dem entsprechenden politischen
Willen zu unterstützen und das Potenzial ihres Status voll auszuschöpfen.

16. Die Versammlung nimmt den Beitrag der parlamentarischen Beobachter zur politischen Debatte bei den
Plenarsitzungen und in den Ausschüssen mit großer Dankbarkeit zur Kenntnis. Sie fordert die parlamentarischen
Beobachterdelegationen zur stärkeren Integration in den politischen Prozess in der Versammlung auf und ist bereit,
diesbezüglich mit ihnen weitere Schritte zu erörtern.

17. Die Versammlung ist sich darüber hinaus bewusst, dass die parlamentarischen Beobachter in der
Versammlung mehr Gehör zu finden wünschen und größeren Einfluss auf die Arbeit der Versammlung nehmen
möchten. Sie ist bereit, Maßnahmen zu treffen, die diesen Wunsch unterstützen.

18. Die Versammlung begrüßt, dass eine Delegation des japanischen Parlaments im Rahmen der erweiterten
Diskussion über die Tätigkeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
jedes Jahr an einer Tagung des Europarats teilnimmt, auch wenn sie keine offiziellen Beziehungen zur
Versammlung unterhält. Die Versammlung wäre bereit, die Möglichkeit engerer parlamentarischer Beziehungen zu
prüfen.

19. Die Versammlung bedauert, dass die Vereinigten Staaten von Amerika sich nicht auf parlamentarischer
Ebene an ihren Tätigkeiten beteiligen und bringt ihren Wunsch nach Schritten in Richtung enger
Arbeitsbeziehungen mit Mitgliedern des Kongresses der Vereinigten Staaten zum Ausdruck.

20. Die Konventionen des Europarats zählen zu den bedeutsamsten Beiträgen zur Förderung von Demokratie,
Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. Auch wenn einige von ihnen nur von Mitgliedstaaten unterzeichnet und
ratifiziert werden können, stehen die meisten auch Nichtmitgliedstaaten offen.

21. Die Versammlung ist der Ansicht, dass die Beobachterstaaten darin bestärkt werden sollten, diese
Konventionen zur Bestätigung ihres Eintretens für die Ideale und Werte des Europarats zu unterzeichnen und zu
ratifizieren.

22. Der Umstand, dass die Beobachterstaaten keine Parteien der Konventionen des Europarats sind, sollte diese
Versammlung, das Ministerkomitee und andere Gremien des Europarats nicht davon abhalten, gegenüber
Beobachterstaaten als grundlegend erachtete Fragen zur Sprache zu bringen.

Drucksache 16/10709 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

23. Die Versammlung nimmt die Unterstützung sowie einige beträchtliche freiwillige finanzielle Beiträge, die
die Beobachterstaaten für Programme des Europarats bereitstellen, welche darauf abzielen, demokratische
Institutionen zu stärken sowie die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte in Mittel- und Osteuropa
und insbesondere auf dem Balkan zu fördern, mit Dankbarkeit zur Kenntnis.

24. Die Versammlung ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und den
Beobachterstaaten über die Ebene der Regierungen und Parlamente hinausgehen und die politischen Parteien
einbeziehen sollte.

25. Die Versammlung fordert deshalb alle Beobachterstaaten auf,

25.1. die gängigen internationalen Menschenrechtsnormen zu berücksichtigen und die Ideale und Werte
des Europarates einschließlich der Bekämpfung des Terrorismus zu unterstützen;

2 5.2. in vollem Umfang die Möglichkeiten zu nutzen, die sich, wenn die einzelnen Staaten dies wünschen,
aus einer Beteiligung an der Arbeit des Europarats als Forum für den Austausch von Erfahrungen und
bewährten Praktiken, als Rahmen für die Suche nach gemeinsamen Antworten auf Herausforderungen für die
Mitgliedstaaten wie für die Beobachterstaaten sowie als Gremium für die Festlegung von Normen ergeben -
insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und in anderen
Tätigkeitsfeldern des Europarats;

25.3. sich aktiver an der Arbeit des Ministerkomitees und seiner nachgeordneten Organe sowie an allen
anderen Gremien und Mechanismen zu beteiligen, die ihnen offenstehen, darunter auch das Forum für die
Zukunft der Demokratie;

25.4. die den Nichtmitgliedstaaten offenstehenden Konventionen des Europarats zu unterzeichnen und zu
ratifizieren und zur Erarbeitung neuer Instrumente beizutragen;

25.5. den Europarat in verschiedenen internationalen Foren in Fragen zu unterstützen, die dessen
Hauptaktivitäten betreffen.

26. Die Versammlung beschließt, Beobachterstaaten und Parlamente zu bitten, ihrer Einbeziehung in den
Rahmen ordentlicher Debatten der Versammlung über die Menschenrechtslage und den Zustand der Demokratie
zuzustimmen.

27. Die Versammlung fordert alle parlamentarischen Beobachter auf, sich wirkungsvoller in die Arbeit und die
politischen Prozesse in der Versammlung einzubringen und insbesondere um

27.1. sich in Sitzungen und anderen Aktivitäten der Fraktionen je nach deren politischer Zugehörigkeit
vollständig einzubringen;

27.2. sich regelmäßig an der Arbeit der Ausschüsse und Unterausschüsse der Versammlung zu beteiligen;

27.3. der Versammlung und ihren Ausschüssen besonders interessante oder bedeutsame Fragen
vorzulegen und Entschließungsanträge und Empfehlungen mithilfe geeigneter Regelungen zu initiieren;

27.4. sich am Forum für die Zukunft der Demokratie zu beteiligen;

27.5. die Zusammenarbeit und den Meinungsaustausch zwischen ihnen während der Plenarsitzungen
auszubauen und einen Mechanismus und eine Struktur, die dies ermöglichen, zu schaffen.

28. Die Versammlung fordert ihre Ausschüsse - vor allem den Politischen Ausschuss und den Ausschuss für
Recht und Menschenrechte - auf,

28.1. den individuellen und kollektiven regelmäßigen Austausch mit parlamentarischen
Beobachterdelegationen zu organisieren;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/10709

28.2. die Verantwortung für die Weiterentwicklung der individuellen und kollektiven Beteiligung
parlamentarischer Beobachterdelegationen an allen Aspekten der Arbeit der Versammlung zu übernehmen;

28.3. die Versammlung regelmäßig und häufig über den Stand der Beziehungen zu parlamentarischen
Beobachterdelegationen individuell und kollektiv zu unterrichten.

29. Die Versammlung empfiehlt allen Ausschüssen, beim Umgang mit Fragen, die für parlamentarische
Beobachterdelegationen von besonderer Bedeutung sind, größtmögliche Flexibilität zu zeigen, indem sie diese zum
Beispiel zur Vorlage von Positionspapieren und ergänzenden Informationsberichten auffordern.

30. Die Versammlung weist das Präsidium an,

30.1. die Beobachter vorbehaltlich ihrer Zustimmung in ordentliche Debatten der Versammlung über die
Menschenrechtslage und den Zustand der Demokratie einzubeziehen und die Modalitäten für die Beteiligung
von Vertretern der Beobachter an der Ausarbeitung von Berichten und bei Debatten festzulegen;

30.2. die Möglichkeit zu prüfen, die Bestimmungen zu besonderen Regeln für Debatten der erweiterten
Versammlung in Bezug auf Aktivitäten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD), gegebenenfalls mit Änderungen, auf andere für Beobachter besonders interessante
Debatten auszuweiten;

30.3. die Möglichkeit zu prüfen, Mitglieder parlamentarischer Beobachterdelegationen an von der
Versammlung organisierten Wahlbeobachtungsmissionen teilnehmen zu lassen;

30.4. die Möglichkeit zu prüfen, parlamentarischen Beobachtern während der Sitzungen Zeit zu
gewähren, um einen Bericht vorzulegen oder eine Debatte einzuleiten, sofern gewünscht;

30.5. die Gewährung des parlamentarischen Beobachterstatus für weitere Parlamente so lange
aufzuschieben, bis alle in dieser Entschließung aufgeworfenen Fragen gelöst sind;

30.6. die Einführung neuer Bezeichnungen für die derzeitigen parlamentarischen Beobachter im Einklang
mit den eventuell von Seiten der Parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee des Europarats
eingebrachten Vorschlagen zu erwägen;

30.7. auf der Grundlage der Geschäftsordnung der Versammlung und unter Berücksichtigung bewährter
Praktiken einen Leitfaden für die Teilnahme der parlamentarischen Beobachter an den Arbeiten der
Versammlung einschließlich des Ständigen Ausschusses und den Ausschusssitzungen zu erstellen und die
einheitliche Anwendung dieses Leitfadens zu gewährleisten.

Entschließung 1601 (2008)8

betr. Verfahrensleitlinien zu den Rechten und Verpflichtungen der Opposition in einem demokratischen
Parlament

1. "Demokratie baut auf dem Recht eines jeden Menschen auf, sich an der Verwaltung öffentlicher
Angelegenheiten zu beteiligen. Sie setzt darum das Bestehen repräsentativer Institutionen auf allen Ebenen und
insbesondere ein Parlament voraus, in dem alle Teile der Gesellschaft vertreten sind und das die erforderlichen
Befugnisse und Mittel besitzt, um den Willen des Volkes durch Gesetzgebung und Überwachung der
Regierungstätigkeit zum Ausdruck zu bringen" (Allgemeine Erklärung zur Demokratie, Interparlamentarische

8 Debatte der Versammlung am 23. Januar 2008 (6. Sitzung) (siehe Dok. 11465, Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunität und
institutionelle Angelegenheiten, Berichterstatter: Herr van Overmeire). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 23. Januar 2008 (6.
Sitzung)

Drucksache 16/10709 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Union, 1997). Ein politisch repräsentatives Parlament verkörpert die Gesellschaft in ihrer vielfältigen
Zusammensetzung und arbeitet unter angemessener Achtung der Meinungsvielfalt.

2. Die Förderung und Konsolidierung der pluralistischen Demokratie ist eines der Hauptziele des Europarats
und seiner Parlamentarischen Versammlung. Die Mitgliedstaaten der Organisation versuchen, gemeinsame Normen
und Verfahren mit dem Ziel zu erarbeiten, eine freie und pluralistische parlamentarische Demokratie und die Mittel
für ihre Umsetzung in nationalen Parlamenten zu entwickeln. Die demokratische Qualität eines Parlaments wird an
den Mitteln gemessen, die der Opposition oder der Parlamentsminderheit für die Erfüllung ihrer Aufgaben zu
Gebote stehen.

3. Eine politische Opposition innerhalb und außerhalb des Parlaments stellt einen Kernbestandteil einer gut
funktionierenden Demokratie dar. Eine der Hauptaufgaben der Opposition besteht darin, eine verlässliche politische
Alternative zu der regierenden Mehrheit zu bieten und dazu der Öffentlichkeit andere politische Optionen
vorzuschlagen. Durch Überwachung und kritische Begleitung der Arbeit der amtierenden Regierung, laufende
Beurteilung des Regierungshandelns und Bemühungen, die Regierung zur Rechenschaft zu ziehen, trägt die
Opposition mit ihrer Arbeit zur Transparenz öffentlicher Entscheidungen und zur effizienten Handhabung
öffentlicher Angelegenheiten bei, wodurch sie den Schutz öffentlicher Interessen gewährleistet und Missbrauch und
Funktionsstörungen vorbeugt.

4. Die Parlamentarische Versammlung ist der Ansicht, dass ihre Entschließung 1547 (2007) über die
Menschenrechtslage und den Zustand der Demokratie in Europa auf der Ebene der nationalen Parlamente effektiv
weiterverfolgt werden sollte, insbesondere wenn sie daran erinnert, dass das Recht auf Bildung einer politischen
Opposition als Grundbestandteil echter Demokratie zu betrachten ist. Anschließend erinnert sie an ihre
Entschließung 1154 (1998) über die demokratische Arbeitsweise nationaler Parlamente, in der sie die nationalen
Parlamente unter anderem aufordert, "der Opposition einen Status zu geben, der es ihr ermöglicht, eine
verantwortungsvolle und konstruktive Rolle zu spielen (…)".

5. Wird der parlamentarischen Opposition ein Status gewährt, wonach ihr Rechte zustehen, trägt dies zur
Effektivität einer repräsentativen Demokratie und Achtung des politischen Pluralismus und somit auch dazu bei,
dass die Bürger gut funktionierende Institutionen unterstützen und ihnen vertrauen. Die Schaffung eines fairen
gesetzlichen und verfahrensrechtlichen Rahmens und materieller Voraussetzungen, die es der parlamentarischen
Minderheit ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen, ist eine Grundanforderung an die Funktionstüchtigkeit der
repräsentativen Demokratie. Mitglieder der Opposition sollten ihr Mandat uneingeschränkt und zumindest unter den
gleichen Bedingungen ausüben können wie die Parlamentsabgeordneten, die die Regierung unterstützen. Sie müssen
aktiv und effektiv an den Arbeiten des Parlaments teilnehmen können und die gleichen Rechte genießen. Eine
Gleichbehandlung der Parlamentsabgeordneten ist bei allen ihren Aktivitäten und Vorrechten sicherzustellen.

6. Die Versammlung erinnert daran, dass sie in der Entschließung 1547 (2007) die Oppositionsparteien und ihre
Mitglieder aufruft, nicht nur einfach Rechte und Mittel zu fordern, sondern auch Verantwortungsbewusstsein und
die Bereitschaft zu zeigen, diese zu nutzen und sich nach besten Kräften zu bemühen, die Effizienz des Parlaments
als Ganzem zu steigern. Sie sollten sich nicht darauf beschränken, nur ihre möglicherweise unzureichende Rolle als
Kritiker zu spielen.

7. Die Versammlung begrüßt, dass die Verfahrensrechte der Opposition gegenwärtig in mehreren nationalen
Parlamenten politisch relevant sind. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die Schlussfolgerungen der letzten
Tagung des Europaratsforums für die Zukunft der Demokratie vom 13. bis 15. Juni 2007 in Stockholm/Sigtuna in
Bezug auf die Rolle und die Verantwortung der Opposition. Sie ist der Ansicht, dass diese Angelegenheit in den
nationalen Parlamenten angemessen weiterverfolgt werden sollte.

8. In den Parlamenten der Mitgliedstaaten des Europarats bestehen Unterschiede in Bezug auf den Grad der
Institutionalisierung der Opposition, die von der informellen Anerkennung in der Geschäftsordnung des Parlaments
bei der Gewährung von Rechten für die parlamentarische Minderheit bis hin zur förmlichen Anerkennung der
Opposition in der Verfassung des Staates reichen. Trotz der großen Vielfalt der parlamentarischen Systeme in
Europa gewähren indessen alle Parlamente der Mitgliedstaaten der parlamentarischen Minderheit, ob sie nun in
Fraktionen zusammengeschlossen ist oder nicht, bestimmte Rechte. Die Versammlung stellt fest, dass der Begriff

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/10709

der parlamentarischen Opposition im Zuge der Modernisierung der politischen Diskussion Veränderungen erfahren
hat. Es wurden verschiedene innovative bewährte Praktiken erarbeitet, die stärker berücksichtigt werden sollten.

9. Dementsprechend fordert die Versammlung die Parlamente der Mitgliedstaaten auf, ihre Bestimmungen über
die Rechte der Opposition oder der parlamentarischen Minderheit zu reformieren oder zu aktualisieren und bestärkt
sie darin, eine Charta der Rechte der Opposition zu entwerfen oder die Stellung der Opposition im Parlament in
Anlehnung an die nachfolgenden Leitlinien zu umreißen.

10. Eingedenk der Vielfalt parlamentarischer demokratischer Institutionen in Europa fordert die Versammlung
die Mitgliedstaaten des Europarats auf, möglichst bald konkrete und gründlich über die Modernisierung ihrer
demokratischen Institutionen und die Anpassung ihrer parlamentarischen Institution an die Erfordernisse einer
modernen Gesellschaft nachzudenken. Dazu sollten die Mitgliedstaaten die nachfolgenden Leitlinien sowie die in
den innovativsten Parlamenten eingeführte bewährte Praxis berücksichtigen.

11. Die Versammlung fordert darüber hinaus die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht
(Venedig-Kommission) auf, die Rolle der Opposition in einer modernen demokratischen Gesellschaft zu
untersuchen.

Leitlinien für die Rechte und Pflichten der Opposition in einem demokratischen Parlament

1. Parlamentarier müssen ihr Mandat unabhängig ausüben. Sie dürfen an keinerlei Weisungen gebunden sein
oder ein imperatives Mandat erhalten. Wenn Abgeordnete Ansichten vertreten, die der offiziellen Regierungspolitik
zuwiderlaufen oder bei der Bevölkerungsmehrheit keinen Anklang finden, darf ihnen dies nicht zum Vorwurf
gemacht werden.

