BT-Drucksache 16/10393

zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/9113- Verfahren vereinfachen, Bürger entlasten, Rechtssicherheit schaffen - Notwendige Bedingungen für die Sinnhaftigkeit eines Projekts "Umweltgesetzbuch"

Vom 25. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10393
16. Wahlperiode 25. 09. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika
Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/9113 –

Verfahren vereinfachen, Bürger entlasten, Rechtssicherheit schaffen –
Notwendige Bedingungen für die Sinnhaftigkeit eines Projekts
„Umweltgesetzbuch“

A. Problem

Im Zuge der Föderalismusreform I wurde die Regelungskompetenz für das Um-
weltrecht auf den Bund übertragen. Die Bundesregierung hat daraufhin die Vor-
lage eines einheitlichen Umweltgesetzbuches (UGB) angekündigt. Die Antrag-
steller begrüßen das Vorhaben grundsätzlich, das bei den Auswirkungen eines
umweltschädlichen Vorhabens Umweltaspekte nicht mehr für einzelne Medien
isoliert betrachtet und die Umsetzung europäischer Richtlinien leichter gestalten
wird. Im Vorfeld der politischen Beratungen wollen sie auf wichtige Schwer-
punkte des künftigen UGB hinweisen und Anforderungen für eine Fassung des
Gesetzentwurfs im Sinne des Bürokratieabbaus formulieren.

B. Lösung

Mit ihrem Antrag fordern die Initianten die Bundesregierung auf, im Gesetz-
entwurf des UGB für Vereinheitlichung, Entbürokratisierung und Europataug-
lichkeit Sorge zu tragen. Insbesondere soll dies im Anlagenzulassungsrecht
durch die integrierte Vorhabengenehmigung, den Verzicht auf die Integration
des EEG und die Einbeziehung des Immissionsschutzgesetzes erreicht werden.
Die materiellen Umweltstandards sollen unverändert erhalten bleiben. Die An-
zahl unbestimmter Rechtsbegriffe soll im Sinne von Rechtsklarheit reduziert,
Investitionssicherheit und Bestandsschutz sollen durch ein Absehen von einer
freien Widerruflichkeit der Gewässerbenutzungen im Rahmen der integrierten
Vorhabengenehmigung sowie einer beschränkten Fortgeltung alter Rechte und

Befugnisse gewährleistet werden.

Mehrheitlich wird der Antrag von den übrigen Fraktionen als überholt bzw. in
entscheidenden Positionen als nicht zustimmungsfähig abgelehnt.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP

Drucksache 16/10393 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10393

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/9113 abzulehnen.

Berlin, den 25. Juni 2008

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

Vorhaben, angemeldet worden. Im Rahmen der kommenden
schaft und Technologie nicht zu einem verbesserten Entwurf
geführt. Unterstützen könne man die Forderung nach mehr
parlamentarischen Debatte und der Anhörungen werde man
die offenen Punkte ansprechen und mit großer Sorgfalt prü-
fen.

Die Fraktion der SPD äußerte ihr Unverständnis über den

Rechtssicherheit. Ferner müsse konkretisiert werden, was
unter guter fachlicher Praxis und dem Ausbau der Bürger-
beteiligung zu verstehen sei. Die jetzigen Umweltstandards
seien unzureichend und entsprächen nicht einmal der
Drucksache 16/10393 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Dr. Matthias Miersch, Horst
Meierhofer, Lutz Heilmann und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 16/9113 wurde in der 166. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2008 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie sowie an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz überwiesen.

II. Voten der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 16/9113 abzuleh-
nen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 16/9113 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 16/9113 abzulehnen.

