BT-Drucksache 16/10596

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10299- Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei (Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz - AFIG -)

Vom 15. Oktober 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10596
16. Wahlperiode 15. 10. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10299 –

Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung
von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei
(Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz – AFIG –)

A. Problem

In Umsetzung der Resultate der Europäischen Transparenzinitiative sind die
Mitgliedstaaten gemäß Artikel 44a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Ra-
tes vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik
(ABl. EU Nr. L 209 S. 1) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1437/2007
(ABl. EU Nr. L 322 S. 1) verpflichtet, jedes Jahr nachträglich Informationen
über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die
Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie die Beträge, die jeder Emp-
fänger aus diesen Fonds erhalten hat, im Internet zu veröffentlichen. Eine ent-
sprechende Veröffentlichungsverpflichtung besteht für die nach dem Europäi-
schen Fischereifonds (EFF) erfolgten Fördermaßnahmen. Das Gesetz bestimmt
die Stelle, die für die Einrichtung und Pflege der Internetseite zuständig ist und
schafft die Befugnis der zuständigen Stelle, diese Informationen zu veröffent-
lichen.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Drucksache 16/10596 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

D. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand

Durch die EG-rechtlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Informationen
über die Empfänger von Mitteln aus dem EGFL, dem ELER und dem EFF er-
gibt sich für die zuständigen Stellen der Länder und des Bundes ein zusätz-
licher Vollzugsaufwand, der derzeit nicht genau quantifizierbar ist. Der tatsäch-
liche Mehraufwand wird davon abhängen, ob über die Internetabfragen hinaus-
gehende Anfragen bei den zuständigen Stellen in größerem Umfang erfolgen
werden, die dann auch zu einem zusätzlichen Vollzugsaufwand führen könnten.

Auswirkungen auf den Hauhalt des Bundes und die Haushalte der Kommunen
sind nicht zu erwarten.

E. Sonstige Kosten

Der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unternehmen, entstehen keine
zusätzlichen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise, auf das Preisniveau, ins-
besondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Es werden keine Informationspflichten für die Wirtschaft, Bürgerinnen und
Bürger sowie für die Verwaltung eingeführt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10596

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10299 anzunehmen.

Berlin, den 15. Oktober 2008

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Vorsitzende und
Berichterstatterin

Marlene Mortler
Berichterstatterin

Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Drucksache 16/10596 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Marlene Mortler, Waltraud Wolff (Wolmirstedt),

Der Nationale Normenkontrollrat hat daher im Rahmen sei- CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen

nes gesetzlichen Prüfauftrages keine Bedenken gegen das
Regelungsvorhaben.

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/10299 unverändert anzunehmen.
Hans-Michael Goldmann, Dr. Kirsten Tackmann und Ulrike Höfken

I. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/10299 in seiner 179. Sitzung am 25. September 2008 be-
raten und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In Umsetzung der Resultate der Europäischen Transparenz-
initiative sind die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 44a der
Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni
2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik
(ABl. EU Nr. L 209 S. 1) in der Fassung der Verordnung
(EG) Nr. 1437/2007 (ABl. EU Nr. L 322 S. 1) verpflichtet,
jedes Jahr nachträglich Informationen über die Empfänger
von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für Land-
wirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschafts-
fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
sowie die Beträge, die jeder Empfänger aus diesen Fonds
erhalten hat, im Internet zu veröffentlichen. Auf diese Weise
soll der Gebrauch der Fondsmittel transparenter gestaltet
und eine wirtschaftliche Haushaltsführung erwirkt werden.
Eine entsprechende Veröffentlichungsverpflichtung besteht
für die nach dem Europäischen Fischereifonds (EFF) erfolg-
ten Fördermaßnahmen.

Mit dem Gesetz wird die an die Mitgliedstaaten gerichtete
Verpflichtung zur Veröffentlichung der Informationen über
die Gewährung von Mitteln aus den genannten Fonds
durchgeführt. Es bestimmt die Stelle, die für die Einrichtung
und Pflege der Internetseite zuständig ist und schafft die Be-
fugnis der zuständigen Stelle, diese Informationen zu veröf-
fentlichen.

Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus
Artikel 74 Abs. 1 Nr. 17 des Grundgesetzes.

III. Stellungnahme des Nationalen
Normenkontrollrates

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Ge-
setzes zur Veröffentlichung von Informationen über die
Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für
Landwirtschaft und Fischerei auf Bürokratiekosten, die
durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.

Der Entwurf enthält keine Informationspflichten für die
Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwal-
tung.

IV. Beratungsverlauf im federführenden
Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10299
in seiner 87. Sitzung am 15. Oktober 2008 abschließend bera-
ten.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass die Umset-
zung der EU-Verordnung zwingend notwendig sei, da man
sich sonst Anlastungen aussetzen würde. Deshalb stimme
man dem Gesetz im Ergebnis zu. Dennoch tue man dies
nicht vorbehaltlos, weil man der Auffassung sei, dass damit
auch Neid und Missgunst in die Dörfer getragen werde und
die Regelungen den Datenschutz tangierten.

Die Fraktion der SPD erklärte, dass man die Transparenz-
initiative der EU begrüße und sie für richtig halte, da es sich
um Steuergelder handele. Wer aus dem Europäischen Ga-
rantiefonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds
Geld erhalte, der könne damit auch offen umgehen. Man sei
nicht der Auffassung, dass diese Transparenz Missgunst in
die Dörfer hineinbringe.

Die Fraktion der FDP vertrat die Auffassung, dass es sich
um eine Eins-zu-eins-Umsetzung der entsprechenden EU-
Verordnung handele, wobei man sich fragen müsse, warum
zwar die Zahlungen im Agrarbereich, nicht aber die Zahlun-
gen in anderen Bereichen veröffentlicht werden müssten.
Insgesamt sei die Regelung jedoch nicht zu verhindern,
weswegen man zustimmen werde. Man hoffe aber, dass die
Veröffentlichung im Internet und möglichst unbürokratisch
erfolge.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass man dem Ge-
setz zustimmen werde, weil man der Auffassung sei, dass
man in Deutschland mit dieser Thematik offener umgehen
müsse. So sei es zum Beispiel in Schweden üblich, sämt-
liche Steuererklärungen im Netz verfügbar zu machen. Bei
der Fördermittelzahlung gehe es um Steuergelder, weshalb
man aufzeigen müsse, wofür diese verwendet würden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befand, dass
das Gesetz zwar eine notwendige Maßnahme zur Beurtei-
lung der Effizienz von Fördermitteln, letztlich aber noch
nicht konsequent genug sei. Tatsächlich komme es zu spät,
um die Daten noch für den Health Check auswerten zu kön-
nen. Insgesamt sei es jedoch überfällig, etwas in diese Rich-
tung zu tun und, man sei der Auffassung, dass die Diskus-
sion um Neid und Missgunst aufhöre, wenn man sich daran
gewöhnt habe.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10596

Berlin, den 15. Oktober 2008

Marlene Mortler
Berichterstatterin

Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

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