2. Die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten des Europarats erkennen in Bezug auf die Opposition bzw.
parlamentarische Minderheit folgende Rechte an:

2.1. Recht der freien Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit; Mitglieder der Opposition genießen
Redefreiheit; sie müssen ihre Vorstellungen frei äußern dürfen;

2.2. die Opposition beteiligt sich an der Überwachung, Prüfung und Kontrolle des Handelns und der
Politik der Regierung;

2.2.1. Mitglieder der Opposition haben das Recht auf Informationen; Mitglieder der Opposition
und Mitglieder der Regierungsmehrheit haben das Recht, von der Regierung in gleicher Weise
informiert zu werden;

2.2.2. Mitglieder der Opposition haben das Recht, schriftliche und mündliche Anfragen zu
stellen und auf diese Anfragen Antworten zu erhalten;

2.2.3. Mitglieder der Opposition werden in der Fragestunde gegenüber der Regierung bevorzugt
(insbesondere haben sie das Recht auf eine offene Fragestunde und dürfen der Regierung mehr
Fragen stellen als die Mitglieder der Regierungsmehrheit);

2.2.4. Mitglieder der Opposition haben ein Interpellationsrecht (mündliche Anfrage mit
Debatte) sowie das Recht, einen Misstrauensantrag zu stellen;

2.2.5. Mitglieder der Opposition haben das Recht, die Einberufung einer Plenarsitzung des
Parlaments/der Kammer zu beantragen, dem entsprochen werden sollte, wenn die Zustimmung von
mindestens einem Viertel der Abgeordneten vorliegt;

2.2.6. Mitglieder der Opposition haben das Recht, in regelmäßigen Zeitabständen die
Tagesordnung von Plenarsitzungen festzulegen und die Themen für die Debatte auszuwählen,
darunter auch Gesetzentwürfe von Mitgliedern der Opposition, die Kontrolle des
Regierungshandelns und die Beurteilung der öffentlichen Politik und der Ausgabenpraxis; die an
diesen Tagen ausgewählten Themen haben Vorrang vor den Angelegenheiten der Regierung;

Drucksache 16/10709 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2.2.7. Mitglieder der Opposition haben das Recht, die Durchführung von Debatten zu verlangen,
darunter auch Dringlichkeitsdebatten oder aktuelle Stunden, die gewährt werden sollten, wenn die
Zustimmung von mindestens einem Viertel der Abgeordneten vorliegt;

2.2.8. Mitglieder der Opposition haben das Recht, die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses oder einer parlamentarischen "Informationsmission" zu verlangen und
Mitglied des Ausschusses bzw. der Mission zu werden; diese sollten eingerichtet werden, wenn die
Zustimmung von mindestens einem Viertel der Abgeordneten vorliegt; ein Mitglied der Opposition
wird entweder zum Vorsitzenden oder zum Berichterstatter des Untersuchungsausschusses bzw. der
"Informationsmission" ernannt, der bzw. die von Mitgliedern der Opposition oder einer
Oppositionsfraktion erfolgreich beantragt wurde;

2.2.9. die Redezeit während der Plenarsitzungen wird zumindest entsprechend der
Fraktionsstärke zugeteilt; unter bestimmten Umständen sollten für die parlamentarische Mehrheit
und die Opposition unabhängig von ihrer jeweiligen Stärke vorzugsweise gleiche Redezeiten
gewährt werden;

2.3. die Opposition beteiligt sich an der Organisation der Gesetzgebung:

2.3.1. Mitglieder der Opposition haben das Recht, sich an der Durchführung der
Parlamentsgeschäfte zu beteiligen; sie haben Zugang zu den Ämtern des Vizepräsidenten bzw. der
Vizepräsidentin und anderen verantwortungsvollen Positionen im Parlament; die Zusammensetzung
der parlamentarischen Lenkungsgremien folgt dem Proporzgrundsatz und spiegelt die politische
Zusammensetzung des Parlaments/der Kammer wider;

2.3.2. Mitglieder der Opposition haben das Recht, die Durchführung einer Sondersitzung zu
beantragen, die zugestanden werden sollte, wenn die Zustimmung von mindestens einem Viertel der
Abgeordneten vorliegt;

2.4. die Opposition beteiligt sich am Gesetzgebungsverfahren:

2.4.1. Mitglieder der Opposition haben das Recht, Gesetzentwürfe und Anträge zu Fragen der
Gesetzgebung einzubringen;

2.4.2. Mitglieder der Opposition haben bei allen Debatten das Recht, das Wort zu ergreifen und
abzustimmen;

2.4.3. Mitglieder der Opposition haben das Recht, Änderungsanträge einzubringen;

2.4.4. Mitglieder der Opposition haben das Recht, Verfahrensanträge einzubringen (Änderung
der vorgeschlagenen bzw. angenommenen Tagesordnung, Antrag auf Prüfung der
Beschlussfähigkeit; Antrag auf Rücküberweisung eines Berichts an einen Ausschuss usw.);

2.5. die Opposition beteiligt sich an der Arbeit der Parlamentsausschüsse:

2.5.1. der Vorsitz der ständigen Ausschüsse wird unter den Parlamentsfraktionen nach dem
Proporzgrundsatz zugewiesen; mindestens ein ständiger Ausschuss wird von einem/einer
Abgeordneten der Opposition geleitet; der Vorsitz von Ausschüssen, die für die Überwachung des
Regierungshandelns zuständig sind, z.B. des Haushalts- und Finanzausschusses, des
Rechnungsprüfungsausschusses oder des Ausschusses für die Überwachung der Nachrichtendienste,
sollte Oppositionsabgeordneten vorbehalten sein;

2.5.2. jeder ständige oder nichtständige Ausschuss wird nach dem Proporzgrundsatz besetzt;

2.5.3. in den Ausschüssen genießen die Mitglieder der Opposition das Rede- und Stimmrecht,
das Recht auf Einbringung von Änderungsanträgen sowie das Recht, einen Geschäftsordnungsantrag

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/10709

zu stellen; sie haben die Möglichkeit, einem im Ausschuss angenommenen Bericht eine
abweichende Meinung oder ein Minderheitsvotum beizufügen;

2.5.4. Mitglieder der Opposition haben das Recht, die Durchführung von Anhörungen in den
Ausschüssen zu beantragen; dem Antrag sollte entsprochen werden, wenn die Zustimmung von
mindestens einem Viertel der Abgeordneten vorliegt;

2.5.5. Mitglieder der Opposition können als Ausschussberichterstatter fungieren; das Amt des
Berichterstatters in Ausschüssen wird in jedem Fall nach dem Proporzgrundsatz vergeben;

2.6. die Opposition beteiligt sich an politischen Entscheidungen; die Opposition oder die
parlamentarische Mehrheit wird vor jeder Entscheidung über die Auflösung des Parlaments angehört;

2.7. die Opposition beteiligt sich an der verfassungsrechtlichen Prüfung von Gesetzen:

2.7.1. Mitglieder der Opposition können sich jederzeit an den Verfassungsgerichtshof oder das
entsprechende Justizorgan wenden und eine verfassungsrechtliche Überprüfung verabschiedeter
Gesetze beantragen;

2.7.2. Mitglieder der Opposition können die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von
Gesetzesentwürfen oder Gesetzen durch den Verfassungsgerichtshof oder die zuständige
gerichtliche Instanz vor ihrer Annahme beantragen;

2.7.3. Mitglieder der Opposition können sich an den Rechnungshof wenden und diesen um
Stellungnahme zu Haushalts- und Finanzfragen bitten.

3. Die nationalen Parlamente stellen den Fraktionen oder einzelnen Mitgliedern der Opposition angemessene
finanzielle, materielle und technische Ressourcen und Mittel zur Verfügung, um ihnen die sachgerechte Erfüllung
ihrer Aufgaben und Verpflichtungen zu ermöglichen. Mitglieder der Opposition haben angemessenen Zugang zu
staatlichen Mitteln und Zuschüssen; sie erhalten einen freien und fairen Zugang zu den Medien, auch zu öffentlichen
Hörfunk- und Fernsehkanälen, sowie zu Informationsquellen.

4. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung über die Rechte von Abgeordneten und insbesondere die der
Minderheit sollten nicht nach jeder Parlamentswahl mit dem Ziel geändert werden, sie an die Wahlergebnisse
anzupassen.

5. Die politische Opposition im Parlament hat politische Reife zu zeigen, sollte mit gegenseitiger Achtung eine
verantwortungsbewusste und konstruktive Oppositionspolitik betreiben und ihre Rechte mit dem Ziel der Erhöhung
der Effizienz des gesamten Parlaments wahrnehmen.

Entschließung 1602 (2008)9

betr. die Notwendigkeit der Erhaltung des europäischen Sportmodells

1. Die Parlamentarische Versammlung hat sich in entscheidender Weise für die Werte des Europarats -
Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der kulturellen Vielfalt - eingesetzt. Diese Werte
kommen auch in der Organisation des Sports in Europa zum Ausdruck, dem so genannten europäischen
Sportmodell.

9 Debatte der Versammlung am 24. Januar 2008 (7. Sitzung) (siehe Dok. 11467, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Bildung,
Berichterstatter: Herr Arnaut). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 24. Januar 2008 (7. Sitzung)

Drucksache 16/10709 – 28 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Das europäische Sportmodell ist weder homogen noch perfekt, aber in der europäischen Zivilgesellschaft tief
verwurzelt und stellt einen wichtigen Ausdruck der europäischen Kultur und der Einstellung zu sportlichen Werten
dar. Es handelt sich um ein demokratisches Modell, das dafür sorgen soll, dass Sport allen Menschen zugänglich
bleibt.

3. Es schließt alle Ebenen ein - Profis und Amateure, Mannschafts- und Individualsportarten, Spitzen- und
Breitensport - und baut auf den Grundsätzen der finanziellen Solidarität und des offenen Wettbewerbs (Auf- und
Abstieg, Chancengleichheit für alle) auf.

4. Der Sport hat spezifische Merkmale, die ihn von jedem anderen wirtschaftlichen Tätigkeitsfeld
unterscheiden. Er erfüllt wichtige gesellschaftliche, erzieherische und kulturelle Aufgaben. Die Solidarität zwischen
verschiedenen Ebenen des Sports (insbesondere zwischen Profi- und Amateursport) bildet einen grundlegenden
Aspekt des europäischen Sportmodells.

5. Die Unabhängigkeit des Sports und der Sportverbände muss unterstützt und geschützt werden und die
Eigenständigkeit der Sportverbände im Hinblick auf die Organisation der Sportart, für die sie verantwortlich sind,
sollte Anerkennung finden. Der Verband muss nach wie vor die ausschlaggebende Sportorganisation sein, die
Zusammenhalt und partizipatorische Demokratie gewährleistet.

6. Die Aufrechterhaltung des europäischen Sportmodells ist das beste Mittel, um die Interessen des Sports und
die Vorteile des Sports für die Gesellschaft zu sichern.

7. Das europäische Sportmodell sollte den Dialog und den Austausch zwischen Profi- und Breitensport
ermöglichen. Dieses Merkmal des europäischen Sportmodells ist ein wichtiges Mittel für die Gewährleistung einer
gesunden Entwicklung des Sports.

8. Es steht außer Zweifel, dass der Profisport immer mehr zum Geschäft geworden ist und dieser negative
Trend hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten besonders deutlich gezeigt. Wir haben die Internationalisierung des
Sports und vor allem den beispiellosen Aufschwung der wirtschaftlichen Dimension des Sports erlebt, der
insbesondere durch den Wert der Fernsehrechte vorangetrieben wird.

9. Die jüngsten Skandale in mehreren europäischen Staaten in Bezug auf Wetten und die Manipulation von
Ergebnissen haben dem Ansehen des Sports in Europa sehr geschadet. Es bedarf einer Reihe sich selbst
verstärkender Mechanismen, um die Gefahr abgekarteter Spielausgänge, illegaler Wetten oder anderer Formen der
Korruption zu verringern. Diese Probleme erfordern ein aktiveres Engagement von Seiten der staatlichen Stellen.

10. Das Problem des "Handels" mit jungen Athleten ist in vielen europäischen Staaten deutlich zutage getreten.
Offenbar haben internationale Netzwerke, die von Agenten in Europa koordiniert werden, damit begonnen, dieses
"Geschäft", das vor allem mit jungen Athleten aus Afrika und Lateinamerika betrieben wird, in die Hand zu
nehmen.

11. Der derzeitige Rahmen des Sports in Europa ist auf den Umgang mit diesem Problem nicht ausreichend
eingestellt und die europäischen Sporteinrichtungen und die Behörden müssen hierbei enger zusammenarbeiten.

12. Die gesellschaftliche Aufgabe des Sports besteht unter anderem in der Förderung der Integration und der
Zusammenführung von Menschen mit unterschiedlichem kulturellem oder ethnischem Hintergrund. Gleichwohl ist
nicht außer Acht zu lassen, dass es bei Sportveranstaltungen oft zu Ausbrüchen von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit kommt. Dies ist Teil eines allgemeinen gesellschaftlichen Problems, das bisweilen auch mit
dem Hooliganunwesen in Zusammenhang steht.

13. Doping ist ein in vielen Sportarten immer wieder auftretendes Problem. Der Europarat beschäftigt sich seit
vielen Jahren mit dieser Frage und zwar insbesondere vor dem Hintergrund seiner Antidopingkonvention von 1989
(ETS Nr. 135). In Europa gelten die höchsten Standards bei der Bekämpfung des Dopings im Sport und diese sind
ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Sportmodells. Die Zusammenarbeit innerhalb der Internationalen
Anti-Doping-Agentur (WADA) ist von entscheidender Bedeutung - nicht nur für die Aufrechterhaltung dieser
Standards, sondern auch für deren Übertragung auf andere Regionen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/10709

14. Die Versammlung begrüßt das 2007 verabschiedete Erweiterte Teilabkommen zur Förderung des Sports in
Europa (EPAS), dem folgende Mitglieder angehören: Andorra, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina,
Dänemark, die "Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien", Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Island, Lettland, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, San Marino, Slowenien, Ungarn und
Zypern.

15. Die Versammlung begrüßt den Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union
und des Vertrags zur Errichtung der Europäischen Gemeinschaft, und zwar die verabschiedeten Änderungen zu
Artikel 149 EG-Vertrag, mit denen der Sport in das Primärrecht der Europäischen Union aufgenommen wird, und
die Einfügung von Artikel 188 p, in dem die Notwendigkeit geeigneter Formen der Zusammenarbeit zwischen der
EU und dem Europarat unterstrichen wird. Der Sport muss einer der Hauptbereiche dieser Zusammenarbeit sein.

16. Die Parlamentarische Versammlung fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten deshalb nachdrücklich auf,

16.1. das Europäische Sportmodell aufrechtzuerhalten, das auf dem doppelten Prinzip der
Finanzsolidarität und des offenen Wettbewerbs (Auf- und Abstieg, Chancengleichheit für alle) beruht;

16.2. die Besonderheiten des Sports anzuerkennen, sie in der Praxis wirksam werden zu lassen und die
Eigenständigkeit der Sportverbände (Lenkungsgremien) zu schützen;

16.3. den unschätzbaren Beitrag von mehreren hunderttausend Freiwilligen auf dem Gebiet des Sports
anzuerkennen und sie, wann immer dies nötig ist, finanziell oder auf andere Weise zu unterstützen;

16.4. dem EPAS beizutreten, sofern dies noch nicht geschehen ist.

17. Abschließend wendet sich die Versammlung an die europäischen Sportgremien und fordert sie nachdrücklich
auf,

17.1. gemäß den Leitlinien des Europarats für innere Demokratie, Transparenz und eine ordnungsgemäße
Geschäftsführung zu sorgen;

17.2. mit allen interessierten Akteuren in der jeweiligen Sportart zusammenzuarbeiten, um das
Europäische Sportmodell aufrechtzuerhalten und zu stärken und zugleich die Vielfalt zwischen den und
innerhalb der verschiedenen Sportarten in Europa anzuerkennen.

Entschließung 1603 (2008)10

betr. die Einhaltung der von Georgien eingegangenen Pflichten und Verpflichtungen

1. Am 5. Januar 2008 fanden in Georgien zum fünften Mal seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahre 1991
Präsidentschaftswahlen statt. Die Parlamentarische Versammlung stellt fest, dass diese vorgezogenen Wahlen
ungeachtet der sie auslösenden außergewöhnlichen Umstände, häufig gravierenden Mängel und Wahlrechtsverstöße
sowie einer extremen politischen Polarisierung die ersten Wahlen mit echtem Wettbewerb darstellten, die dem
georgischen Volk den Ausdruck seiner politischen Wahl ermöglichten.

2. Die Versammlung bedauert die Ereignisse im Vorfeld der Wahlen und insbesondere das gewaltsame
Vorgehen gegen die friedlichen Demonstrationen am 7. November 2007, die darauf folgende Besetzung und das
zeitweilige Sendeverbot der zwei von der Opposition kontrollierten Fernsehsender sowie die Entscheidung, den
Ausnahmezustand zu verhängen. Diese Maßnahmen haben dem Ruf der georgischen Regierung sowohl in der

10 Debatte der Versammlung am 24. Januar 2008 (8. Sitzung) (siehe Dok. 11502, Bericht des Ausschusses für die Einhaltung der von den
Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen [Monitoring Ausschuss], gemeinsame Berichterstatter: Herr Eörsi und
Herr Islami). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 24. Januar 2008 (8. Sitzung)

Drucksache 16/10709 – 30 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

eigenen Bevölkerung als auch im Ausland geschadet. Die Entscheidung, die Krise durch die Durchführung
vorgezogener Präsidentschaftswahlen im Januar 2008 und eines Referendums über das Datum für die Wahl eines
neuen Parlaments zu beenden, verhinderte indessen die Eskalation der Spannungen und ist zu begrüßen.

3. Die Versammlung richtet nunmehr einen dringenden Appell an die politischen Kräfte in Georgien, das
offiziell bekanntgegebene Ergebnis der Präsidentschaftswahlen, das von den internationalen Wahlbeobachtern als
im Wesentlichen mit den meisten für demokratische Wahlen geltenden internationalen Normen im Einklang stehend
gewertet wurde, anzuerkennen. Allen Behauptungen über Wahlfälschung oder Wahlbetrug sollte auf rechtlichem
Wege im Einklang mit der georgischen Verfassung und den damit verbundenen Rechtsvorschriften nachgegangen
werden. Die Versammlung fordert die georgischen Behörden dringend auf, jede Beschwerde im Zusammenhang mit
dem Wahlverlauf ordnungsgemäß und unparteiisch zu untersuchen und eventuelle Verstöße zu ahnden. Sie ist über
die zahlreichen mutmaßlichen Verstöße bei der Stimmenauszählung und Erfassung der Wahlergebnisse, die den
Wahlprozess insgesamt überschatteten, äußerst beunruhigt.

