BT-Drucksache 16/10227

Patrouille durch Bundeswehrangehörige mit Maschinenpistolen außerhalb militärischer Liegenschaften anlässlich eines Bundeswehrappells in Saarlouis

Vom 12. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10227
16. Wahlperiode 12. 09. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Inge Höger, Jan Korte, Petra Pau
und der Fraktion DIE LINKE.

Patrouille durch Bundeswehrangehörige mit Maschinenpistolen außerhalb
militärischer Liegenschaften anlässlich eines Bundeswehrappells in Saarlouis

Aus Anlass des 50. Jahrestages der Luftlandebrigade 26 „Saarland“ fanden am
22. und 23. August 2008 in Saarlouis mehrere militärische Veranstaltungen auf
dem Marktplatz statt. Am Vormittag des 23. August 2008 sind nach Beobach-
tungen eines Bürgers, der sich an die Fragesteller gewandt hat, mehrere Grup-
pen von Bundeswehrsoldaten mit Maschinenpistolen bewaffnet durch die an-
grenzenden Straßen patrouilliert, und zwar außerhalb des abgesperrten Be-
reichs. Diese Soldaten hätten nicht die für Feldjäger typischen weißen Armbin-
den getragen und seien auch sonst nicht als Feldjäger zu erkennen gewesen, so
der Bürger, der eine zwei-, eine drei- sowie eine vierköpfige Gruppe von Solda-
ten gesehen hat, die mit quer über der Brust getragener Waffe durch die Straßen
gegangen seien. Diese Soldaten seien auch nicht Teil der „Parade“ gewesen, die
sich an das Gelöbnis angeschlossen hatte.

Die Rechtsgrundlage hierfür können die Fragesteller nicht erkennen. Gerade
angesichts der Tatsache, dass gegen die Bundeswehrzeremonien Proteste von
Friedensgruppen angekündigt waren, ist vielmehr der Verdacht naheliegend, es
habe sich hier um einen verfassungsrechtlich untersagten „Show-of-Force“-Ein-
satz im Innern gehandelt, der zum Zweck hatte, potentielle Demonstrantinnen
und Demonstranten zu beeindrucken und von allfälligen, phantasievollen Pro-
testaktionen abzuhalten. Eine solche rechtswidrige Verwendung entspräche aus
Sicht der Fragesteller dem bereits anlässlich des G8-Gipfels im Jahr 2007 ange-
wandten Verfahren.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern kann die Bundesregierung die in der Vorbemerkung wiedergege-
benen Beobachtungen bestätigen bzw. welche weiteren Ausführungen kann
sie hierzu machen?

2. Wie viele Angehörige der Bundeswehr sind bewaffnet außerhalb des für den
Appell abgesperrten Bereiches und nicht im Rahmen der Parade herumge-
gangen, und in welchen Straßenzügen genau (bitte Skizze beifügen)?
3. Wer hat den Soldaten den Befehl hierzu erteilt, und wie lautete dieser Befehl
genau?

Inwiefern waren höhere Dienststellen in den Prozess der Befehlsgebung ein-
gebunden?

4. Auf welcher Rechtsgrundlage geschah dieser Einsatz?

Drucksache 16/10227 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Welchen Auftrag hatten die Soldaten?

6. Welche Bewaffnung trugen die Soldaten mit sich (bitte Waffentyp ange-
ben)?

7. Welche Dienstgrade führten die einzelnen Soldaten, und welcher Einheit
gehörten sie an?

8. Hat es mit der Polizei Absprachen über diesen Einsatz gegeben, und wenn
ja, welche?

9. Inwiefern haben die Soldaten während ihres Einsatzes mit der Polizei Kon-
takt gehalten und mit ihr zusammengewirkt?

10. Haben die Soldaten ihren Vorgesetzten einen Bericht erteilt, und wenn ja,
wie lautete dieser (bitte möglichst den Wortlaut wiedergeben, falls der
Wortlaut nicht dokumentiert ist, den Inhalt möglichst umfassend wieder-
geben)?

11. Welche Anweisungen hatten die Soldaten, wie sie bei allfälligen Protesten
von Bürgerinnen und Bürgern reagieren sollen?

12. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Bereich des Großen Marktes in
Saarlouis abgesperrt, und wurde hierzu eine Sondernutzungsgenehmigung
erteilt, eine Versammlung angemeldet, ein Militärischer Sicherheitsbereich
eingerichtet und/oder eine Hausrechtsübertragung an die Bundeswehr vor-
genommen?

13. Inwiefern ist bei der Befehlsterteilung berücksichtigt worden, dass ein Ein-
satz bewaffneter Soldaten unabhängig von der Parade und außerhalb des
abgesperrten Bereichs auf die Bevölkerung provozierend wirken kann?

14. Inwiefern ist bei der Befehlserteilung an die Soldaten berücksichtigt wor-
den, dass ein Einsatz bewaffneter Soldaten bei einem solchen Ereignis ei-
nen „Show-of-Force“-Charakter annehmen kann?

15. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorfall?

16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass künftig anlässlich ähnlicher
Militärzeremonien wiederum bewaffnete Soldaten die Umgebung patrouil-
lieren werden, und wenn nein, gibt es bereits konkrete Planungen (ggf.
nennen)?

Berlin, den 4. September 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.