BT-Drucksache 16/10679

Verbot von analogen Schnurlostelefonen (CT-Telefone)

Vom 17. Oktober 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10679
16. Wahlperiode 17. 10. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Grietje Staffelt, Cornelia Behm, Hans-Josef
Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried
Hermann, Peter Hettlich, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verbot von analogen Schnurlostelefonen (CT-Telefone)

Analoge Schnurlostelefone dürfen nach dem 31. Dezember 2008 aufgrund eines
Beschlusses der Bundesnetzagentur bzw. der Regulierungsbehörde für Tele-
kommunikation und Post nicht mehr betrieben werden. Das Verbot gilt für
schnurlose Telefone der Baureihen mit der Bezeichnung „CT1+“ und „CT2“.
Besonders „CT1+“-Telefone haben sich als langlebig erwiesen. Sie werden
immer noch verkauft – an Menschen, die Angst vor Strahlung haben. Denn
„CT1+“-Telefone strahlen nur, während man telefoniert.

Anscheinend ist das Verbot auch deshalb beschlossen worden, weil die ent-
sprechende Aufforderung zur Stellungnahme im Amtsblatt der Bundesnetz-
agentur unverständlich formuliert war.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Warum ist/war ein Weiterbetrieb der CT-Telefone aus Sicht der Bundesregie-
rung nicht mehr notwendig?

2. Wie viele schnurlose Telefone mit dem analogen Übertragungsstandard
„CT1+“ sind schätzungsweise in der Bundesrepublik Deutschland noch in
Betrieb?

3. Trifft es zu, dass die „CT1+“-Technologie deutlich strahlungsärmer arbeitet
als modernere DECT-Telefone?

4. Mit welchem Kostenrisiko müssen Besitzer von „CT1+“-Telefonen bei
Weiterbetrieb nach dem 31. Dezember 2008 rechnen?

5. Inwieweit müssen Betreiber damit rechnen, auch dann zur Kasse gebeten zu
werden, wenn sie keine konkrete Funkstörung verursachen?

6. Wie viele Funkfahnder sind im Auftrag der Bundesnetzagentur im Einsatz,
und mit wie vielen Fällen verfolgter Funkstörungen durch „CT1+“-Telefone
rechnet die Bundesnetzagentur für das Jahr 2009?
7. Warum hat man sich nicht für eine Regelung entsprechend dem Schweizer
Beispiel entschieden (dort können schnurlose „CT1+“-Telefone weiter-
betrieben werden; es besteht lediglich kein Schutz vor Störungen mehr;
sollte ein Gerät Störungen bei anderen Funksystemen verursachen, so wird
es außer Betrieb genommen, siehe www.bakom.ch/themen/geraete/00568/
00571)?

Drucksache 16/10679 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Welche Maßnahmen wären erforderlich, um einen Weiterbetrieb nach
Schweizer Vorbild zu ermöglichen, und welche Kosten wären damit ver-
bunden?

9. Trifft es zu, dass das Verbot zustande kam, nachdem keine fristgerechten
Reaktionen von Verbänden und Herstellern auf eine Veröffentlichung im
Amtsblatt der Bundesnetzagentur erfolgten, und war die Aufforderung,
Stellungnahmen abzugeben, nach Ansicht der Bundesregierung breit genug
gestreut und die diesbezüglichen Informationen allgemeinverständlich for-
muliert?

Berlin, den 17. Oktober 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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