4. Die Versammlung wird die Entwicklung der politischen Lage in Georgien auch künftig aufmerksam
beobachten und erwartet von den Behörden, dass sie sich entschlossen für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
Menschenrechte einsetzen. Der neu gewählte Präsident muss alles in seiner Macht stehende tun, um die
demokratischen Freiheiten zu stärken und den konstruktiven Dialog mit den Teilen der Bevölkerung aufzunehmen,
die ihn nicht gewählt haben. Die innere Stabilität und der wirtschaftliche Wohlstand werden am besten durch eine
integrative Politik, Verbesserung der Arbeitsweise der Institutionen und fortwährende Achtung der
Rechtsstaatlichkeit und der Grundfreiheiten gewährleistet. Die Versammlung fordert die Behörden deshalb dringend
auf, die geeigneten Voraussetzungen zu schaffen, damit sich ein stabiles, wirksames und funktionsfähiges System
der gegenseitigen Kontrolle entwickeln kann. Die georgische Regierung sollte sich zudem umgehend mit den
Mängeln bei den Präsidentschaftswahlen befassen, um dafür zu sorgen, dass es die Parlamentswahlen im
Frühjahr 2008 demokratisch, frei und transparent sind und unter Wettbewerbsbedingungen stattfinden.

5. In allen demokratischen Gesellschaften ist die Opposition für die Stabilität des Landes und den nationalen
Konsens sowie für die eingeleiteten Reformen mitverantwortlich. Die Versammlung begrüßt, dass sich kurz vor den
jüngsten Wahlen im Lande eine lebendige und geeinte Opposition herausgebildet hat. Sie sieht darin eine positive
Entwicklung Georgiens auf dem Wege zu einer pluralistischen Gesellschaft. Die Versammlung betont jedoch, dass
die Opposition der Bevölkerung sachliche und glaubhafte Alternativen bieten und sich mit der Regierungspartei in
einen konstruktiven Dialog über alle wichtigen Fragen einlassen muss, wenn sie an der Basis und insbesondere im
Hinblick auf die bevorstehenden Parlamentswahlen langfristig Unterstützung finden will.

6. Eine nachhaltige Demokratie ohne grundlegende Sicherheit kann es nicht geben. Die vollständige
Normalisierung der Lage in Georgien ist nur mit einer friedlichen und demokratischen Beilegung der Konflikte in
den abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien möglich. Die Versammlung bekräftigt ihre bedingungslose
Unterstützung für die territoriale Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der international anerkannten Grenzen
Georgiens. Sie fordert die Nachbarstaaten Georgiens, vor allem Russland, auf, es ihr gleichzutun. Sie lobt die
unablässigen Bemühungen der Regierung Georgiens um die friedliche Beilegung dieser Konflikte und insbesondere
die jüngsten Schritte, die dazu dienen, die abtrünnige Bevölkerung in der Region Tskhinvali in Südossetien zur
Mitarbeit zu bewegen.

7. Die Versammlung begrüßt das erste Treffen hochrangiger Vertreter Georgiens und Abchasiens, das nach
langer Unterbrechung im Oktober 2007 in Sukhumi stattfand. Sie bedauert allerdings, dass bei dem Treffen keine
Fortschritte vor Ort erzielt worden und auch die Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen
bislang ergebnislos geblieben sind. Die Versammlung beklagt vor allem, dass mehrere hunderttausend Flüchtlinge
und Binnenvertriebene aus Abchasien, die Anfang der 1990er Jahre Opfer von ethnischen Säuberungen wurden,
nach wie vor nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Die Versammlung fordert die De-facto-Behörden auf, die
für die Rückkehr der Binnenvertriebenen erforderlichen sicheren Bedingungen zu schaffen und die
Unveräußerlichkeit der Eigentumsrechte in den Konfliktgebieten im Einklang mit der kürzlich verabschiedeten
Resolution des VN-Sicherheitsrats zu achten. Die Versammlung fordert die georgischen Behörden ferner auf, alles
in ihren Kräften stehende zu tun, um die schwierigen sozialen Verhältnisse der Binnenvertriebenen zu erleichtern
und dafür zu sorgen, dass sie unbeschadet ihres Rückkehrrechts von der georgischen Gesellschaft als
gleichberechtigte Mitglieder aufgenommen werden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 31 – Drucksache 16/10709

8. Die Versammlung bedauert, dass die zahlreichen positiven Schritte, die die georgischen Behörden im
Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten und Verbindlichkeiten Georgiens seit Annahme der
Entschließung 1477 (2006) ergriffen haben, von der jüngsten Krise überschattet wurden. Unter formalen
Gesichtspunkten wurden mit Ausnahme einiger wichtiger Versäumnisse die überwiegenden der in der genannten
Entschließung aufgeführten Verpflichtungen in Zusammenhang mit den ausstehenden Punkten erfüllt.

9. Die Versammlung stellt im Hinblick auf die Rechtsinstrumente des Europarats fest, dass Georgien 53
Übereinkommen und 9 weitere Rechtsinstrumente ratifiziert hat. Sie begrüßt die Ratifizierung des
Rahmenübereinkommens zum Schutz der nationalen Minderheiten (ETS Nr. 157), des Europäischen
Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (ETS
Nr. 106) sowie des Strafrechtsübereinkommens des Europarats über Korruption (ETS Nr. 173). Bedauerlicherweise
wurden beim Verfahren zur Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen (ETS Nr. 148) bislang keine Fortschritte erzielt.

10. Dank der engen Zusammenarbeit Georgiens mit dem Europarat wurde der Strategie- und Aktionsplan zur
Korruptionsbekämpfung angenommen und wurden folgende Gesetze verabschiedet: Das Gesetz über die
Repatriierung der von der ehemaligen UdSSR in den 1940er Jahren ins Exil deportierten Personen (Repatriierung
der meschketischen Bevölkerung), das Gesetz über die Rückgabe der Eigentums- und Besitzrechte und über die
Leistung von Schadenersatz auf georgischem Staatsgebiet für Opfer des Konflikts im ehemaligen Südossetien, das
Gesetz über Prozesskostenhilfe und das Gesetz über kommunale Selbstverwaltung sowie das Gesetz über das Verbot
einseitiger Kommunikation. Derzeit werden darüber hinaus Verhaltensregeln für Polizei und Staatsanwaltschaft
sowie für Anwälte und Rundfunkanstalten ausgearbeitet.

11. Die Versammlung begrüßt, dass aufgrund des politischen Dialogs mehrere von der Versammlung und der
Venedig-Kommission wiederholt geäußerte Empfehlungen in die in letzter Minute vorgenommenen Änderungen
des Wahlgesetzes aufgenommen wurden. Die Versammlung begrüßt in diesem Zusammenhang besonders die von
der parlamentarischen Mehrheit und der Opposition gemeinsam erzielte Vereinbarung, die Sperrklausel von 7 % auf
5 % zu senken - eine mehrfach wiederholte Empfehlung der Versammlung, das sehr umstrittene System mit einer
starken Mehrheitswahlkomponente in ein reines Verhältniswahlsystem umzuwandeln und die Zusammensetzung der
Wahlausschüsse und die Regelungen bezüglich der Wahlkampffinanzierung zu ändern.

12. Die Behörden zeigen im vierten Jahr in folge ihre Entschlossenheit zum Aufbau einer stabilen und modernen
europäischen Demokratie und stärkeren Einbindung des Landes in europäische und euroatlantische Institutionen.
Dieser Wille drückt sich in grundlegenden Reformen der wichtigsten Institutionen, beispielsweise des
Gerichtswesens, der Steuerverwaltung, Polizei und Staatsanwaltschaft sowie des Verkehrs-, Gesundheits- und
Bildungssystems, aus. Diese Anstrengungen wurden durch ein zweistelliges Wirtschaftswachstum und hohe
ausländische Direktinvestitionen belohnt. Die Bagatellkorruption konnte wirksam eingedämmt werden. Darüber
hinaus wurden Schritte zur Reform des Gefängniswesens eingeleitet.

13. Gleichzeitig sind die in den Entschließungen 1415 (2005) und 1477 (2006) geäußerten Bedenken hinsichtlich
der Tatsache, dass das starke Regierungssystem keinen wirksamen Kontrollmechanismen unterliegt, berechtigter
denn je. Nachhaltige Demokratie und Entwicklung lassen sich nur durch Einbeziehung der Öffentlichkeit und ein
breites Spektrum gesellschaftlicher Einrichtungen, über die der Einzelne mit dem Staat kommunizieren kann,
verwirklichen. Nur so kann eine demokratische Regierung den für die Unumkehrbarkeit ihrer Reformen
erforderlichen Konsens herstellen. Die Versammlung fordert die Behörden in diesem Zusammenhang auf, sich für
den Aufbau starker Institutionen einzusetzen, indem sie vor allem eine verantwortliche und professionelle staatliche
Verwaltung schafft und eine politische Kultur fördert, die weder die Vetternwirtschaft noch die eigennützige
Auslegung von Gesetzen noch die Einschränkung der unabhängigen Medien unterstützt, sondern statt dessen den
breiten Konsens in der Meinungsvielfalt sucht.

14. Die Versammlung stellt fest, dass zahlreiche Reformen sehr rasch durchgeführt wurden, ohne dass die
Öffentlichkeit ausreichend über ihre kurzfristigen oder langfristigen Vorteile unterrichtet wurde. Viele dieser
Reformen haben wie eine Schockbehandlung auf die Gesellschaft in Georgien gewirkt, die sich des Eindrucks nicht
erwehren kann, dass die Probleme der verbreiteten Armut und sozialen Ungerechtigkeit bislang nur ungenügend in
Angriff genommen wurden. In der Tat ist der Zugang zu den grundlegenden sozialen Diensten weiterhin
unzureichend; die Einkommen sind weiterhin niedrig und ungleichmäßig verteilt. Die Regierung hat inzwischen

Drucksache 16/10709 – 32 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

erkannt, dass sie sich dem Problem der sozialen Kosten ihrer Reformagenda stellen muss. Die Versammlung hofft,
dass der jüngsten Absichtserklärung, den Schwerpunkt künftig stärker auf sozialausgerichtete Politiken zu legen,
konkrete Taten folgen werden.

15. Die Versammlung begrüßt, dass die georgischen Behörden den für alle wichtigen Reformen zweckmäßigen
ordnungspolitischen Rahmen geschaffen haben. Sie ist allerdings der Ansicht, dass die Reformen nur dann
erfolgreich sein können, wenn sie auch gründlich, gerecht und professionell umgesetzt werden. Die Gerichte
genießen nach wie vor nicht das Vertrauen der Öffentlichkeit, die Korruptionsbekämpfung wird als selektiv
gehandhabt empfunden, und die Eigentumsrechte werden missachtet. Die Versammlung fordert die georgischen
Behörden deshalb auf, die Reform des Gerichtswesens vor allem dadurch voranzutreiben, dass sie die für die
Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten geeigneten Mechanismen entwickeln. Darüber hinaus muss
Georgien dringend die Menschenrechtslage im Lande verbessern, und zwar vordringlich in Bezug auf
Haftbedingungen, Verhütung von Folter, Achtung von Minderheiten- und Eigentumsrechten sowie
Religionsfreiheit.

16. Die Versammlung betont, dass sie die ehrgeizige Reformagenda der Behörden anerkennt. Wenn sich das
Land indessen zu einer stabilen und florierenden europäischen Demokratie entwickeln soll, sind ihrer Ansicht nach
spezifische Maßnahmen erforderlich, um die politischen Reformen voranzutreiben.

17. In Bezug auf Übereinkommen des Europarats sind folgende Maßnahmen vonnöten:

17.1. Unverzügliche Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen;

17.2. Ratifizierung weiterer Verträge des Europarats.

18. In Bezug auf die Funktionsweise demokratischer Institutionen sind folgende Maßnahmen vonnöten:

18.1. Fortsetzung der Überprüfung der Verfassung unter Berücksichtigung der Stellungnahme der
Venedig-Kommission;

18.2. Gewährleistung, dass die für das Frühjahr 2008 anberaumten nächsten Parlamentswahlen frei und
fair sind und unter voller Einhaltung der Normen des Europarats stattfinden; diesbezüglich ist der Bewertung
durch die internationale Wahlbeobachtungsmission, die an den vorgezogenen Präsidentschaftswahlen vom
5. Januar 2008 teilgenommen hat, sowie den Empfehlungen des Ad-hoc-Ausschusses der Versammlung,
insbesondere im Hinblick auf folgende Punkte, uneingeschränkt Rechnung zu tragen:

18.2.1. Annahme weiterer Änderungen der Verfassung Georgiens dahingehend, dass die
Sperrklausel von derzeit 7 % auf 5 % gesenkt und das derzeitige System mit starker
Mehrheitswahlkomponente in ein reines Verhältniswahlsystem umgewandelt wird;

18.2.2. Überprüfung aller bereits verabschiedeten sowie künftigen Änderungen des Wahlgesetzes
mit Unterstützung der Venedig-Kommission;

18.2.3. Verbesserung der Genauigkeit der Wählerverzeichnisse, so dass es künftig unmöglich
sein wird, Wähler am Wahltag zu registrieren;

18.2.4. Gewährleistung einer klaren Trennung zwischen Regierungsstrukturen und
Wahlverwaltung;

18.2.5. Gewährleistung gleicher Wahlkampfbedingungen unter anderem durch gleichberechtigten
Zugang zu den Medien;

18.2.6. Verbesserung der Ausbildung von Wahlausschussmitgliedern;

18.2.7. Gewährleistung der Unparteilichkeit der Gerichte in diesem Prozess;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/10709

18.3. konsequente strafrechtliche Verfolgung aller mutmaßlichen Fälle von Wählereinschüchterung,
Störungen und Verstößen gegen das Wahlgesetz rigoros nachzugehen und Einleitung gerichtlicher Verfahren
gegen Wahlbetrüger;

18.4. Verabschiedung und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung des Gesetzes über die
Transparenz der Parteienfinanzierung;

18.5. Beibehaltung der Verpflichtung, sich weiterhin für die Schaffung einer zweiten Kammer des
Parlaments einzusetzen, in der die autonomen Regionen auf staatlicher Ebene vertreten sind, sobald die
Wiedereingliederung Südossetiens und Abchasiens in Georgien erfolgt ist;

18.6.Fortsetzung der Reform der Kommunalverwaltung:

18.6.1. Umsetzung des Gesetzespakets einschließlich der wichtigsten Gesetze zur kommunalen
Selbstverwaltung und anderer damit zusammenhängender Gesetze;

18.6.2. Gewährleistung der reibungslosen Arbeit der staatlichen Dezentralisierungskommission
im Hinblick auf die Umsetzung der Dezentralisierungsstrategie;

18.6.3. Übernahme der Empfehlungen der Venedig-Kommission in Bezug auf die Reform der
Kommunalverwaltung.

19. Fortführung der Arbeit der staatlichen Repatriierungskommission in Bezug auf die Volksgruppe der
Meschketen, aktive Bemühungen um internationale Hilfe und Schaffung der Voraussetzungen für den
Repatriierungsprozess, damit dieser bis 2011 abgeschlossen werden kann; vollständige Umsetzung der in der
Entschließung 1428 (2005) der Versammlung zur Lage der deportierten meschketischen Bevölkerung enthaltenen
Empfehlungen.

20. In Bezug auf die Konflikte von 1990 bis 1994 sind folgende Maßnahmen vonnöten:

20.1. Fortsetzung des Versuchs, in voller Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und im Interesse aller
Betroffenen und der regionalen Stabilität nach einer friedlichen Lösung der Konflikte in Abchasien und
Südossetien zu suchen;

20.2. Gewährleistung der rechtliche Gleichstellung der Binnenvertriebenen entsprechend der
Empfehlung 1570 (2002) der Versammlung zur Lage der Flüchtlinge und Vertriebenen in Armenien,
Aserbaidschan und Georgien.

21. In Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit sind folgende Maßnahmen vonnöten:

21.1. Abschluss der Reformen des Justizwesens, der Anwaltschaft, der Generalanwaltschaft und der
Polizei in voller Übereinstimmung mit demokratischen europäischen Standards und in enger
Zusammenarbeit mit Sachverständigen des Europarats;

21.2. Umsetzung eines uneingeschränkt transparenten und demokratischen Systems für die Berufung von
Richtern; darüber hinaus ist dafür zu sorgen, dass die neue Richtergeneration unabhängig und fachlich hoch
qualifiziert ist; Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Justizhochschule; darüber hinaus ist
dafür zu sorgen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaft als gerecht und unparteiisch angesehen werden;

21.3. Verabschiedung der in Zusammenarbeit mit dem Europarat ausgearbeiteten neuen umfassenden
Strafprozessordnung;

21.2. Fortsetzung der Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche, Umsetzung aller Empfehlungen der
Staatengruppe gegen Korruption (GRECO und Moneyval) und Beschleunigung des Aufbaus einer
Beamtenkultur und Beamtenethik zu beschleunigen;

Drucksache 16/10709 – 34 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

21.5. transparente und unparteiische Untersuchung aller mutmaßlicher Fälle von Korruption, vor allem an
übergeordneter Stelle;

21.6. unverzügliche Untersuchung der gewaltsamen Auflösung einer friedlichen Demonstration am
7. November 2007 und Bestrafung der für die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt verantwortlichen
Personen.

22. In Bezug auf die Menschenrechte sind folgende Maßnahmen vonnöten:

22.1. vollständige Umsetzung der jüngsten Empfehlungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von
Folter;

22.2. Fortsetzung der Bekämpfung des Problems der Überbelegung der Gefängnisse und
Untersuchungshaftanstalten und gegebenenfalls Erwägung zusätzlicher Maßnahmen;

22.3. Gewährleistung einer zügigen, unabhängigen und gründlichen Untersuchung aller mutmaßlichen
Fälle von Folter und Misshandlung und Anwendung einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Straflosigkeit;

22.4. in Bezug auf die Meinungs- und Informationsfreiheit:

22.4.1. Gewährleistung der Unabhängigkeit, und pluralistischen Entfaltung der elektronischen
Medien; darüber hinaus ist dafür zu sorgen, dass die Eigentumsverhältnisse im Bereich der Medien
transparent sind und demokratischen Regeln unterliegen;

22.4.2. Beseitigung von Hindernissen in Bezug auf den Zugang zu Informationen, die aus
politischen oder administrativen Gründen bestehen;

22.4.3. Gewährleistung bestmöglicher Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Medienfachleute;

22.4.4. Gewährleistung der regelmäßigen Übertragung politischer Debatten im georgischen
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, bei denen die unterschiedlichen politischen Meinungen
gleichberechtigt vertreten sind;

22.5. Unterstützung der aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Erarbeitung und Umsetzung von
Rechtsvorschriften.

23. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten auf, sich verstärkt für Georgiens demokratische Zukunft,
Sicherheit und Stabilität einzusetzen - unter anderem durch kontinuierliche Unterstützung seiner innenpolitischen
Reformen, der Lösung der Konflikte in den abtrünnigen Regionen sowie seiner Integration in die euroatlantischen
Institutionen. Alle Mitgliedstaaten des Europarats sollten die erforderlichen Finanzmittel für die erfolgreiche
Umsetzung der Kooperationsprogramme zwischen Georgien und dem Europarat bereitstellen. Die Versammlung
ruft zudem die Europäische Union auf, ihre Aktivitäten im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)
mit dem Europarat abzustimmen.

24. Die Versammlung ruft die Europäische Union und alle Mitgliedstaaten des Europarats ferner auf, sich noch
aktiver an der Suche nach einer friedlichen Lösung der Konflikte in den abtrünnigen Regionen Abchasien und
Südossetien zu beteiligen, unter anderem durch Prüfung des am besten geeigneten Rahmens für Verhandlungen und
die Gewährleistung von Frieden, Recht, Ordnung und Einhaltung der Menschenrechte vor Ort. Alle am Konflikt
beteiligten Parteien, vor allem die Russische Föderation, sollten sich - sowohl im Grundsatz als auch in der Praxis -
einer friedlichen und demokratischen Lösung unter uneingeschränkter Beachtung der territorialen Unversehrtheit
und Souveränität Georgiens verpflichtet fühlen. Die Versammlung fordert die EU auf, ihre Verhandlungen über
Rückübernahme- und Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Georgien zu beschleunigen, vor allem um
eine Diskriminierung von georgischen Bürgern gegenüber Bürgern der abtrünnigen Regionen Südossetien und
Abchasien, die im Besitz eines russischen Passes sind, zu vermeiden. In diesem Zusammenhang verweist die
Versammlung auf ihre Entschließung 1455 (2005) betreffend die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen
durch die Russische Föderation (Absatz 14.ii).

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/10709

25. Die Versammlung beschließt, die Überwachung der Einhaltung der von Georgien eingegangenen Pflichten
und Verpflichtungen solange fortzusetzen, bis die laufenden Reformen in den in der vorliegenden Entschließung
genannten Bereichen zu greifbaren Ergebnissen geführt haben. Die Versammlung verlangt von der politischen
Führung Georgiens vor allem, ihre politische Reife dadurch zu zeigen, dass sie sich um eine Form der
Regierungsführung bemüht, die sich durch Kompromiss und Konsens in einem demokratischen System des
Wettbewerbs auszeichnet. Die Versammlung verlangt darüber hinaus von allen politischen Kräften Georgiens zu
beweisen, dass sie in der Lage sind, die Parlamentwahlen 2008 in Übereinstimmung mit den internationalen
Standards für freie und faire Wahlen durchzuführen.

Entschließung 1604 (2008)11

betr. Videoüberwachung im öffentlichen Raum

1. Die Parlamentarische Versammlung stellt fest, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum
zunehmend Verbreitung findet.

2. Die rasche technologische Entwicklung und das wachsende Gefühl der Unsicherheit in der allgemeinen
Öffentlichkeit haben dazu geführt, dass die Videoüberwachung von der Bevölkerung zunehmend als nützliches
Instrument der Verbrechensvorbeugung und Aufklärung von Straftaten akzeptiert wird.

3. Die Versammlung stellt fest, dass die Nutzung der Videoüberwachung nicht länger in Frage gestellt wird.
Dank der technologischen Entwicklung ist eine qualitativ hochwertige Videoüberwachung (CCTV) ohne Eingriff in
die Privatsphäre möglich. Das Gespenst des "großen Bruders" scheint somit seinen Schrecken verloren zu haben.

4. Die Videoüberwachung hat im Alltag vieler Städte der Mitgliedstaaten des Europarats inzwischen einen
festen Platz eingenommen und sich mehrfach als wirksames Instrument erwiesen. So weist die Versammlung auf die
Rolle der Videoüberwachungssysteme bei der Aufklärung von Straftaten vor Gericht, beispielsweise im Fall der
Bombenanschläge vom 21. Juli 2005 in der Londoner U-Bahn und kürzlich bei der Verhinderung der
Autobombenanschläge in London und Glasgow hin.

5. Die Versammlung begrüßt den immer effizienteren Einsatz der neuen Technologien zum Schutz der
öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Europa, ist aber nach wie vor besorgt angesichts der Gefahr, dass die
Videoüberwachung gegen Menschenrechte wie die Achtung der Privatsphäre und den Datenschutz verstoßen kann.
Die Videoüberwachung sollte vor allem vor dem Hintergrund des Artikels 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung der Privatsphäre garantiert, eine nur in Ausnahmefällen
angewandte gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme bleiben, auf die nur dann zurückgegriffen wird, wenn sie in
einer demokratischen Gesellschaft für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung
oder zur Verhütung von Straftaten notwendig ist.

6. Die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Daten durch mithilfe der Videoüberwachung muss im
Einklang mit der Konvention in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gesetzlich
geregelt werden.

7. Die Versammlung verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass zahlreiche nationale und europäische
Rechtsinstrumente im Hinblick auf die Videoüberwachung eine Mindestgarantie für den Schutz der Privatsphäre
vorsehen und diese in allen Mitgliedstaaten beachtet und uneingeschränkt umgesetzt werden sollte.

8. Die Versammlung ist besorgt über bestimmte, mit den technischen Möglichkeiten des CCTV-Systems
verbundene einschneidende Aspekte einer durchgängigen Überwachung. Die Nutzung dieser technischen
Möglichkeiten sollte streng geregelt werden.

11 Debatte der Versammlung am 25. Januar 2008 (9. Sitzung) (siehe Dok. 11478, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte,
Berichterstatter: Herr Sharandin). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 25. Januar 2008 (9. Sitzung)

Drucksache 16/10709 – 36 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

9. Angesichts der Tatsache, dass die vorhandenen Videoüberwachungsgeräte und die Software die Verwendung
von sehr starken (30-50-fachen) Zooms und hohe Bildauflösungen ermöglichen, fordert die Versammlung die
Mitgliedstaaten des Europarats dringend auf, gesetzliche Beschränkungen hinsichtlich der Installierung dieser
Geräte unter Hinweis auf die jeweils überwachten Stellen festzulegen.

10. Die Versammlung verweist ferner auf die Tatsache, dass die vorhandenen CCTV-Geräte und die CCTV-
Software es ermöglichen, "Privatbereiche" (z.B. Fenster in Wohnungen usw.) automatisch aus der
Videoüberwachung herauszunehmen. Sie ist der Auffassung, dass diese Vorgehensweise nicht nur dem Schutz der
Privatsphäre dient, sondern auch dafür sorgen, dass die Mitarbeiter der CCTV-Zentren nichts sehen, was nicht in
ihre Zuständigkeit fällt. Diese "Privatbereiche" sollten in den Mitgliedstaaten des Europarats gesetzlich festgelegt
und durch Anwendung dieser Spezialsoftware aus der Videoüberwachung herausgenommen werden.

11. Die mit CCTV-Kameras aufgenommenen Bilder werden zurzeit in digitalem Format gespeichert. Die
Software ermöglicht die Verschlüsselung des Bildes. Dadurch werden der Zugang Dritter zu den gespeicherten
Informationen sowie der unbefugte Zugang und Modifikationen verhindert. Durch die Verschlüsselung ist es
möglich, die Informationen für Ermittlungen zu nutzen. Die Praxis der Verschlüsselung von Videodatenbildern
sollte in den Mitgliedstaaten des Europarats gesetzlich vorgeschrieben sein.

12. Jeder, der in einem videoüberwachten Bereich lebt oder in diesem zufällig erfasst wird, hat das Recht auf
Unterrichtung und Zugang zu den eigenen Bildern. Die Mitgliedstaaten des Europarats sollten dieses Recht
gesetzlich schützen.

13. Die Versammlung betont darüber hinaus, dass die Zusammenarbeit zwischen Regierungsorganen und
nichtstaatlichen Organisationen im Bereich der Videoüberwachung unerlässlich ist, und fordert die Mitgliedstaaten
zum Ausbau dieser Zusammenarbeit auf. Die Regierungen sind zur Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen
Organisationen, die zur Kontrolle des Umfangs und der Art der Videoüberwachung befugt sein sollten, verpflichtet.

14. Die Versammlung stellt mit Besorgnis fest, dass die nationalen Rechtsvorschriften in diesem Bereich stark
voneinander abweichen, und fordert die Mitgliedstaaten des Europarats deshalb offiziell auf,

14.1. die vom Europäischen Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ) des Europarats im Mai
2003 verabschiedeten Leitlinien zum Schutz von Personen im Hinblick auf die Erfassung und Verarbeitung
von Daten durch Videoüberwachung anzuwenden und ihre systematische Einhaltung weitestgehend
sicherzustellen;

14.2. in Bezug auf die Installation der Videoüberwachungsgeräte technische Beschränkungen unter
Hinweis auf den jeweils zu überwachenden Raum gesetzlich festzulegen;

14.3. "Privatbereiche" zu definieren, die qua Gesetz unter Verwendung spezieller Software aus der
Videoüberwachung herauszunehmen sind;

14.4. die Verschlüsselung der Videodatenbilder gesetzlich vorzuschreiben;

14.5. in Fällen von mutmaßlichem Missbrauch der Videoüberwachung Rechtsmittel zur Verfügung zu
stellen.

15. Nach Ansicht der Versammlung sollten sich die Mitgliedstaaten möglichst rasch auf die Einführung und
Anwendung eines einheitlichen Bildzeichens und einer einheitlichen schriftlichen begleitenden Mitteilung in den
Mitgliedstaaten verständigen.

16. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass über die Frage der Videoüberwachung weiter nachgedacht
werden muss, fordert die Versammlung die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-
Kommission) auf, ihre Überlegungen zu diesem Thema weiterzuentwickeln, um Leitlinien zu erarbeiten, in denen
jeweils das öffentliche Interesse und die Menschenrechte und persönlichen Freiheiten in einer demokratischen
Gesellschaft gegeneinander abgewogen werden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37 – Drucksache 16/10709

17. Unter Berücksichtigung der aktuellen Ereignisse und des kontinuierlichen technischen Fortschritts im
Bereich der Videoüberwachung unterstreicht die Versammlung die Notwendigkeit, die Frage der
Videoüberwachung auch in Zukunft weiterzuverfolgen.

Empfehlung 1822 (2008)12

betr. Entwicklungen im Hinblick auf den künftigen Status des Kosovos

1. Unter Verweis auf ihre Entschließung 1595 (2008) über Entwicklungen in Bezug auf den künftigen Status
des Kosovos bekräftigt die Versammlung mit allem Nachdruck, dass der Statusprozess in keiner Weise die
Aufmerksamkeit der vorläufigen Selbstverwaltung des Kosovos (PISG) und der internationalen Gemeinschaft von
der Umsetzung der Standards für das Kosovo ablenken sollte. Tatsächlich ist die erneute und entschlossene
Konzentration auf die Standards notwendiger denn je, um in dem derzeitigen Klima politischer Spannungen, in dem
keine Kompromisslösung erreicht werden konnte, Vertrauen zu bilden und zur Versöhnung beizutragen.

2. Die Versammlung wiederholt ihr Bestreben, das Kosovo unabhängig von seinem Status zu einem
multiethnischen Gebiet werden zu lassen, in dem alle Bewohner sicher leben können und in dem die Standards der
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, des Schutzes der Menschenrechte, der Rechte nationaler Minderheiten und der
guten Staatsführung in vollem Umfang verwirklicht werden, die wichtigsten internationalen und europäischen
Instrumente, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention, das Europäische Übereinkommen über die
Verhütung von Folter und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie die
entsprechenden Kontrollmechanismen uneingeschränkt gelten und die Bevölkerung und die Institutionen die Werte
der Demokratie, Toleranz und des Multikulturalismus gemeinsam vertreten.

3. In Bezug auf den eigentlichen Status ist die Versammlung der Auffassung, dass dieser die vollständige
Umsetzung der "Standards für das Kosovo", die Stärkung der Mechanismen für den Schutz der Menschenrechte im
Kosovo, die eigenverantwortliche Umsetzung von Reformen durch die Institutionen des Kosovos sowie die erhöhte
Rechenschaftspflicht aller beteiligten Parteien im Kosovo - einschließlich der internationalen Gemeinschaft -
ermöglicht.

4. Die Versammlung begrüßt darüber hinaus die mögliche Entsendung einer EU-Mission zur Stärkung der
Rechtstaatlichkeit in das Kosovo und bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass der Europarat als führende
Organisation zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in Europa eng an eine solche Mission
angebunden werden sollte.

5. In der Überzeugung, dass der Europarat auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen sollte, um diese Ziele zu
verwirklichen, bittet die Versammlung das Ministerkomitee,

5.1. die derzeitige Außenstelle des Europarats im Kosovo zu verstärken;

5.2. alles in seiner Macht stehende zu tun, um dafür zu sorgen, dass die wichtigsten internationalen
Instrumente des Europarats im Bereich der Menschenrechte und der Rechte von Minderheiten einschließlich
der entsprechenden Kontrollmechanismen vollständig umgesetzt werden;

5.3. die zuständigen Stellen im Kosovo auf folgenden Gebieten zu unterstützen und sachkundig zu
beraten:

5.3.1. verfassungsrechtliche und sonstige rechtliche Fragen;

12 Debatte der Versammlung am 22. Januar 2008 (3. und 4. Sitzung) (siehe Dok. 11472, Bericht des Politischen Ausschusses, Berichterstatter:
Lord Russell-Johnston; und Dok. 11498, Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Herr Omtzigt). Von
der Versammlung verabschiedeter Text am 22. Januar 2008 (4. Sitzung)

Drucksache 16/10709 – 38 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5.3.2. Schutz der Menschenrechte und Stärkung der Mechanismen zum Schutz der
Menschenrechte einschließlich der Einrichtung des Bürgerbeauftragten und weiterer Mechanismen,
um unter anderem die Rechenschaftspflicht der internationalen Gemeinschaft im Kosovo zu
gewährleisten;

5.3.3. dauerhafte Lösungen für alle Asylsuchenden, Flüchtlinge und Binnenvertriebene;

5.3.4. Schutz der Minderheitenrechte einschließlich der Rechte der Roma, Aschkali und
Ägypter und Gebrauch von Minderheitensprachen;

5.3.5. Schutz der serbischen Gemeinschaft und ihres kulturellen Erbes im Kosovo;

5.3.6. Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der Justiz; dies beinhaltet die Bekämpfung der
Straflosigkeit;

5.3.7. Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität, Geldwäsche und
Menschenhandel;

5.3.8. Demokratisierung, Finanzierung politischer Parteien und gute Staatsführung;

5.3.9. Dezentralisierung und leistungsfähige Kommunalverwaltung;

5.3.10. Schutz des kulturellen und religiösen Erbes;

5.3.11. interkultureller Dialog;

5.3.12. Bildungswesen;

5.1.13. Unterstützung der Zivilgesellschaft und Maßnahmen zur Förderung der Versöhnung.

Empfehlung 1823 (2008)13

betr. die globale Erwärmung und Umweltkatastrophen

1. Europa wird von dem durch die globale Erwärmung verursachten Klimawandel nicht verschont bleiben. In
den letzten drei Jahrzehnten sind auf dem gesamten Planeten zunehmend Auswirkungen auf zahlreiche biologische
und physikalische Systeme zu beobachten. Die Klimaänderung wirkt sich weltweit auf die menschliche
Grundversorgung wie beispielsweise den Zugang zu Wasser, Nahrungsmittelerzeugung, Gesundheit und Umwelt
aus.

2. Diese Auswirkungen sind auch in Europa - und besonders in der Arktis - bereits spür- und messbar. Die
gesamte natürliche Umwelt und alle sozioökonomischen Bereiche sind davon betroffen und werden auch künftig
davon betroffen sein. Da das Verhältnis der Klimaänderung und ihrer Auswirkungen auf die Ökosysteme nicht
linear ist, haben bereits geringe Temperaturschwankungen schwerwiegende Folgen.

3. Die Arktis ist die derzeit am schwersten betroffene Region, da die durchschnittlichen Temperaturen in der
Arktis nahezu doppelt so schnell steigen wie im weltweiten Durchschnitt. Viele der daraus resultierenden Folgen
wirken sich wiederum spürbar in anderen Teilen der Erde aus.

13 Debatte der Versammlung am 22. Januar 2008 (4. Sitzung) (siehe Dok. 11476, Bericht des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und
kommunale und regionale Angelegenheiten, Berichterstatter: Herr Meale). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 22. Januar 2008 (4.
Sitzung)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 39 – Drucksache 16/10709

4. In Europa, wo damit zu rechnen ist, dass das Mittelmeerbecken zu den Teilen der Welt zählen wird, die am
meisten unter der globalen Erwärmung zu leiden haben, werden sich die Probleme und Tendenzen hinsichtlich der
gemeinsamen Nutzung des Wassers durch Landwirtschaft, Fremdenverkehrseinrichtungen und Stadtgebiete
verschärfen.

5. Den optimistischsten Schätzungen des 4. Berichts der Arbeitsgruppe 1 des VN-Klimarats (IPCC) zufolge
werden die Temperaturen um zwischen +1,8°C und + 4,0°C ansteigen, falls nicht schnell wirksame Maßnahmen zur
Bekämpfung des Klimawandels getroffen werden.

6. Europa wird folglich wie die übrigen Teile der Welt höchstwahrscheinlich mit höheren Temperaturen und
extremen Wetterbedingungen, z.B. Hitzewellen, Stürmen, Dürren, Abschmelzen der Gletscher, unregelmäßigen
Niederschlägen, Überschwemmungen, Anstieg des Meeresspiegels sowie anderen Katastrophen, für Mensch und
Umwelt rechnen müssen.

