Vom 8. Oktober 2008
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10505
16. Wahlperiode 08. 10. 2008
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Dr. Gerhard Schick, Sylvia
Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/8220 –
Fonds Ökowandel – Neues Wirtschaften mit altem Geld – Der grüne Fonds aus
den Rückstellungen der Atomwirtschaft
A. Problem
Die Rückstellungen der Atomwirtschaft für die Beseitigung radioaktiver Ab-
fälle und den Rückbau von Atomkraftwerken sollen in den Fonds Ökowandel
eingebracht werden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.
Drucksache 16/10505 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 16/8220 abzulehnen.
Berlin, den 24. September 2008
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Edelgard Bulmahn
Vorsitzende
Gudrun Kopp
Berichterstatterin
Berlin, den 24. September 2008
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 16/8220 wurde in der 157. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 24. April 2008 an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur federführen-
den Beratung sowie den Finanzausschuss, den Haushalts-
ausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt des Antrags
Nach dem Willen der Antragsteller sollen die Rücklagen,
die die Atomindustrie für die Beseitigung radioaktiver Ab-
fälle, die Verwertung radioaktiver Reststoffe und die Still-
legung von Atomkraftwerken gebildet hat, in einen Fonds
Ökowandel überführt werden. Die Unternehmen bilden bis-
her aus den Rückstellungen eine Liquiditätsreserve, auf die
sie bei Kapitalbedarf zurückgreifen können. Dadurch haben
sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unterneh-
men, die stattdessen Kredite aufnehmen müssen. Die Fonds-
mittel sollen nachhaltig angelegt werden.
Der Deutsche Bundestag wird unter anderem aufgefordert,
● einen öffentlich kontrollierten Fonds Ökowandel in der
Form einer Stiftung zu errichten,
● die Unternehmen der Atomindustrie zu verpflichten, bis-
herige und künftige Rückstellungen in den Fonds einzu-
zahlen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Mittel
jederzeit für den Rückstellungszweck eingesetzt werden
können.
● gesetzlich festzulegen, dass sich die Anlagen des Fonds
an ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien orien-
tieren.
Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 16/8220 ver-
wiesen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner 95. Sitzung
am 18. Juni 2008 beraten und mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen, die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 72. Sit-
zung am 18. Juni 2008 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Antrags zu emp-
fehlen.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage in seiner 71. Sitzung am 24. Sep-
tember 2008 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
schlossen, die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den An-
trag auf Drucksache 16/8220 in seiner 67. Sitzung am
25. Juni 2008 abschließend beraten.
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD stimm-
ten der Fondsidee im Prinzip zu, diese habe jedoch nichts
mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung von Rück-
stellungen bei Atomkraftwerken zu tun. Im Bereich der EU
gebe es dazu zwei Modelle: die staatliche oder die private
Verwaltung der Rückstellungen. Eine Wettbewerbsverzer-
rung sei nicht erkennbar. Die EU habe die Rückstellungen
ausdrücklich nicht als Beihilfe gesehen. Die Steuerfreiheit
bei Rückstellungen würde zu einer Erhöhung der Rück-
stellungen führen und von daher diesen zugute kommen.
Eine Änderung im Sinne der Fondslösung würde eine Ver-
schlechterung des Status quo bedeuten.
Auch die Fraktion der FDP lehnte den Antrag ab, denn die
Rückstellungen seien notwendig für die Entsorgung des
Atommülls. Man wolle auch den Unternehmen kein priva-
tes Geld entziehen. Wenn diese in öffentliche Verwaltung
überführt würden, bedeute dies eine Begrenzung der markt-
wirtschaftlichen Strukturen.
Die Fraktion DIE LINKE. befürwortete demgegenüber den
Antrag, denn die Rückstellungen stünden, das habe der Fall
Hamm-Uentrop gezeigt, nicht immer im erforderlichen Um-
fang für den Rückstellungszweck zur Verfügung. Die durch
Rückstellungen gebildeten Liquiditätsreserven sehe man
kritisch. Der Antrag sei im Übrigen identisch mit einem An-
trag der 13. Wahlperiode und man wundere sich, warum er
seinerzeit von der damaligen Koalition nicht umgesetzt
worden sei.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, die
Rückstellungen für die Atomkraftwerke von zurzeit 27 Mrd.
Euro verblieben bisher im Unternehmen. Darin sehe man
eine Wettbewerbsbeschränkung.
Deshalb spreche man sich für einen öffentlich kontrollierten
Fonds aus. Dabei solle garantiert werden, dass das Geld für
den ursächlichen Zweck zur Verfügung stehe. Er solle für
Investitionen zur ökologischen Wende im Energiebereich
genutzt werden. Weiter solle durch ein nachhaltiges Invest-
ment der Finanzplatz Deutschland gestärkt werden.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Ablehnung des Antrags zu empfehlen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10505
Bericht der Abgeordneten Gudrun Kopp
Gudrun Kopp
Berichterstatterin