BT-Drucksache 15/991

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/881- Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusaztabkommen vom 27. August 2002 zum Akommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit

Vom 20. Mai 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/991
15. Wahlperiode 20. 05. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung (13. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/881 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Zusatzabkomme vom 27. August 2002
zum Abkommen vom 14. November 1985
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada
über Soziale Sicherheit
1

A. Problem
Es soll der durch die Wiedervereinigung Deutschlands geänderten Rechtslage
im Bereich der Rentenversicherung Rechnung getragen werden. Darüber
hinaus soll die Zahlbarmachung von Fremdrenten an in Kanada lebende
deutschsprachige Juden aus Osteuropa, die kanadische oder deutsche Staats-
angehörige sind, ermöglicht werden. Deutschsprachige Juden aus osteuropäi-
schen Staaten sind ab 1. Juli 1990 in das Fremdrentengesetz einbezogen wor-
den und erhalten hierdurch ihre in den osteuropäischen Herkunftsländern
zurückgelegten Beitrags- und Beschäftigungszeiten in der deutschen Renten-
versicherung anerkannt, wenn sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten.
Auch für in Kanada lebende deutschsprachige Juden soll (wie bereits in der
Vergangenheit für in Israel und den USA lebende deutschsprachige Juden in
Abkommen geregelt) die Zahlbarmachung einer deutschen Rente nach dem
Fremdrentengesetz für osteuropäische Zeiten ermöglicht werden. Weiterhin
soll das zwischenstaatliche Rentenverfahren erleichtert werden.

B. Lösung
Es werden Wohnzeiten in der ehemaligen DDR vor dem 3. Oktober 1990 mit
Wohnzeiten in Kanada für den Anspruch auf eine kanadische Volksrente zu-
sammengerechnet. Kanadische Leistungen werden dann vom 3. Oktober 1990
an rückwirkend erbracht werden. Das Zusatzabkommen ermöglicht die Zahl-
barmachung von Fremdrenten an deutschsprachige Juden, die nach Kanada
ausgewandert sind. Die Zahlung einer auf Beitragszeiten beruhenden Fremd-
rente ins Ausland ist allerdings nur möglich, wenn neben den Fremdrentenzei-
ten auch Beiträge zur deutschen Rentenversicherung in der Bundesrepublik
Deutschland gezahlt wurden. Das Zusatzabkommen ermöglicht deshalb diesem

Drucksache 15/991 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Personenkreis, die erforderlichen freiwilligen Beiträge zur deutschen Renten-
versicherung nachzuentrichten.
Es werden zahlreiche Anpassungen von Regelungen an die Rechtsentwicklung
vorgenommen und überflüssige Bestimmungen gestrichen. Durch das geplante
Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des
Grundgesetzes für die Ratifikation des Zusatzabkommens geschaffen werden.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte
Bund, Länder und Gemeinden werden durch die Ausführung des Gesetzes nicht
unmittelbar mit Kosten belastet; für den Bund ergeben sich aus der Zuordnung
der auf dem Rentenniveau der neuen Bundesländer zu zahlenden Fremdrente
zu den Rentenausgaben Ost nicht nennenswerte mittelbare finanzielle Auswir-
kungen im Hinblick auf den Bundeszuschuss.

E. Sonstige Kosten
Für die Rentenversicherung ergeben sich Aufwendungen für Rentenzahlungen
an fremdrentenberechtigte Personen in Kanada beginnend mit dem 1. Juli 1990
in Höhe von ca. 50 000 Euro jährlich; dem stehen Nachentrichtungsbeiträge in
Höhe von insgesamt ca. 60 000 Euro gegenüber. Auswirkungen auf Einzel-
preise und auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreis-
niveau, sind nicht zu erwarten, da Kosten für Unternehmen und die betroffenen
Personen nicht entstehen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/991

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/881 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 19. Mai 2003

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Klaus Kirschner
Vorsitzender

Michael Hennrich
Berichterstatter

Drucksache 15/991 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Michael Hennrich

I.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung auf Drucksache 15/881 in seiner 43. Sitzung
am 8. Mai 2003 in erster Lesung behandelt und zur Bera-
tung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Siche-
rung überwiesen.

II.
Mit dem Zusatzabkommen vom 27. August 2002, für des-
sen Ratifizierung der Gesetzentwurf der Bundesregierung
die Voraussetzungen schaffen soll, wird das Abkommen
vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit unter Be-
rücksichtigung der in Deutschland eingetretenen politischen
Veränderungen und der in den beiden Vertragsstaaten zwi-
schenzeitlich erfolgten innerstaatlichen Rechtsänderungen
im Bereich der sozialen Sicherheit geändert und ergänzt.
Das Zusatzabkommen stellt zunächst sicher, dass nunmehr
auch Wohnzeiten in der ehemaligen DDR vor dem 3. Okto-
ber 1990 mit Wohnzeiten in Kanada für den Anspruch auf
eine kanadische Volksrente zusammengerechnet werden. Es
enthält darüber hinaus eine Regelung, die die Zahlbarma-
chung von Fremdrenten an deutschsprachige Juden, die aus
osteuropäischen Staaten nach Kanada ausgewandert sind,
ermöglicht. Da die Zahlung einer auf Beitragszeiten beru-
henden Fremdrente ins Ausland nur möglich ist, wenn ne-
ben den Fremdrentenzeiten auch Beiträge zur deutschen
Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland ge-
zahlt wurden, ermöglicht es das Zusatzabkommen diesem
Personenkreis, die erforderlichen freiwilligen Beiträge zur
deutschen Rentenversicherung nachzuentrichten. Weiterhin
werden zahlreiche Anpassungen von Regelungen an die
Rechtsentwicklung vorgenommen und überflüssige Bestim-
mungen gestrichen.

III.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/881 in seiner 20. Sit-
zung am 19. Mai 2003 beraten und einstimmig beschlossen,
dem Deutschen Bundestag die Annahme zu empfehlen.

Berlin, den 19. Mai 2003
Michael Hennrich
Berichterstatter

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