7. Auch die Süßwasserressourcen sind aufgrund von extremen Wetterereignissen, z.B. Dürren und
Überschwemmungen und den daraus resultierenden schwankenden Flussströmungen, wesentlich niedrigeren
Mindestwasserständen, hohen Schad- und Giftstoffkonzentrationen im Wasser, einer verringerten Wiederauffüllung
der Grundwasserreserven, erhöhten Verschmutzung durch Nitrate, Wasserbelastung usw., in qualitativer und
quantitativer Hinsicht unmittelbar betroffen.

8. Da der Klimawandel darüber hinaus die Migrationsbewegungen der von Umweltkatastrophen bedrohten
Bevölkerungen beeinflussen und den Zugang zu Trinkwasser in bestimmten Regionen noch weiter erschweren wird,
besteht die Gefahr, dass die Spannungen in den internationalen Beziehungen zunehmen und der Klimawandel häufig
zur Ursache von Konflikten oder sogar Kriegen wird.

9. Die Parlamentarische Versammlung bekräftigt daher ihr unermüdliches Engagement für die nachhaltige
Entwicklung und insbesondere ihre Unterstützung des VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen, dessen
Ziel die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre ist, sowie des Kyoto-Protokolls. Sie stützt
sich dabei auf ihre aktuellsten Dokumente zu diesem Thema, die Entschließung 1406 (2004) über die globale
Erwärmung nach Kyoto und die Entschließung 1552 (2007) über die CO2-Abscheidung zur Bekämpfung des
Klimawandels.

10. Die Versammlung unterstützt insbesondere die Untersuchungen des IPCC über die Gefährdung der
natürlichen und menschlichen Systeme und ihre Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel und seine möglichen
Folgen. Sie begrüßt die Verleihung des Nobelpreises an Al Gore und den IPCC für ihre Bemühungen um eine
verstärkte Aufklärung über die globale Erwärmung.

11. Die Versammlung begrüßt die Schlussfolgerungen der VN-Klimakonferenz in Bali vom 3. bis
14. Dezember 2007, die eine Grundsatzvereinbarung zur Halbierung der Treibhausgasemission bis 2050, eine
Vereinbarung über ein Abschlussabkommen im Jahr 2009 für die Zeit nach 2012, eine Vereinbarung zur
Unterstützung der Entwicklungsländer im Hinblick auf Migration und Anpassung sowie eine Übereinkunft mit
China, seine Maßnahmen zur "messbaren, nachweisbaren und überprüfbaren" Reduzierung von Emissionen
weiterzuverfolgen, beinhalteten. Die Versammlung ist der Überzeugung, dass die Annahme des Fahrplans von Bali
für einen neuen Verhandlungsprozess bis 2009, der in einer internationalen Vereinbarung über die
Klimaveränderung für die Zeit nach 2012 münden soll, einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Bekämpfung des
Klimawandels darstellt.

12. Die Versammlung verweist zudem auf den Stern-Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen des
Klimawandels, in dem unter Heranziehung der offiziellen Wirtschaftsmodelle bestätigt wird, dass die Kosten und
Risiken des Klimawandels insgesamt sich jährlich auf mindestens 5 % des globalen BIP belaufen werden, wenn wir
nicht rasch handeln. Bei einer Berücksichtigung zusätzlicher Risiken und Folgen würde der Schaden voraussichtlich
auf 20 % des BIP oder mehr ansteigen.

13. Die Versammlung ist sich der gravierenden Folgen des Klimawandels für Wachstum und Entwicklung und
die mit der Klimastabilisierung verbundenen beträchtlichen Kosten bewusst. Sie weist jedoch darauf hin, dass der
Verzicht auf sofortige Maßnahmen gefährlicher wäre und uns teurer zu stehen käme.

Drucksache 16/10709 – 40 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

14. Die Versammlung ist der Ansicht, dass die internationale Gemeinschaft Verantwortung übernehmen und
dafür Sorge tragen muss, dass die gegenwärtigen und künftigen Generationen eine lebensfähige, gesunde und
nachhaltige Umwelt vorfinden. Sie fordert die Mitgliedstaaten des Europarats und die Beobachterstaaten auf, den
Klimawandel umfassend und wirksam zu bekämpfen und die zur Verringerung der Emissionen erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen, ohne die Wachstumsbemühungen der reichen oder armen Länder notwendigerweise zu
beschneiden.

15. Die Versammlung begrüßt deshalb, dass Australien das Kyoto-Protokoll kürzlich ratifiziert hat, und bedauert,
dass die Vereinigten Staaten weiterhin das einzige große Industrieland bleiben, das die Ratifizierung des Protokolls
verweigert.

16. Sie begrüßt ferner die äußerst ehrgeizigen Strategien zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die
von zahlreichen Ländern und Regionen, unter anderem auch der Europäischen Union (EU), bereits getroffenen
Maßnahmen. Sie hebt insbesondere die Rolle der EU bei der von den Staats- und Regierungschefs der EU am 9.
März 2007 angenommenen Entschließung hervor, in der sie sich selbst verpflichtet haben, ihre eigenen Emissionen
über die Kyoto-Zielsetzungen hinaus bis 2020 um mindestens 20 % zu senken (30 %, falls andere Industriestaaten,
insbesondere die Vereinigten Staaten, ähnliche Maßnahmen ergreifen), und den Anteil der erneuerbaren Energien an
allen in den EU-Mitgliedstaaten genutzten Energiequellen auf 20 % bis zum Jahr 2020 zu erhöhen.

17. Der Versammlung ist bekannt, dass selbst bei einem erheblich stärkeren Einsatz von erneuerbaren Energien
und anderen weniger CO2-intensiven Energiequellen über die Hälfte der weltweiten Energieversorgung im Jahr
2050 immer noch aus fossilen Brennstoffen bestehen wird. Die Versammlung ist davon überzeugt, dass die
erneuerbaren Energien dazu beitragen werden, der Armut und Energieabhängigkeit in den Entwicklungsländern, von
denen viele über reiche erneuerbare Energiequellen verfügen, ein Ende zu bereiten.

18. Sie ist ferner davon überzeugt, dass die weltweite Entwaldung die biologische Vielfalt gefährdet und jährlich
mehr zum Treibhauseffekt beiträgt als der Verkehrssektor. Die Landwirtschaft ist für 9 % der Treibhausgasemission
verantwortlich und wichtigster Verursacher der Methan- und Stickoxidemission. Die Versammlung sieht in der
verringerten Abholzung eine kostenwirksame Maßnahme zur Reduzierung von Emissionen. Die Wiederaufforstung
landwirtschaftlicher Flächen birgt ihrer Ansicht nach ein erhebliches Potenzial für die Absorption atmosphärischer
Kohlendioxide (CO2).

19. Die Versammlung ist überzeugt, dass konkrete Entscheidungen über künftige Orientierungen in den Industrie-
und Schwellenländern die notwendige Verringerung und Stabilisierung von Emissionen bewirken können, ohne die
wirtschaftliche Entwicklung zu gefährden.

20. In Anerkennung der Tatsache, dass eine globale Reaktion auf einer Einigung über die langfristigen
Zielsetzungen und einer Vereinbarung über den Handlungsrahmen beruhen muss, fordert die Versammlung die
Industrieländer, die die meisten Treibhausgasemissionen verursachen, auf, den Entwicklungsländern, die am
meisten von den durch die globale Erwärmung verursachten Katastrophen betroffen sind, dadurch zu helfen, dass sie
ihre Technologien und ihr Fachwissen zur Verfügung stellen und eine internationale technologische
Zusammenarbeit fördern.

21. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten des Europarats und die Beobachterstaaten dringend auf, ihre
Maßnahmen sowohl europa- als auch weltweit vor allem durch die Zusammenarbeit mit den zuständigen VN-
Organen und anderen europäischen und internationalen Organisationen und Institutionen zu koordinieren.

22. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee auf, darauf zu drängen, dass die Mitgliedstaaten des
Europarats und die Beobachterstaaten im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel

22.1. dem Klimawandel im Rahmen ihrer Raumplanung, Wasserwirtschaft, Landnutzung und
Agrarpolitik (insbesondere im Hinblick auf die Forstwirtschaft und Ernteorganisation) Rechnung tragen, um
der Gefahr von Überschwemmungen und Dürren zu begegnen;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 41 – Drucksache 16/10709

22.2. alle politischen, wirtschaftlichen und sozialen Akteure einbeziehen und sowohl im öffentlichen als
auch im privaten Sektor lokale, regionale und nationale Kapazitäten entwickeln, um Notsituationen und
Naturkatastrophen wirksam bekämpfen zu können;

22.3. internationale Finanzmittel für die Verbesserung von regionalen Informationen über die Folgen des
Klimawandels einsetzen und Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer dürre- und
überschwemmungsresistenter Getreidearten unterstützen;

22.4. den Klimawandel bei ihren entwicklungspolitischen Entscheidungen und der Erstellung offizieller
Entwicklungshilfeprogramme berücksichtigen;

22.5. Forschungsprogramme und Überwachungs- und Warnsysteme für Überschwemmungen und Dürren
auf der Grundlage eines gemeinsamen europäischen Ansatzes sowie ein integriertes Flussbeckenmanagement
zur Verhütung und Bekämpfung von extremen Wetterphänomenen entwickeln.

23. Hinsichtlich der Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen empfiehlt die Versammlung dem
Ministerkomitee, die Mitgliedstaaten des Europarats und die Beobachterstaaten aufzufordern,

23.1. konkrete Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen einzugehen, indem sie sich
verbindliche Ziele zur Verringerung der CO2-Emissionen zwischen 20 % und 30 % bis 2020 setzen und die
CO2-Konzentrationen in der Atmosphäre auf einem möglichst niedrigen Niveau halten, um den
Temperaturanstieg so weit wie möglich einzudämmen;

23.2. mithilfe von Steuern, Emissionshandel und/oder rechtlichen Maßnahmen einen Preis für Kohlenstoff
festzusetzen;

23.3. die notwendigen Schritte zur Erhöhung der Energieeffizienz durch Schaffung von Anreizen zur
Veränderung der Nachfrage und Übernahme sauberer Technologien in den Bereichen Elektrizität, Heizung
und Klimatisierung, Hausbau und Renovierung, Straßen- und Schienenverkehr (Organisation des städtischen
Verkehrs, Ausbau des Schienenverkehrsnetzes, Entwicklung von Hybridfahrzeugen usw.), Luft- und
Seetransport sowie bei industriellen Prozessen zu ergreifen;

23.4. den Beitrag verschiedener innovativer sauberer Energiequellen einschließlich der Atomenergie zur
Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu bewerten;

23.5. umfassende Maßnahmen zur Förderung der umfassenden CO2-Abscheidung und -Speicherung und
zur Entwicklung natürlicher Mechanismen für die Kohlendioxidaufnahme und -speicherung zu ergreifen, um
den Einsatz fossiler Treibstoffe und ihre schädlichen Auswirkungen auf die Atmosphäre einzuschränken;

23.6. Maßnahmen zur Verringerung der nichtenergetischen, sondern beispielsweise durch Entwaldung
und landwirtschaftliche und industrielle Prozesse verursachten Emissionen, insbesondere durch Entwicklung
von umfassenden internationalen Pilotprogrammen zur Verringerung der Methan- und Lachgasemissionen
bei gleichzeitiger Erhöhung der CO2-Absorption, zu ergreifen;

23.7. die Emissionshandelsquoten zu erweitern, die auf kostengünstige Emissionsreduzierung abzielen
und den Industrieländern gleichzeitig die Förderung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung ermöglichen;

23.8. Innovation und weniger CO2-intensive Technologien zu fördern und die notwendigen rechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen, um die Nutzung erneuerbarer Energien auf allen Ebenen durch Maßnahmen
wie Forschungsförderung, Schaffung von Anreizen für wirtschaftliche Innovation, Bereitstellung der
Technologie für den Verbraucher sowie steuerliche Anreize für Energieerzeuger und -verbraucher
voranzutreiben;

23.9. die Öffentlichkeit aufzuklären, wie sie zur Bekämpfung der globalen Erwärmung beitragen kann,
und zu diesem Zweck unter Einschaltung der wichtigsten nationalen Medien und der Industriezweige, die
energieintensive Verbrauchsgüter herstellen, Aufklärungskampagnen über den Zustand der Erde, das
Ausmaß des Problems der globalen Erwärmung und das von allen Mitgliedern der Gesellschaft – von

Drucksache 16/10709 – 42 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Verbrauchern und Herstellern gleichermaßen - notwendige gesellschaftlich verantwortliche Verhalten
durchzuführen.

24. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee,

24.1. das erweiterte Teilabkommen über Maßnahmen zur Vorbeugung, zum Schutz und zur
Organisierung von Hilfe gegen größere Natur- und Technologierisiken zur unverzüglichen Erstellung
gemeinsamer Aktionspläne anzuhalten, um die größten Probleme des Klimawandels zu bewältigen und dabei
den Schwerpunkt auf Vorbeugung, Aufklärung und Entwicklung von Frühwarnsystemen sowie Hilfe im
Katastrophenfall zu setzen;

24.2. die Europäische Ministerkonferenz für kommunale und regionale Fragen (CEMAT) aufzufordern,
eine gemeinsame Politik zu entwickeln und zu fördern, um dem Klimawandel im Rahmen aller
Raumplanungs-, Entwicklungs- und Managementinstrumente Rechnung zu tragen und eine engere vertikale
und horizontale Konsultation zwischen den betroffenen Organen zu ermöglichen..

Empfehlung 1824 (2008)14

betr. Schwarze Listen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
und der Europäischen Union

1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 1597 (2008) über schwarze Listen des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der Europäischen Union und fordert das Ministerkomitee auf, die Frage
nach gezielten Sanktionen aufzugreifen und

1.1. den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und den Rat der Europäischen Union zu bitten, ihre
Regelungen für gezielte Sanktionen zu prüfen und verfahrensbezogene und materiellrechtliche
Verbesserungen mit dem Ziel umzusetzen, die individuellen Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu
sichern und zwar im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit des internationalen Kampfes gegen den Terrorismus,
insbesondere durch einen wirksamen und umfassenden Berufungsmechanismus gegen die von den Vereinten
Nationen und der Europäischen Union verhängten Sanktionen;

1.2. die Mitgliedstaaten des Europarats, die ständige oder nichtständige Mitglieder des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen sind oder der Europäischen Union angehören, zu bitten, ihren Einfluss in diesen
internationalen Gremien zu nutzen, um die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit
voranzubringen;

1.3. die Mitgliedstaaten des Europarats, die ständige oder nichtständige Mitglieder des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen sind oder der Europäischen Union angehören, aufzufordern, gerichtlicher Beschlüsse
im Zusammenhang mit der Erfassung von schwarzen Listen zu beachten und die von ihnen getroffenen
Maßnahmen zur Beseitigung der im Bericht der Versammlung genannten fortlaufenden Unregelmäßigkeiten
darzulegen.

14Debatte der Versammlung am 23. Januar 2008 (5. Sitzung) (siehe Dok. 11454, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte,
Berichterstatter: Herr Marty). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 23. Januar 2008 (5. Sitzung)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 43 – Drucksache 16/10709

Empfehlung 1825 (2008)15

betr. die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Maghreb-Staaten

1. Die Parlamentarische Versammlung bezieht sich auf Entschließung 1598 (2008) über die Stärkung der
Zusammenarbeit mit den Maghreb-Staaten, die zu Recht als Pfeiler der Stabilität im südlichen Mittelmeerraum
angesehen werden können.

2. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee,

2.1. den politischen Dialog mit den für die Institutionen zuständigen Stellen und insbesondere den
Parlamenten der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien im Einklang mit Entschließung
1506 (2006) über die Außenbeziehungen des Europarats und mit der Verpflichtung der Versammlung, sich
für Demokratie, Rechtstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte jenseits der Grenzen ihrer
Mitgliedstaaten, in den Nachbarstaaten und insbesondere im südlichen Mittelmeerraum einzusetzen und diese
zu fördern, einzuleiten;

2.2. diese Staaten auf dem Weg zu Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechten insbesondere
mit Unterstützung der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission), der
Algerien und Marokko bereits angehören, zu unterstützen und Tunesien aufzufordern, sich ebenfalls der
Venedig-Kommission anzuschließen;

2.3. Algerien, Marokko und Tunesien aufzufordern, weitere Vereinbarungen mit bestimmten Organen
des Europarats, insbesondere mit dem Europäischen Zentrum für globale Interdependenz und Solidarität
(Nord-Süd-Zentrum), zu treffen;

2.4. an allen Debatten über den interreligiösen und interkulturellen Dialog in der Versammlung
teilzunehmen und diesen zu unterstützen, um das Wissen und Verständnis hinsichtlich dieser Fragen und
Probleme, denen sich die Gesellschaften derzeit gegenübersehen, zu vertiefen;

2.5. in naher Zukunft über innovativere und engere Formen der Zusammenarbeit, z.B. als "assoziierte
Partner", "Partner für Demokratie" oder "Mitglieder mit Beobachterstatus", nachzudenken;

2.6. die Versammlung innerhalb eines Jahres nach Erhalt dieser Empfehlung über die Fortschritte, die in
diesen Staaten erzielt wurden, sowie über alle Folgemaßnahme im Hinblick auf die Vorschläge für eine
Partnerschaft mit dem Europarat zu unterrichten.

Empfehlung 1826 (2008)16

betr. die Lage in den zentralasiatischen Republiken

1. Die Versammlung verweist auf Entschließung 1599 (2008) über die Situation in den zentralasiatischen
Republiken.

2. Die Versammlung erinnert daran, dass die Staats- und Regierungschefs des Europarats im Mai 2005 auf
ihrem Gipfeltreffen in Warschau ihr Eintreten für einen neuen interkulturellen und interreligiösen Dialog auf der

15 Debatte der Versammlung am 23. Januar 2008 (6. Sitzung) (siehe Dok. 11474, Bericht des Politischen Ausschusses, Berichterstatterin: Frau
Durrieu). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 23. Januar 2008 (6. Sitzung)

16 Debatte der Versammlung am 23. Januar 2008 (6. Sitzung) (siehe Dok. 11460, Bericht des Politischen Ausschusses, Berichterstatter: Herr
Mercan). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 23. Januar 2008 (6. Sitzung)

Drucksache 16/10709 – 44 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Grundlage der universellen Menschenrechte mit den Nachbarregionen, darunter auch Zentralasien, bekundet haben.

