BT-Drucksache 16/10142

Stand der Planungen für den weiteren Ausbau der A 20

Vom 19. August 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10142
16. Wahlperiode 19. 08. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann,
Peter Hettlich, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg),
Ulrike Höfken und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand der Planungen für den weiteren Ausbau der A 20

Nach elfjähriger Bauzeit wurde 2005 die Ostseeautobahn zwischen Lübeck und
Stettin im Rahmen der „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“ (VDE Nr. 10) fer-
tig gestellt.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat nun den Ausbau der A 20 als
Nord-West-Umfahrung Hamburgs mit fester Elbquerung bei Glückstadt in
Richtung Niedersachsen zum „Verkehrsprojekt Nummer 1“ mit „höchster Prio-
rität“ erklärt und die „herausragende Bedeutung für den gesamten Norddeut-
schen Raum“ immer wieder unterstrichen.

Am 2. Juli 2003 hat die Bundesregierung den Bundesverkehrswegeplan
(BVWP) 2003 verabschiedet. Im Bundesverkehrswegeplan 2003 wurden alle
acht Streckenabschnitte der A 20 einschließlich Elbquerung im vollen Umfang
in den „vordringlichen Bedarf“ eingestuft.

Am 5. Oktober 2004 wurde mit dem Bau des ersten Abschnitts, am 14. April
2008 mit dem Bau des zweiten von acht Abschnitten der A 20 begonnen. Bis
zum Jahr 2010 sollen nach Aussagen der Landesregierung Schleswig-Holstein
alle Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sein. Frühestens im Jahr 2015
soll die komplette A 20 fertig gestellt sein.

Im Zuge des achten Abschnitts der A 20 ist eine feste Elbquerung bei Glück-
stadt geplant. Hierbei würde es sich um das zweitgrößte Tunnelwerk im Stra-
ßenverkehrsnetz der Bundesrepublik Deutschland handeln.

Die private Finanzierung der festen Elbquerung soll durch ein F-Modell auf
Grundlage des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FStrPrivFinG) er-
folgen. Eine Anschubfinanzierung des Bundes in Höhe von 20 Prozent ist
vorgesehen. Die Suche nach Investoren blieb bisher jedoch erfolglos. Die
Finanzierung ist somit nach wie vor ungeklärt. Die Refinanzierung des Tunnels
soll über die Erhebung einer Mautgebühr erfolgen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch sind die bisherigen Baukosten bzw. Kostenschätzungen (ein-
schließlich Kosten für Grunderwerb) für den Weiterbau der A 20 in Schles-
wig-Holstein und Niedersachsen für alle Planungsabschnitte (bitte detail-
lierte Angaben)?

2. Wann ist nach den aktuellen Planungen jeweils mit der Schaffung von Bau-
recht bzw. mit der Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte zu rechnen?

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3. Ist die von der Bundesregierung im September 2006 (Bundestagsdrucksache
16/2537) in Aussicht gestellte „qualifizierte Wirtschaftlichkeitsuntersu-
chung“ als „zwingende Realitätsvoraussetzung“ einer objektiven Bewertung
des Bauvorhabens der festen Elbquerung bereits vorgenommen worden?

Sollte dies nicht der Fall sein, warum wurde eine solche Untersuchung bis-
her nicht vorgenommen, und wann soll die Auftragsvergabe hierfür erfol-
gen?

Sollten die Untersuchungen vorgenommen worden sein, können aufgrund
dieser Realisierbarkeitsstudien differenzierte Aussagen zu Finanzierung und
Betrieb der Elbquerung wie Mauthöhe, Rendite, Finanzierungsanteil des
Bundes und Verkehrszahlen genannt werden (bitte detaillierte Angaben)?

Wie hoch ist die aktuelle Kostenschätzung für die feste Elbquerung bei
Glückstadt?

4. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass ein positives Ergeb-
nis der qualifizierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eine zwingende
Voraussetzung für die Realisierung des F-Modells A 20 für eine feste Elb-
querung ist?

Sollte dies nicht der Fall sein, warum nicht?

5. Sollten die vorbereitenden Untersuchungen für ein F-Modell nicht zu einem
positiven Ergebnis kommen, welche Alternativen zur Finanzierung der Elb-
querung sind dann möglich, welche Auswirkungen hätten diese Alternativen
auf die finanzielle Ausgestaltung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP),
und welche Lösung favorisiert die Bundesregierung in diesem Fall?

6. Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Planungen den Umstand, dass
durch die aktuelle Benzinpreisverteuerung zu erwarten ist, dass deutlich we-
niger Verkehrsteilnehmer den Tunnel nutzen werden?

Sind die Verkehrsprognosen (Prognosehorizont 2015) für die geplante Wei-
terführung der A 20 in Schleswig-Holstein und Niedersachsen vor diesem
Hintergrund nach Meinung der Bundesregierung aufrechtzuerhalten?

7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich seit der ersten Befahrbarkeit des
Herrentunnels in Lübeck im August 2005 die dort zu entrichtende Maut
mehr als verdoppelt hat, sich die in der Planungsphase angegebenen Benutz-
erzahlen bei Weitem nicht eingestellt (21 000 statt 45 000) haben, der Tun-
nel insgesamt zu keiner Entlastung des Straßenverkehrs geführt und die pri-
vatwirtschaftlichen Betreiber zurzeit in einem Rechtsstreit mit der Stadt
Lübeck stehen und ist sich die Bundesregierung bei ihren Planungen zum
Bau der festen Elbquerung in diesem Zusammenhang bewusst, dass die
F- Modell-Finanzierung der Elbtunnel als junges, wenig ausgereiftes Finan-
zierungsinstrument erhebliche Risiken in sich birgt?

8. Ist die Bundesregierung angesichts der gestiegenen Kosten auch weiterhin
bereit, bis zu 20 Prozent der aktuellen Kostenschätzung als Anschubfinan-
zierung für eine feste Elbquerung bei Glückstadt zur Verfügung zu stellen?

9. Ist die Realisierung der Elbquerung bei Glückstadt aus Sicht der Bundes-
regierung eine zwingende Voraussetzung für den Weiterbau der A 20 über
Bad Segeberg hinaus oder machen einzelne Teilabschnitte der geplanten
A 20 auch ohne eine Elbquerung Sinn?

Falls ja, welche?

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10. Bisher sind im Investitionsrahmenplan Kosten in Höhe von 77 Mio. Euro
eingestellt. Sollen die zusätzlichen Kosten für eine Anschubfinanzierung
auf die festgesetzte Landesquote angerechnet werden oder sollen die durch
die Kostensteigerung erforderlichen Mittel zusätzlich zur Verfügung ge-
stellt werden?

11. Sind bei der Planung der A 20 auch Verkehrsprognosen für einzelne Teil-
abschnitte untersucht worden, bei denen auf eine Elbquerung verzichtet
wurde?

12. Inwieweit werden von Seiten der Bundesregierung die in einem Schreiben
vom 26. April 2007 des Kreises Steinburg geäußerten Bedenken, im Zuge
des Elbtunnelbaus müsse zwingend eine Risiko- und Gefahrenanalyse
durch einen anerkannten Sachverständigen des höheren feuerwehrtechni-
schen Dienstes vorgenommen und eine ausschließlich für den Elbtunnel
zuständige Werksfeuerwehr aufgestellt werden, beachtet?

13. Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen aus den Industrie- und
Handelskammern, dass ein Weiterbau der A 21 mit einer Elbquerung öst-
lich von Hamburg einen deutlich höheren Nutzen hätte als eine Elbquerung
westlich von Hamburg und deshalb vorrangig realisiert werden sollte?

Berlin, den 19. August 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Kleine Anfrage
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