BT-Drucksache 16/10177

Zur Wirtschaftlichkeit des Betreibermodells für den mehrstreifigen Autobahnausbau (A-Modell) am Beispiel der Pilotprojekte A 1 und A 4 und weiterer Vorhaben

Vom 29. August 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10177
16. Wahlperiode 29. 08. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann,
Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Sylvia Kotting-Uhl,
Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zur Wirtschaftlichkeit des Betreibermodells für den mehrstreifigen
Autobahnausbau (A-Modell) am Beispiel der Pilotprojekte A 1 und A 4
und weiterer Vorhaben

Bei den Betreibermodellen für den mehrstreifigen Autobahnausbau (A-Modell)
werden erhebliche Summen bewegt, z. B. wird von der Bundesregierung ange-
geben, allein das Konzessionsvolumen des Projekts an der Autobahn (A) 8 be-
trägt ca. 730 Mio. Euro und bindet den Haushaltsgesetzgeber für 30 Jahre. Des-
halb ist auf größtmögliche Transparenz zu achten. Es besteht daher Anlass zur
Nachfrage.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welches Konzessionsvolumen haben die Pilotprojekte an der A 1 und an der
A 4?

2. Welche Ausbaustandards auf welcher Länge der Konzessionsstrecken sind
vorgesehen?

3. Aus welchen Beträgen setzen sich die Konzessionsvolumina zusammen?

4. Welche Kosten hätte der konventionelle Bau der beiden Pilotprojekte verur-
sacht?

5. Wie groß ist der Wirtschaftlichkeitsvorteil der A-Modelle im Vergleich zu
konventioneller Haushalsfinanzierung laut Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
bei beiden Pilotprojekten?

6. Welche Mauteinnahmen wurden an den beiden Strecken im Jahr 2006 und
2007 und in den ersten 3 Monaten 2008 erzielt?

7. Mit welchen Mauteinnahmen rechnet das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in 5, 10, 15, 20 und 30 Jahren an den
beiden Strecken?

8. Welche Kosten für den Betriebsdienst sowie die Erhaltungsarbeiten wären

für die Konzessionsstrecken an der A 1 bzw. A 4 über den Konzessionszeit-
raum von 30 Jahren zu erwarten gewesen?

9. Welche weiteren Kosten für die öffentliche Hand wären neben den (Aus-)
Baukosten, den Betriebskosten und den Erhaltungskosten in welcher Höhe
über die 30 Jahre zu erwarten gewesen, falls die Strecken an der A 1 bzw. an
der A 4 nicht als PPP-Modell (PPP: Publik Private Partnership) betrieben
worden wäre?

Drucksache 16/10177 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

10. Welche Verkehrsstärken an mautpflichtigen LKW über 12 Tonnen erwartet
das BMVBS für die Konzessionsstrecken der Pilotprojekte auf der A 1 und
der A 4 in den Jahren 2008, 2010, 2015, 2020, 2025 und 2030 (jeweils im
Jahresdurchschnitt in 24 Stunden, Angaben jeweils für jedes Projekt ein-
zeln)?

11. Welche der an der Erstellung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die
A-Modell-Projekte an der A 8, der A 4 und der A 1 beteiligten Institutionen
überprüft die Gesamtstimmigkeit des Berechnungsansatzes, und welche
Institution trägt die Gesamtverantwortung für die Stimmigkeit der Unter-
suchungen (Angaben für jedes der drei Projekte bitte einzeln)?

12. Waren bei den im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für das Pro-
jekt A 8 angenommenen Verkehrsmengen besondere verkehrliche Entwick-
lungseffekte zu beobachten, die im Gegensatz zu den Ergebnissen der
weiteren vom BMVBS erstellten Verkehrsprognosen stehen, z. B. ein
Rückgang der jährlichen Verkehrsmengen oder eine deutliche Verlang-
samung des Verkehrsmengenwachstums?

13. Welche Verkehrsstärken an mautpflichtigen LKW über 12 Tonnen wurden
in den Jahren 2008, 2010, 2015, 2020, 2025 und 2030 (jeweils im Jahres-
durchschnitt in 24 Stunden) für die Ermittlung der Auszahlungen in der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für das A-Modell der Pilotprojekte auf
der A 1 und der A 4 angenommen (Angaben für jedes der zwei Projekte ein-
zeln)?

14. Waren bei den im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die
Projekte auf der A 1 und der A 4 angenommenen Verkehrsmengen beson-
dere verkehrliche Entwicklungseffekte zu beobachten, die im Gegensatz zu
den Ergebnissen der weiteren vom BMVBS erstellten Verkehrsprognosen
stehen, z.B. ein Rückgang der jährlichen Verkehrsmengen oder eine deutli-
che Verlangsamung des Verkehrsmengenwachstums?

15. Welche Institution soll bei zukünftigen PPP-Projekten die Verantwortung
für die Gesamtstimmigkeit des Berechnungsansatzes tragen?

16. Ist es richtig, dass während der Vergabephase für die Projekte A 8, A 4 und
A 1 oder auch nur bei einem dieser Projekte den privaten Bietern von
der öffentlichen Hand (bzw. den beauftragten Beratern) die maximale
Anschubfinanzierung genannt worden ist, die von den Bietern gefordert
werden dürfte, um nicht mit dem Barwert des Angebots den Barwert der
PSC-Vergleichsvariante (PSC: Public Sector Comparator) zu überschreiten
(Angaben bitte für alle drei Projekte jeweils einzeln)?

17. Ist es bei zukünftigen PPP-Projekten angedacht, während der Vergabephase
den privaten Bietern die maximale Anschubfinanzierung zu nennen, die
von den Bietern gefordert werden dürfte, um nicht mit dem Barwert des
Angebots den Barwert der PSC-Vergleichsvariante zu überschreiten?