3. Die Versammlung ruft das Ministerkomitee auf, diesbezüglich Maßnahmen zur praktischen Umsetzung zu
treffen.

4. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee daher zu prüfen, ob

4.1. die Möglichkeit besteht, Vertreter zentralasiatischer Staaten zur Teilnahme an den vom Europarat
veranstalteten Fachministerkonferenzen einzuladen;

4.2. die Teilnahme zentralasiatischer Staaten an bestimmten Zusammenkünften des Europarats
angemessen und möglich ist;

4.3. die Möglichkeit besteht, dass sich im Rahmen der Zusammenarbeit des Europarats mit der
Europäischen Union und der OSZE Experten des Europarats an der Erarbeitung und Umsetzung der
Hilfsprogramme dieser Gremien auf den Haupttätigkeitsfeldern unserer Organisation in Zentralasien
beteiligen;

4.4. die Anbahnung interinstitutioneller Kontakte mit regionalen Organisationen, an denen
zentralasiatische Staaten beteiligt sind, möglich ist;

4.5. es weitere geeignete Maßnahmen gibt, die zum Dialog mit den zentralasiatischen Staaten beitragen.

Empfehlung 1827 (2008)17

betr. den Europarat und seine Beobachterstaaten - die derzeitige Lage
und der Weg in die Zukunft

1. Die Versammlung verweist auf Entschließung 1600 (2008) "der Europarat und seine Beobachterstaaten - die
derzeitige Lage und der Weg in die Zukunft".

2. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee auf,

2.1. seine grundsätzliche Haltung zu bekräftigen, dass die Staaten, die über einen Beobachterstatus
verfügen, die grundlegenden Menschenrechte beachten und auf die Anwendung der Todesstrafe verzichten;

2.2. den politischen Dialog mit Japan und den Vereinigten Staaten zu vertiefen und beide Länder
dringend aufzufordern, endlich ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium zu verhängen und die Todesstrafe
schnellstmöglich abzuschaffen und der Versammlung bis Ende 2008 einen detaillierten Bericht über seine
Kontakte mit diesen Ländern vorzulegen;

2.3. der Versammlung einen Jahresbericht über die Teilnahme von Beobachterstaaten in allen
Arbeitsbereichen des Europarats vorzulegen;

2.4. eine Änderung der Satzungsentschließung (93) 26 im Hinblick auf künftige Anträge auf Gewährung
des Beobachterstatus so zu prüfen, dass bestimmte Standards, förmliche Verpflichtungen und ein von der
Parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee des Europarates zu erarbeitender
Überwachungsprozess vorgesehen werden;

17 Debatte der Versammlung am 23. Januar 2008 (6. Sitzung) (siehe Dok. 11471, Bericht des Politischen Ausschusses, Berichterstatter: Herr
Wilshire; und Dok. 11500, Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Herr Omtzigt). Von der
Versammlung verabschiedeter Text am 23. Januar 2008 (6. Sitzung)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45 – Drucksache 16/10709

2.5. zusammen mit den derzeitigen Beobachterstaaten deren Bereitschaft zu prüfen, alle Änderungen der
Satzungsentschließung freiwillig anzuerkennen;

2.6. die Einführung neuer Bezeichnungen zu prüfen, ohne den Status der derzeitigen Beobachterstaaten
in irgendeiner Weise zu ändern, um auf diese Weise folgende Staaten voneinander zu unterscheiden:

2.6.1. Beobachterstaaten, denen vor Abschluss einer offiziellen Vereinbarung ein Status oder
gemäß Satzungsentschließung (93) 26 ein Beobachterstatus zuerkannt wurde;

2.6.2. Staaten, denen nach einer möglichen Änderung der Satzungsentschließung (93) 26 wie in
Absatz 2.4. oben empfohlen ein Status gewährt werden könnte;

2.7. die Gewährung des Beobachterstatus für weitere Staaten bis zur Beantwortung aller in dieser
Empfehlung aufgeworfenen Fragen aufzuschieben.

3. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee, Beobachterstaaten zur Teilnahme am Forum für die
Zukunft der Demokratie aufzufordern.

Empfehlung 1828 (2008)18

betr. die Entführung Neugeborener zur illegalen Adoption in Europa

1. Die Parlamentarische Versammlung erinnert zuerst an ihre Empfehlung 1443 (2000) mit dem Titel
"Internationale Adoption: Achtung der Kinderrechte", in der sie darauf hinwies, dass eine internationale Adoption
die allerletzte Möglichkeit sein sollte. Sie bekräftigt darüber hinaus, dass alle Kinder Rechte haben und eine
internationale Adoption sie in die Lage versetzen sollte, eine Mutter und einen Vater zu finden und dabei diese
Rechte zu behalten, und ausländischen Eltern nicht die Möglichkeit geben sollte, ihren Kinderwunsch um jeden
Preis zu erfüllen. Die Versammlung bringt daher erneut den Grundsatz zum Ausdruck, dass es kein Recht auf
Elternschaft geben sollte.

2. Die Versammlung stellt gleichwohl fest, dass die Staaten nach wie vor unterschiedliche Auflagen und
Gesetze in Bezug auf Adoptionen haben und dass zum Schaden ärmerer Länder immer häufiger auf einem vom
Geld regierten realen Markt mit Kindern gehandelt wird.

3. Die Versammlung verurteilt die immer stärker um sich greifende Praxis paralleler Netzwerke und
Handelswege in Verbindung mit allen sich daraus ergebenden Geschäften und psychischem wie wirtschaftlichem
Druck. Solche Praktiken wurden erleichtert, als sich die Grenzen im Osten öffneten und schwangere Frauen aus
osteuropäischen Ländern nach Westen reisten, um zu entbinden und ihre Kinder anschließend zur Adoption
freizugeben.

4. Die Versammlung unterstreicht, dass solche Praktiken ungehindert angewandt werden konnten, da einige
Staaten über keine strengen Meldevorschriften verfügten und deshalb die Geburt von Kindern häufig nicht gemeldet
wurde, sodass diese leichter ins Ausland verkauft werden konnten. Die Versammlung stellt fest, dass das Fehlen
strenger Bestimmungen zu echtem Kinderhandel geführt hat, wobei die ärmsten Länder unter den Folgen leiden
müssen, und verurteilt entschieden alle Praktiken, mit denen Neugeborene verkauft oder gestohlen werden, sowie
ganz allgemein alle weiteren Formen des Kinderhandels.

5. In diesem Zusammenhang erwähnt die Versammlung das Beispiel der besonders tragischen Vorkommnisse
in mehreren Ländern, in denen manche Neugeborene sofort nach ihrer Geburt verschwanden und die Behörden den
Müttern erklärten, sie hätten eine Totgeburt gehabt, während die Säuglinge in Wirklichkeit verkauft und ins Ausland

18 Debatte der Versammlung am 24. Januar 2008 (7. Sitzung) (siehe Dok. 11461, Bericht des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und
Familie, Berichterstatterin: Frau Vermot-Mangold). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 24. Januar 2008 (7. Sitzung)

Drucksache 16/10709 – 46 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gebracht wurden.

6. Eingedenk der Tatsache, dass eine internationale Adoption nur erwogen werden sollte, wenn es keine
inländischen Lösungen gibt, bedauert die Versammlung dennoch, dass in einigen Staaten viele Kinder in
Einrichtungen leben müssen.

7. Die Versammlung fordert daher die Schaffung eines einheitlichen Raumes, in dem die gleichen
Bestimmungen gelten, um Ungleichheiten zu vermeiden, die den Interessen des Kindes zuwiderlaufen. Darüber
hinaus fordert sie die Regierungen zur Einführung eines Überwachungsverfahrens auf, in dessen Rahmen
regelmäßig über die Situation nach einer erfolgten Adoption berichtet wird.

8. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee daher, die Regierungen der Mitgliedstaaten zu bitten,

8.1. das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte
Kriminalität und ihr Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels,
insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte
des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie und das
Übereinkommen des Europarats gegen den Menschenhandel (CETS Nr. 197) zu unterzeichnen und zu
ratifizieren;

8.2. das Übereinkommen des Europarats über den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und
sexuellem Missbrauch (CETS Nr. 201) und das künftige (überarbeitete) Übereinkommen über Adoptionen
nach dessen Verabschiedung durch das Ministerkomitee und Vorlage zur Unterzeichnung und Ratifizierung
zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

8.3. das Übereinkommen über die internationale Adoption von Kindern zu überarbeiten und dabei den
Interessen und Rechten der Kinder Rechnung zu tragen, um in diesem Bereich eine Harmonisierung zu
bewirken und die Adoptionsbestimmungen zu lockern;

8.4. alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Kinderhandels
und der Zerschlagung organisierter krimineller oder anderer illegaler Netzwerke zu verbessern und
ausnahmslos alle Formen des Missbrauchs im Bereich der internationalen Adoption zu verurteilen;

8.5. im Einklang mit den Bestimmungen der entsprechenden internationalen Rechtsinstrumente, vor
allem des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, die erforderlichen Schritte
im Hinblick auf den Abschluss bilateraler Abkommen über die internationale Adoption einzuleiten;

8.6. dafür zu sorgen, dass Personen, die eine internationale Adoption vornehmen wollen, dafür in Frage
kommen und geeignet erscheinen, eine angemessene und zwingend vorgeschriebene Schulung erhalten,
sodass adoptierte ausländische Kinder - insbesondere psychologisch - überwacht werden und ein
Überwachungssystem mit regelmäßigen Folgeberichten nach der Adoption verwirklicht wird;

8.7. strenge Bestimmungen für die Gründung von Agenturen, die auf die Adoption von Kindern
spezialisiert sind, zu erlassen;

8.8. die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Adoptivkindern das Recht zu geben, spätestens mit
dem Erreichen der Volljährigkeit Informationen über ihre Herkunft zu erhalten;

8.9. die Strategie des Europarats für die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und
Rechte umzusetzen;

8.10. allgemein zugängliche Familienplanungseinrichtungen zu schaffen.

9. Die Versammlung empfiehlt den Regierungen der Mitgliedstaaten darüber hinaus, sofern nicht bereits
erfolgt,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 47 – Drucksache 16/10709

9.1. das Familien- und Strafrecht zu ändern, um Kinderhandel und illegale Adoptionen in jeglicher Form
zu verhindern und zu bestrafen;

9.2. mithilfe aller denkbaren Maßnahmen gesetzlich vorzuschreiben, dass Geburten kostenlos bei der
Meldebehörde oder einer anderen zuständigen Stelle gemeldet werden müssen und jedes Kind ein
persönliches Ausweisdokument erhält;

9.3. Vätern und/oder nahen Angehörigen systematisch die Anwesenheit bei der Entbindung zu
ermöglichen;

9.4. Müttern das Recht zu geben, ihre Einwilligung in eine Adoption unter Wahrung der Interessen des
Kindes innerhalb einer angemessenen Frist zurückzunehmen.

10. Die Versammlung empfiehlt den Behörden der betreffenden Staaten insbesondere,

10.1. die Fälle verschwundener Neugeborener neu aufzurollen;

10.2. mit Unterstützung neutraler Experten Ermittlungen über das Verschwinden Neugeborener
durchzuführen.

11. Die Versammlung möchte diese Frage in naher Zukunft erneut prüfen, um die bis dann erfolgten
Veränderungen und Gesetzesänderungen zu bewerten.

Empfehlung 1829 (2008)19

betr. grenzüberschreitende Zusammenarbeit

1. Die Parlamentarische Versammlung sieht in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einen der
wichtigsten Aspekte der Arbeit des Europarats im Hinblick auf die Förderung demokratischer Stabilität und der
gegenseitigen Verständigung zwischen Staaten und Volksgruppen, einschließlich der Angehörigen ethnischer und
nationaler Minderheiten, die oft in Grenzregionen leben.

2. Die Versammlung weist darauf hin, dass diese Zusammenarbeit durch den Ausbau der öffentlich-privaten
Partnerschaft und des Dialogs zwischen Politikern und der Zivilgesellschaft ermöglicht wird. Diese Zusammenarbeit
bleibt für die Stabilität Europas von wesentlicher Bedeutung und spielt auch weiterhin eine zentrale Rolle bei der
Förderung der Werte, auf denen der Europarat gegründet ist: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der
Menschenrechte.

3. Die letzten Jahrzehnte waren durch die Unterzeichnung einer Vielzahl von Kooperationsabkommen zwischen
Staaten sowie zwischen kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften gekennzeichnet. Nachdem die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zunächst in Form von Partnerschaften zwischen Städten und Gemeinden in
Erscheinung trat, umfasst sie heute weitere Bereiche (Arbeitsmarkt, Entwicklung des grenzüberschreitenden
Verkehrs, gemeinsame Nutzung von Gesundheitseinrichtungen, Ausformulierung einer stringenten
Raumplanungspolitik, Umweltschutz usw.) und weitere Akteure (z.B. die Regionen). Inzwischen gibt es integrierte
Ansätze vom Typ "Euroregion" und "Eurodistrikt".

4. Die Versammlung stellt fest, dass die europäische Integration auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit zu wachsenden Bedürfnissen geführt hat: Einerseits besteht aufgrund des allmählichen
Verschwindens der innereuropäischen Grenzen die Notwendigkeit, die Entwicklung von Projekten an mehrere

19 Debatte der Versammlung am 25. Januar 2008 (9. Sitzung) (siehe Dok. 11475, Bericht des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und
kommunale und regionale Angelegenheiten, Berichterstatter: Herr Popescu). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 25. Januar 2008 (9.
Sitzung)

Drucksache 16/10709 – 48 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Jahrzehnte lang geschlossenen Grenzen zu unterstützen und Grenzregionen, die einst ganz am Rande lagen, zu
echten Protagonisten der europäischen Integration werden zu lassen. Andererseits müssen die neuen Außengrenzen
der Europäischen Union so verwaltet werden, dass diejenigen, die sich aktiv in die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit einbringen, sich den Herausforderungen der neuen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Gegebenheiten stellen und zugleich ausreichende Kontrollen an den Grenzen der Europäischen Union
gewährleisten können.

5. Der Europarat unternahm erste Schritte zur Schaffung eines besonderen rechtlichen Rahmens für die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit, als er 1980 das Europäische Rahmenübereinkommen über die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (die "Madrider Konvention")
verabschiedete, zu dem 1995 und 1998 zwei Protokolle hinzukamen (ETS Nr. 106, 159 und 169). Das
Ministerkomitee nahm anschließend (2002) die Erklärung von Vilnius über die regionale Kooperation und die
Konsolidierung der demokratischen Stabilität in ganz Europa und 2003 die Erklärung von Chisinau über
grenzüberschreitende und interterritoriale Zusammenarbeit zwischen Staaten in Südosteuropa an.

6. Die Versammlung weist auf die Grundsätze der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung
(ETS Nr. 122) hin, die als Bezugsrahmen für die Verwirklichung echter kommunaler Demokratie in den
Mitgliedstaaten dient, und verweist auf Artikel 10 der Charta über das Vereinigungsrecht der kommunalen
Gebietskörperschaften, in dem es heißt, dass "die kommunalen Gebietskörperschaften […] bei der Ausübung ihrer
Zuständigkeiten berechtigt (sind), zusammenzuarbeiten und im Rahmen der Gesetze Verbände zu bilden, um
Aufgaben von gemeinsamem Interesse durchzuführen".

7. Der Europarat kann daher heute als gesamteuropäisches Forum für den dialog und Erfahrungsaustausch
zwischen den an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beteiligten Akteuren sowie als Quelle politischer
Dynamik betrachtet werden. Der Expertenausschuss für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (LR-CT), dem
Experten der Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarats angehören, hat ein Handbuch für die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie einen Leitfaden für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der
Praxis herausgegeben. Die 8. Europäische Konferenz der Grenzregionen, die von der Versammlung und dem
Kongress im September 2005 in Lutsk (Ukraine) abgehalten wurde, bot Gelegenheit, die Entwicklungen im Bereich
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa seit 1972, dem Jahr der ersten Konferenz, zu prüfen.

8. Die Versammlung begrüßt darüber hinaus die Schaffung der Adriatischen Euroregion auf Initiative des
Kongresses der Gemeinden und Regionen in Europa des Europarats und mit dessen Unterstützung (siehe
Entschließung 1446 (2005) über Zusammenarbeit und nachhaltige Entwicklung in der Adria) sowie die wichtigen
Schritte zur Errichtung einer Schwarzmeer-Euroregion auf Initiative des Kongresses.

9. Auch die Leitsätze für nachhaltige Raumentwicklung auf dem europäischen Kontinent, die von der
Europäischen Konferenz der für die Regionalplanung zuständigen Minister (CEMAT) verabschiedet wurden, weisen
auf die territoriale Dimension der Demokratie und der Politik der sozialen Kohäsion hin und erkennen die
Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats, ihren
Regionen und ihren kommunalen Gebietskörperschaften an.

10. Über die rechtlichen und raumplanungsbezogenen Aspekte hinaus sollte auch die wichtige Rolle der
Europäischen Union im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit seit
den 90er Jahren betont werden. Der rechtliche Rahmen der grenzüberschreitenden und interregionalen
Zusammenarbeit wurde kürzlich mit der Annahme der EU-Verordnung über einen Europäischen Verbund für
territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) konsolidiert. Dabei handelt es sich um ein Instrument zur Einsetzung von
Gremien für die Steuerung von Projekten und Initiativen im Bereich der grenzüberschreitenden und interterritorialen
Zusammenarbeit, die von der EU finanziell unterstützt werden können.

