BT-Drucksache 16/10394

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/9454- Barrieren für die Einführung der CCS-Technologie überwinden - Voraussetzungen für einen praktikablen und zukunftsweisenden Rechtsrahmen schaffen 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Gudrun Kopp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/5131- Potenziale der Abtrennung und Ablagerung von CO2 für den Klimaschutz nutzen

Vom 25. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10394
16. Wahlperiode 25. 09. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika
Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/9454 –

Barrieren für die Einführung der CCS-Technologie überwinden – Vorausset-
zungen für einen praktikablen und zukunftsweisenden Rechtsrahmen schaffen

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Gudrun
Kopp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/5131 –

Potenziale der Abtrennung und Ablagerung von CO2 für den Klimaschutz nutzen

A. Problem

Zu Nummer 1

Die Antragsteller messen der Technologie des „Carbon Dioxide Capture and
Storage“ (CCS) zur Abtrennung und Ablagerung von CO2 für die Verringerung
der klimaschädlichen CO2-Emissionen eine zentrale Bedeutung zu.

Mit ihrer Initiative fordern sie die Legislative zu sofortigem Handeln auf, um das
regulatorische Umfeld für CCS-Technologien flexibel und technologieoffen zu
halten und somit den betroffenen Unternehmen hinreichende Planungs- und
Rechtssicherheit zu geben.

Die Antragsteller begrüßen den von der EU-Kommission vorgelegten Richt-
linienvorschlag für einen Rechtsrahmen für die geologische Speicherung von
CO2 (KOM(2008) 18 endg.). Es wird jedoch bemängelt, dass dieser die weitere
technologische Entwicklung indirekt auf Verfahren zur endgültigen Ablagerung

von CO2 einschränke, indem Nachweise für das Vorhandensein geeigneter Spei-
cherstätten und Transportnetze für CO2 als Voraussetzung für die Erteilung einer
Errichtungs- oder Betriebsgenehmigung gefordert werden.

Zu Nummer 2

Nach gegenwärtigem Stand des Wissens wird allgemein aus der grundsätzlich
technischen Realisierbarkeit der Abtrennung und Ablagerung von CO2 eine

Drucksache 16/10394 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
erheblich verringerte Klimabelastung durch CO2-Emissionen geschlussfolgert.
In ihrem Antrag betonen die Initianten die Brückenfunktion der CCS-Technolo-
gie zum Umbau des vorhandenen Energiesystems von konventioneller zu mehr
oder möglicherweise ausschließlich regenerativer Energieerzeugung.

Sie fordern, diese Chancen unverzüglich und mit allem Engagement zu nutzen
sowie die Nutzung der CCS-Technologie unter technologischen, naturwissen-
schaftlichen, ökonomischen, politischen und rechtlichen Gesichtspunkten vor-
anzutreiben.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen,
dass europäische Richtlinienvorgaben möglichst technologieoffen gestaltet und
im Detail verbessert werden sowie eine CCS-Richtlinie noch vor den nächsten
Wahlen zum Europaparlament verabschiedet wird. Auf nationaler Ebene soll be-
reits während des legislativen Prozesses auf europäischer Ebene mit der Kodifi-
zierung des CCS-Gesetzes für Deutschland begonnen werden.

Mehrheitlich widersprechen die übrigen Fraktionen wesentlichen Punkten des
Antrags und begründen damit ihre Ablehnung.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/9454 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

Zu Nummer 2

Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, eine umfassende Strategie
zur Nutzung und Weiterentwicklung der CCS-Technologien im Rahmen eines
energiepolitischen Gesamtkonzepts zu entwickeln und dem Deutschen Bundes-
tag vorzulegen.

Auf europäischer und internationaler Ebene wird die Bundesregierung aufgefor-
dert, aktiv zu werden, um den Einsatz der CCS-Technologie konzeptionell und
institutionell voranzubringen.

Die übrigen Fraktionen sehen den Antrag als bereits überholt an und lehnen den
Antrag ab.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/5131 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

C. Alternativen

Zu Nummer 1

Annahme des Antrags.

Zu Nummer 2

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10394

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/9454 abzulehnen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/5131 abzulehnen.

Berlin, den 25. Juni 2008

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Ulrich Petzold
Berichterstatter

Marco Bülow
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Bärbel Höhn
Berichterstatterin

Die CCS-Technologie sei jedoch bei allen Prozessen einsetz-
bar, bei denen CO entstehe. Man sehe CCS nicht als Gefahr

die man kritisch bewerten müsse.

