BT-Drucksache 16/10013

Datenschutz und Zweites Buch Sozialgesetzbuch

Vom 18. Juli 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10013
16. Wahlperiode 18. 07. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Kersten Naumann,
Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Datenschutz und Zweites Buch Sozialgesetzbuch

Leistungsbeziehende und -beantragende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
buch (SGB II) müssen diverse persönliche Daten an die Träger der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende übermitteln. Über den Umgang mit diesen Daten ist
bislang wenig bekannt, es gelten im Regelfall die generellen Regelungen zum
Sozialdatenschutz.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben die Landesdatenschutzbeauftragten der Län-
der Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein umfassende Hinweise für Be-
troffene formuliert und Vorschläge für die Handhabung beispielsweise für Haus-
besuche durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende verfasst.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Hausbesuche wurden durch die Träger der Grundsicherung für Ar-
beitsuchende im Jahr 2007 bislang durchgeführt (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?

a) Aus welchen Gründen wurden die Hausbesuche veranlasst?

b) In wie vielen Fällen weigerten sich die Leistungsbeziehenden den Haus-
besuch zu gestatten?

c) Welche Folgen hatte die Verweigerung der Gestattung der Hausbesuche
für die betroffenen Leistungsbeziehenden?

d) In wie vielen Fällen erfolgte eine Datenspeicherung nach Abschluss des
Hausbesuches?

e) In wie vielen Fällen wurden im Rahmen der Hausbesuche Fotos angefer-
tigt?

f) Werden Protokolle über die Hausbesuche angefertigt?

2. Benutzen die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Durchfüh-
rung von Hausbesuchen Dienstanweisungen?

Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja,

a) berücksichtigen die Dienstanweisungen persönlichkeits- und datenschutz-
rechtliche Bestimmungen;

b) wer ist berechtigt die Hausbesuche zu veranlassen?

Drucksache 16/10013 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Genügen die baulichen Gegebenheiten in den Räumen der Träger der Grund-
sicherung für Arbeitsuchende dem § 78a des Zehnten Buches Sozialgesetz-
buch (SGB X)?

a) Welche Vorkehrungen wurden im Einzelnen getroffen, dass Sozialdaten
anderen Personen, die in den Räumen der Grundsicherung für Arbeit-
suchende warten, nicht zur Kenntnis gelangen?

b) Gibt es in allen Räumen der Träger der Grundsicherung für Arbeit-
suchende separate Zimmer für Einzelberatungen?

Wenn nein, warum nicht?

4. Reicht den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende hinsichtlich des
Mehrbedarfes nach § 21 Abs. 5 SGB II ein ärztliches Attest?

Wenn nein, warum nicht?

5. In wie vielen Fällen haben die Träger der Grundsicherung für Arbeit-
suchende im Jahr 2007 die Vorlage von Kontoauszügen der Leistungsbe-
ziehenden bzw. -beantragenden verlangt (bitte aufschlüsseln nach Bundes-
ländern)?

a) Welches waren die konkreten Gründe für das Verlangen?

b) In wie vielen Fällen wurden die gesamten Kontoauszüge verlangt, in wie
vielen Fällen wurde eine Schwärzung von Daten akzeptiert?

c) Wurden die Daten aus der Vorlage von Kontoauszügen gespeichert?

6. In wie vielen Fällen wurde von den Trägern der Grundsicherung für
Arbeitsuchende ein Kontenabgleich durchgeführt?

Wenn ja,

a) auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Kontenabgleich;

b) welche Anlässe führten zum Kontenabgleich?

7. In wie vielen Fällen haben die Träger der Grundsicherung für Arbeit-
suchende Auskunft von Beratungsstellen (Schuldner- und Suchtberatung)
über Gesprächsinhalte mit Leistungsbeziehenden erhalten?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchem Anlass erfolgte die
Auskunft?

8. Vergeben die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende an Leistungs-
beziehende gesonderte Bestätigungen über den Bezug von Leistungen nach
dem SGB II zur Vorlage bei der GEZ und den Krankenkassen?

Wenn nein, warum nicht?

9. In wie vielen Fällen haben Leistungsbeziehende Auskunft über die zu Ihnen
gespeicherten Daten bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeit-
suchende beantragt?

a) In wie vielen Fällen wurde die Auskunft erteilt?

b) In wie vielen Fällen wurde die Auskunft verweigert?

Aus welchem Grund?

10. Erfolgt bei den Trägern der Grundsicherung eine Protokollierung der lesen-
den Zugriffe auf Daten von Leistungsbeziehenden?

Wenn nicht, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10013

11. Bei wie vielen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde ein
behördlicher Datenschutzbeauftragter bestellt?

a) Wie erfolgte die Bestellung?

b) Soweit kein behördlicher Datenschutzbeauftragter bestellte wurde,
warum ist die Bestellung nicht erfolgt?

c) Wer ist Ansprechpartner in Datenschutzfragen für die Leistungsbezie-
henden, soweit kein behördlicher Datenschutzbeauftragter bestellt
wurde?

Berlin, den 11. Juli 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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