11. Die Versammlung ist der Ansicht, dass alle betroffenen politischen Organisationen - der Europarat, die
Europäische Union, die Zentralregierungen sowie die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften - die
bestehenden Programme und das Entstehen innovativer Formen der Zusammenarbeit unterstützen müssen, indem
sie geeignete rechtliche Instrumente, Finanzinstrumente und Instrumente des territorialen Expertenwissens
entwickeln, wenn in diesem Bereich der politische Wille umgesetzt werden soll.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 49 – Drucksache 16/10709

12. Die Versammlung beabsichtigt ihrerseits, die Zusammenarbeit mit den entsprechenden europäischen
regionalen Institutionen sowie dem Kongress der Gemeinden und Regionen in Europa des Europarats fortzusetzen,
um so eine gemeinsame Vorgehensweise zu erarbeiten und das beträchtliche Potenzial der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit für die Zukunft Europas zu nutzen.

13. Die Versammlung bittet deshalb das Ministerkomitee, die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufzufordern,

13.1. sich untereinander für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit einzusetzen und ihre kommunalen
und regionalen Gebietskörperschaften in diesen Prozess einzubeziehen, insbesondere mithilfe geeigneter
Beobachtungs-, Planungs-, Schulungs- und Vernetzungsinstrumente;

13.2. ihren kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften die für die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit benötigten Befugnisse und Finanzmittel zuzuteilen und in ihrer innerstaatlichen
Gesetzgebung entsprechend der Empfehlung Rec(2005)2 des Ministerkomitees über gute Verfahren und den
Abbau von Hindernissen bei der grenzüberschreitenden und interterritorialen Zusammenarbeit auf die
Erfordernisse dieser Form der Zusammenarbeit einzugehen;

13.3. ihre politischen Maßnahmen in Bezug auf grenznahe Gebiete im Einvernehmen mit den
betreffenden kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften untereinander abzustimmen;

13.4. mehr zu tun, um in ihrer gesamten gebiets- und sektorbezogenen Politik (Wirtschaft, Beschäftigung,
Ausbildung, Kultur, Verkehr, Gesundheit, kommunale Entwicklungsförderung, Infrastruktur und öffentliche
Daseinsvorsorge) auf die Bedürfnisse der Bewohner grenznaher Gebiete einzugehen;

13.5. das Madrider Rahmenübereinkommen (ETS Nr. 106) und seine beiden Protokolle zu ratifizieren,
sofern dies noch nicht geschehen ist;

13.6. den Euroregionen eine besondere Rechtsstellung zu gewähren;

13.7. den Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Randzonen des vom Europarat
abgedeckten geografischen Gebiets zu fördern und zu diesem Zweck auch Nichtmitgliedstaaten die
Grundsätze der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nahezubringen.

14. Sie empfiehlt dem Ministerkomitee darüber hinaus,

14.1. das Europäische Komitee für kommunale und regionale Demokratie (CDLR) aufzufordern, die
Arbeiten am dritten Protokoll zur Konferenz des Madrider Rahmenübereinkommens über
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und am euroregionalen
Kooperationsverbund mithilfe der Europäischen Kommission zu beschleunigen, um diese Arbeiten
abzuschließen;

14.2. die entsprechenden Sektoren, insbesondere die Unterzeichner des Offenen Teilabkommens des
Europarats über größere Risiken (EUR-OPA) und die Europäische Konferenz der für die Regionalplanung
zuständigen Minister (CEMAT), anzuweisen, im Rahmen ihrer Tätigkeit die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit vor allem an den Grenzen des vom Europarat abgedeckten Gebiets zu fördern.

15. Die Versammlung fordert darüber hinaus die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften an den
jeweiligen Staatsgrenzen auf,

15.1. ihre Befugnisse und die verfügbaren Rechtsinstrumente zu nutzen, um integrierte Projekte der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vom Typ "Euroregion" und "Eurodistrikt" zu strukturieren;

15.2. gemeinsam die geeignete Form für die Durchführung ihrer Projekte im Rahmen der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in ihren jeweiligen Bereichen festzulegen.

16. Die Versammlung fordert den Kongress darüber hinaus auf, sich weiterhin für die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit als motivierenden Faktor der europäischen Integration und sozioökonomischen Entwicklung der

Drucksache 16/10709 – 50 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften in Grenzgebieten einzusetzen.

17. Die Versammlung fordert darüber hinaus die Europäische Union nachdrücklich auf, ihre finanzielle
Unterstützung für Projekte fortzuführen und zu erhöhen, bei denen es um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zwischen kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften geht, insbesondere mit Hilfe operativer Programme im
Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI), und die betreffenden Staaten in
die Steuerung der Programme, vor allem auch an den Außengrenzen der Europäischen Union, einzubeziehen.

Empfehlung 1830 (2008)20

betr. Videoüberwachung im öffentlichen Raum

1. Die Parlamentarische Versammlung bezieht sich auf Entschließung 1604 (2008) über die Videoüberwachung
im öffentlichen Raum.

2. Die Versammlung empfiehlt in der Erwägung der unter der Leitung des Ministerkomitees und vor allem des
Europäischen Ausschusses für rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ) geleisteten Arbeit, die die Ausarbeitung der
Leitlinien zum Schutz von Personen im Hinblick auf die Erfassung und Verarbeitung von Daten durch
Videoüberwachung 2003 zur Folge hatte, und in der Überzeugung, dass dieses Thema einer gründlicheren
Untersuchung bedarf, dem Ministerkomitee, eine Konferenz zum Thema Videoüberwachung auszurichten. An
dieser Konferenz sollten unter anderem Sachverständige im Bereich der Videoüberwachung im privaten und
öffentlichen Sektor sowie Vertreter der Zivilgesellschaft teilnehmen.

20 Debatte der Versammlung am 25. Januar 2008 (9. Sitzung) (siehe Dok. 11478, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte,
Berichterstatter: Herr Sharandin). Von der Versammlung verabschiedeter Text am 25. Januar 2008 (9. Sitzung)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 51 – Drucksache 16/10709

V. Redebeiträge deutscher Parlamentarier

Entwicklungen im Hinblick auf den künftigen Status des Kosovos

Abg. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Herr Vorsitzender,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst möchte ich mich bei Lord Russell-Johnston für diesen Bericht bedanken. Ich glaube, er ist der historischen
Situation, in der wir uns befinden, angemessen. Er rekurriert auf die Geschichte dieses Konfliktes.

Es ist deutlich, dass wir in einer Situation sind, in der wir entscheiden müssen. Wir haben über sehr lange Zeit
hinweg Verhandlungen geführt, in denen alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, wo internationale Vermittler
versucht haben, Lösungsmöglichkeiten zu finden. Wir müssen nun zur Kenntnis nehmen, dass diese Verhandlungen
gescheitert sind; alle, die daran teilgenommen haben, haben das gesagt.

Deshalb müssen wir jetzt zu einer Lösung kommen. Wir können uns dieser Verantwortung nicht entziehen. Wir
wissen genau, was ein “Weiter so” für diese Situation bedeuten würde: Mehr Gewalt und mehr Leid für die
Bevölkerung. Das ist aus meiner Sicht nicht verantwortbar.

Nur unter Berücksichtigung der historischen Erfahrung in dieser Region kann eine Lösung gefunden werden. Wir
erinnern uns alle daran, dass vor nicht langer Zeit hunderttausende von Kosovaren auf der Flucht vor einer
serbischen Aggression waren. Auch das ist ein Teil der historischen Wahrheit und darüber haben internationale
Gerichtshöfe ja auch Entscheidungen gefällt.

Wie mein englischer Kollege ausgeführt hat, war das Kosovo im ehemaligen Jugoslawien eine Region, die schon
immer für den Republikstatus gekämpft hat und aufgrund der hohen emotionalen Verbindung, die Jugoslawien mit
dem Kosovo hatte, daran gehindert wurde, diesen Status zu bekommen.

Wenn dies dem Kosovo damals gelungen wäre, dann hätten wir diese Diskussion gar nicht. Dann wäre das Kosovo
ebenso behandelt worden wie Kroatien, Slowenien und Bosnien-Herzegowina. Das ist ein Teil der historischen
Realität, der wir uns stellen müssen.

Natürlich gibt es viele Schwierigkeiten, und es gibt kein Schwarz-Weiß. Es hat in diesen Konflikten auf allen Seiten
Grausamkeiten und Brutalität gegeben. Aber zur historischen Wahrheit gehört es auch, den Verursacher der
Aggressionen zu identifizieren. Die Tendenz, dort ein großserbisches Reich zu errichten, ist ebenfalls ein Teil der
historischen Wahrheit, auf die wir uns beziehen müssen. Und auch dies wird dann ein Teil der Lösung sein.

Es gibt zwei grundlegende Werte, die hier miteinander streiten: Das Recht auf territoriale Integrität eines
Nationalstaates ist sicherlich das höchste, das wichtigste Recht eines Staates. Aber es gibt auf der anderen Seite auch
das Recht auf Selbstbestimmung. Auch das ist ein hoher Wert, der in diesem Konflikt ebenfalls eine Rolle spielt.

Ich glaube, dass der Nationalstaat, der immer in der Gefahr ist, Nationalismus zu entwickeln, nicht das Modell des
21. Jahrhunderts sein kann. Wir brauchen internationale Kooperationen, die über den Nationalstaat hinaus
Perspektiven für die Sicherheit von Menschen zeigen, und nicht Nationalstaaten, die miteinander in Konkurrenz
stehen. Das ist nicht die Perspektive des 21. Jahrhunderts.

Die richtige Perspektive ist deshalb die der EU, die den Ländern auf dem Balkan angeboten hat, wenn sie die
Kopenhagener und die anderen Kriterien erfüllen, unter dem gemeinsamen Dach der EU zusammenzukommen.

Der erste Schritt, um den Menschen in dieser Region die Perspektive zu geben, in Frieden miteinander leben zu
können, ist aus meiner Sicht der Schritt in die Unabhängigkeit. Doch kann dieser Schritt nicht bedingungslos sein.

Drucksache 16/10709 – 52 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir brauchen internationale Kooperation, internationale Aufsicht. Der Schutz der Minderheitenrechte ist ein
zentrales, von uns gewolltes Recht, das dort auch durchgesetzt werden muss. Dafür haben wir internationale Polizei-
und die KFOR-Truppen dort. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns unsere Verantwortung
übernehmen und zu einer Entscheidung kommen; die Menschen im Kosovo haben das Recht darauf.

Fragen an Terry Davis, Generalsekretär des Europarats

Abg. Gerd Höfer (SPD):

Herr Generalsekreträr,

Sie sind gerade nach dem Budget des Europarates gefragt worden und haben berichtet, dass es einige Länder gibt,
die ein Nullwachstum wünschen, andere nominales Wachstum. Ich frage Sie, haben Sie eine Übersicht über die
Zahlungsmoral der Mitgliederstaaten für dieses Parlament? Wenn ja, können Sie sie uns zur Verfügung stellen,
damit wir auf die eigenen Länder einwirken können, den Europarat ausreichend zu finanzieren?

Schwarze Listen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der Europäischen Union

Abg. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

Herr Präsident,

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Namen der ALDE gratuliere ich unserem Berichterstatter, Herrn Dick Marty, sehr herzlich zu diesem profunden,
gelungenen Bericht, und ich darf sagen, wir sind sehr stolz, dass damit auch die ALDE für diesen Bericht so steht,
und das auch nachlesbar ist.

Der Bericht zu den Schwarzen Listen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der Europäischen Union
zeichnet uns, die Parlamentarische Versammlung des Europarats, als bisher einziges parlamentarisches Gremium
aus, das sich auch mit den Defiziten beim notwendigen Vorgehen gegen Terrorismus befasst und Fehler und Mängel
klar benennt.

Es geht dabei nicht um Kleinigkeiten, sondern darum, dass Menschen oder Gruppierungen, die einmal auf diesen
Schwarzen Listen stehen, weitgehend rechtlos sind, wenn es darum geht, dass sie zu Unrecht auf diese Listen
gekommen sind und wieder gestrichen werden wollen.

Mit der Aufnahme in diese Listen sind sie massiv in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, Konten werden
beschlagnahmt, es können ganze Existenzen ruiniert werden und die Unschuldsvermutung wird weitgehend
beseitigt. Dies wird in diesem Bericht anhand von ganz konkreten Beispielen sehr überzeugend und für jeden Leser
verständlich und, ich finde, erschreckend dargestellt.

Es darf nicht sein, dass bei dem notwendigen Vorgehen gegen Terrorismus die wesentlichen Grundsätze der
europäischen Menschenrechtskonvention und des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte außer
Kraft gesetzt werden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53 – Drucksache 16/10709

Denn, wie ich ausdrücklich betonen möchte, der Rechtsstaat ist in der Lage, wirkungsvoll gegen Terroristen
vorzugehen. Wir überprüfen ständig seine Instrumente und bewerten sie; wir wägen ab, was mehr Sicherheit bringt
und wie auch die berechtigten Anliegen, die Grundrechte eines jeden Bürgers, der betroffen sein kann, geschützt
werden können.

Deshalb reden wir hier über Selbstverständlichkeiten, die beachtet werden müssen! Ich hätte nicht gedacht, dass ich in
der Parlamentarischen Versammlung dafür werben muss, dass Menschen, die durch ihre Aufnahme in diese
Listen vom Vorgehen gegen Terrorismus betroffen sind, das Recht haben, darüber, dass sie auf diesen Listen stehen,
informiert zu werden! Dass es zu ihrem Recht gehört, die konkreten Gründe mitgeteilt zu bekommen und damit die
Möglichkeit der Verteidigung zu haben, einen Anwalt nehmen zu können.

Und dass der Betroffene dann, wenn, wie im Kadi-Fall, festgestellt wird, dass es keinerlei Beweise dafür gibt, dass er
wirklich Geldwäsche oder andere Dinge betrieben und dadurch die Taliban unterstützt hat, von den Listen gestrichen
wird und auch Schadenersatz bekommt, wenn zwischenzeitlich seine Firma oder sein Privathaus gepfändet
worden sind, weil er durch Einfrieren seiner Konten seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen konnte.

Es ist von größter Wichtigkeit, dass diese Rechtsstandards auch bei den “Black List-Verfahren” beachtet werden.
Und wie der Generalanwalt ja auch noch einmal festgestellt hat - Herr Omtzigt hat es gerade betont -, ist das
möglich.

Jetzt geht es darum, dass das Ministerkomitee mit den Vertretern der Regierungen sich endlich dazu aufrafft,
konkret in ihren Funktionen im UN-Sicherheitsrat und im Rat der EU darauf hinzuwirken, dass das bisherige
Verfahren in diesem Sinne, wie wir es fordern, mit diesen Standards korrigiert wird.

Und ich hoffe, dass der Ministerrat ein hoffentlich sehr überwältigendes Votum der Parlamentarischen
Versammlung auch ernst nehmen wird.

Vielen Dank.

Verfahrensleitlinien zu denRechten undVerpflichtungen derOpposition in einemdemokratischen
Parlament

Abg. Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE.):

Dem Berichterstatter, Herrn Karim Van Overmeire, danke ich für seine sehr gute, gelungene Arbeit. Ich erlaube mir
dennoch, hier zwei Ergänzungen vorzunehmen:

- Die Gewaltenteilung ist die größte Errungenschaft der französischen Revolution. Sie ist die Grundvoraussetzung
einer Demokratie. Die Legislative hat die Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren. Ich möchte Sie bitten, mit mir
darüber nachzudenken, inwieweit eine tatsächliche Kontrolle der Regierung durch das Parlament stattfindet.

Ich rede hier nicht allein von einer Kontrolle der Regierung durch die Opposition; auch die Regierungspartei, die
Mehrheitspartei also, müsste gemäß der Gewaltenteilung eigentlich die Regierung kontrollieren.

Wir wissen jedoch alle, dass dies leider nur sehr selten oder gar nicht erfolgt: Auch bei berechtigter Kritik nimmt die
Regierungspartei die eigene Regierung in Schutz. Und die Kritik der Opposition bleibt wegen fehlender Mehrheit im
Parlament nur von bescheidener Wirkung.

Wir sollten daher ernsthaft darüber nachdenken, wie wir den Parlamentarismus noch effektiver gestalten können,
wir eine tatsächliche Gewaltenteilung erreichen können, also eine Kontrolle der Regierungen durch die Parlamente.

Drucksache 16/10709 – 54 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

� Meine zweite Ergänzung betrifft die Funktionsweise der politischen Parteien. Politische Parteien sind
Grundelemente der parlamentarischen Demokratie. Ohne sie gäbe es keine funktionierende Demokratie. So
unverzichtbar die politischen Parteien für die Demokratie sind, so grundlegend sind aber auch die demokratischen
Strukturen innerhalb der Parteien.

Deshalb stellen sich hier die folgenden Fragen:

� Wie demokratisch sind die Strukturen der Parteien?

� Wie demokratisch sind die Wahlen in den Parteien?

� Gibt es eine funktionierende Kontrolle der Mitglieder, und welchen Einfluss können die Mitglieder bei den
Entscheidungen der Parteien haben?

� Wie demokratisch oder autoritär werden die Beschlüsse in den Parteien gefällt?

� Wie demokratisch werden die Kandidaten für die Parlamentswahlen gewählt oder ernannt?

Der Europarat muss sich mit diesen sehr wichtigen Fragen ernsthaft und beharrlich befassen, wenn wir eine
tatsächlich funktionierende parlamentarische Demokratie haben wollen. Dass wir alle eine solche Demokratie
wollen, davon bin ich überzeugt.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Die Notwendigkeit der Erhaltung des europäischen Sportmodells

Abg. Bernd Heynemann (CDU/CSU):

Herr Präsident,

Monsieur Platini,

liebe Kollegen!

Ich freue mich, dass heute mit dem UEFA-Präsidenten Herr Platini persönlich anwesend ist, zumal, wie wir ja schon
erfahren haben, Fußball nicht nur weltweit die beliebteste Sportart ist, sondern die UEFA, und damit der Fußball
selbst, ganz einfach ein europäisches Integrationsinstrument ist.

Ich komme selber aus dem Bereich des Fußballs: Ich war 1998 als aktiver Schiedsrichter bei der WM in Ihrem Land
und bin auch jetzt noch für die UEFA als Schiedsrichterbeobachter aktiv.

Ich möchte mich zu einigen Punkten des Berichtes von Herrn Arnaut äußern, und zwar den Punkten 8, 10 und 12,
denn dies sind Themen, die nicht nur Europa betreffen, sondern die wir auch in Deutschland diskutieren.