2

für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für die gerade in
Deutschland mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) zukunftstaugliche Rahmenbedingungen ge-
schaffen worden seien. Man werde auf absehbare Zeit nicht

Die Fraktion der FDP wies darauf hin, dass mittelfristig
Energieerzeugung letztlich nur mit Kohlekraft innerhalb
eines vernünftigen Energiemixes möglich sein werde. Die
daraus resultierende Problematik des CO2-Ausstoßes und
Drucksache 16/10394 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ulrich Petzold, Marco Bülow, Horst Meierhofer,
Eva Bulling-Schröter und Bärbel Höhn

I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 16/9454 wurde in der 169. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 19. Juni 2008 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 16/5131 wurde in der 136. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 17. Januar 2008 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung überwiesen.

II. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Zu Nummer 1

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 16/9454 abzulehnen.

Zu Nummer 2

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 16/5131 abzulehnen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 16/5131 abzulehnen.

III. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 16/9454 sowie
den Antrag auf Drucksache 16/5131 in seiner Sitzung am
25. Juni 2008 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte ebenfalls die Notwen-
digkeit der Befassung mit CCS-Technologien, um zu einer
Reduzierung von CO2 in der Atmosphäre zu gelangen.
Fälschlicherweise würde die CCS-Technologie immer wie-
der als Technologie zum Erhalt der Kohleverstromung unter
Bedingungen des verschärften Klimaschutzes betrachtet.

gehen zu lassen. Der von der EU-Kommission vorgelegte
Richtlinienentwurf liege grundsätzlich in deutschem Inte-
resse. Nach Auffassung der Fraktion der CDU/CSU seien je-
doch einige Punkte zu hinterfragen und ggf. zu korrigieren,
wie die Festlegung auf geologische Formationen in der Fra-
ge der Begrenzung von Speichergebieten, die Definition von
Speicherstätten und Leckagen, die Geltungsdauer von Ex-
plorationsgenehmigungen, der Investitionsschutz für den In-
haber einer Explorationsgenehmigung, der Inhalt und Um-
fang von Speichergenehmigungen, die Berücksichtigung
von hydraulischen Zusammenhängen, die Vorabprüfung der
Kommission, die Überprüfung der Speichergenehmigung
aller fünf Jahre, die Zusammensetzung des CO2-Stromes, die
finanzielle Sicherheit bzw. Art und Umfang und Anlageform
der Sicherheitsrücklagen und die in den Anhängen geregelte
Charakterisierung und Bewertung von Speicherstätten. Eini-
ge dieser Fragen seien durch die Anträge aufgegriffen wor-
den. In wichtigen Punkten, insbesondere dem Vollzug von
Planfeststellungen für die Genehmigung von CO2-Pipelines
durch eine zentrale Bundesbehörde, sei man anderer Auffas-
sung.

Den Antrag auf Drucksache 16/5131 sehe sie von der Ent-
wicklung als bereits überholt an, sie stimme auch diesem
Antrag nicht zu. Einzig die zeitnahe Umsetzung der EU-
Richtlinie zu CCS in deutsches Recht wäre richtig und wich-
tig.

Die Fraktion der SPD erklärte, sie teile einige Auffassun-
gen der Antragsteller. Die Fraktion der CDU/CSU habe je-
doch bereits dargelegt, warum man den Antrag ablehne. Man
widerspreche außerdem vor allem den im Antrag auf Druck-
sache 16/5131 genannten Punkten zur Laufzeitverlängerung
von Kernkraftwerken, welche der Forderung nach mehr
Energieeffizienz und dem Ausbau der erneuerbaren Ener-
gien entgegenstehe. Ebenso erscheine eine Kostensenkung
für CCS-Verfahren – wie im Antrag auf Drucksache 16/5131
aufgeführt – völlig unrealistisch; eher sei, wie von Experten
bestätigt, von einer Kostenerhöhung auszugehen. Nach Auf-
fassung der Fraktion der SPD sei CCS eine Technologie, die
gerade beim Klimaschutz weiterhelfen könne, um CO2 zu
vermeiden bzw. einzusparen. Andererseits sehe man aber
mögliche Gefährdungspotentiale, die nur durch intensivierte
Forschungen ausgeräumt werden könnten. Wenn die Kosten
des Einsatzes von CCS so hoch seien, wäre fraglich, ob man
nicht doch anders kostengünstiger CO2 einsparen könne und
Investitionen in andere Technologien durchführen müsse.
Die unwägbaren Risiken bei der Einlagerung und die be-
grenzten Einlagerungsmöglichkeiten und die fragliche
Akzeptanz in der Bevölkerung beim Transport von CO2 mit
Pipelines durch ganz Deutschland seien ebenfalls Punkte,
nur auf erneuerbare Energien setzen können, sondern auch
auf neue Kohlekraftwerke, um nichteffiziente vom Netz

der erforderlichen Entwicklung der Anwendung von CCS-
Technologien erfordere die Klärung des Rechtsrahmens oder

Voraussetzungen geschaffen werden, die auch den Schwel-
lenländern den Einsatz von CCS-Technologien ermögliche.

