BT-Drucksache 15/971

Stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen unter dem Fallpauschalensystem

Vom 6. Mai 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/971
15. Wahlperiode 06. 05. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andreas Storm, AnnetteWidmann-Mauz, Dr. Hans Georg Faust,
Dr. Wolf Bauer, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Ingrid Fischbach, Michael
Hennrich, Hubert Hüppe, Volker Kauder, Barbara Lanzinger, Maria Michalk,
Hildegard Müller, Matthias Sehling, Jens Spahn, Matthäus Strebl, Gerald Weiß
(Groß-Gerau), Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen
unter dem Fallpauschalensystem

Mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr
2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) wurde die Entscheidung getroffen,
zum 1. Januar 2003 ein vollständiges pauschalierendesVergütungssystem für die
allgemeinen voll- und teilstationären Krankenhausleistungen mit Ausnahme der
psychiatrischen Behandlungen auf der Grundlage von „Diagnosis Related
Groups“ (DRGs) einzuführen. Nähere Regelungen dafür wurden durch das Ge-
setz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Kran-
kenhäuser (Fallpauschalengesetz – FPG) vom 23. April 2002 vorgegeben. Mit
der Einführung des Fallpauschalensystems wurden die Spitzenverbände der
Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Deut-
sche Krankenhausgesellschaft beauftragt. Sie entschieden sich für das australi-
scheDRG-System (AR-DRGs) als Grundlage für die Entwicklung des deutschen
Fallpauschalenkatalogs (G-DRG-System). Der DRG-Fallpauschalenkatalog für
das Jahr 2003 und die entsprechenden Abrechnungsregeln wurden nach dem
Scheitern der Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner imWege der Ersatz-
vornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
(BMGS) erarbeitet. Auf dieser Grundlage ist die freiwillige Anwendung des
neuen Vergütungssystems ab dem 1. Januar 2003 möglich.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Krankenhäuser rechnen seit dem 1. Januar 2003 auf freiwilliger

Basis nach dem Fallpauschalensystem ab?
2. Wie viele Kinderkrankenhäuser und Krankenhäuser mit Abteilungen für

Kinder- und Jugendmedizin rechnen seit dem 1. Januar 2003 auf freiwilliger
Basis nach dem Fallpauschalensystem ab?

3. Wie viele Krankenhäuser haben Daten für die Kalkulation der Rohfallkos-
ten, die dem Fallpauschalenkatalog für das Jahr 2003 zugrunde liegen, be-
reitgestellt?
Wie viele Kinderkrankenhäuser und Krankenhäuser mit Abteilungen für
Kinder- und Jugendmedizin waren darunter?

Drucksache 15/971 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

4. Welche Daten fanden Eingang in die Rohfallkostenkalkulation für das Jahr
2003?
Sind bei der Rohfallkostenkalkulation für das Jahr 2004 Änderungen ge-
genüber dem Vorjahr vorgesehen?

5. Die Daten wie vieler Krankenhäuser, Kinderkrankenhäuser und Kranken-
häuser mit Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin fanden Eingang in
die Kalkulation?
Aus welchen Gründen wurden die Daten der übrigen teilnehmenden Kran-
kenhäuser nicht berücksichtigt, und um wie viele Krankenhäuser, Kin-
derkrankenhäuser und Krankenhäuser mit Abteilungen für Kinder- und
Jugendmedizin handelt es sich dabei?

6. Wie viele Krankenhäuser haben bis zum Stichtag 31. März 2003 Kalkulati-
onsdaten für die Rohfallkostenkalkulation für das Jahr 2004 bereitgestellt?
Wie viele Kinderkrankenhäuser und wie viele Krankenhäuser mit Abtei-
lungen für Kinder- und Jugendmedizin waren darunter?

7. Wie viele Fallpauschalen enthält der seit dem 1. Januar 2003 angewandte
Fallpauschalenkatalog?

8. Wie viele Fallpauschalen kommen bei der stationären Versorgung von Kin-
dern und Jugendlichen zur Anwendung?

9. Wie viele Fallpauschalen weisen Alterssplits für Kinder und Jugendliche
auf?

10. Wie viele Fallpauschalen weisen Alterssplits für Patienten der Geriatrie
auf?

11. Wie wirken sich die Alterssplits für Kinder und Jugendliche auf die Vergü-
tung der mit der jeweiligen Fallpauschale abgerechneten stationären Leis-
tungen aus?

12. Wie viele Fallpauschalen berücksichtigen den besonderen Pflege- und Be-
treuungsbedarf für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugend-
lichen?

13. Wie berücksichtigt das seit 1. Januar 2003 angewandte Fallpauschalensys-
tem die besonderen Bedingungen der Früh- und Neugeborenenversorgung?

14. Welche Mehrkosten verursacht der intensivere Pflege- und Betreuungsauf-
wand bei der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen im
Vergleich zur stationären Versorgung Erwachsener?

15. Wie berücksichtigt das 2003 angewandte Fallpauschalensystem diesen
finanziellen Mehrbedarf?

16. Wie würden sich die Gesamterlöse von Kinderkrankenhäusern und Abtei-
lungen für Kinder- und Jugendmedizin gegenüber dem für 2003 geltenden
Budget im Durchschnitt verändern, wenn der Fallpauschalenkatalog für das
Jahr 2003 für die Folgejahre unverändert fortbestünde und damit von 2005
bis 2007 stufenweise budgetwirksam würde?

17. Wie wird die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Aus-
tralien vergütet?

18. Welcher Anteil der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen
wird in Australien außerhalb des dortigen DRG-Systems abgerechnet?

19. Ist die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen vollständig im
australischen DRG-System abgebildet?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/971

20. Wie wird der besondere Pflege- und Betreuungsbedarf für die stationäre
Versorgung von Kindern und Jugendlichen im australischen DRG-System
vergütet?
Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür, ab-
weichend von den in Australien getroffenen Regelungen die stationäre Ver-
sorgung von Kindern und Jugendlichen vollständig in das deutsche Fall-
pauschalensystem zu integrieren?

21. Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich,
um bei der Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems zu gewährleis-
ten, dass die besonderen Belange der Kinder- und Jugendmedizin so be-
rücksichtigt werden, dass sich die stationäre Versorgung von Kindern und
Jugendlichen nicht aus finanziellen Gründen verschlechtert, wenn das Fall-
pauschalensystem ab 2005 budgetwirksam angewendet wird?

22. Was wird die Bundesregierung tun, wenn der über die Gesellschaft für Kin-
derkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V. (GKinD)
beim Institut für Entgeltsysteme (InEK) zum 31. März 2003 eingereichte
Antrag zur Weiterentwicklung des DRG-Systems hinsichtlich der Versor-
gung von Kindern und Jugendlichen nicht angenommen wird?

Berlin, den 6. Mai 2003
Andreas Storm
Annette Widmann-Mauz
Dr. Hans Georg Faust
Dr. Wolf Bauer
Monika Brüning
Verena Butalikakis
Ingrid Fischbach
Michael Hennrich
Hubert Hüppe
Volker Kauder
Barbara Lanzinger
Maria Michalk
Hildegard Müller
Matthias Sehling
Jens Spahn
Matthäus Strebl
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Wolfgang Zöller
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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