Das größte Problem ist natürlich der sogenannte Hooliganismus, der nicht als Problem benannt und identifiziert ist,
sondern verschiedene Facetten aufweist: Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die belegen, dass es zum Einen
den Fan gibt, der ins Stadion geht und noch zur Mannschaft hält, der den Fußball und den Sport unterstützt. Dann
gibt es den Hooligan, der ganz einfach den Sport im Stadion missbraucht, um Randale zu machen und Aggressivität
los zu werden.

Und schließlich gibt es die schlimmste Variante des Hooligans, die Ultras, die den Sport nicht um des Sportes willen
schätzen, sondern nur noch als Instrument nutzen, und außerhalb des Stadions und in den Städten randalieren. Was

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 55 – Drucksache 16/10709

es da für Auswüchse geben kann, ist nicht nur in letzter Zeit deutlich geworden, sondern auch 1998, bei der
Fußballweltmeisterschaft. Dort haben wir gesehen, dass ein Polizist fast totgeprügelt wurde.

Hier gilt es, mit Fanprojekten die Unterstützung der staatlichen Stellen und der Vereine zu sichern. Besonders
wichtig ist es auch, dass die Mannschaften mit einbezogen werden. Wie vorhin schon angeklungen ist, betrifft das
Phänomen des Hooliganismus nicht nur die obersten Ligen, sondern tritt neuerdings auch in den untersten
Spielklassen auf.

Ein zweiter Punkt, der nicht nur international, sondern insbesondere intranational viel diskutiert wird, ist die „6+5-
Regelung“ im Fußball. Ich glaube, hier gibt es noch viel Bedarf, denn es gibt viele Mannschaften, in denen nicht
einmal einheimische Spieler auf der Ersatzbank sitzen - auch Chelsea, wie ich gelesen habe, und auch bei uns in der
Bundesliga gab das schon. Hier müssen wir ganz einfach diskutieren, um wieder Vorbilder in den einzelnen Ländern für
die Jugend zu schaffen.

Jugend ist hier auch das Stichwort: Verträge für Minderjährige sind natürlich nicht nur abzulehnen, sondern sind
Auswüchse, die wir uns ganz einfach nicht leisten können. Ich glaube, hier sollten wir mehr Kraft und Initiative in
den Schul- und in den Straßenfußball investieren. Herr Platini hat gesagt, dass die Begeisterung auf der Straße, wo
mit einfachen Mitteln Fußball gespielt werden kann, weiter erhalten ist, und ich glaube das auch.

Ein letzter Aspekt ist die Gehaltsobergrenze. In Deutschland diskutieren wir zur Zeit Gehaltsobergrenzen für
Manager, und auch im Fußball und in anderen Sportarten wird über Gehaltsobergrenzen diskutiert. Wir haben
gehört, dass der Sport insgesamt viel kommerzieller geworden ist, und dass ganz einfach ein Markt da ist. Ich denke,
Reglementierung seitens des Staates oder der Verbände hilft da wenig.

Eine letzte Bemerkung zum Bericht von Herrn Arnaut, den ich sehr befürworte, und dem ich für diesen Bericht
gratuliere, mache ich natürlich in eigener Sache; sie betrifft Punkt 15, die Zusammenarbeit zwischen Europäischem
Parlament und Europäischer Union. Ich glaube, hier können wir in diesem Punkt mit gutem Beispiel vorangehen.

Herr Platini kommt aus Frankreich, Europarat und Europaparlament haben ihren Sitz in Frankreich, in Straßburg, und
wir haben in diesem Jahr die Fußball-Europameisterschaft. Vielleicht könnten die beiden Präsidenten des Europarates
und des Europaparlamentes mit Herrn Platii im Vorfeld dieser Europameisterschaft ein Fußballspiel zwischen Europarat
und Europaparlament organisieren? Das wäre nicht nur ideal, sondern auch aktive Politik.

Vielen Dank.

Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zu Gentests für
Zwecke der Gesundheit

Abg. Dr. Wolfgang WODARG (SPD):

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Zunächst möchte ich denjenigen danken, die dieses schwierige Zusatzprotokoll erarbeitet haben. Es ist das CDBI
gewesen, welches über ein Jahr lang versucht hat, hier ein Regelwerk zu erstellen, welches die Regelungen
fortschreibt, die wir in der Biomedizinkonvention angefangen haben.

Es ist dieses jetzt das 4. Zusatzprotokoll, welches erarbeitet wurde. Es gibt bereits die Zusatzprotokolle Nr. 1, wo
das Klonen von Menschen verboten wurde, das Zusatzprotokoll Nr. 2, in dem wir Regeln für die
Organtransplantation bei Menschen festgelegt haben und das 3. Zusatzprotokoll zum Probandenschutz in der
Biomedizin, vor allen Dingen in der Forschung.

Jetzt geht es um genetische Tests. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie wissen, dass eine unserer wichtigsten
Aufgaben in diesem Hause ist, die Diskriminierung von Menschen zu verhindern und zu bekämpfen. Früher haben

Drucksache 16/10709 – 56 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

wir in die Gesetze und Konventionen hineingeschrieben, dass niemand wegen seiner Hautfarbe und seiner Rasse
diskriminiert werden darf. Dieser Grundsatz ist überall in der Welt anerkannt.

Aber die Forschung ist fortgeschritten und wir haben viel mehr Möglichkeiten, Menschen zu differenzieren, wir
wissen mehr über den Menschen. Und Wissen ist Macht. Wer etwas über einen anderen Menschen weiß, kann
dieses Wissen missbrauchen, um die Lebenschancen des anderen zu verschlechtern, und genau dies wollen wir
durch das Zusatzprotokoll, welches genetische Tests regeln soll, verhindern.

Genetische Eigenschaften werden auf molekularer Ebene analysiert. Dafür sind spezielle Apparaturen nötig. Nicht
jeder kann seine eigenen molekularen genetischen Strukturen selber messen, das machen Speziallabors. Wir wissen
aber, dass viele der vererbbaren Eigenschaften auch so zu erkennen sind.

Heute wird Ihnen im Internet angeboten, für unter tausend Dollar in den Vereinigten Staaten mehrere hundert
unterschiedliche Aussagen über Ihre genetischen Risiken, wie z.B. Krankheitsrisiken, zu bekommen. Da gibt es
auch Aussagen darüber, ob Männer vorzeitig ihre Haare verlieren oder nicht. Die Risiken dafür will man dann durch
einen Gentest analysieren und Sie werden dann Bescheid wissen. Meistens reicht es jedoch auch, sich einmal sein
Familienalbum durchzusehen. Dann kann man feststellen, dass in bestimmten Familien häufig die Männer schon
frühzeitig ihre Haare verlieren.

Wir wissen auch, dass Menschen, die eine sehr helle Hautfarbe und rote Haare haben, sehr leicht an Hautkrebs
erkranken. Das heißt, Menschen mit einer bestimmten Hautfarbe neigen zu bestimmten Erkrankungen mehr als
Menschen mit einer anderen Hautfarbe. Auch das sind genetisch bedingte Unterschiede zwischen den Menschen,
aber wir brauchen dafür keinen Gentest.

Und so gibt es inzwischen mehrere Hundert phänotypische Ausprägungen (d.h. das, was man mit den Sinnen an
Unterschieden am Menschen erfassen kann), bei denen wir genau wissen, wie sie auf molekularer Ebene kodiert
sind.

Es gibt mehrere tausend genetische Merkmale, bei denen wir vermuten, dass sie zu bestimmten Veränderungen im
Körper führen, auch zu Krankheiten, und zu bestimmten Entwicklungschancen förderlich oder weniger förderlich
sind. Wir wissen also eine ganze Menge über die Zusammenhänge zwischen Genotyp und Phänotyp.

Dieses Gesetz ist jetzt notwendig, weil es Labors gibt, die sich einfach ein Probe Sputum ansehen oder die Wurzel
eines Haares, das irgendwo auf einer Sessellehne kleben geblieben ist und dann Aussagen über den Menschen
machen können, dem dieses Haar gehörte. Da kann es natürlich sehr leicht zu Missbrauch und zu Diskriminierungen
aufgrund dieses Missbrauchs kommen.

Diskriminiert werden kann z.B. in der Versicherungsbranche, wenn jemand das Risiko hat, an einer bestimmten
Krankheit zu erkranken und die Versicherung dann sein Haar analysieren lässt und daraufhin sagt, man werde den
Betreffenden gerne versichern, aber wegen dessen Neigung an bestimmten Krebs- oder psychischen Erkrankungen
zu erkranken, für die doppelte Prämie. Oder auch wenn ein Arbeitgeber, wie das schon vorgekommen ist, Bewerber
um eine Arbeitsstelle untersucht. So gibt es viele Bereiche, in denen diskriminiert werden kann und deshalb
brauchen wir hier Schutz.

Das Protokoll nennt Bedingungen, wie dieser Schutz zu gewährleisten ist. Es legt fest, wer diesen Test benutzen darf.
Ich bin sehr froh, dass auch vom CBDI und von denjenigen, die diesen Entwurf erarbeitet haben, akzeptiert worden
ist, dass wir diese Tests in ärztliche Verantwortung legen sollten.

Es ist ein Unterschied, ob ein Arzt oder eine Ärztin einem Patienten gegenüber Verantwortung übernimmt oder ob
ein Labor das tut. Es gibt den hypokratischen Eid und ganz besondere Regelungen, die den Arzt verpflichten, alles
nur zum Wohle des Patienten zu unternehmen. Das gibt es für Laborchefs und Laborangestellte nicht. Deshalb
schaffen wir einen doppelten Schutz, wenn wir hier einen Arztvorbehalt einbauen.

Auch, dass der Handel mit den Tests entsprechend durch die Mitgliedsstaaten kontrolliert werden soll, dass hier also
verantwortungsvoll mit den Tests umgegangen wird, ist in diesem Protokoll festgelegt, ebenso wie die Beratungs-
und Aufklärungspflicht. Man kann nicht im Internet einen Test anbieten, den Menschen dann das Ergebnis auf der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 57 – Drucksache 16/10709

Internetseite abrufen lassen, und ihn dann mit den Ergebnissen allein lassen, denn da werden Aussagen gemacht
über Lebenschancen.

Es gibt Menschen, die sich wegen der Ergebnisse von Gentests haben operieren lassen. Es gibt ein Gen, das sagt, ob
Frauen häufiger oder weniger häufig das Risiko haben, an Brustkrebs zu erkranken. Diese Tests sind schon im
Handel. Und es hat Frauen gegeben, die sich aus Angst vor Brustkrebs die Brüste haben amputieren lassen. Es hat
Menschen gegeben, die Selbstmord begangen haben, weil ihnen eine negative Prognose mitgeteilt wurde.

Natürlich sind das Panikreaktionen, eigentlich traurige Zwischenfälle, die jedoch zeigen, dass man Menschen diese
Ergebnisse erläutern muss, ihnen die Angst nehmen und Wege aufzeigen muss, wie sie mit diesen Ergebnissen
umgehen sollen. Das muss sichergestellt werden und das ist in diesem Protokoll eben geschehen.

Dass wir uns hier auf die Anwendung von Gentests in der Medizin beschränkt und nicht noch einmal die gesamte
Forschung geregelt haben, ist meines Erachtens ebenfalls richtig. Denn da wurde schon viel geregelt, und wir
müssen das gezielt machen.

Auch der ganze Bereich der Perinatologie (Schwangerschaft und Geburt), in dem man mittels genetischer Tests
Vorhersagen machen kann, ist ein besonderer Bereich. Man kann auch mit dem Ultraschall Vorhersagen in Bezug
auf das noch ungeborene Kind machen; es gibt also nicht nur in der Genetik präventive Methoden, sondern auch
anderswo und deshalb ist es besser, diesen Bereich gesondert zu regeln. Daher wurde eben das Feld der Regelung
hier auf den gesundheitlichen Bereich begrenzt.

Ich glaube, es ist ein gutes Zusatzprotokoll und ich wünsche mir, dass wir es heute verabschieden. Vor allem
wünsche ich mir, dass möglichst viele Mitgliedsstaaten dann nicht nur die Biomedizin-Konvention, sondern auch
die Zusatzprotokolle zeichnen und ratifizieren. Als Mitglied der deutschen Delegation kann ich sagen, dass
Deutschland das bisher nicht getan hat, weil wir uns anfangs darüber geärgert haben, dass die Biomedizin-
Konvention eine Mindestnorm ist. Wir wollten es besser, “wasserdicht” machen und haben daher Enquete-
Kommissionen eingesetzt.

Inzwischen hat es in Deutschland eine jahrelange Diskussion und viele Gesetze gegeben und ich bin der Meinung,
wir sollten jetzt auch zeichnen, um ein Beispiel zu geben für die Länder, in denen es gar keine Normen gibt. Wir
sollten diese Basisnormen überall in Europa zur Verfügung haben. Ich appelliere auch an Großbritannien, diese
Biomedizin-Konvention zu unterzeichnen. Ich glaube, dort ist die Diskussion auch sehr fortgeschritten und auch da
könnte man inzwischen, vielleicht sogar gemeinsam mit Deutschland, etwas tun.

Vielen Dank.

Drucksache 16/10709 – 58 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

VI. Mitgliedsländer und Funktionsträger

Mitgliedsländer der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (47)

Albanien

Andorra

Armenien

Aserbaidschan

Belgien

Bosnien und Herzegowina

Bulgarien

Dänemark

Deutschland

Estland

Finnland

Frankreich

Georgien

Griechenland

Irland

Island

Italien

Kroatien

Lettland

Liechtenstein

Litauen

Luxemburg

„ehem. jugoslawische Republik Mazedonien“

Malta

Moldau

Monaco

Montenegro

Niederlande

Norwegen

Österreich

Polen

Portugal

Rumänien

Russland San

Marino

Schweden

Schweiz

Serbien

Slowakische Republik

Slowenien

Spanien

Tschechische Republik

Türkei

Ukraine

Ungarn

Vereinigtes Königreich

Zypern

Länder mit Sondergaststatus

- zur Mitwirkung in der Parlamentarischen Versammlung ohne Stimmrecht berechtigt

Der Sondergaststatus von Belarus wurde am 13. Januar 1997 ausgesetzt.

Beobachter (3): Israel, Kanada, Mexiko

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59 – Drucksache 16/10709

Funktionsträger der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

Präsident Lluís Maria de Puig (Spanien – SOC)

Vizepräsidenten 20, darunter Joachim Hörster (Bundesrepublik Deutschland – EPP/CD)

Generalsekretär Mateo Sorinas (Spanien)

Politischer Ausschuss

Vorsitzender Göran Lindblad (Schweden – EPP/CD)

Stv. Vorsitzende David Wilshire (Vereinigtes Königreich – EDG)

Björn von Sydow (Schweden – SOC)

Kristiina Ojuland (Estland – ALDE)

Ausschuss für Recht und Menschenrechte

Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin (Bundesrepublik Deutschland – SOC)

Stv. Vorsitzende Christos Pourgourides (Zypern – EPP/CD)

Pietro Marcenaro (Italien – SOC)

Nino Nakashidzé (Georgien – ALDE)

Ausschuss für Wirtschaft und Entwicklung

Vorsitzender Márton Braun (Ungarn – EPP/CD)

Stv. Vorsitzende Robert Walter (Vereinigtes Königreich – EDG)

Doris Barnett (Deutschland – SOC)

Antigoni Papadopoulos (Zypern – ALDE)

Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und Familie

Vorsitzende Christine McCafferty (Vereinigtes Königreich – SOC)

Stv. Vorsitzende Denis Jacquat (Frankreich – EPP/CD)

Minodora Cliveti (Rumänien – SOC)

Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Bildung

Vorsitzende Anne Brasseur (Luxemburg – ALDE)

Stv. Vorsitzende Baroness Gloria Hooper (Vereinigtes Königreich – EDG)

Detlef Dzembritzki (Deutschland – SOC)

Mehmet Tekelio÷lu (Türkei – EPP/CD)

Drucksache 16/10709 – 60 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und kommunale und regionale Angelegenheiten

Vorsitzender Alan Meale (Vereinigtes Königreich – SOC)

Stv. Vorsitzende Maria Manuela de Melo (Portugal – SOC)

Juha Korkeaoja (Finnland – ALDE)

Cezar Florin Preda (Rumänien – EPP/CD)

Ausschuss für Wanderbewegungen, Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen

Vorsitzende Corien W.A. Jonker (Niederlande – EPP/CD)

Stv. Vorsitzende Doug Henderson (Vereinigtes Königreich – SOC)

Pedro Agramunt (Spanien – EPP/CD)

Alessandro Rossi (San Marino – UEL)

Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitäten

Vorsitzender John Greenway (Vereinigtes Königreich – EDG)

Stv. Vorsitzende Maria Postoico (Moldau – UEL)

Vasile Ioan DănuĠ Ungureanu (Rumänien – SOC)

Aleksandër Biberaj (Albanien – EPP/CD)

Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Vorsitzender Steingrímur J. Sigfússon (Island – UEL)

Stv. Vorsitzende José Mendes Bota (Portugal – EPP/CD)

Ingrida Circene (Lettland – EPP/CD)

Anna ýurdová (Tschechische Republik – SOC)

Ausschuss für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Pflichten und

Verpflichtungen (Monitoring-Ausschuss)

Vorsitzender Serhiy Holovaty (Ukraine – ALDE)

Stv. Vorsitzende György Frunda (Rumänien – EPP/CD)

Konstantin Kosachev (Russland – EDG) Leonid

Slutsky (Russland – SOC)

SOC Sozialistische Gruppe

EPP/CD Gruppe der Europäischen Volkspartei

EDG Gruppe der Europäischen Demokraten

ALDE Gruppe der Liberalen, Demokraten und Reformer

UEL Gruppe der Vereinigten Europäischen Linken
Inhaltsverzeichnis
I. Teilnehmer
II. Zusammenfassung
III. Schwerpunkte der Beratungen
IV. Entschließungen und Empfehlungen
V. Redebeiträge deutscher Parlamentarier
VI. Mitgliedsländer und Funktionsträger

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