Die Fraktion DIE LINKE. verwies auf ihre grundsätzlich
kritische Haltung zu CCS. Auch der Sachverständigenrat für
Umweltfragen habe darauf hingewiesen, dass die Nutzung
von CCS fraglich und der Zeitpunkt der Marktreife nicht ab-
sehbar seien. Somit sei angesichts dramatischer Klimaverän-
derungen ein massiver Ausbau von Kohlekraftwerken auf
Basis ungesicherter Zukunftserwartungen nicht zu rechtfer-
tigen. CCS sei ein Versuch der Energiewirtschaft, die Kohle-
verstromung im großen Maß für mindestens 40 bis 50 Jahre
zu verlängern und einen tatsächlichen Wandel in der Ener-
giewirtschaft zu verhindern. Auch das Problem der Endlage-
rung von Milliarden von Tonnen von verflüssigtem CO2 in
Salzwasserschichten oder Kavernen sei bisher nicht geklärt.
Sollte die Technik im Jahre 2020 – wie die EU-Kommission
sage – überhaupt zur Verfügung stehen, wären 40 Prozent
des Kraftwerksparks bereits erneuert. Nach Auffassung der
Fraktion DIE LINKE. sei auch die Finanzierung der hohen
Kosten für CCS-Projekte durch die öffentliche Hand unver-
ständlich, da die Energiekonzerne durch die Einpreisung der
Zertifikatkosten hohe Gewinne erzielen würden. Die Forde-
rungen der Fraktion der FDP zur Aufweichung des EU-

die verminderte Effizienz der Kraftwerke sich gegenüber
den Kosten für Windkraft nicht rechneten. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfahl weiterhin, sich den
neuesten Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung
des Deutschen Bundestages anzusehen. Dieser sage sehr
deutlich, es gebe nur offene Fragen und keine Antworten bei
CCS; hieraus könne allenfalls ein Forschungsbedarf abgelei-
tet werden.

IV. Votum im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP, dem Deutschen Bundes-
tag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 16/9454 abzu-
lehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP, dem Deutschen Bundes-
tag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 16/5131 abzu-
lehnen.

Berlin, den 25. Juni 2008

Ulrich Petzold
Berichterstatter

Marco Bülow
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Bärbel Höhn
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10394

auch des Haftungsübergangs auf die öffentliche Hand bereits
vor der Anwendungsreife der Technologien. Sie begrüße
grundsätzlich den von der EU-Kommission vorgelegten
Richtlinienvorschlag, bemängele aber u. a. die Vorgabe, dass
bei der Errichtung neuer fossiler Kraftwerksanlagen das Vor-
handensein geeigneter Speicherstätten und Transportnetze
für CO2 zur Maßgabe gemacht werde, was eine Einschrän-
kung auf Verfahren zur endgültigen Ablagerung von CO2 zur
Folge habe. Ferner müsse der Staat einen Rechtsrahmen
schaffen, der die Nutzung von CCS ermögliche. Dabei gehe
es nicht darum, die gesamte Energieversorgung in Zukunft
auf CCS zu bauen, da es sich bei CCS aufgrund der be-
schränkten Lagerkapazitäten um eine Übergangstechnologie
handele. Die hierdurch gewonnene Zeit ermögliche jedoch
die Verknüpfung von Klimaschutzinteressen mit einer kos-
tengünstigen Energieversorgung. Neben der Erfordernis
eines Rechtsrahmens, intensivierten Bemühungen für For-
schung und Entwicklung müssten im internationalen Bereich

Kommissionsvorschlags könne man deshalb nicht unterstüt-
zen und stimme den Anträgen nicht zu.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus,
dass CCS eine Nachsorgetechnologie zum Auffangen von
CO2 wäre, das dann jedoch noch endgelagert werden müsse.
Vor dem Jahr 2020 stünde die Technik nicht zur Verfügung.
Heute würden Kohlekraftwerke mit Möglichkeiten zur Zu-
rüstung von CCS-Technologien gebaut. Dies wäre der
falsche Weg und ein ungedeckter Wechsel auf die Zukunft.
Solange es CCS in der Praxis nicht gebe, werde man einer
Genehmigung von Kohlekraftwerken nicht zustimmen.
Probleme sehe man auch bei den Genehmigungsverfahren
und bei der Akzeptanz in der Bevölkerung in Bezug auf
lange Pipelines und der Endlagerung in Untertageflächen
von 50 km2. Der Forschung werde grundsätzlich zuge-
stimmt. Im Blick behalten müsse man besonders die finan-
ziellen Aspekte, da die extrem hohen Kosten für CCS und

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