18. Sollen für die – gemäß Pressemitteilung „Nr.: 165/2008 des BMVBS vom
26. Juni 2008“ – zwei geplanten PPP-Projekte zur Grund- oder Teilsanie-
rung (A 45 Landesgrenze NRW/Hessen–Gambach, A 60 Mainz-Lauben-
heim–Autobahnkreuz A 60/A 643–A 643 Schierstein), die mit privatem
Kapital erfolgen sollen, auch der komplette Kapitalbedarf für das Investiti-
onsvorhaben von privater Seite aufgebracht werden, bzw. welcher Kapital-
anteil am Investitionsvolumen soll von privater Seite bereitgestellt werden?

19. Sollen bei den zwei geplanten PPP-Projekten zur Grund- oder Teilsanierung
(A 45, A 60) Konzessionen vergeben werden?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10177

20. Welche Rolle spielt die etwaige Weiterleitung von LKW-Mautzahlungen im
Vergütungsmodell bei den zwei geplanten PPP-Projekten zur Grund- oder
Teilsanierung (A 45, A 60)?

21. Welcher Anteil am Investitionsvolumen soll bei den – gemäß Pressemit-
teilung „Nr.: 165/2008 des BMVBS vom 26. Juni 2008“ – zwei kurzfristig
geplanten PPP-Projekten (A 8 Ulm–Augsburg (Bayern), A 9 Hermsdorf–
Schleiz (Thüringen)) mit privatem Kapital finanziert werden?

22. Sollen bei den zwei kurzfristig geplanten PPP-Projekten (A 8, A 9) Konzes-
sionen vergeben werden?

23. Welche Rolle spielt die etwaige Weiterleitung von LKW-Mautzahlungen im
Vergütungsmodell bei den zwei kurzfristig geplanten PPP-Projekten (A 8,
A 9)?

24. Inwieweit unterscheidet sich das Vergütungsmodell bei den zwei kurzfristig
geplanten PPP-Projekten (A 8, A 9) vom bei den ersten vier A-Modell-Pro-
jekten angewandten Vergütungsmodell?

25. Welcher Anteil am Investitionsvolumen soll bei den – gemäß Pressemit-
teilung „Nr.: 165/2008 des BMVBS vom 26. Juni 2008“ – vier für 2009/
2010 geplanten PPP-Projekten (A 1 Lotte–Münster evtl. zusammen mit der
A 30 Rheine–Lotte (Nordrhein-Westfalen), A 6 Wiesloch-Rauenberg–
Weinsberg (Baden-Württemberg), A 7 Bordesholm–Hamburg (Schleswig-
Holstein), A7 Salzgitter–Drammetal (Niedersachsen)) mit privatem Kapital
finanziert werden?

26. Sollen bei den vier für 2009/2010 geplanten PPP-Projekten (A 1/A 39, A 6,
A 7, A 7) Konzessionen vergeben werden?

27. Welche Rolle spielt die etwaige Weiterleitung von LKW-Maut-Zahlungen
im Vergütungsmodell bei den vier für 2009/2010 geplanten PPP-Projekten
(A 1/A 39, A 6, A 7, A 7)?

28. Inwieweit unterscheidet sich das Vergütungsmodell bei den vier für 2009/
2010 geplanten PPP-Projekten (A 1/A 39, A 6, A 7, A 7) vom bei den ersten
vier A-Modell-Projekten angewandten Vergütungsmodell?

29. Welche Anpassungen werden bei den zukünftig geplanten PPP-Projekten
im Vergleich zu den ersten vier A-Modell-Projekten vor dem Hintergrund
der bei den ersten vier A-Modell-Projekten gesammelten Erfahrungen
erfolgen?

30. Welche neuen Auswertungen zu den Erfahrungen bei den ersten A-Modell-
Projekten, die über den den Mitgliedern des Ausschusses für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellten
Zwischenbericht/Sachstandsbericht hinausgehen, gibt es?

31. Ist geplant, den Mitgliedern des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung entsprechende neue Auswertungen zur Verfügung zu stellen?

32. Inwieweit ist geklärt, ob, wie und in welchem Umfang bei den neu angekün-
digten PPP-Projekten die Vergütungszahlungen bzw. die einzelnen Ele-
mente der Vergütungszahlungen (Anschubfinanzierung, Mautweiterlei-
tung, etwaige Verfügbarkeitszahlungen) auf die Länderquoten angerechnet
werden?

33. Inwieweit ist geklärt, wie und in welchem Umfang bei den ersten vier
A- Modell-Projekten die Vergütungszahlungen bzw. die einzelnen Elemente
der Vergütungszahlungen (Anschubfinanzierung, Mautweiterleitung, etwa-
ige Verfügbarkeitszahlungen) auf die Länderquoten angerechnet werden?

Drucksache 16/10177 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
34. Welcher absolute und relative Anteil an den Bauleistungen (Ausbau, Neu-
bau, grundhafte Erneuerung) im Bereich der Bundesautobahnen würde in
den einzelnen Jahren 2008 bis 2015 im Rahmen von PPP-Projekten erfol-
gen, wenn neben den ersten vier A-Modell-Projekten sämtliche in der Pres-
semitteilung 165/2008 des BMVBS vom 26. Juni 2008 erwähnten geplan-
ten PPP-Projekte realisiert würden und konventionelle Projekte gemäß der
weiteren Mittelverfügbarkeit nach aktuellem Planungsstand (BVWP, mit-
telfristige Finanzplanung, Investitionsrahmenplan etc.) realisiert würden?

Berlin, den 29. August 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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