III. Beratungsverlauf im federführenden
Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 16/9113 in seiner
69. Sitzung am 25. Juni 2008 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass sie eine breite
Diskussion über das UGB in den Fraktionen, zwischen den
Ministerien sowie zwischen Bund und Ländern als selbst-
verständlich ansehe. Sie teile viele Aspekte des Antrags.
Ziel sollten die integrierende Zusammenfassung des bisher
zersplitterten Umweltrechts, erleichterte und zusammenge-
führte Verfahren, Abbau von Bürokratie, verbesserte Euro-
patauglichkeit und eine Beibehaltung der materiellen Um-
weltstandards sein. Bereits im Vorfeld des parlamentarischen
Verfahrens wäre Änderungsbedarf in verschiedenen Berei-
chen der Wirtschaft und der Landwirtschaft, wie z. B. bei
den Befugnissen zum Wasserrecht, im Bereich der Umwelt-
verträglichkeitsprüfung, bei den Genehmigungsschwellen
für Biogasanlagen, der Grundpflicht zur Wärmenutzung so-
wie der Widerrufsvorschrift bei den wasserwirtschaftlichen

des UGB 1990 oder 2005 getroffen werden können; jetzt
arbeite man bereits am Referentenentwurf bzw. Kabinettsbe-
schluss. Es wäre nun die Chance gegeben, sich z. B. durch
eine Teilnahme an der Verbändeanhörung des Bundesminis-
teriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein-
zubringen und konstruktive Vorschläge vorzubringen. Es
würden viele offene Diskussionen geführt, wie z. B. bei der
Entbürokratisierung der aus dem 13. Jahrhundert stammen-
den Wasserrechte, bei denen es unterschiedliche Meinungen
gebe. Wünschenswert wäre auch eine Aufnahme des EEG
als entscheidendes Regelinstrumentarium, worüber parla-
mentarisch noch zu beraten sei. Die Fraktion der SPD werde
einer Entbürokratisierung zu Lasten schlanker Umweltstan-
dards nicht zustimmen. Nach der Sommerpause werde sie zu
Fragen der Rechtsvereinheitlichung, der Beibehaltung von
Umweltstandards und Abweichungskompetenz der Länder
weitere Diskussionen führen. Das UGB betrachte man als
politisches Programm, in dem zu den großen Fragen wie
Biodiversität, Boden- und Klimaschutz Stellung bezogen
werde.

Die Fraktion der FDP wies darauf hin, dass sie mit ihrem
Antrag klarstellen wolle, dass die Erstellung eines einheit-
lichen UGB interfraktionell unter Einbeziehung der Opposi-
tion erfolgen müsse. Ein transparentes Vorgehen sei erfor-
derlich, um Europarechtskonformität und einfachere, ver-
besserte Abläufe zu erzielen. Ihre Forderung, das EEG nicht
in das UGB zu integrieren, sei inzwischen umgesetzt wor-
den. Man fordere keine Absenkung der Standards und be-
tone die Bedeutung eines Ausgleichs der Interessen der
Ministerien für Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt.

Die Fraktion DIE LINKE. brachte ihre Hoffnung zum Aus-
druck, dass man nach den Landtagswahlen in Bayern wieder
zu vernünftiger Sachpolitik zurückkehren könne. Bürokra-
tieabbau dürfe nicht zu Demokratieabbau führen. Die Frak-
tion DIE LINKE. hinterfrage auch die dargelegte Ablehnung
der Änderung materieller Standards im Naturschutzrecht, da
sich die Antragsteller in einem vorhergehenden Antrag doch
gerade für eine Abschwächung der Eingriffsregelung ausge-
sprochen hätten. Die im UGB III in § 1 vorgesehene Abwä-
gung von Zielen stelle eine konkrete Absenkung von Stan-
dards dar.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bewertete die
zeitintensiven und inhaltlich umfangreichen Abstimmungen
für einen Referentenentwurf des UGB als schwierigen Pro-
zess. Der Auffassung der Antragsteller, dass der Gesetzent-
wurf verbesserungsfähig sei, stimme sie zu. Leider hätten
aber die Abstimmungen mit den Bundesministerien für Er-
nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Wirt-
Zeitpunkt, zu dem der Antrag eingebracht worden sei. Die
allgemeinen Aussagen hätten bereits bei der Konzipierung

Aarhus-Konvention. Naturschutz dürfe nicht ins Belieben
der Länder gestellt werden, Eine Absenkung der Standards

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10393

sei im jetzigen Entwurf bereits erkennbar; dies werde die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechend kri-
tisch kommentieren.

IV. Votum im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP, dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 16/9113
abzulehnen.

Berlin, den 25. Juni 2008

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

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